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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Wie es auch ausgeht, das BVerfG kann sich nur grandios lächerlich machen dabei:

- Entweder es stellt sich gegen das EGMR-Urteil und macht sich damit lächerlich. "Wir ignorieren die Menschenrechte".
- Oder es stellt sich gegen das eigene Urteil, an dem übrigens viele Richter mitgewirkt haben die immer noch im BVerfG sitzen. "Wir machen uns selbst zu Deppen, weil wir noch vor wenigen Jahren mit einer riesigen Begründung ganz anders entschieden haben".
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"Wir haben es immer schon so gesehen wie der EGMR und haben deswegen die Politik aufgefordert, einen Forschungsauftrag zu vergeben. Was können wir dafür, wenn die das nicht tun!"
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Aus der Nummer kommt das BVerfG nicht ohne Selbstverleugnung raus. Das Urteil von 2003 ist online und in tausenden von Kommentaren besprochen, Kommentare wie dieser hier: http://www.rowohlt.de/fm/140/KB155_Leseprobe2.26997.pdf

Bekante Sätze aus dem Urteil:

"Zwischen Mutter und Kind entwickelt sich schon während der Schwangerschaft neben der biologischen Verbundenheit eine Beziehung, die sich nach der Geburt fortsetzt. Auch wenn dem Vater für die Entwicklung des Kindes eine erhebliche Bedeutung zukommt, muss er doch nach der Geburt des Kindes – sofern er dies will – eine Beziehung zum Kind erst aufbauen, die zwischen Mutter und Kind von vornherein schon besteht. Während diese sich bereits im Verlaufe der Schwangerschaft damit auseinander setzen muss, dass sie demnächst für das geborene Kind Verantwortung trägt, und regelmäßig ihre Bereitschaft dazu durch die Schwangerschaft zum Ausdruck gebracht hat, steht die Entscheidung des Vaters, wie er sich zu seinem Kind verhalten will, in vielen Fällen bei dessen Geburt noch nicht fest. Die Mutter ist die einzige sichere Bezugsperson, die das Kind bei seiner Geburt vorfindet. Wenn sie zur alleinigen Sorgerechtsinhaberin gemacht wird, stellt dies daher sicher, dass für das Kind vom ersten Lebenstag an tatsächlich und rechtlich Verantwortung getragen werden kann."

Wie soll das BVerfG nun erklären, dass sich die behauptete biologische Verbundenheit plötzlich in Rauch aufgelöst habe?

"Dass es dennoch Fälle geben kann, in denen die Mutter trotz Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine Sorgeerklärung abgeben will, hat der Gesetzgeber gesehen (vgl. BTDrucks 13/8511, S. 66). Seine Einschätzung, in solchen Fällen sei die Weigerung der Mutter Ausdruck eines Konfliktes zwischen den Eltern, der sich bei einem Streit auch über die gemeinsame Sorge nachteilig für das Kind auswirkt, ist vertretbar. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht...."

Und wie, dass Mütter ganz plötzlich ihre Machtposition missbrauchen?
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P, du willst doch jetzt nicht etwa mit Fakten und Tatsachen argumentieren!

Da stehen Politik und Justiz doch bei weitem drüber! :-)
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Die diversen GesetzgeberInnen und die per Parteibuch besetzten obersten Tribunale könnten sich nur über "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" argumentativ aus ihrer misslichen Lage befreien.
Da diese Erkenntnisse ausbleiben, weil neutrale Studien in D nicht finanziert werden, kann es keine andere Lösung geben, als fortgesetzte Misandrie.
Aus diesem Grund wird es auch noch vor der abschließenden Auswertung, der von Zypries und ihren Gesinnungsgenossinnen angestoßenen Studie, zu einer "für alle Seiten vorteilhaften" Gesetztesänderung kommen. So wird es zumindest wieder propagiert und als revolutionär über die Ticker gejagt.
Man wird lobhudeln, über einen "großen Wurf" und wie man als Politikerin für Gedöns das Wunder schaffte "die Wünsche der Väter, mit ihren Pflichten" sinnvoll zu verbinden.
Das BVerfG wird dann wahrscheinlich auch erst nach dem Update der entsprechenden §§ hierzu das Urteil verkünden. Dann ist erstmal wieder ein paar Jahre Ruhe im Karton.
Die Selbstschussanlagenzone vor dem Jaeger-Zaun um den EGMR, wird zwischenzeitlich um einen weiteren Minenstreifen verstärkt.
Auf Männer können die MännerfeindInnen in D noch lange nicht verzichten, denn irgendein per Geschlecht zum Idioten erklärter Depp muss noch die Zechen femininen Selbstverwirklichungswahns zahlen.

