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(07-02-2010, 13:27)borni schrieb: Alle Väter könnten sich, auch wenn sie bisher abgewiesen wurden, auf die neue EU-Regelung berufen.
Der der Chef des Familiengerichtstages sagt auch, wie das geht: "Für ledige Väter, die aktuell um das Sorgerecht kämpfen, könnte diese Regelung jedoch zu spät kommen. Doch auch sie können sich auf das Urteil aus Straßburg berufen, erklärt Professor Willutzki: „Wenn sich Väter noch beim Jugendamt mit dieser Frage beschäftigen, dann sollten sie das Jugendamt unter Verweis auf das Urteil dazu bewegen, positiv auf die Mütter einzuwirken, sich einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu verschließen."
Also immer schön positiv einwirken, dann sind alle Probleme gelöst....
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(07-02-2010, 15:35)borni schrieb: Mindestens eine Verfassungsbeschwerde ist beim BVerfG derzeit anhängig:
Seine aktuelle Sorgerechts-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde zumindest zur Kenntnis genommen. Drei Tage nach dem Urteil von Straßburg wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass sein Schriftstück auch an das Land NRW weitergeleitet worden sei.
http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/V...72356.html
So, borni, jetzt darf ich auch mal ;-)
Hatten wir schon
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...s#pid29857
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Es ist allgemein ziemlich ruhig geworden um das Urteil.
Warum eigentlich?
Ist es ein Zeichen dafür, daß alles gut wird,
oder eher Ausdruck tiefer Hoffnungslosigkeit,
ist es lähmende Verzweifelung, Verdrängung, Stupor?
.
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Profiler,
Was erwartest du?
Es geht doch nur um Männer, oder in Folge Väter.
Aufgrund deutsch-feministischer Väterentsorgungsmentalität ist sie sogar Bestandteil einer wesentlich lauter geführten Hartz-IV-Debatte, aber es fehlt schlicht an statistischen Erhebungen, um sich angemeseen dort mit einzubringen. Vaterschaft ist weit mehr als Sorgerecht auf einem Fetzen Papier, aber es interssiert einfach keine bundespolitisch aktive Sau.
BMJ Leutheusser-Schnarrenberger:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben im Koalitionsvertrag keine Änderung der Gesetzeslage vereinbart. Die elterliche Sorge richtet sich somit nach den Vorgaben des § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_l...ml#q236976)
Stephan Thomae (FDP):
…
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Januar 2003 darauf hingewiesen, dass ein gemeinsames Sorgerecht eine "tragfähige soziale Beziehung der Eltern zueinander und ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert". In diesem Licht wird die FDP das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte genau studieren und prüfen, ob das geltende Recht dahingehend weiterentwickelt werden muss, dass Vätern die Gelegenheit gegeben wird, eine gerichtliche Einzelfallentscheidung auch ohne Zustimmung der Mutter herbeizuführen.
…
(Quelle: http://fdp-fraktion.de/files/541/1047-Th...Vaeter.pdf)
Zitat, Michael Grosse-Brömer / Ute Granold (beide CDU)
…
Eine moderate Lösung im Interesse der Kinder könnte es sein, dass das gemeinsame Sorgerecht künftig nicht nur durch übereinstimmende Sorgeerklärungen der Eltern, sondern auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden kann. Väter sollten demnach einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn die gemeinsame Sorge im jeweiligen Einzelfall im Interesse des Kindes liegt. Anhaltspunkt könnte hierfür wie im aktuellen Fall etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er Willens und in der Lage dazu ist, für das Kind zu sorgen.
…
(Quelle: http://www.presseportal.de/pm/7846/15238...gsfraktion)
Die Arbeitsgruppe Recht der SPD:
…
In solchen Fällen ist eine Regelung denkbar, wodurch die Zustimmung der Mutter gerichtlich ersetzt werden kann. Wir warnen jedoch vor einer Gleichstellung mit verheirateten Eltern, das heißt der gemeinsamen Sorge beider Eltern ohne jegliche Voraussetzung. Eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Kindern stammt aus flüchtigen oder instabilen Beziehungen, in denen Väter keine oder keine nennenswerte Verantwortung für das Kind übernehmen. Diesen Vätern durch die gemeinsame Sorge die Möglichkeit zu geben, an wichtigen Entscheidungen teilzuhaben und die Mutter in ihren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, hieße, Konflikte in die Mutter-Vater-Kind-Konstellation hineinzutragen.
