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Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden
#1
Die Länder haben einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Prozesskostenhilfe einschränken soll. Mit der Zustimmung des Bundestages wird gerechnet.

Das trifft vor allem Familiengerichtsverfahren sowie Sozialgerichts- und Mietprozesse. So soll es z. B. ein Gebühr von 50 EUR auch für Hartz-IV-Empänger geben, die vor dem Sozialgericht klagen wollen.
Gerichte sollen Auskünfte bei Finanz- und Sozialämtern einholen können, bevor sie die „Beiordnung“ eines Anwalts auf Staatskosten genehmigen.
http://www.derwesten.de/nachrichten/poli...47909.html

Pressemitteilung des Bundesrates
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/...__nnn=true
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
Auf den ersten Blick klingst's sinnvoll: Den Fuffi gibt's ja zurück, wenn der Ausgang des Verfahrens zugunsten des Klägers verlaufen ist.
Übrigens: Nur wenn das Einkommen ausreichend ist, sollen die 50€ fällig werden. (Steht in der Pressemitteilung des Bundesrats.). Damit wird#s für viele, die nur einen niedrigen Lohn haben noch schwerer um ihr Recht zu kämpfen.

In Wirklichkeit geht's den Ländern aber nur darum einen dicken fetten Flicken auf einen unhaltbaren Zustand zu kleben, anstelle ihn abzuschaffen:
- Anwaltszwang bei vielen Verfahren.
- Schwammige unklare Gesetze mit jeder Menge Willkür.
- Gesprochenes Recht weicht immer mehr vom gesunden Rechtsempfinden der Bevölkerung ab.
- Klagewut wegen ein paar Euro
- Keine echte Streit- Einigungs- und Kompromisskultur mehr in D, immer mehr Rechthaberei.

Und was passiert mit dem Fuffi, wenn die Prozesskostenhilfe verweigert wird, es also gar nicht zur Klage kam? Die darf dann wohl der Anwalt einsacken.
Der nächste Brüller wird nicht lange auf sich warten lassen: Der Doc ist auch n Akademiker, also kriegt der auch 50€ pro Quartal, damit muss dann keiner mehr einen Sonderbeitrag zur Krankenversicherung zahlen...
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#3
Immer mehr Klagen, immer mehr PKH, gerade im Familienrecht. Jetzt wollen die Bundesländer gegensteuern, sogar von einer einmaligen Gebühr ist die Rede.

http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2010/013-2010.html
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#4
na habe heute noch mal schnell meinen PKH-Antrag für mein Sorgerechtsverfahren eingereicht Big Grin
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#5
Ich wuerde die PKH einstellen. Dann koennen die Exen einen nicht verklagen und nichtarbeitende Exmaenner ebenso. Man sollte das schon fair und ausgewogen sehen.
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#6
Moin Leutz,

Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilligen Klagen

Als Überschrift gut aber nur wenn alle gleich behandelt werden.
Wird aber so bestimmt nicht sein, denn Unterhalt ist Pflicht und hat nichts
mit mutwilligkeit zu tun.
Also wird weiter geklagt was das Zeug hält(natürlich nur von der EXENseite)denn die bekommt ja PKH bis zur bitteren Neige.

Stellt euch vor ihr habt die möglichkeit irgendetwas an eurer beschissenen Situation zu ändern ! Geht aber nich weil der Staat sagt du bekommst keine Unterstützung......wegen der Gesetzeslage.....

Kein Geld in D , kein Recht in D.
Die wollen doch nur die Schotten dicht machen, sieht man ja an der steigerung der Beihilfe durch z.B. NRW.
Jetzt wo es langsam aber sicher wirkt, wird ein wichtiges Kampfmerkmal von uns zerstört.Und das ist sicher schon mit Einsicht zu bezeichnen ,wegen der neuen DT und der Leitlinien.

Abwatschen, setzen, 6. Das war's Angry

Zum kotzen
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#7
Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilligen Klagen
...

nur das JA darf weiter mutwillig Klagen im Interesse des "Kindes".
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#8
(04-03-2010, 15:53)Vater schrieb: nur das JA darf weiter mutwillig Klagen im Interesse des "Kindes".

Ist ja nicht mutwillig, sondern Pflicht im Sinne des Staatsauftrags,
außerdem ist es nicht eigennützig sondern "im Interesse des Kindes".
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