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Großelternhaftung
#1
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Großelternhaftung und kann ein paar Fragen beantworten, wie hoch ist der Selbstbehalt der Großeltern und wo kann man das nachlesen ???
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#2
Es gibt einen Artikel von Luthin in der FamRB dazu sowie eine Reihe von Urteilen. Der Selbstbehalt beträgt mindestens den des angemessenen Selbstbehalts, 1100 bis 1400 EUR. Den Rest des Einkommens nur zur Hälfte.

Zu beachten sind vorrangige Ersatzhaftung auf §1607 BGB, Rangfolgen und Inanspruchnahme aller Grosseltern beider Elternteile.
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#3
Ein Thema, dass mir äusserste Kopfschmerzen bereitet. Eine interessante Frage für mich wäre, ob die Grosseltern auch dann haften, wenn sich das Kind mit der Mutter im Ausland befindet und den Umgang mit den Grosseltern verweigert.
https://t.me/GenderFukc
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#4
Beide Punkte spielen keine Rolle.
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#5
(14-09-2009, 01:42)V-Man schrieb: ... wenn sich das Kind mit der Mutter im Ausland befindet und den Umgang mit den Grosseltern verweigert.

(14-09-2009, 08:41)p schrieb: Beide Punkte spielen keine Rolle.

Ja das habe ich mir schon fast gedacht. Confused
https://t.me/GenderFukc
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#6
(14-09-2009, 20:58)V-Man schrieb:
(14-09-2009, 01:42)V-Man schrieb: ... wenn sich das Kind mit der Mutter im Ausland befindet und den Umgang mit den Grosseltern verweigert.

(14-09-2009, 08:41)p schrieb: Beide Punkte spielen keine Rolle.

Ja das habe ich mir schon fast gedacht. Confused

das liegt ja daran, dass die Grosseltern kein "Recht" haben auf Umgang mit dem Kind, allerdings wie schon erwähnt, werden dann beide Grosselternpaare auf ihre Pflicht hingewiesen und die finanzielle Situation auf Leistungsfähigkeit durchleuchtet was aber zur "normalen" Prüfung eines Vaters zB vollkommen andere Maßstäbe hat - ein Grund warum ich den Totalausstieg verfolgt habe und für meine Eltern keine Bedenken bestanden ... achso und interessant wirds auch dann wenn die Grosseltern im Ausland wohnen, dann ist nämlich so gut wie Essig mit "Druck" ausüben und Zustellungsprüfung und co ...

gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 
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#7
(14-09-2009, 23:40)malko schrieb: ... , werden dann beide Grosselternpaare auf ihre Pflicht hingewiesen und die finanzielle Situation auf Leistungsfähigkeit durchleuchtet was aber zur "normalen" Prüfung eines Vaters zB vollkommen andere Maßstäbe hat
Tja - der Grossvater, also der Papi meiner Nigerianixe ist leider nicht mehr. Und bei der Mama gibts nichts zu holen, zumal sie in Nigeria lebt. Damit bleiben nur meine Eltern.
https://t.me/GenderFukc
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#8
(15-09-2009, 00:27)V-Man schrieb:
(14-09-2009, 23:40)malko schrieb: ... , werden dann beide Grosselternpaare auf ihre Pflicht hingewiesen und die finanzielle Situation auf Leistungsfähigkeit durchleuchtet was aber zur "normalen" Prüfung eines Vaters zB vollkommen andere Maßstäbe hat
Tja - der Grossvater, also der Papi meiner Nigerianixe ist leider nicht mehr. Und bei der Mama gibts nichts zu holen, zumal sie in Nigeria lebt. Damit bleiben nur meine Eltern.

hm, das ist in der tat so wohl erstmal richtig, allerdings meine ich mal gelesen zu haben, dass eine "einseitige" betrachtung nicht ausreicht - muss das noch mal raussuchen/finden da gabs aufjedenfall nen paar interessante entscheidungen und vor allem sind die da auch nicht so schnell mit versus wenn sie dir ans leder wollen ... wie die situation in der schweiz aussieht kann ich natürlich nur vermuten, aber an deiner stelle würd ich mich da mal genauer informieren ...

gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko 
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#9
Trotzdem muss die Ex die Verhältnisse ihrer Mutter nachweisen. Eine bloss Behauptung der Mittellosigkeit reicht nicht aus. Du könntest dann ja genausogut behaupten, sie wäre eine amerikanische Millionärin.
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#10
Sie hat in einem der Verfahren einmal behauptet, dass ihre Mutter in Nigeria in Steinhäusern gehobenen Standards lebt und keinesfalls unterstützungsbedürftig ist - das gibt mir Hoffnung.