…
(Quelle: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/...16,00.html)
Die Fraktion der Grünen:
…
Wir fordern seit Jahren eine Öffnung der geltenden Sorgerechtsregelung für Väter in Form einer gerichtlichen Einzelfalllösung. Hierbei müssen das Kindeswohl und auch die Situation der Mütter angemessen berücksichtigt werden. In den Blick genommen werden muss darüber hinaus auch die Gleichstellung unterschiedlicher Familienformen.
(Quelle: http://www.gruene-bundestag.de/cms/press...erfae.html)
Jörn Wunderlich (Die Linke):
Der Europäische Gerichtshof hat ein gutes und kluges Urteil gefällt. Nun muss auch die deutsche Gesetzgebung nachziehen.
Die deutsche Gesetzgebung muss sich endlich den europäischen Standards anpassen. DIE LINKE fordert grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht, unabhängig vom Trauschein der Eltern. Es muss aber auch die Möglichkeit bestehen, dieses durch einen Elternteil gerichtlich regeln zu lassen, sowohl mit der Option, das Sorgerecht auf sich allein oder auch auf den anderen Elternteil übertragen zu lassen.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Beispiele dafür gibt es in der EU genug.
(Quelle: http://www.linksfraktion.de/pressemittei...1242851366)
Ich denke, somit ist klar was kommt!
Jede vollberauschte ONS- oder Gangbang-Tussi gibt eine gute Mutter, was mit ihrer nicht abgebrochenen Schwangerschaft bereits eindrucksvoll bewiesen hat.
Väter müssen sich erst als solche praktisch beweisen, was angesichts der Tatsache, dass einige von denen bereits während der Schwangerschaft per SMS abserviert werden, reichlich mühselig werden dürfte.
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(16-02-2010, 21:10)Bluter schrieb: Väter sollten demnach einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn die gemeinsame Sorge im jeweiligen Einzelfall im Interesse des Kindes liegt. Anhaltspunkt könnte hierfür wie im aktuellen Fall etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er Willens und in der Lage dazu ist, für das Kind zu sorgen.
Das dürfte einer der Knackpunkte werden. Wer soll denn beweispflichtig sein? Bestimmt doch wieder Papa. Viel besser wäre eine niedrigere Hürde, wie z.B. "wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht".
Eine "moderate Lösung im Interesse der Kinder", wie die CDU uns das verkaufen will, ist das natürlich nicht. Wie kann die Ausübung des Rechtswegs moderat sein?
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Die Formulierung: "wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht"
ist in diesem Fall nicht angemessen, dann nämlich wäre es leicht an das GSR zu kommen.
Vielmehr muss es heißen: "... wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient."
Damit liegt die Latte auf einem unerreichbar hohen Niveau, denn wie soll Vati beweisen, dass seine Anwesenheit dem Kindeswohl dient, durfte er dem Kind zuvor doch nicht nahe kommen?
Rita Pawelski:
…
Das ist richtig und wichtig, denn die Gleichberechtigung lässt sich nicht einseitig herstellen. Es reicht nicht, nur für die Frauen gleiche Rechte (Anmerkung: bei ohnehin mehr Rechten) zu fordern. Wichtig ist, dass Männer die gleichen Pflichten (Anmerkung: Mehr Pflichten, aber weiterhin ohne Rechte) übernehmen, damit nicht die Frauen einseitig belastet werden. Es ist an der Zeit, dass wir den Blick nicht nur auf die Frauen richten, wenn wir von Vereinbarkeit von Beruf und Familie sprechen; auch Väter können und wollen flexible Arbeitszeit-Konzepte, Telearbeit, Kinderbetreuung und Elternzeit in Anspruch nehmen.
…
(Quelle: http://www.presseportal.de/pm/7846/15245...gsfraktion)
So sieht real existierendes Schönsprech aus.
@Ralf,
du hast nichts mehr zu verlieren, drum finde ich es umso bedeutsamer, dass und wie du aus der Provinzposse einen Dauerbrenner gemacht hast.
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http://www.zeit.de/newsticker/2010/2/19/...3947176xml
"Bald neues Sorgerecht für unverheiratete Väter
Interlaken (dpa) - Das Sorgerecht für die Kinder unverheirateter Elternpaare in Deutschland soll bis Jahresende neu geregelt werden und die Väter besser stellen.
