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Sind hier Rechtsgrundlagen bekannt, nach denen Schule Väter ohne Mitsorge von Informationen und Mitarbeit ausschließen darf?
Es dürfte rechtlich kaum ausreichen, nur auf den Willen einer allein sorgeberechtigten Mutter zu verweisen.
Amtliche Willkür mal wieder, Verletzung von Grundrechten?!
Ich möchte die Sache mal prüfen (lassen).
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(22-03-2010, 10:13)Profiler schrieb: Es dürfte rechtlich kaum ausreichen, nur auf den Willen einer allein sorgeberechtigten Mutter zu verweisen.
Leider doch. Verwiesen wird auf §1686 BGB, in dem das Sorgerecht ausnahmsweise keine Voraussetzung bildet:
"Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht."
Auskünfte also im Innenverhältnis der Eltern und nur bei berechtigtem Interesse. Ansonsten steht der Nichtsorgeberechtigte rechtlich im Verhältnis zu Dritten wie der Schule oder dem Kinderarzt auf derselben Stufe wie irgendein Fremder, der zufällig auf der Strasse vorbeigeht.
Ja, ich weiss: Das widerspricht Artikel 6 des Grundgesetzes mit seinem konstatierten Elternrecht. Wie so vieles andere auch. Um die Widersprüche zu ignorieren, braucht es anstatt Menschen mit Verstand viele bezahlte Juristen, die mit künstlichen Winkelzügen Sinn und Zweck der Menschenrechte ins Gegenteil verdrehen.
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Ich bin Betroffener, ...da kannst du nichts machen, wie P schon sagt:als wenn ein Fremder auf der Strasse vorbeigeht.So werde ich auch behandelt.
Seit einem halben Jahr keine Kontakt zu meinem Kind, weil die Mutter es so will. Informationen muss ich auch mit der Brechstange(Jugendamt) holen. Es wird einfach alles konsequent verweigert inkl. Umgang.
Vom Gesetz her klar, lassen aber die [Unterschreitung des Mindestniveaus] gerne schleifen weil sich ja nach deren Auffassung immer nur andere Kümmern müssen.
Also ab zum Jugendamt und nachfragen, Zeugnisse zeigen lassen usw, nach Krankheiten der Kinder Fragen, was wird dagegen unternommen etc.pp . Sozusagen eine Berichterstattung anfordern, denen auf den Senkel gehen, denn in der Zeit wo du nachfragst kann diese Mafia keinen anderen Scheiss bauen....
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Leute,
jetzt bitte nicht reflexartig depressiv werden oder hyperventilieren.
Was Guru p schreibt ist unzutreffend!
Ich hatte nur nach den Entscheidungsgrundlagen der Behörde Schule gefragt. Mit den gegenseitigen Auskunftspflichten von Eltern hat das wenig zu tun, auch nicht mit Service des Jugendamtes.
Die Entscheidung einer Behörde muß begründet sein.
Es müssen Rechtsgrundlagen beannnt werden.
Das Rechtsverhältnis eines Vaters zur Schule lediglich mit dem Willen der Mutter zu begründen, das ist unzureichend.
Aber danke, ich habe anderweitig die Hinweise erhalten, nach denen ich suchte.
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(22-03-2010, 12:27)Profiler schrieb: etzt bitte nicht reflexartig depressiv werden oder hyperventilieren.
Was Guru p schreibt ist unzutreffend!
Ich hatte nur nach den Entscheidungsgrundlagen der Behörde Schule gefragt. Mit den gegenseitigen Auskunftspflichten von Eltern hat das wenig zu tun
Den Unterschied hat er doch aber selbst beschrieben:
Zitat:Auskünfte also im Innenverhältnis der Eltern und nur bei berechtigtem Interesse. Ansonsten steht der Nichtsorgeberechtigte rechtlich im Verhältnis zu Dritten wie der Schule
Zitat:Aber danke, ich habe anderweitig die Hinweise erhalten, nach denen ich suchte.
