Themabewertung:
  • 6 Bewertung(en) - 4.33 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Isabell Götz, mit widersprüchlichen Aussagen!
Sie will moderat erscheinen indem sie den Ausbau von Mediationsmöglichkeiten befürwortet, legt aber gleichzeitig Wert auf Aufrüstung ihrer Zunft!?

epochtimes
Zitieren
"Es ist alles viel einfacher geworden. Deswegen brauchen wir auch 20% mehr Richter! Natürlich zusätzlich zu den teuren Mediatoren."

"Was raten Sie für den Ernstfall?"

Die Justiz draußen lassen!
Zitieren
Sächsische Zeitung vom 21. über den nichtehelichen Vater Martin Schmid

Einige Zitate aus dem recht ausführlichen Artikel:

Obwohl das Jugendamt in einer Umgangsregelung festlegte, dass Schmid seinen Sohn zwei Stunden in der Woche und jeden zweiten Sonnabend sehen durfte, verweigerte seine Ex-Freundin weiter ihre Zustimmung

„Ich habe das Gefühl, ich darf nur zahlen und muss ansonsten die Klappe halten"

Sie hat sich noch vor seiner Geburt von Martin Schmid getrennt und danach jeden Kontakt zu ihm verweigert.

Ihre Worte seien damals gewesen: „Du zahlst“, sagt Schmid heute.

Die Besuche mussten immer gleich ablaufen. Er, seine ehemalige Freundin und deren Mutter gingen mit dem Kinderwagen spazieren. Seinen Sohn habe er dabei nie in den Arm nehmen dürfen, sagt Schmid, die Mutter habe darauf bestanden, dass er schläft. Nach 20Minuten war alles vorbei.

Und selbst diese Besuche wurden seltener. Immer gab es neue Gründe, wieso Martin Schmid sein Kind nicht sehen durfte. „Irgendwann habe ich erkannt, dass mein Sohn und ich von so einer Beziehung nichts haben. Also habe ich mich wieder ans Jugendamt gewandt“, erzählt Schmid.

So wie ihm geht es in Deutschland vielen Vätern unehelicher Kinder. Sie kämpfen gegen die Ohnmacht, gegen immer neue Widerstände – und irgendwann gegen die Resignation. Auch wenn die Familienpolitik in Deutschland mit Elterngeld und Ganztagsbetreuung modernisiert wurde – die Gesetze unterscheiden noch immer zwischen Kindern unverheirateter und denen verheirateter Eltern.
Zitieren
Schwierig - leider gehen dieser und andere Artikel emotional zwar in die richtige Richtung, bleiben aber sachlich völlig falsch. Die Undurchsetzbarkeit des Umgangs hat mit dem Sorgerecht halt überhaupt nichts zu tun. Umgangsprobleme können alle Väter gleichermassen treffen, die mit gemeinsamer Sorge und die ohne.
Zitieren
(23-12-2009, 19:02)p schrieb: Schwierig - leider gehen dieser und andere Artikel emotional zwar in die richtige Richtung, bleiben aber sachlich völlig falsch. Die Undurchsetzbarkeit des Umgangs hat mit dem Sorgerecht halt überhaupt nichts zu tun. Umgangsprobleme können alle Väter gleichermassen treffen, die mit gemeinsamer Sorge und die ohne.
Das ist richtig, dennoch könnten vereinzelte LeserInnen neigen sich zu fragen wie wohl solche Mütter dann folgenschwerere Sorgerechtsfragen gemeinschaftlich regeln können und ob es nicht doch gerade diese Sorte fürsorgender Mütter ist, die sich aus eben diesen niederen Beweggründen so vehemend gegen die gemeinsame elterliche Sorge stemmen?

Wunderschön dargestellt wird in diesem Artikel auch das sekundierende Verhalten des Baumes, der den Apfel fürsorgende Mutter, nahe dem eigenen Stamm abwarf. Und am allerschönsten ist es, dass dieser Apfel, nun als junger Baum selbst, einen Sohn reifen lässt. Big Grin
Tumbe deutsch- egomanische Fassadenkultur!
Zitieren
(23-12-2009, 19:02)p schrieb: Schwierig - leider gehen dieser und andere Artikel emotional zwar in die richtige Richtung, bleiben aber sachlich völlig falsch. Die Undurchsetzbarkeit des Umgangs hat mit dem Sorgerecht halt überhaupt nichts zu tun. Umgangsprobleme können alle Väter gleichermassen treffen, die mit gemeinsamer Sorge und die ohne.
Das ist das Problem, welches fast alle Berichterstatter -und auch die deutschen Rechtsvertreter- ungern unterscheiden bzw. es als eigentlich doch gar nicht "so schlimm" darstellen.