Das sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag in Interlaken der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das deutsche Gesetz räumt der Mutter ein Vetorecht bei der Vergabe des Sorgerechts ein. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im vergangenen Dezember als Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens und das Diskriminierungsverbot bewertet." (...)
"Bis Jahresende" - das ist wohl der wichtigste Informationsschnipsel.
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In Sachsen-Anhalt gab es eine Podiumsdiskussion zum §1626a BGB. SPD-Mann Lischka springt auf den längst abfahrenden Zug auf, und will die Minimallösung per Gerichtsantrag. Das automatische Sorgerecht lehnt er, ebenso wie der VAMV, ab. Wo er die Trennline zwischen "guten" Vätern die sich das Sorgerecht verdienen, und "schlechten", die es nicht verdient haben sollen, ziehen will, steht allerdings nirgends. In typischer Politikermanier gibt er sich als moderner Reformer, wohlwissend daß die Reform ohnehin kommt. Hat jemand Sätze wie diese hier:
" Das Gesetz blendet diese Väter aus, das darf nicht sein ", sagte er. " Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass Väter nichtehelicher Kinder das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter vor Gericht erfolgreich erstreiten können. "
schon vor der Entscheidung des Menschengerichshofs von ihm vernommen?
Auch 2 Familienrichter waren anwesend. Beide lehnen unverheiratete sorgerechtsbegehrende Väter offenbar nicht mehr ab, sondern legen die Anträge auf Eis bis das Gesetz kommt. Die Bundesregierung will derweil erst einmal die Ergebnisse der, inzwischen überflüssigen, Studie abwarten, die sollen Ende des Jahres vorliegen. Danach wird erst einmal ausgewertet, und dann erst das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichte...nt=1640207
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20-02-2010, 12:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2010, 12:37 von borni.)
Es wird also entweder eine kleine Lösung (Vater muss Sorgerecht einklagen) oder eine große Lösung (Vater erhält nach der Geburt des Kindes automatisch das Sorgerecht) geben.
Dass das BMJ die Studie erst einmal abwarten will, ist doch verständlich.
Ergibt die Studie, dass Väter sich mehrheitlich nach der Zeugung einfach "aus dem Staub" machen, anstatt sich um das Kind mitkümmern zu wollen, so wird es die kleine Lösung geben. Ansonsten die große.
Mit dieser Argumentation wird die Bundesregierung auch überall durchkommen (auch beim EGMR).
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Immer wieder frustrierend, wie diese Leute ihre Ahnungslosigkeiten verbreiten. Die Diskussion wird von Deppen a la Lischka geführt. Über tatsächliche, reale Situationen wie die in Frankreich redet keiner - sie wissen schlicht nicht, wie die funktionierende Praxis aussehen kann. Traurig auch, wie einseitig solche Diskussionen besetzt sind. Alleinerziehende, bei denen ja die Kooperation gescheitert ist, gehören nicht auf so ein Podium. Wo war der Kinderschutzbund, wo war der vafk?
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(20-02-2010, 12:34)borni schrieb: Es wird also entweder eine kleine Lösung (Vater muss Sorgerecht einklagen) oder eine große Lösung (Vater erhält nach der Geburt des Kindes automatisch das Sorgerecht) geben.
Dass das BMJ die Studie erst einmal abwarten will, ist doch verständlich.
Bei der Studie handelt es sich vermutlich um die von Frau Zypries jahrelang mutwillig verschleppte Erhebung, die ihr das Verfassungsgericht zur Auflage machte. Soweit ich richtig informiert bin, geht es dabei, platt ausgedrückt, nicht um eine kleine oder große Lösung, sondern um die kleine Lösung oder gar nix. Warum also die Ergebnisse noch abwarten, wenn die kleine Lösung ohnehin als Mindesvorraussetzung kommen muß?
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20-02-2010, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2010, 18:07 von borni.)
(20-02-2010, 16:38)lordsofmidnight schrieb: Warum also die Ergebnisse noch abwarten, wenn die kleine Lösung ohnehin als Mindesvorraussetzung kommen muß?
Es könnte ja auch noch die "große Lösung" für die Fälle kommen, wenn beide Elternteile bei Geburt des Kindes (noch) zusammenleben.
Meiner Erinnerung nach war das 2003 auch der Prüfauftrag des BVerfG gewesen, nämlich ob die Annahme des Gesetzgebers tatsächlich richtig ist, dass die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht sowieso meist dann zustimmt, wenn sie mit derm Vater bei Geburt (und danach) zusammenlebt.