Es ware natuerlich im Sinne des Informationsflusses, die dann auch hier einzustellen. Haette fuer mich ein historisches Interesse: Ueber Elternabende trotz ausdruecklicher Anfrage nie informiert, zu einem Gespraech ueber den Entwicklungsstand der Tochter nachmittags wie ein Verbrecher durch die Lehrerin in die Schule geschleust. Konnte ich wohl noch froh sein, dass die das ueberhaupt einmal machte. Das Familiengericht hat der ganze Kram dann ueberhaupt nicht interessiert.
Also welche Handhabe kennst du, die Schule zu zwingen?
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Wo ist hier ein Guru und wer hyperventiliert, was genau ist unzutreffend? §1686 BGB habe ich nicht genannt, um damit das Verhalten der Schule zu begründen, sondern um die verbleibenden grundsätzlichen Rechte für nichtsorgeberechtigte Elternteile zu umreissen.
Die Schule wird sich auf die Schulgesetze berufen, davon hat jedes Bundesland eigene. So steht zum Beispiel im Hessischen Schulgesetz in §100, wer als "Eltern" gilt:
"Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem Gesetz nehmen wahr:
1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
2. die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis,
3. anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen."
Aus diesem Personenkreis leiten sich die Befugnisse und Rechte für Eltern ab, die in weiteren Paragrafen des HSchG geregelt sind. Hier zum nachlesen: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpor...focuspoint
Hier noch in einfacher, allgemeinverständlicher Sprache dasselbe für Niedersachsen: http://www.ema-gym.de/files/Sorgerecht.pdf
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22-03-2010, 13:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2010, 13:28 von Skipper.)
Na gut p,
hast Du Deinen Fehlhinweis inzwischen eingesehen. Hat alles nix mit dem Binnenverhältnis gem. 1686 zu tun.
Ich habe Hoffnung für den depressiven 'Guru'.
Der letzte Link nach Niedersachen ist interessant.
Insbesondere dieser Passus:
In § 55 NSchG heißt es:
„Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes
sind diejenigen Personen, denen das
Personensorgerecht für das Kind zusteht. Als
erziehungsberechtigt gilt auch
eine Person, die mit einem personensorgeberechtigten
Elternteil verheiratet
ist oder mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft
zusammenlebt, wenn das
Kind ständig im gemeinsamen Haushalt
wohnt,..."
Das ist dreist!
Das heißt nämlich, daß ein mit der Mutter zusammenlenender x-beliebiger LG oder eine LG mehr Rechte hat, als der außerhalb lebende Vater o. Mitsorge. Heißt aber auch, daß ein mit der Mutter zusammenlebender Vater o. Mitsorge insofern gleichgestellt ist.
Mit dem Zaunegger-Urteil läßt sich m.E. sehr viel mehr angreifen, als nur der 1626a.
Guru p, danke für die Links.
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(22-03-2010, 13:18)Profiler schrieb: hast Du Deinen Fehlhinweis inzwischen eingesehen. Hat alles nix mit dem Binnenverhältnis gem. 1686 zu tun.
Doch, hat es, sogar sehr viel :-) Besagter §1686 BGB ist nämlich alles, was dem Nichtsorgeberechtigten an Auskunftrechten über das Kind verbleibt: Auskunft nur im Binnenverhältnis. Zieh das von der Gesamtmenge aller Auskunftsrechte ab und das Ergebnis ist das, was du als Nichtsorgeberechtigter nicht hast.
Deswegen wäre es eigentlich überflüssig gewesen, das Schulgesetz zu zitieren. Die Definition der Rechte zwischen Kind und Nichtsorgeberechtigtem im BGB sagt bereits alles aus. Das Schulgesetz setzt dies nur noch für die Praxis in der Schule um.
Aber ein Guru wird dir das verzeihen in der Hoffnung, dass der Fragende weiter voranschreitet auf dem geheimnisvollen Weg des sogenannten "selberdenkens", eine Kunst die man durchaus lernen kann :-))
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(22-03-2010, 12:27)Profiler schrieb: Leute,
jetzt bitte nicht reflexartig depressiv werden
Hoffentlich wirst du nicht depressiv, bis du begriffen hast wie der Hase läuft.