Dass es in der Praxis allerdings ganz anders aussieht, wird gerne verschwiegen. Auf der anderen Seite ist der Artikel schon nicht schlecht, weil einiges aus der Praxis dargestellt wird.

Das Sorgerecht wird gegenüber dem Umgangsrecht gerne runtergespielt, was ich auch verstehen kann. Selbst mit einem gemeinsamen Sorgerecht ist es verdammt schwierig, den Umgang aufrecht erhalten zu können. Doch meist ist das gemeinsame Sorgerecht erst der Türöffner, bei den Damen vom JA überhaupt etwas erreichen zu können.

Es ist und bleibt das ABR, als "ein" Teil des gemeinsamen Sorgerechts, welches Müttern schalten und walten läßt.

Wir hier wissen das. Der 08/15 Vater da draussen aber nicht! Von daher wollte ich es nochmal erwähnen. Wink
Zitieren
Das Umgangsrecht des Vaters ist das nützliche Idioteninstrument, um ein Scheinargument zu haben, um den Vater immer mehr "Pflichten" aufzudrücken für etwas, wofür er ohnehin keine Verantwortung tragen darf. Damit werden die Leute doch bewußt in die Irre geführt: Ja ihr habt Umgangsrecht. Im Gegenzug habt ihr Zahlpflicht (ohne das ihr für euer Kind sorgen dürft).

Dabei wird vergessen, daß das Umgangsrecht nicht nur einem viel grösseren Personenkreis im Grunde zusteht - z.B. auch Grosseltern etc., sondern zum anderen haben inzwischen faktisch alle "Ersatz-Väter" etc. mehr Umgangsrechte als der echte zahlende Vater, ja nicht nur das, so wird in der Regel dem Stiefvater Entscheidungskompetenzen (Kleines "Sorgerecht" )fürs Kind zugebilligt, ohne das die Mutter befragt werden muss (der echte Vater sowieso nicht) und ohne das er dafür auch nur einen Cent zahlen muss, sondern wertfrei betrachtet oft noch von dem Unterhaltsgeld des echten Vaters mitleben kann.
Würde man nun von allen Personen, die also Umgangsrecht haben, Unterhaltspflicht ableiten, dann müsste man den Unterhalt durch z.B. 6 teilen: Dann zahlen u.a. Grosseltern (z.B. 4 Stück jeder Seite) , der Stiefvater und der echte Vater Unterhalt. Obwohl ich ein Gegner eines solchen Modells wäre, es wäre zumindest gerechter und es würde weniger Menschen in die Armut treiben.

Das Sorgerecht bringt - so wie ich es verstehe - dem echtem Vater ein bischen Entscheidungsbefugnis in wichtigen Fragen. Das Kind merkt somit, daß der echte Vater noch was zählt, da er auch zu Fragen ist. Heute ist es so, daß nur Mutter und Stiefvater faktisch allein entscheiden, der echte Vater hat sich nach denen zu richten. Zukünftig könnte es sein, daß man dann zumindest wichtige Dinge automatisch mitbekommen muss. Damit ist schon viel gewonnen.
Zitieren
(23-12-2009, 19:02)p schrieb: Schwierig - leider gehen dieser und andere Artikel emotional zwar in die richtige Richtung, bleiben aber sachlich völlig falsch. Die Undurchsetzbarkeit des Umgangs hat mit dem Sorgerecht halt überhaupt nichts zu tun. Umgangsprobleme können alle Väter gleichermassen treffen, die mit gemeinsamer Sorge und die ohne.
Tja, sehe ich auch als sehr ärgerlich an. Aber es liegt auch ein wenig daran, dass die diversen Vertreter von Vätervereinen, die durch die Öffentlichkeitswirksamkeit des Urteils Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, dieses eben in vätertypischer Manier erstmal unprofessionell benutzen, um endlich "ihren Fall" darzustellen. Meist sind sie noch nicht mal "nichteheliche" Väter, die diese Ohnmacht des Ausgeschlossenseins von vielen Infos gar nicht selbst kennen, sondern das Sorgerecht erst später verloren haben...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
(23-12-2009, 22:28)Vater schrieb: Zukünftig könnte es sein, daß man dann zumindest wichtige Dinge automatisch mitbekommen muss. Damit ist schon viel gewonnen.
Bekommst Du auch nicht mit bei der jetzigen gemeimsamen Sorgerechtsregelung. Automatisch schon mal gar nicht! Hast nur bessere Chancen, wenn Du dieses einforderst.
Zitieren
(24-12-2009, 00:08)blue schrieb: Hast nur bessere Chancen, wenn Du dieses einforderst.
Oje - nix kapiert? Schon wieder die Vermischung von Grundlage und Durchsetzbarkeit.

Es geht nicht um "bessere Chancen", es geht um eine zumindest prinzipiell "klare Rechtsgrundlage" !

z.B. warum soll ich mich in einen Schulelternabend, der per Gesetz ein Personensorgeberechtigtenabend ist, "hineinschleichen", mich "hineintricksen", die Gutwilligkeit beanspruchen? Wozu soll ich mich in eine rechtliche Grauzone begeben, um meinen Vaterpflichten nachzukommen? Was ist das für ein Staat, der mir das zumutet?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
Den größten Vorteil den ich sehe ist, da0 die Ohrfeige so sehr geklatscht hat, daß es in ganz Europa zu hören war. Ich wurde z.B. direkt danach von nem Freund aus Frankreich darüber informiert, daß ich mich jetzt auch offiziel um mein Kind "sorgen darf". Es wird also anscheinend auch von der unbeteiligten Bevölkerung im Ausland aufgenommen wie der "Rechtsstaat" Deutschland mit Vater-Kind-Beziehungen umspringt. Darin liegt meine Hoffnung
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
Zitieren
Mal sehen, was Schnarre draus machen wird.

Laut http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/...481-04.php

Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 (Anlage 4) des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe: "Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Damit haben sowohl Exekutive (z. B. das Bundesmnisterium der Justiz) als auch andere staatlichen Organe (Legislative, Judikative) eine verfassungsrechtlich begründete Pflicht, sich mit der Rechtssprechung des EGMR auseinanderzusetzen.

Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358, 370; BVerfG NJW 2001, 2245 ff.).
Zitieren
(24-12-2009, 18:17)blue schrieb: Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 (Anlage 4) des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:

Ganz aktuell: Das BVerfG hält sich nicht an seine eigene Entscheidungen:

Zitat:Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte sich damit ausdrücklich gegen ein Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009, in dem die Anordnung der rückwirkenden Sicherungsverwahrung für verurteilte Straftäter nicht in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention steht.
http://209.85.135.132/search?q=cache:1bO...=firefox-a
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
Wobei die Auslegung der Bindungswirkung wohl nicht allein dem BVerfg obliegt, sondern der EMRK Art. 46.
Zitat:Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechts­sachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

Die meisten scheinen einfach nicht akzeptieren zu wollen, daß das BVerfG qua Selbstdefinition über dem EGMR, der UN, der Welt und Gott steht.
Jedes Urteil daß da auf Grundlage verquerer gesamtgemeinschaftlicher Rechtsauffassungen gesprochen wird, erwartet eine BVerfG Spezialbehandlung.

Papier nennt es eine "Notwendigkeit zur Umsetzung in nationales Recht", andere meinen, es misinterpretiert solange, bis die BVerfG-Meinung darüber steht.

Seit 1998 die Individualbeschwerde beim EGMR eingeführt wurde, steht Papier doof da und hat die Jaeger hingeschickt und im Vorfeld alles glatt zu bügeln. Trotzdem kommt es seitdem ständig zu mißliebigen Urteilen in allen Bereichen, weil Deutschlands Rechtssystem die Menschenrechte nicht beachten will.

Und solange dieser Wille immer offener zu Tage tritt, desto besser ! Smile

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren
Ich habe nichts gegen Deutsche Gerichte, im Gegenteil, ich liebe den klassischen Schweinebraten, das Jägerschnitzel und den Saumagen, aber bekanntlich gibt es auch Deutsche Gerichte, die schwer auf den Magen schlagen. Das schlimme an den Gerichten ist, daß ihre Entscheidungen nicht nur gegen die EGMR verstossen, sondern auch gegen das Grundgesetz: GLeiche Rechte, gleiche Pflichten. Das Recht wird immer also so ausgelegt , wie es den Unterdrückern passt. Diejenigen, die heute solche Urteile fällen, werden später von unserem Gericht abgeurteilt werden. Im Gegensatz zu ihnen werden wir ihnen von vorn herein sagen, das sie kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten haben- denn sowas gibts ohnehin nicht-, denn wir verfahren nach dem Motto: "Was du nicht willst, was man dir tut, das füg auch keinem anderen zu"
Zitieren
Zur Info: Ein Benutzer im pappa Forum hat seine deutsche Übersetzung veröffentlicht.
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopi...=1&t=24882
Zitieren
Habt ihr "die abweichende Meinung" des Richter Bertram Schmitt gelesen? (Seite 17 der Übersetzung)

Das ist ja nur noch peinlich. Ich hätte hier meinen Mund gehalten anstat mich noch in dieser Weise blosszustellen.

Im Übrigen ein sehr gut übersetzter Urteilsspruch. Klasse gemacht!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
Der TAZ ist das väterliche Sorgerecht nicht geheuer:

Ein leises Stöhnen dagegen war von FamilienrechtsexpertInnen zu hören: Die gemeinsame Sorge kann so manchem Rosenkrieg etliche weitere Schlachtfelder eröffnen. So jedenfalls lautet die Erfahrung mit dem gemeinsamen Sorgerecht, das schon seit Jahren für geschiedene Elternpaare gilt.

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/...kampfzone/
Zitieren
Das ist ja wieder einmal ein wunderschöner Artikel von Schmollak geworden, der gnadenlos die grundlegende Fehlentwicklung eigener feministischer Alleinherrschaft über die Kinder aufdeckt.

Während sie hilfsweise mal wieder ihre Dummschwatz labernde Busenfreundin Liebisch zu Wort kommen lässt und auf die, dem brigitte-Niveau entsprechende Betitelung "FamilienrechtsexpertInnen" (man beachte das Binnen-I!) nicht verzichtet, schafft sie es die Kernaussage der Richterin, zur beschleunigten Praxis:
Zitat:... Doch immerhin enden bei den RichterInnen, die nach dem Schlichtungsansatz arbeiten, 80 bis 90 Prozent der Verhandlungen mit einer Einigung statt eines Urteils.
als wertlosen Appeldatsch wegzuschnippeln.
Für Schmollack also eine Einschränkung, die somit bereits zum X-ten Mal zum Regelfall erhoben wird.

Und immer wieder die Diffamierungen zur dynamischen Cochemer Praxis!
Zitat:Das Cochemer Modell hat in der Fachwelt die Runde gemacht: Familiengerichte in Dresden, München, Hannover und Bonn haben das Schlichtungsprinzip adaptiert und weiterentwickelt. In Berlin wendet seit 2006 rund ein Drittel der Familienrichter das "Beschleunigte Familienverfahren" an, wie es hier heißt. Und im Bundesgesetz über das Verfahren in Familiensachen, kurz FamFG, das zum 1. September 2009 geändert worden ist, wurden Bestandteile der Cochemer Praxis aufgenommen.
Hier steckt soviel gequirlte Kacke drin, das dies für ein Jahr an Aufarbeitung reichen würde.

Am allerschönsten jedoch der Leitsatz einer jeden deutschen Banalfeministin:
Zitat:Das klingt nach Druck. Frauen- und Familienverbände kritisieren das.
Sleepy
Wer sich als Mann noch auf das Zeugen von derart zu Degeneration verurteilter Brut einlässt, leistet hierzu aktive Beihilfe und ich will verdammt sein, denn ich bin einer von ihnen. Sad
Es tut mir für dich leid, mein Kind!
Zitieren
Schon 5 Kommentare. Bei der TAZ scheint man jetzt auch Sonntags zu arbeiten.

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/...ntare/1/1/
Zitieren
Schöne Kommentare!
Ich hätte es nicht besser ausdrücken können. Smile
Einen Dank auch an die Moderation der taz, die den Kommentierenden zu Beginn des neuen Jahres noch wohl gesonnen scheint.
Morgen trudeln dann wieder die Kommentare der Berufsexen, aus deren Familienservice- und Frauenhausbüros dort ein.
Tenor: "Mein Mann hatte mich nach der zur Schwangerschaft führenden Vergewaltigung geehelicht und irgendwann gegen ein jüngeres Gerät eingetauscht. Mit der hat er jetzt auch zwei Kinder und zahlt keinen Unterhalt, kümmert sich nicht um unser Kind und ... bla ... aus all diesen guten Gründen dürfen Väter in D niemals wieder ein Sorgerecht erhalten. S...H...!"