Gerade nochmal nachgelesen...
Randziffer 74 des Urteils vom 29.01.2003:
Träfen die Annahmen des Gesetzgebers allerdings nicht zu, sollte sich insbesondere herausstellen, dass es auch bei einem Zusammenleben der Eltern mit dem Kind in größerer Zahl aus Gründen nicht zu einer gemeinsamen Sorgetragung nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB kommt, die nicht vom Kindeswohl getragen werden, würde sich § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB als unvereinbar mit Art. 6 Abs. 2 GG erweisen. Dann wäre die gesetzliche Typisierung nicht mehr gerechtfertigt, und es verstieße gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, wenn er trotz Zusammenlebens mit der Mutter seines Kindes und trotz gemeinsamer tatsächlicher Sorge für das Kind vom Sorgerecht ausgeschlossen wird, obwohl die Kooperationsfähigkeit und –bereitschaft beider Eltern durch die tatsächliche gemeinsame Sorge für das Kind erwiesen ist und deshalb für die Verweigerungshaltung der Mutter nicht ausschlaggebend sein kann.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...02099.html
Also entscheidend ist:
1. Zusammenleben mit der Mutter und
2. Tatsächliche gemeinsame Sorge und dadurch
3. Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft beider Eltern erwiesen
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20-02-2010, 17:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2010, 17:57 von borni.)
Das war aber doch genau bei Horst Zaunegger der Fall.
Er sorgte für das Kind, hatte es sogar zeitweise in seinem Haushalt, die Mutter "kooperierte" also hier, blieb bei der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts aber stur (Mitsprache bei Schulangelehenheiten, Operationen etc.).
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Dass uns die "Experten" (rotf) eine Gerichtsantragslösung präsentieren werden, ist sehr wahrscheinlich. Wenn hier noch eine Überraschungen kommt, dann von Seiten der Richter. Die sind gespalten und Willutzki, der nicht ohne Einfluss ist, plädiert für gemeinsame Sorge, die dann per Gerichtsantrag zu Alleinsorge werden kann.
- Anwälte: Anträge, super! Bringt glatt 100000-200000 Verfahren extra pro Jahr plus eine Million von denen grösserer Kinder, der Rückstau. Der Rubel rollt für die Anwaltschaft. Bei 3000 EUR Streitwert pro Fall sind das mal eben aufsummiert drei Milliarden Euro Streitwerte.
- Ministerium: Da djb und vamv entweder drin sitzen oder mittels Sonderschlüssel ganz leicht ins Ministerinnenzimmer kommen, werden sie eine Antragslösung machen wollen.
- Bundesländer: Gespalten. Die Finanzminister werden kritisch sein, denn sie kriegen weiche Knie angesichts der Ausgaben für Prozesskostenhilfe. Die Familienmisterinnen: Siehe Bundesministerium.
- Richterschaft: Gespalten. Sie haben Angst vor der Antragsflut, Überlastung und von ätzenden Verhandlungen mit endlos schmutziger Wäsche. Ausserdem spüren einige Richter durchaus, was Väter von dem Recht halten, das sie zu vertreten haben. Dasselbe gilt für die Jugendämter.
- Medien und Organisationen mit Aussenwirkung: Mehrheitlich für Antragslösung. Bedenkenträger, Ewiggestrige, tief verinnerlichter altfeministischer Müll, Ahnungslosigkeit herrschen vor. Je näher die Gruppen an den Kindern dran sind, desto mehr schlägt die Meinung zur grundsätzlichen gemeinsamen Sorge um, z.B. Kinderschutzbund. Das ist die Minderheit.
Fraglich bleibt ein Wörtchen, das es aber in sich hat. Nämlich die Schwelle, ab der gemeinsame Sorge zuzusprechen ist. Ist sie angezeigt, wenn sie
- für das Kindeswohl notwendig ist?
dem Wohl des Kindes am besten entspricht?
- dem Kindeswohl dient?
- dem Kindeswohl nicht widerspricht?
Diese Abstufungen entscheiden darüber, ob 99, 60, 40 oder 1% der Väter die gemeinsame Sorge erfolgreich per Gerichtsantrag bekommen.