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22-03-2010, 14:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2010, 14:18 von Skipper.)
(22-03-2010, 13:50)p schrieb: ...
Aber ein Guru wird dir das verzeihen in der Hoffnung, dass der Fragende weiter voranschreitet auf dem geheimnisvollen Weg des sogenannten "selberdenkens", eine Kunst die man durchaus lernen kann :-)) Na, dann mach mal. ...und nimm Deinen Köter gleich mit.
Eine Kunst die offenbar selbst der Guru noch nicht vollständig zu beherrschen scheint.
1686 und seine Probleme sind bekannt und eben NICHT Gegenstand meiner Anfrage gewesen.
Also wenn es beim Guru schon am Lesen oder einfachem Verstehen hapert, dann... wohl doch fern der Erleuchtung.
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(22-03-2010, 14:12)Profiler schrieb: 1686 und seine Probleme sind bekannt und eben NICHT Gegenstand meiner Anfrage gewesen.
Also wenn es beim Guru schon am Lesen oder einfachem Verstehen hapert, dann... wohl doch fern der Erleuchtung.
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Dann sei dir noch einmal gesagt, am Verstaendnis hapert es auch bei Anderen. Welche Dinge sind es denn nun, die einem interessierten 'Nichtsorgeberechtigten' umgekehrt Auskunft ermoeglichen?
Ansonsten steht er erstmal als unberechtigter Dritter draussen. Was ist daran falsch und passt nicht zu deiner Ausgangsfrage? Solchen Dritten gegenueber muss die Schule gar nichts. Und darf sicherlich dann konsequenterweise eigentlich auch nicht. Das erklaert naemlich auch, dass z.B. in meinem Fall die Mutter nichts von meinem kleinen tete-a- tete mit der Lehrerin erfahren sollte.
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interessant, diese thematik interessiert uns auch... werden uns demnächst mal mit der schule des sohnes meines mannes in verbindung setzen und mal sehen wie die reaktion sein wird.
ausgangssituation wie oben beschrieben, kein sorgerecht, deshalb hoffen wir dass wir überhaupt infos bekommen.
nachdem sein sohn ja nun lange genug von exe dumm gehalten wurde, hat er uns erzählt, dass er im halbjahreszeugnis drei fünfen hat (hauptschule)!!! exe hätte das natürlich nie freiwillig erwähnt. sitzengeblieben ist er schonmal, wird dann jetzt wohl das zweite mal... unterhalt bis 27, was anderes heisst das nicht... auch eine möglichkeit sich länger vom zahlesel aushalten zu lassen.
faszinierend, dass exen die kinder systematisch verblöden lassen dürfen ohne dass es jemanden interessiert...
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stand 2009 keine infos bekommen , nur mit erlaubnis der mutter
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@vater
ich habe auch nur deshalb noch hoffnung weil die in der schule doch sehen müssen, dass die erziehung der mutter nichts taugt und dass er wegen der mutter eine starke entwicklungsverzögerung aufweist. wenn sie ihm jetzt noch helfen WOLLEN, dann ist das der einzige weg.
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Selbst wenn das Kind verhaltensauffällig ist: Dann werden allerlei Leutchen befragt, es wird mit Schmidchen gesprochen, statt mit dem Schmid. Nämlich mit Lehrern, Kindergärtnerinnen, Bekannten, Verwandten, der Mutter und Ersatzvätern. Es ist knallharter Fakt, daß auf jeden Fall z.B. zufälligen Passanten zum Gutachten bezügl. meiner Tochter beitragen dürfen, ein nicht-sorgeber. Vater nicht. Der wird ja nicht mal informiert oder nur mit Erlaubnis der M. über Ergebnisse aufgeklärt. Selbst den Schulwechsel musst ich selber rausfinden.