Machen wir uns nichts vor, sondern bereiten uns argumentativ auf die lange Zeit danach vor. Nutzen wir die dann erscheinenden Artikel und kommentieren entsprechend fundiert. Was ja nicht mehr sonderlich schwer fallen dürfte.
Begeistern wir interessierten betroffenen Nachwuchs und klären die noch nicht Betroffenen weiter auf.

Leider bin ich bisher noch nicht an die Fragebögen zu dieser "Studie" des DJI gekommen. Wer immer die in die Finger kriegt möge sie mir bitte zukommen lassen.
Ich wäre dafür sehr sehr dankbar.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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@ P

kann die abgetrennte Antwort nicht aufrufen "existiert nicht" kommt.
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(23-03-2010, 03:20)Master Chief schrieb: Ich behaupte, daß dem BVerfG auch sein Geschwätz von morgen egal sein wird.

Entweder muss ihnen das eigene Geschwätz oder das Geschwätz des EGMR egal sein, das BVerfG hat die Wahl :-)

Wobei die Begründungen von 2003 es in sich haben. Das BVerfG führt u.a. biologische Gründe an. Sie müssen also mal eben die Biologie des Menschen ändern. Was für die verdrehungsgewohnten Juristen sicher kein Problem darstellt.
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(23-03-2010, 10:23)p schrieb: ...
Wobei die Begründungen von 2003 es in sich haben. Das BVerfG führt u.a. biologische Gründe an. Sie müssen also mal eben die Biologie des Menschen ändern. Was für die verdrehungsgewohnten Juristen sicher kein Problem darstellt.
Nicht nötig.
Wegen der zunächst noch engen biologischen Bindung mag zwar eine sichere Zuordnung zur Mutter unmittelbar nach Geburt noch geboten und richtig sein.
Es gibt aber ebensoviele 'biologische' Gründe auf Seiten der Väter, freilich weniger im Sinne, daß die Kids aus ihnen rauskriechen und Milch zapfen. Mehr im Sinne, daß die Väter die gesunde physische und psychische Distanz zu den Müttern ermöglichen, die Kids ins Leben führen.
Wo diese Ablösung ausfällt, da kann es später Probleme geben - genauso, wenn nach der Geburt die Mutter ausfällt.

BVerfG hatte selbst Zweifel am 1626a angemeldet, daher ja auch der Prüfungauftrag.

Es hat sich herausgestellt, daß die Annahmen des Gerichtes ' Der Gesetzgeber konnte und kann davon ausgehen, daß...' unzutreffend waren (Schulte-Frohlinde sei Dank)

Was darzulegen für gute Juristen kein Problem darstellt.Wink

Werter 'Guru' p, Sie sehen in der Gabel nur das Mordwerkzeug, statt das kultivierte Instrument. Wink

.
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Die 3-Monats-Frist für die Überprüfung des Urteils ist nun abgelaufen. Offenbar hat die Bundesregierung keine Überprüfung verlangt, so daß nun die Rechtskraft eingetreten ist. Ein Anwalt schlägt folgendes vor:

"Tipp als Praktiker: Frist setzen ans Jugendamt für einen Termin zur freiwilligen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Danach erneut klagen.
Denkbar und möglich sind auch Staatshaftungsklagen gem. Art. 34, 839 BGB der betroffenen Väter gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen - inzwischen vorsätzlicher - Diskriminierung."


Auch der Unterhaltsaspekt wird von ihm beleuchtet:

"Als anerkannte diskriminierte Minderheit sollten auch generelle Entschädigungs- und Wiedergutmachungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die Vertreter der entsprechenden Interessensverbände nicht verheirateter Väter verlangt werden. Zu denken ist nicht zuletzt an die zahlreichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verurteilungen zu Unrecht von Vätern, die irgendwie mit Äusserungen zusammenhängen, die diese im Zusammenhang mit ihrer Stellung als durch Deutschland verfolgte Väter gemacht hatten, sowie sämtliche Verurteilungen zu Unterhaltszahlungen."

http://anonym.to/?http://rechtsanwalt-an...zaunegger/
http://anonym.to/?http://www.v-a-k.de/in...5b4812dc16
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Offener Brief an Frau Dr. Hahne

Ein lieber Freund bittet um weitere Verbreitung dieses Briefes. Der Autor bittet lediglich um die Identität weiterer "Verbreiter". Dieser Brief ist heute an Frau Dr. Hahne verschickt worden.

Gerichtet an:

Vors. Richterin am BGH
Frau Dr. Meo-Micaela Hahne
Herrenstrasse 45 a
D-76133 Karlsruhe

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Dr. Hahne,

erst jetzt erhielt ich Kenntnis Ihrer Äußerung, dass Sie trotz Rechtsprechung des EGMR zum Fall Zaunegger gegen Deutschland daran festhalten wollen, dass Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, nur mit deren Zustimmung das Recht auf die elterliche Sorge erhalten können. Diese Einstellung ist mir bei einer der höchsten deutschen Richterinnen nicht nur unverständlich, sondern lässt in meiner 15-jährigen Beratung und Begleitung von Elternteilen, die von ihren Kindern getrennt wurden oder wo die Trennung droht/e, bei mir die Befürchtung aufkommen, dass die Garantien des Grundgesetzes insbesondere für Richter nicht mehr gelten. Wenn ein Europäisches Gericht die deutsche Justiz, insbesondere die Familienjustiz dazu zwingen muss, die rechtlichen nationalen und internationalen Standards einzuhalten, ist das schon ein erhebliches Alarmzeichen für den Zustand der deutschen Familienjustiz. Der Fall Zaunegger ist kein Einzelfall am EGMR, sondern der größte Teil der dort verhandelten Fälle der deutschen Familienjustiz zeigt deutlich die nicht hinnehmbaren Menschenrechtsverletzungen, die in Deutschland regelmäßig durch gerade die Institutionen geschehen, die dafür eingesetzt sind sie zu verhindern.

Werden diese Gerichte und die darin tätigen Richter jedoch durch die obersten Gerichte und deren Mitarbeiter dazu aufgefordert, zumindest bestärkt, weiterhin Menschenrechte zu verletzen, die in internationalen Verträgen ebenso garantiert sind wie im Grundgesetz, z.B. Art. 6 Abs.2 i.V.m. 6 Abs. 5 GG, muss daran gezweifelt werden, dass die Richter bis in die höchsten Ämter sich an die Garantie halten wollen, dass sie nur an die Gesetze gebunden sind, bzw. dass es eine Kontrolle darüber in Deutschland gibt, dass sie sich daran halten müssen. Immer wieder - und das seit Bestehen der Bundesrepublik - bezeichnen durchgängig die Mitglieder von bundesdeutschen Regierungen derartiges Verhalten bei anderen Regierungen als Willkür und bestehen auf Abänderung, oft verbunden mit der Androhung von Sanktionen.

Wenn derartig durchgängiges Verhalten der Familienrichter bis in die höchsten deutschen Gerichte jedoch gegen die Garantien aus dem Grundgesetz gerichtet wird, wird das als „ständige Rechtsprechung“ innerhalb unseres Staates und allgemein rechtfertigendes Recht bezeichnet. Die Konsequenzen für die Demografie in Deutschland sind eindeutig: Kaum ein Mann, der das „Familienrecht“ und dessen Auslegung kennt, wird freiwillig seinem natürlichen Lebensplan folgend, Kinder zeugen: In nahezu der Hälfte der Fälle, in denen das noch geschieht, verlieren sie durch eine unmenschliche Familienrechtsprechung den Bezug zu ihren Kinder als auch durch eine maßlose Unterhaltsrechtsprechung jegliche Lebensperspek-tive. Die Justiz und maßgeblich auch Sie fördern das, statt die Grundrechte zu wahren und den Kindern die Väter als geliebte und für sie Verantwortung tragende Vorbilder zu erhalten. Genau das Gegenteil wird täglich von den Familiengerichten bis zu den höchsten Gerichten in

Deutschland als “Recht“ gesprochen. Recht für wen? Recht für die Kinder, denen der wichtige Vater entzogen wird, auch, wenn das „Sorgerecht“ erhalten bleibt, er aber keinen täglichen Kontakt zu den Kindern haben darf, sich sogar ordnungswidrig verhält, wenn er sich ihnen nähert? Recht für die Väter, die den Kindern ihre Kompetenzen, Ressourcen und Kapazitäten, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse nicht weitergeben dürfen? Recht für die Väter, die nach einer Trennung von ihren Kindern dauerhaft in Armut leben, ebenso wie die Mütter und die gemeinsamen Kinder?

Was hat diese von Ihnen mit zu verantwortende Familienjustiz noch mit dem besonderen Schutz der Familie, gleichgültig, ob bei miteinander verheirateten oder nicht verheirateten Eltern zu tun? Es werden dadurch nicht einmal die Mütter geschützt, die mit dieser Recht-sprechung maßlos privilegiert werden sollen. Sie werden einseitig belastet durch die Erziehung der gemeinsamen Kinder, ohne dass eine Hilfe und ein Korrektiv durch die Väter vorhanden bzw. zugelassen ist, so dass sie in manchen Fällen Blumenkästen, Abfalltonnen und Tiefkühltruhen mit Kinderbetten und Kinderspielplätzen verwechseln. Kommt es nicht soweit, lernen die Kinder das, was viele Mütter ihnen als Überlebenstraining mitgeben: Das Aufhalten der Hand, um Ansprüche entgegen zu nehmen, statt eine Lebensplanung vorzubereiten, die ihnen mit Freude an der eigenen Leistung zum Erwerb des Lebensunter-haltes dient. Diese Kinder werden gelernte Sozialhilfeempfänger, deren Fähigkeit vor allem darin besteht, die Gesetze zu Transferleistungen so gut zu kennen und auszunutzen, dass sie möglichst gut davon leben können.

Wollen Sie all das erreichen? Wenn nicht, weshalb ändern Sie dann nicht durch menschen-würdige Urteile diese Situation, indem Sie den Kindern die Väter wiedergeben, statt durch Anreize die Mütter dazu verführen, unbegründeten Streit zu schaffen, der zum Entzug des Sorge(Pflicht)rechts für Väter und Kinder mit den entsprechenden Folgen führt?

Eine wesentliche Eigenschaft von Männern, insbesondere Vätern, ist es, dass sie durch die Jahrtausende für ihre Familien die Verantwortung übernommen haben. Diese Eigenschaft wird durch eine nicht nachvollziehbare Ideologie abgeschafft, die Sie offenbar an führender Position vertreten. Die Folgen sind nicht nur Hass, Armut und Tränen, sondern auch ein Zerstören der Lebensgrundlage unseres Staates und der einzelnen Menschen, die darin leben – und das mit der tatkräftigen Hilfe derjenigen, die wie Sie darüber unabhängig und nur durch Einhalten der bestehenden Gesetze darüber zu wachen haben, dass genau das nicht geschieht.

Sind Sie immer noch der Meinung, dass Sie mit Ihrer Ansicht, dass die elterliche Sorge lediglich den Müttern zusteht, zum Wohl der Familien und damit unseres Staates beitragen oder wollen Sie nicht besser die Konsequenzen ziehen, die Ihnen Strasbourg ins Stammbuch geschrieben hat? Falls Sie das aus Überzeugung nicht können, wäre es für Sie eine Option „die Käsmann zu machen“, wie es vor kurzem ein Journalist ausgedrückt hat. Frau Käsmann ist zurückgetreten, obwohl sie durch Ihre Unrechtstat niemanden zu Schaden gebracht hat. Sie bleiben im Amt, obwohl ein ganzes Land durch Ihre „Rechtsprechung“ zu dauerhaftem Schaden gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Schmeil
Dipl.-Pädagoge und Verfahrenspfleger
Berater bei Trennung von den Kindern

Ketzin, 28.03.2010
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Die GRÜNEN bringen mit ihrem "Eckpunktepapier zum Sorgerecht" (Anlage V 191/10) aus der Rubrik "Frauenpolitik" ihr gespaltenes Verhältnis zu Gleichstellung und Grundrechten zum Ausdruck. Ein Kooperationsmännchen habe ich in dem Text auch nicht finden können:
http://anonym.to/?http://www.monika-laza...9_2010.pdf

Aber selbst das geht dem "BundesfrauINNENrat" noch zu weit.....
http://anonym.to/?http://www2.rothe-bein...erecht.pdf

Mal sehen, was die Begrüßungsonkels vom größten Väterverein aller Zeiten dazu so meinen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(08-10-2010, 00:16)sorglos schrieb: Die GRÜNEN bringen mit ihrem "Eckpunktepapier zum Sorgerecht" (Anlage V 191/10) aus der Rubrik "Frauenpolitik" ihr gespaltenes Verhältnis zu Gleichstellung und Grundrechten zum Ausdruck.

Beim Lesen des Papiers kam mir fast die Galle hoch. Schläger, Kindeswohlgefährder, Unterhaltsdrückeberger und nicht am Kontakt am Kind interessiert. Die Mütter dagegen: Schutzbedürftig und benachteiligt.


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Ich mag es gar nicht lesen, es ist eh klar was die grüne Galle ausspuckt. Und diese Partei hat beste Umfragewerte, weil ganz andere Themen im Vordergrund stehen. Schneiden sie bei den Wahlen gut ab, können sie das hämisch als Zustimmung zu ihrem sexistischen Programm verkünden.
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Zitat:Insbesondere für Frauen, die mit ihren Kindern zum Schutz in ein Frauenhaus
geflohen sind, ist die Praktizierung eines gemeinsamen Sorge- und Umgangrechts nicht
möglich.

Das stimmt.
Daher ist in diesem Fall dem Vater das alleinige Sorgerecht zuzuerkennen!
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@sorglos

herzlichen Dank, für die Papiere!

Ich empfand diese bei der Lektüre als erhellend, zeigen die Positionierungen doch deutlich wer hier wirklich in den braunen Sack gestopft gehört und mit erzkonservativen Ansichten glänzt.
1. Das Kind gehört zur Mutter.
2. Ist die liebevolle Mutter zur Kooperation mit dem Erzeuger nicht bereit, gehört das Kind zur Mutter.

Lustig sind die immer wieder von den Protagonistinnen als Nachweis für väterliche Abneigung zum eigenen Nachwuchs angebrachten 90% AE-Muttis.
Dabei kann man diese Quote alleinstehend mit gutem Gewissen in die Tonne kloppen.
Eine gegenteilige Interpretationsmöglichkeit legen die GRÜNEN schließlich selbst bei, wenn sie erkennen, dass - mit aller Großzügigkeit schöngerechnete - 71% der Mütter, mit ASR, dies aus Egoismus inne haben.
Wer oder was lässt also hieraus schließen, dass Mütter nach elterlichen Trennungen hier mit anderen , edleren Motiven aufwarten können?
Wenn Mann dann noch die Zeitpunkte und Häufigkeiten von Trennungen, ausgehend von Frauen und Müttern an dieser Stelle einfügt, offenbaren sich vielmehr Größenordnungen, die sich gleichen und kritisch auf die Motivation hin zu hinterfragen wären. Wären, weil wird aus Gründen vorhandener Schranken nicht!
Das Problem ist nur, dass sich Aufdröselungen der tatsächlichen Verhältnisse und geistige Schranken in den Köpfen der DemagogInnen nicht gar so leicht in Schlagworte verpacken lassen.

Der Bundesfrauenrat der GRÜNEN koaliert mindestens mit SPD, LINKE, CSU/CSU, djb, vam(v) .
Das lässt den Schluss zu, dass Frauen, insbesondere Mütter, in jeder Partei gut aufgehoben und von diesen als große Wählergruppe definiert und umworben sind.
Ich finde, dass macht zumindest den biologisch weiblichen Teil der GRÜNEN regierungsfähig. Wink

Dagegen mutet das dem Beschluss des Bundesfrauenrates vorausgehende Eckpunktepapier geradezu revolutionär, tendenziell modern an - die nicht geringe Menge an Herabsetzungen und Diffamierungen mal ausgenommen.
Rolleyes
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Hallo,

den Dreck lohnt es nicht zu lesen. Wenn Lazar schon schreibt, auf das Jahr 2008 bezogen sei GSR in 111000 Fällen erklärt worden und bei weiteren 92000 (!) hätten die Eltern dann nach der Geburt geheiratet, und nur in 15000 Fällen hätten Mütter das GSR nicht erklärt, dann frag ich mich, ob diese Parteimitglieder und Volksvertreter nicht umgehend aus dem Amt entfernt werden müssten, weil sie lügen, dass sich die Balken biegen. 15000, das wären ja keine 10 %. Da würde sich niemand für interessieren. Und mal eben 92000 Sorgeerklärungen durch Heirat. Haben die den Schuss nicht gehört? Dass den Leuten der Münchhausen-Kopf nicht platzt, wenn sie solch eine Schei.... verbreiten. Schönrechnerei wie sie Churchill mal so treffend beschrieb.
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(08-10-2010, 10:50)fadder schrieb: Hallo,

den Dreck lohnt es nicht zu lesen. ...
Das sollten wir mit den nötigen Ernst aber tun, denn bei Parteien handelt es sich schließlich um willensbildende und im weiteren Sinne sogar um Verfassungsorgane.

Was mich vielmehr bedrückt, daß diesen Pampfleten nicht sofort und massenhaft widersprochen wird.

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http://www.cdu-fraktion-sachsen.de/press...T&lid=2498

Hier der Standpunkt der CDU FDP Sachsens
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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(08-10-2010, 17:53)andy99000 schrieb: http://www.cdu-fraktion-sachsen.de/press...T&lid=2498

Hier der Standpunkt der CDU FDP Sachsens

Wieso hat nur die Mutter ein Widerspruchsrecht und nicht auch der Vater?
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(08-10-2010, 18:02)Exilierter schrieb: Wieso hat nur die Mutter ein Widerspruchsrecht und nicht auch der Vater?
Weil sich zu viele Väter der Verantwortung, das Kind erziehen zu wollen, entziehen!
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(08-10-2010, 18:14)blue schrieb:
(08-10-2010, 18:02)Exilierter schrieb: Wieso hat nur die Mutter ein Widerspruchsrecht und nicht auch der Vater?
Weil sich zu viele Väter der Verantwortung, das Kind erziehen zu wollen, entziehen!

Der Vater, der Widerspruch einlegt, will ja gerade erziehen und glaubt der bessere Elternteil zu sein. Warum denn nicht? Das nenne ich Verantwortungsbewusstsein.

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Für mich ist alles, was sich vom automatischen Sorgerecht nach Feststellung der Vaterschaft entfernt, schlicht und ergreifend NICHT mit Grund- und Menschenrechten vereinbar.

Auch die Interimslösung de BVerfG entspricht nach meiner Auffassung nicht unserer 'Hausordnung'.
Es ist für mich unerträglich, Grund- und Menschenrechte erst 'beantragen' zum müssen, um in ihren 'Genuß' und in ihren Schutz zu kommen.

Entweder jedwede Form von Elternschaft wird überprüft oder keine und beiden Eltern steht die elterliche Sorge zu. Sollte es DANN zu Problemen kommen, dann steht der § 1666 BGB zur Verfügung.

Diese Widerspruchslösungen sind reine Nebelkerzen. Denn bereits der § 1671 BGB stellt jederzeit und ausreichende Rechtsmittel zur Verfügung.

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Einspruch euer Ehren!
Der §1666 BGB stellt das angemessen Rechtsmittel zur Verfügung.
Der §1671 BGB gehört abgeschafft.
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(08-10-2010, 19:09)beppo schrieb: Der §1666 BGB stellt das angemessen Rechtsmittel zur Verfügung.
Wenn auch dieser nicht mißbraucht wird!

Ich selbst bin über diesen letzens verklagt worden, obwohl ich keinerlei Kontakt zum Kind habe.
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Natürlich.
Die Existenz von §§ führt nicht zwangsläufig zu deren korrekter Anwendung.
Genauso wie eine rote Ampel nicht automatisch dazu führt, dass die Autos anhalten.

Aber das ist eine andere Frage.

Und der §1666 ist der einzige aus diesem Beritt, der nicht gegen das GG verstößt und der einzig sinnvolle.
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