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(19-02-2010, 20:25)p schrieb: http://www.zeit.de/newsticker/2010/2/19/...3947176xml
"Bald neues Sorgerecht für unverheiratete Väter
Interlaken (dpa) - Das Sorgerecht für die Kinder unverheirateter Elternpaare in Deutschland soll bis Jahresende neu geregelt werden und die Väter besser stellen.
Das sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ..
21.02.10, Kommentar von Franzjörg
Schön. Gut. Und natürlich freue ich mich als nicht ehelicher Vater über solche Ankündigungen.
Warum keine Luftsprünge?
Wir nicht ehelichen Väter haben uns seit –zig Jahren daran gewöhnen müssen, zunächst völlig ignoriert und entrechtet zu werden, seit 1998 überhaupt erst als existent wahrgenommen und seither vertröstet bzw. an der Nase herum geführt zu werden.
Wer den Eiertanz des Justizministeriums seit dem Urteil des BVerfG vom 29.01.2003 mit verfolgt hat und erlebt hat, wie wir nicht ehelichen Väter hingehalten und (pardon, aber das muss jetzt wirklich sein) verarscht wurden, der ist sehr hellhörig...( mehr lesen)
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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Noch jemand von der SPD, der jetzt ein väterliches Sorgerecht fordert. Diesmal ist es die Justizministerin aus Sachsen-Anhalt.
http://www.news-adhoc.com/kolb-fordert-s...031288359/
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(12-03-2010, 19:47)lordsofmidnight schrieb: Noch jemand von der SPD, der jetzt ein väterliches Sorgerecht fordert. Diesmal ist es die Justizministerin aus Sachsen-Anhalt.
http://www.news-adhoc.com/kolb-fordert-s...031288359/ Eine absolute Frechheit, dass solche angeblichen "Forderungen" nun aus der Blockade-Partei schlechthin kommen. Eher Nebelkerzen, die mal testen wollen, wie das Echo ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Kolb fordert eigentlich in der Sache gar nichts. Sie fordert nur die Ministerin auf, eine Neuregelung zu machen.
Sorry, Kolb - da war der EGMR früher dran und seine Forderungen sind sowohl gewichtiger also auch zwingender. Weder aus SPD noch CDU noch FDP noch der LINKEN wurde bis zur EGMR-Watsche etwas gefordert, das ganze Parteiengeschwür hat einstimmig den Ausschluss der Väter vom gemeinsamen Sorgerecht befürwortet.
Wie erwartet darf sich der Vater durch die Instanzen schlagen.
Das gemeinsame Sorgerecht werden Mütter künftig nur verhindern können, wenn sie triftige Gründe gegen den Vater ihres unehelich geborenen Kindes vorbringen können.
http://www.focus.de/finanzen/news/sorger...89631.html
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2010, 10:55 von lordsofmidnight.)
Mehr als die Antragslösung dürfte im Land des familienrechtlichen Mittelalters nicht drin sein.
Falls der Bericht im FOCUS stimmt, und es so kommen würde:
Ablehnen kann die ledige Mutter diese Bitte nur, wenn sie Beweise vorlegt, dass der väterliche Einfluss dem Kind schadet, beispielsweise weil der Mann alkohol- oder drogenabhängig ist.
dann würden trotzdem viele Väter das SR erhalten.
Nachtrag:
Ihr Beitrag: Alkoholabhängige Mütter?
Was ist mit denen? Warum bekommen die das Sorgerecht automatisch?
wurde von uns nach Prüfung durch einen Administrator nicht veröffentlicht.
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15-03-2010, 17:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2010, 17:41 von Vater.)
Zitat:Ihr Beitrag: Alkoholabhängige Mütter?
Was ist mit denen? Warum bekommen die das Sorgerecht automatisch? wurde von uns nach Prüfung durch einen Administrator nicht veröffentlicht.
--> In Deutschland fällt schon die bloße Frage unter Zensur. Kritisches Nachhaken ist nicht erlaubt ! Dies ist übrigens die erste Regel eines Journalisten. Kritisches Nachfragen ist generell unerwünscht. In China hingegen würde ggf. eine solche Frage sogar genehmigt werden.Sollen sich die Leute eben zukünftig in anderen Medien informieren, die nicht zensieren. Viele sinds ja nicht, und nur im Internet zu finden.
Nachdem die Väter, die nicht-verheiratet sind, sich die Unterhaltsleistungen im Grunde fast denen von Vätern, die verheiratet waren, angepasst haben, hat man im Gegenzug natürlich nicht das Sorgerecht genauso wie bei Verheirateten vergeben. Einfach unglaublich. Es gibt also nicht mal Recht im Unrecht.