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weiss schon was du meinst.
schön nur, dass man exe ihre unfähigkeit sofort ansieht...
ich wäre sogar ganz froh wenn ihr umfeld befragt werden würde...
ich wäre die erste, die dem JA ihren letzten lover steckt. der war nämlich zur abwechslung ein ganz vernünftiger mann mit normalen ansichten. leider passte exe nicht, dass dieser mann bei ihr zu hause regeln einführen wollte... - beziehungsende -
hmmm... oder beim dorfbäcker... der junge geht da hin und muss schnorren weil exe lieber ihren damaligen lover durchfütterte... manchmal schnorrte er auch nur so, anstand wurde ihm von mama nicht beigebracht.
die begutachtung seiner spielkameraden wäre auch hilfreich für die entscheidung: eine 13-jährige sonderschülerin, deren größter wunsch darin besteht mit 14 das erste kind in die welt zu setzen, ein ausnahmsweise gut erzogener junge, allerdings 3 jahre jünger als er (von gleichaltrigen wird er nicht akzeptiert) und zeuge jehovas... und dann ist da noch der kriminelle, der jederzeit die wohnung betritt und in das kinderzimmer des jungen verschwindet ohne "hallo" zu sagen bzw. zu klingen oder sich kurz anzumelden.
bestens bekannt ist sie ansonsten auch in der bahnhofskneipe...
nö... eigentlich hätte ich nichts dagegen wenn man andere leute befragen würde...
allerdings bezweifle ich auch dass die lehrer einfach so infos herausgeben an einen vater ohne sorgerecht... ist ja nur ein zahlesel... naja, wir warten sowieso gerade ab wie es weitergeht....
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Hi.
Wie auch immer.
Ich bin jetzt schon fast im Verwaltungsverfahren, um diesen Alleinsorge-Murks im Schulgesetz anzugreifen.
Schade eigentlich, daß meine Kids nicht in Niedersachsen zur Schule gehen.
Wäre mir eine Freude gewesen, diesen Blödsinn dort anzugehen.
Je absurder die Regelungen, umso größer der Spaßfaktor.
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wäre nett wenn du uns auf dem laufenden halten würdest was dabei herauskommt.
mein mann und exe hatten gestern ein seeeeehr langes telefonat... naja, irgendwann hab ich dann auch mal meinen senf dazu gegeben, bis sie meinte ich sollte (zitat) meine schnauze halten. hab ihr dann sachlich erklärt, dass es "mund" heisst und sie gefragt ob man ihr keinen anstand beigebracht hätte...
letztendlich war natürlich alles was sie macht richtig und was wir machen falsch...
zum thema schule war sie der meinung, dass er die klasse auf jeden fall schafft, wie gesagt, mit 3 fünfen im halbjahreszeugnis... egal, hauptsache der wetteinsatz lohnt sich... immerhin 200 euro. irgendwie weiss ich jetzt schon wer die bezahlt :-)
sie warf meinem mann vor er hätte sich nie in der schule erkundigt bzw. sich allgemein nie über seinen sohn informiert. komisch... geht ja schlecht wenn sie dem nicht zustimmt, bzw. ihn nie von elternabenden usw. informiert.
immerhin nannte sie uns jetzt seine schulklassenbezeichnung und den klassenlehrer und sagte, dass sie damit einverstanden wäre wenn wir uns dort selbst informieren wollen. sie wird uns allerdings von sich aus nichts sagen, das sollen wir dann beim lehrer selbst erfragen.
klar, sie weiss auch, dass mein mann zu schulöffnungszeiten den unterhalt heranschafft und er somit urlaub nehmen müsste um sich im gespräch mit bspw. dem klassenlehrer auseinanderzusetzen.
ansonsten hab ich mich köstlich amüsiert als exe meinte, dass mein mann es akzeptieren müsste, dass die beziehung zwischen ihm und ihr beendet wäre und dass es da auch keine chance mehr gäbe...
selten so gelacht.... als ob er freiwillig eine mischung aus miss piggy, einem orca und frau flodder zurückhaben wollte!!!
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