Der zweite Punkt ist, dass es in der Schweiz keine Grosselternunterhaltspflicht gibt. Ich vermute, dass sie nach DLand übersiedeln müsste. Und damit wären die finanziellen Konsequenzen schon auf ein erträgliches Niveau abgemildert.
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#11
Die großelternhaftung wird wohl immer beliebter bei den Jugendämtern, selbst versuche erlebt und auch im Bekanntenkreis was mitbekommen !!! Ist wohl neue Mode !! Hat jemand Erfahrungen gemacht ??
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#12
@skippie: kannst du mal erklären was genau das ist?
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#13
Das hängt mit den neuen Unterhaltsleitlinien zusammen, in denen plötzlich still und leise die Grosseltern aufgeführt sind und einige sehr nachteilige Gerichtsurteile zum Selbstbehalt der Grosseltern zur Norm wurden, siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid31683

Vieles ging auch vorher schon, aber da es nun in den Leitlinien steht und somit auch jedem Anwalts- und Beistandstrottel bekannt gemacht ist, wird es eben verstärkt versucht. Das Unterhaltsmaximierungsprinzip ist wie ein Zug, der mit kaputten Bremsen durch alle Haltestellen rast. Eben kam er an der Station "Sippenhaft" durch. Alles wird probiert, erweitert, vergrössert was die Unterhaltsschraube weiter anziehen könnte.
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#14
Grosseltern waren immer schon unterhaltspflichtig gegenüber Enkeln. Sogar Urgrosseltern sind unterhaltspflichtig. Umgekehrt auch. Der deutsche Sippenhaftparagraf §1601 BGB kennt keinerlei Beschränkungen in irgendeine Richtung, er statuiert eine universelle Unterhaltspflicht für eine komplette Stammbaumlinie.

Die Frage war immer nur, wie hoch die Schwelle ist, die einen Durchgriff möglich macht. Diese Schwelle wurde von den Gerichten kontinuierlich gesenkt. Die Unterhaltsleitlinien spiegeln das wieder. Nun ist sie so niedrig, dass der Zugriff zur Regel gemacht werden wird. Die Väter sind in der Regel fertig, kaputtgemacht und sitzen mehrheitlich in der Mangelfall-Falle. Da ist es klar, dass eben um so stärker in ihrem Umfeld alle nur denkbaren Gelder abgegriffen werden sollen.

"expat", jeder für jeden. Die Frage ist nur, wer zuerst, also in welcher Reihenfolge und zu welchen Konditionen sich die Zahlesel anzustellen haben.
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#15
Die Schwelle sinkt schon mal automatisch, weil ja es ja (noch) eine relativ wohlhabende Rentnerschicht gibt, was sich aber bald ändern wird.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob der auf H4 lebende Sohn nicht eher unterhaltsberechtigt wäre als der/die Enkel?
Dazu kommt noch, dass ja alle Verwandten miteinbezogen werden müssen. Ein juristisch nicht geradce einfaches Unterfangen. Es würde sich nur lohnen, wenn zumindest von einem Verwandten eine größere Geldsumme abzupressen wäre.
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#16
wenn die kindsmutter dem beistand sagt sie möchte keine großelternh. da dann ihre eigenen eltern mit dran sind dann machen die das auch nicht man kann ja die beistandschaft zurückziehen aber bei unterhaltsvorschuss wird dir vorschusskasse neuerdings mal schauen ob da was abzugreifen ist denn dann sie nicht mitreden sie will ja uvorschuss
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#17
Folgendes Forum beschäftigt sich schon etwas länger mit dem Thema.
http://anonym.to/?http://www.forum-elter...readid=375
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#18
Wenn eine Mutter gegen die Großeltern klagt,
diese dann aber während des Verfahrens ihr Mandat niederlegt,
da sich unendliche Widersprüche aneinanderreihen,
ein Erfolg nicht mehr in Aussicht.

Wer zahlt die Rechtsanwaltskosten der Großeltern,
die bis dato entstanden sind?
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#19
@Zahlemann

Ich nehme mal an, die Großeltern, da sie die Musik bestellt haben.

Man könnte das Ganze nun höchstens noch auf einen Schadensersatzprozess raus laufen lassen, aber ob da viel rüber kommt, wage ich zu bezweifeln.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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