Da wird von Vätern also immer mehr verlangt, und im Gegenzug erhalten sie weiterhin Null. Nichts. Niente.
Aber was soll man von einem Staat halten, der noch weniger Spaß versteht, als vor 100 Jahren.
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...33,00.html
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Dass es ohne Gericht keine Regelung gibt, war von Anfang an klar. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass sich die Rechtspflege rund 100000 Verfahren pro Jahr entgehen lässt? Gerichtskosten, Anwaltskosten, zur Kasse vorrücken!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2010, 18:38 von Vater.)
Wenn man nur auf Antrag das Sorgerecht erhält ist das doch wieder diskriminierend. Könnte man dagegen nicht schon wieder klagen ? z.B. per Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht ?
Und die Höhe ist ja, daß der Antrag in der Behörde nicht geprüft wird und dort entschieden wird ( sind Einträge im Strafgesetzbuch etc.das wäre wenigstens eine fairere Prüfung anhand von Fakten .. wenngleich das natürlich trotzdem Unrecht bleiben würde, allein weg. dem Antrag) , sondern das die Behörde die Mutter um ein URTEIL bittet. Einfach genial. Früher hat die Mutter einfach nicht unterschrieben, da war wenigstens klar, daß es Unrecht ist, heute muss die Mutter ihr Urteil begründen. Ich unterschreibe nicht, weil Papa aus dem und dem Grund gefährlich ist...und weil er ohnehin auch seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann....(zum GLück hat der Transferleistungs-FAN Club FDP den Kindesunterhalt gleich um 20% dieses Jahr angehoben (Letztes Jahr gabs ja noch 50 Euro Rabatt Kinderbonus, 13% weniger Unterhalt laut Tabelle und die Kindergartenkosten waren noch inklusive), damit ich das Argument bei immer mehr Vätern als Verweigerung des Sorgerechts einfach besser anführen kann.
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Ein Fall unter Berufung auf die EMRK liegt nun beim BVerfG, Aktenzeichen 1 BvR 420/09: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/008/1700811.pdf
" Verfassungsbeschwerde des Herrn F. 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
vom 8. Januar 2009 – 43 F 3/09 b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm
vom 20. November 2008 – 1 UF 180/08 c) den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
vom 30. Juni 2008 – 23 F 109/08 2. mittelbar gegen § 1626a, § 1680 Absatz 3, § 1672 Absatz 1 BGB
betr . Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung der Artikel 2 Absatz 1, 3 Absatz 1 und 2, 6 Absatz 2, 20 Absatz 3 GG i. V. m. Artikel 6, 8 und 14 EMRK durch die gerichtliche Entscheidung, ihm die elterliche Sorge oder Teile davon für seinen außerehelich geborenen Sohn, der bei der allein sorgeberechtigten Kindesmutter lebt, nicht zu übertragen. Seine Verfassungsbeschwerde richtet er mittelbar auch gegen §§ 1626a, 1680 Absatz 3 und 1672 Absatz 1 BGB."
Interessanterweise hat das BVerfG den Fall angenommen und wird nach eigener Erklärung dieses Jahr darüber entscheiden. Interessant deshalb, weil es über denselben Sachverhalt bereits entschieden hat und weil die Verfahren der Vorinstanzen bereits 2008 liefen. Es wurde also bereits vor dem EGMR-Urteil zum Entscheid am BVerfG angenommen. Das EGMR-Urteil macht den Fall keineswegs obsolet.
Ist das ein Versuch des BVerfG, sich nach seinem weithin kritisierten Schandurteil von 2003 von sich selbst zu distanzieren, obwohl der stinkende Käse längst vom EGMR auf den Müllhaufen geworfen wurde?
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Ich denke, sie werden so tun, als wären sie schon immer der gleichen Meinung gewesen, wie der EGMR (so machen es die anderen ja auch) und werden mit dem Finger auf das BMJ zeigen, dass ihren Prüfauftrag von 2003 noch nicht erledigt hat.
Sie werden daher mit großer Geste erklären, das man nun nicht mehr grundsätzlich davon ausgehen könne, dass die Mutter nur zum Wohle des Kindes das GSR verweigert und dass dem Kläger nun ein Klagerecht zugestanden werden muss.
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