12-02-2010, 17:15
Die Länder haben einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Prozesskostenhilfe einschränken soll. Mit der Zustimmung des Bundestages wird gerechnet.
Das trifft vor allem Familiengerichtsverfahren sowie Sozialgerichts- und Mietprozesse. So soll es z. B. ein Gebühr von 50 EUR auch für Hartz-IV-Empänger geben, die vor dem Sozialgericht klagen wollen.
Gerichte sollen Auskünfte bei Finanz- und Sozialämtern einholen können, bevor sie die „Beiordnung“ eines Anwalts auf Staatskosten genehmigen.
http://www.derwesten.de/nachrichten/poli...47909.html
Pressemitteilung des Bundesrates
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/...__nnn=true
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Das trifft vor allem Familiengerichtsverfahren sowie Sozialgerichts- und Mietprozesse. So soll es z. B. ein Gebühr von 50 EUR auch für Hartz-IV-Empänger geben, die vor dem Sozialgericht klagen wollen.
Gerichte sollen Auskünfte bei Finanz- und Sozialämtern einholen können, bevor sie die „Beiordnung“ eines Anwalts auf Staatskosten genehmigen.
http://www.derwesten.de/nachrichten/poli...47909.html
Pressemitteilung des Bundesrates
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/...__nnn=true
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.