Im Gegensatz zum benachbarten Beitrag von @borni, der mit seinem Link zum Amendt-Interview wieder einmal eine wahre Welle der verbalen Gewalt losgetreten hat, geht es bei der taz aber, trotz Sonntaz-Arbeit dort recht gemütlich zu.

Endlich hat uns der Alltag wieder und gibt unseren Leben Sinn und Freude. Smile
Zitieren
Offenbar ist in Österreich auch etwas in Bewegung. Die SPÖ warnt vor den Plänen der Justizministerin Bandion-Ortner:

Justizministerin Bandion-Ortner darf sich in dieser Diskussion nicht von der
Väterrechtsbewegung instrumentalisieren lassen", so Mautz heute,
Montag. "Besonders die Aussage, die Frauen würden Besuchsrechte
verweigern, um, wie Bandion-Ortner behauptet, Unterhaltszahlungen zu
erzwingen, ist wirklich alarmierend", kritisiert die
SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin.
Die Zahlung von Unterhalt sei selbstverständlich und dürfe gar nicht
zur Diskussion stehen.



http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...t-gefahren
Zitieren
(04-01-2010, 21:28)SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin schrieb: Die Zahlung von Unterhalt sei selbstverständlich und dürfe gar nicht
zur Diskussion stehen.

Ganz im Gegensatz zum Umgang oder gar dem Recht, sein Kind gleichwertig mitzubetreuen, was?
Zitieren
http://diepresse.com/home/politik/innenp...hannel=101


Zitat:Der Kinderbeistand wird nun gesetzlich geregelt. Der Nationalrat hat gegen die Stimmen der FPÖ am Donnerstag-Nachmittag eine entsprechende Regelung getroffen. Bei den Beiständen geht es im Wesentlichen darum, dass bei Scheidungs- oder Obsorgestreitigkeiten Experten herangezogen werden können, die den Kindern durch die Verfahren helfen. Die Freiheitlichen bemängelten, dass nicht gleichzeitig eine Regelung über eine automatische gemeinsame Obsorge beschlossen wurde.

Zitat:Geschlossen kritisierte die Opposition, dass die Kosten für die Beistände von den Eltern getragen werden müssen -

Mutig, mutig. Gegen die Jugendamtsbeistände vorzugehen, ist wirklich Klasse !

http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefau...cob=459880

Zitat:Außerdem will sie sich das deutsche Modell der gemeinsamen Obsorge ansehen. Da gebe es "zumindest Diskussionsbedarf", sagt Bandion-Ortner im APA-Interview mit Blick auf die Beschwerden von Scheidungs-Vätern, die mehr Kontakt zu ihren Kindern fordern: "Im Vordergrund sollte das Wohl des Kindes stehen, und das Kind hat nun einmal Anspruch auf beide Elternteile."

Die kennen wohl das Deutsche Modell nicht.
Zitieren
Ein Vater hat jetzt auf das Urteil aus Straßburg reagiert, und sich an das Verfassungsgericht gewandt:


Bis zum heutigen Tage hat sich nichts geändert, außer dass Uwe Depping seine beiden Töchter noch häufiger betreut als früher. „Das hat sich weder auf den Unterhalt, noch auf das Sorgerecht ausgewirkt.” Doch ans Aufgeben, trotz mehrerer Niederlagen vor Gericht, denkt Depping nicht. Juristisch will er durchsetzen, das geteilte Sorgerecht zu erhalten. In mehreren Aktenordnern hat er dokumentiert, wann, wo und wie lange er Zeit mit seinen Töchtern verbringt. Damit will er beweisen, dass er fast zu gleichen Anteilen wie die Mutter seine Kinder in den vergangenen Monaten betreut hat.

Seine aktuelle Sorgerechts-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde zumindest zur Kenntnis genommen. Drei Tage nach dem Urteil von Straßburg wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass sein Schriftstück auch an das Land NRW weitergeleitet worden sei. „Ich möchte nicht länger Befehlsempfänger sein, weil mir die Kindsmutter sonst den Kontakt zu meinen Töchtern entziehen könnte. Ich will einfach mein Recht, das mir als Vater zusteht.”


http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/V...72356.html
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern p__ 304 277.421 15-08-2020, 13:29
Letzter Beitrag: p__
  BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern sorglos 37 33.872 06-10-2010, 11:16
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste