Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Leben mit Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs
#1
Leben mit Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs

Der Fall M. informiert Väter, die in den Verdacht kommen könnten, oder bereits verdächtigt werden, ihr/e Kind/er sexuell zu missbrauchen.
Trotz der gesellschaftlichen Bedeutung ist der Vorwurf "sexueller Missbrauch" ein jährlich ca. 6.000 fach eingesetztes Mittel, außerordentlich wirksam die Beziehung zwischen Vätern und Kindern zu zerstören. Er wird in ca. 3% aller familiengerichtlichen Verfahren von der Mutter gegen den Vater angewandt, ist in ca. 90% der Fälle haltlos, führt jedoch in ca. 63% der Umgangsfälle zu Umgangsbeschränkungen. (mehr lesen)
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
#2
(21-02-2010, 17:49)henning schrieb: ist der Vorwurf "sexueller Missbrauch" ein jährlich ca. 200.000 fach eingesetztes Mittel

Das lese ich so nicht aus dem verlinkten Beitrag und auch nicht aus dem PDF. Es ist die Rede von insgesamt 200.000 familiengerichtlichen Verfahren.

(bei den zitierten ueber 3% der Faelle nur fuer Frauen waeren es sonst ca. 7 Millionen familiengerichtliche Verfahren insgesamt)
Zitieren
#3
(21-02-2010, 18:05)Ray schrieb:
(21-02-2010, 17:49)henning schrieb: ist der Vorwurf "sexueller Missbrauch" ein jährlich ca. 200.000 fach eingesetztes Mittel

Das lese ich so nicht aus dem verlinkten Beitrag und auch nicht aus dem PDF. Es ist die Rede von insgesamt 200.000 familiengerichtlichen Verfahren.

(bei den zitierten ueber 3% der Faelle nur fuer Frauen waeren es sonst ca. 7 Millionen familiengerichtliche Verfahren insgesamt)

immer wieder gut, auf fehler aufmerksam gemacht zu werden!...wird sofort verbessert, es muss lauten: ca. 6.000 Fälle

DANKE!
Henning
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
#4
Meine Ex ist in 2008 mit Hilfe von Sag´s e.V. und natürlich JA damit durchgekommen. Das OLG DUS meinte nur: "Die Sorge der Mutter ist auf jeden Fall begründet".
(21-02-2010, 19:31)blue schrieb: Meine Ex ist in 2008 mit Hilfe von Sag´s e.V. und natürlich JA damit durchgekommen. Das OLG DUS meinte nur: "Die Sorge der Mutter ist auf jeden Fall begründet".
Nachtrag: Obwohl das Gutachten der Uni-Klinik Köln aussagte: Die Mutter manipuliert das Kind und bringt es in Loyalitätskonflikte!
Zitieren
#5
(21-02-2010, 17:49)henning schrieb: ... Umgangsbeschränkungen, die ... gestattet werden.

Da war wohl was anderes gemeint, als die Grammatik nahelegt.
Zitieren
#6
(22-02-2010, 00:13)Mus Lim schrieb:
(21-02-2010, 17:49)henning schrieb: ... Umgangsbeschränkungen, die ... gestattet werden.

Da war wohl was anderes gemeint, als die Grammatik nahelegt.
manno...der artikel hat`s ja mal in sich...besser so?!
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
#7
Hallo allerseits,

die Trennungs- und Scheidungsschlacht auf germanistanischem Boden kann für Männer / Väter nur verloren werden. Das muß endlich von allen Beteiligten begriffen werden, vor allem von den Männern / Vätern.

Rolleyes

Darum sollte nach desaströsem Ausleben des Sexualtriebes bei den betroffenen Männern und Vätern endlich der Selbsterhaltungstrieb voll ausgelebt werden. Motto "Rette sich, wer kann" ... und zwar ins Ausland! Angesichts gewährter Reisefreiheit ist dies nicht mal schwer und sehr zumutbar.

Wink

Und die Kinder müssen eben jenen überlassen bleiben, die daran ihre "Rechte" nicht nur geltend machen, sondern sie auch voll durchsetzen können: Frauen plus Staatsmaschinerie.

Tongue

Während unsereiner von dort aus zahlt, wo der Beamtenstadl seine Mühen und Nöte hat, ständig auf Druck der Exen abzupfänden und zu stänkern.

Cool

Es lebe die Freiheit!

Goddiejens aus Belgistan
Zitieren
#8
(22-02-2010, 11:23)Goddiejens schrieb: die Trennungs- und Scheidungsschlacht auf germanistanischem Boden kann für Männer / Väter nur verloren werden. Das muß endlich von allen Beteiligten begriffen werden, vor allem von den Männern / Vätern.
Darum sollte nach desaströsem Ausleben des Sexualtriebes bei den betroffenen Männern und Vätern endlich der Selbsterhaltungstrieb voll ausgelebt werden. Motto "Rette sich, wer kann" ... und zwar ins Ausland! Angesichts gewährter Reisefreiheit ist dies nicht mal schwer und sehr zumutbar.

es ist leider so, dass dieser mutterkult nicht nur in germanistan gelebt und gefördert wird...zumindest muss(te) ich das im so häufig gelobten franz. nachbarland feststellen Angry

dort geht es in meinem fall nun in die nächste runde Tongue mal sehen, ob irgend etwas, was die kindesmutter verbockt (hat), anlass zur überprüfung und ggf. zu anderen beurteilungen führen wird Huh

noch hoffe ich auf objektives handeln...aber mein glaube daran schwindet Sad
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
#9
Zitat:Morddrohung wurde richtig teuer
5. März 2010 | Von Constanze Emde
Als vor gut einem Jahr heftige Beschimpfungen und die Drohung "Ich bring dich um!" durch die Flure des Friedrich-Ebert-Krankenhauses hallten, zuckten Patienten wie Besucher erschrocken zusammen. Es waren die Vorwürfe einer verzweifelten Mutter (31) - ausgestoßen gegen den Vater ihrer zweijährigen Tochter.

"Ich wollte mein Kind damals nur untersuchen lassen, weil ich Angst hatte, dass es vergewaltigt wird", erzählte die Frau gestern vor Gericht. Das Problem: Der Vater des Kindes hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht ....

Jetzt muss die Hartz-IV-Empfängerin binnen drei Monaten 100 Euro an die Landeskasse zahlen. Danach wird das Verfahren eingestellt.

Mein Kommentar:
Zitat:Einseitige Sichtweise

Die Autorin versucht den Fall darzustellen, als sei erwiesen, dass der Vater "etwas verheimlichen" wollte: "Vorwürfe einer VERZWEIFELTEN Mutter (31) - ausgestoßen gegen den Vater IHRER zweijährigen Tochter".
Der anschliessende Text lässt dahingehend weitere Rückschlüsse zu, weil er sich ausschliesslich nach den Aussagen der Mutter richtet. Um objektiv zu schreiben, MUSS mehr Recherche, betrieben werden. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich um einen so genannten "Missbrauch mit dem (sexuellen) Missbrauch" handelt. Vor wenigen Tagen haben wir einen Artikel zu diesem Themenkomplex veröffentlicht, den ein Vater mittels einer Pressemitteilung zuvor verfasst hatte.

Zitat: "So schwerwiegend der Vorwurf, man missbrauche sein Kind, auch immer ist, er ist doch ein häufig eingesetztes und außerordentlich wirksames Mittel, um die Beziehung zwischen Vätern und Töchtern zu zerstören. Es wird in etwa 3,2% aller familiengerichtlichen Verfahren von der Mutter gegen den Vater angewandt, ist in fast 90% der Fälle haltlos, führt aber in 63% der Umgangsfälle zu Umgangsbeschränkungen. Die Anzahl der familiengerichtlichen Verfahren in der BRD beträgt etwa 200.000 pro Jahr...
...Die Wirksamkeit...
Bei den drei Missbrauchsvorwürfen dauerte die vollständige Trennung von meiner Tochter und mir jeweils zwischen 7 Monaten und einem Jahr."

Mehr:
http://www.vafk-karlsruhe.de/content/hg/...rauchs.php

Zum Ermittlungsverfahren wegen Gewalt gegen den Jungen: Für mich erscheint plausibel, dass diese Mutter ähnlichen "Leitsätzen" folgt, wie die Mutter aus diesem Beispiel. Es würde für das Aufenthaltsbestimmungsrecht sprechen, dass dem Vater unterliegt. Jeder, der sich mit dieser Thematik schon einmal beschäftigt hat (müssen), kennt die geringen "Erfolgsaussichten" für einen Vater.

Henning Riepen, vom Väteraufbruch für Kinder e.V.

Quelle
Anonym zu www.shz.de/nachrichten/lokales/holsteinischer-courier/artikeldetails/article//morddrohung-wurde-richtig-teuer.html
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
#10
[quote='Goddiejens' pid='33692' dateline='1266830627']
Hallo allerseits,

die Trennungs- und Scheidungsschlacht auf germanistanischem Boden kann für Männer / Väter nur verloren werden. Das muß endlich von allen Beteiligten begriffen werden, vor allem von den Männern / Vätern.

Rolleyes

Goddiejens bringt es auf den Punkt. Als meine Ex Gewaltvorwürfe über ihre Anwälte lancierte, brach ich alle Kontakte ab - Selbstschutz - .
Da die Ex nicht weiss wo ich mich aufhalte, kann sie auch keine Missbrauchsvorwürfe/Gewaltvorwürfe erheben - ich könnte ein wasserdichtes Alibi haben.
In der Schlacht um das Geld lasse ich die Anwältinnen mit schöner Regelmäßigkeit ins offene Messer laufen In ein paar Tagen muss ich die eidesstattliche Versicherung abgeben und da ich mein Vermögen vollständig und wahrheitsgemäß angeben muss, werden auch die Forderungen gegen die EX aufgeführt und belegt. Die betragen ja nur bescheidene 180.000 Euro (Schadensersatz, Zugewinn, Einkünfte). Parallel dazu häufen sich Gerichtskosten auf, die ich nicht zahlen kann. Meine Gläubiger erhalten auf jede Mahnung eine freundliche Antwort und werden über den Sachstand informiert. .....ich bin zahlungsunfähig, verfüge aber über hohe Forderungen... lassen Sie uns gemeinsam die fälligen Beträge eintreiben.....

Sobald die ganzen Verfahren abgeschlossen sind, werde ich die Schulden auflisten und den Gläubigern die Pistole auf die Brust setzen. Entweder treiben wir gemeinsam die offenen Forderungen ein oder Sie verzichten auf ihre Forderungen gegen mich. Schwer vorzustellen bei einer Gerichtskasse....


Mit freundlichen Grüßen



Nero
Zitieren
#11
(06-03-2010, 08:28)Nero schrieb: .....ich bin zahlungsunfähig, verfüge aber über hohe Forderungen... lassen Sie uns gemeinsam die fälligen Beträge eintreiben.....

Sobald die ganzen Verfahren abgeschlossen sind, werde ich die Schulden auflisten und den Gläubigern die Pistole auf die Brust setzen. Entweder treiben wir gemeinsam die offenen Forderungen ein oder Sie verzichten auf ihre Forderungen gegen mich. Schwer vorzustellen bei einer Gerichtskasse....
Das ist einmal eine saubere Lösung - die Parteien gegeneinander ausspielen und zugucken, wie sie sich gegenseitig die Augen auskratzen. Leider klappt das nur, wenn wirklich nichts mehr da ist. Andernfalls nehmen die Dich aus, bevor mit Deinen Schuldnern weitergemacht wird. Es ist also wichtig von Anfang an alles zu liquidieren, zu verspielen oder sonst irgendwie aus dem Zugriff der Aasgeier zu bringen.

Zu den falschen Anklagen wegen Kindesmissbrauch empfehle ich in einem solchen Fall im Gegenzug sofort Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen und bei der Staatsanwaltschaft die ärztliche Untersuchung des Kindes zu beantragen. Wenn sowas erst einmal ernst genommen wird, ist es zu spät. In der Schweiz hat mir die IGM (http://igm.ch/) gesagt, gehört ein solcher Vorwurf bereits zum "guten Ton" von Schweizer Scheidungsanwälten. Was das bedeutet, vor allem auch für die Kinder, muss man sich einmal vergegenwärtigen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#12
Halli hallo,

ich finde es reichlich daneben und schon pervertiert, einem von mir mitgezeugten Kind die Genitaluntersuchung beim Arzt zuzumuten, nur weil dessen bescheuerte Mutter mir Kindesmißbrauch an diesem Kind unterstellt. Die Verleumdungsklage oder -anzeige bringt dann gegen diese Mutter zumeist gar nichts, denn sie wird wegen Nichtigkeit und Mangel an öffentlichem Interesse von jedem Staatsanwalt und Gericht einfach in die Mülltonne abgetan. Indirekt bleibt die Mutter mit ihren schmutzigen Methoden die Heldin der Nation, denn SIE WILL JA NUR IHR KIND UND KÄMPFT FÜR IHR KIND, wie es alle ringsum beifallklatschend sehen...

Angry

Juristische Mittel bringen in einem Unrechtsregime Germanistan gar nichts. Unsereins wird da nur aufgerieben, ruiniert, auch gesundheitlich.

Rolleyes

Überlassen wir besser die Kinder denen, denen sie ohnehin gehören: den Mamas und dem Staate!!!

Idea

Es gibt ein Weiterleben! Auch ohne Kind und Kegel, jawohl.

Cool

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Diskussion zu: Mein Alptraum. Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der eigenen Kinder beppo 30 37.297 01-04-2011, 23:06
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste