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"Besserer Schutz für Kinder bei internationalen Familienrechtskonflikten"
"Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen."
http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Pressest...mc_id=5614
Allerdings ist daran nicht das Geringste neu. Das Haager Übereinkommen und seine Ratifizierung hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Die einzige Neuigkeit scheint die Einrichtung sogenannter "Zentrale Behörden" zu sein, in Deutschland im Bundesamt für Justiz angesiedelt. Dabei geht es natürlich nicht im Kinderschutz, sondern das ist der Vorlauf für den europäischen Vollstreckungstitel, um Unterhaltsvollstreckungen überall möglich zu machen. Väter zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden...
Vor einem Jahr: "Die heute vereinbarte Haager Unterhaltskonvention sieht die Einrichtung Zentraler Behörden vor, die Kinder beim Einfordern ihres Unterhalts unterstützen werden." http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Pressest...mc_id=4830
frage: vater wandert mit kind legal aus, jugendamt bestätigt vorerst, dass das kind im ausland bei dem vater bleiben kann. gericht urteilt später, dass das kind zur mutter wieder nach deutschland muss und mutter bekommt das alleinige ABR. Familiengericht "appelliert" an den kindsvater das kind nach deutschland zurück zu bringen. kindsvater erklärt über einen rechtsanwalt das kind freiwillig und bedingslos an die kindsmutter zu übergeben. der kindsvater kann aus kostengründen das kind nicht nach deutschland zurück bringen.
wer muss eigentlich das kind abholen? wer muss die kosten tragen? muss der kindsvater jetzt auch noch der ex das kind nachtragen?
wie ist das jetzt rechtlich: kindsvater hat 50 % sorgerecht und kein ABR. wer hat nun die verantwortung? muss jetzt nicht die verantwortungsvolle kindsmutter ganz schnell handeln zum wohle des kindes?
(müssen zum tode verurteile männer auch die giftspritze selbst bezahlen?)
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Wenn der Vater es mitgenommen hat, muss er es auch wieder zurückbringen. Der entscheidende Fehler ist ganz am Anfang passiert: Ein Jugendamt kann bestätigen, was es will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt nach wie vor gemeinsam und ein Gerichtsentscheid in Deutschland kann den Aufenthalt des Kindes jederzeit wieder ändern. Was es auch getan hat.
Anders wäre es gewesen, wenn das Sorgerecht oder das ABR ohne Einschränkungen dem Vater alleine zugewiesen worden wäre und der Vater anschliessend offiziell mit Kind gegangen wäre. Danach ist der dauernde Aufenthalt des Kindes nicht mehr in D und die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts ist beendet. Obwohl es da auch Tricks gibt, darüber spreche ich aber lieber nicht öffentlich.
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(17-12-2008, 15:54)Cocktail-Detlef schrieb: (müssen zum tode verurteile männer auch die giftspritze selbst bezahlen?)
In der DDR hatten die Angehörigen der Hingerichteten zumindest die Bestattungs- und Einäscherungskosten zu tragen
der kindsvater hatte das alleinige ABR per einstweiliger anwordnung. ok. kindsvater hat kein geld. kindsmutter hat wohl auch kein geld. wie geht es dann weiter? wer zahlt das flugticket? welches szenario ist vorstellbar?
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Wenn kein Geld da ist, weiss ich auch nicht wer zahlen soll. Zur Botschaft gehen.
Unter einem bekannten Reichskanzler hatten die Angehörigen ebenfalls die Kosten für die Hinrichtung zu bezahlen. Die DDR hat wohl an diese "Tradition" angeknüpft.
der botschaft ist das egal - im moment jedenfalls.
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Beispiel: Ein deutsch-australisches Paar lebt in Deutschland und bekommt ein Kind. Nach der Trennung zieht die Mutter gegen den Willen des Vaters mit dem Kind zurück in ihr Heimatland Australien, obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Hier bleibt die Zuständigkeit für alle Entscheidungen über die elterliche Sorge für mindestens ein Jahr bei den deutschen Gerichten und Behörden. Anwendbar ist deutsches Recht. Nach bisheriger Rechtslage konnte es in ähnlichen Fällen zu gegensätzlichen Entscheidungen in beiden betroffenen Ländern kommen.
da stellt sich mir die Frage, welches Land, mit den grundsätzlichen Rechten, denn hier bevorzugt wird in dem Fall? Ich meine was ist denn wenn ne Frau auswandert, dort ein Kind bekommt, der Vater weiss was auf ihn zukommt zB nur Kindesunterhalt, sie geht nach Deutschland und hat dann ein Anrecht auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt? Das kanns jawohl auch nicht sein - wäre ja ne super einfache Masche und ne Veränderung der Grundvoraussetzung bei Kindesplanung ...
der Rastlose
gruß
malko
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Was ich an anderer Stelle schon anmerkte: Es ist nirgends mehr 'sicher'. Nach und nach, Stueck fuer Stueck werden die noch vorhandenen Luecken geschlossen. Das braucht Zeit. Und wer sich im Moment in Sicherheit befindet, sollte jeden Tag neu ueberpruefen, ob es immer noch der Fall ist.
Ich befinde mich auch in relativer Sicherheit, am A..sch der Welt und ich wuenschte es wäre morgen auch noch so. Aber aufgrund eben dieser Entwicklungen beschränken sich meine Vorkehrungen auf Ortswechsel und andere eklatantere Veränderungen. Jedwede Auseinandersetzung mit den deutschen Behörden fuehren geradewegs zurueck in die Bananenrepublik.
Es ist richtig, die Väter werden buchstäblich in die Dunkelheit getrieben, wenn sie nicht arbeiten wollen und sich systemkonform verhalten.
Nun denn, Kreativität ist gefragt!
Al Bundy
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17-12-2008, 23:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2008, 23:27 von malko.)
wie ist denn die momentane lage, wenn eine deutsche im ausland ein kind zu welt bringt, dann aber nach deutschland geht und den betreuungsunterhalt und kindesunterhalt geltend machen will, wird dieser versucht nach der deutschen gesetzeslage "eingetrieben" zu werden?
gruß
malko
(17-12-2008, 20:23)Al Bundy schrieb: Es ist richtig, die Väter werden buchstäblich in die Dunkelheit getrieben, wenn sie nicht arbeiten wollen und sich systemkonform verhalten.
die väter sollten sich in deutschland einen eignungstest unterziehen - bei deutschen müttern ist das nicht notwendig. gleich nach geburt des kindes sollte das jugendamt anwesend sein, um zu entscheiden, wo das kind leben soll. bei dieser gelegenheit kann dem vater gleich der reisepass abgenommen werden und das fiktive einkommen wird festgelegt. die mutter erhält eine garantieurkunde des staates, dass eine arbeitsaufnahme in den nächsten 12 jahren untersagt wird und sie erhält ein merkblatt mit der anschrift des frauenhauses und einer notfallnummer der polizei.
der kindsvater hat bei dieser gelegenheit alle lohnabrechnungen, steuererklärungen der letzten 5 jahre vorzulegen. der monat mit dem höchsten nettoeinkommen wird als grundlage für den unterhalt festgelegt plus 25 % für künftige einkünfte aus nebentätigkeiten. dem kindsvater bleiben generell 635 € plus 1,25 % zuschlag zur arbeitsmotivation - der rest geht an das jugendamt und die verteilen das geld zum wohle des kindes.
ich denke das ist fair und ausgewogen
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(17-12-2008, 15:30)p schrieb: Dabei geht es natürlich nicht im Kinderschutz, sondern das ist der Vorlauf für den europäischen Vollstreckungstitel, um Unterhaltsvollstreckungen überall möglich zu machen.
Und wie wird das in der Praxis aussehen? Werden dadurch die Pfändungsfreigrenzen und länderspezifischen Gesetze der anderen europäischen Staaten einfach ausgehebelt?
Gruß ali mente
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Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
(18-12-2008, 04:48)Cocktail-Detlef schrieb: ich denke das ist fair und ausgewogen
Frauen haben es seinerzeit geschafft, den Männern den Familienunterhalt als Pflicht aufzudrücken.
Wir Männer sollten daraus lernen und es genauso tun.
Frauen sollen – auch aus Gründen der Emanzipation – den Broterwerb für sich und die Kinder übernehmen. Ich mache derweil gerne den Abwasch in der Küche, wechsle die Windeln und gehe zum Männertreff auf dem Kinderspielplatz.
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18-12-2008, 09:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2008, 10:27 von Al Bundy.)
(18-12-2008, 09:13)ali mente schrieb: (17-12-2008, 15:30)p schrieb: Dabei geht es natürlich nicht im Kinderschutz, sondern das ist der Vorlauf für den europäischen Vollstreckungstitel, um Unterhaltsvollstreckungen überall möglich zu machen.
Und wie wird das in der Praxis aussehen? Werden dadurch die Pfändungsfreigrenzen und länderspezifischen Gesetze der anderen europäischen Staaten einfach ausgehebelt?
Ich meine dort gelesen zu haben, dass das Haager Abkommen auch teilweise in aussereuropäischen Ländern bereits ratifiziert worden ist und deutsche Behörden.
Unterstuetzung bekommen, um den Vater zu enteignen.
Ich wuerde es nicht unterschätzen, sondern sehr ernst nehmen! Vor allem rate ich zu Vorkehrungen, die dies beruecksichtigen.
Wer weiss schon wirklich, wie sich die Entscheidungshierarchie beim Aufeinandertreffen von deutschen Begehren und ausländischen Gesetzen wirklich gestalten wird? Uninteressant ist es, wie es in der Vergangenheit war!!! Auch, wenn es keiner glauben will oder wahrhaben will.
Ganz besonders niederträchtig ist es, wie die 'schwachen' Kinder (wahrscheinlich auch diejenigen gemeint, die schon 21 Jahre alt sind) hier vorgeschoben werden, um Andersdenkende zur 'Umkehr' zu zwingen. Wie schon vorher gesagt: Stueck fuer Stueck geht es voran und es werden alle Nester mit der Zeit ausgehoben.
Die Frage, die sich mir stellt und die ich zu beantworten versuche ist: Wo finde ich einen Platz zum wuerdevollen Leben in relativer Freiheit???
Al
Ich vermute mal, der beste Platz zum Leben wird wohl Deutschland sein. Das steht schon mal fest! Wenn man nicht mehr kann oder eben weil man nichts mehr hat. Der letzte Akt sieht wohl so aus.
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(18-12-2008, 09:59)Al Bundy schrieb: Wer weiss schon wirklich, wie sich die Entscheidungshierarchie beim Aufeinandertreffen von deutschen Begehren und ausländischen Gesetzen wirklich gestalten wird?
Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Einerseits lehnen viele europäische Staaten das deutsche Unterhalts(un)recht ab - andererseits werden dann aber Zugeständnisse gemacht.
Interessant wäre, an welchem Punkt das deutsche Recht aufhört und das länderspezifische Recht beginnt.
So wie ich das verstehe, bedarf es dann keiner Anerkennung der Titel durch die Gerichte, des jeweiligen Staates mehr - ich könnte mir aber schon vorstellen, das bei der Durchsetzung das deutsche Recht endet - aber, dass sind halt Vermutungen und Spekulationen.
Man wird wohl erst abwarten müssen, wie sich Theorie und Praxis von einander unterscheiden und auch im Ausland entsprechende Vorkehrungen treffen.
Gruß ali mente
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All die Vermutungen und das sich mit selbstgerechten und selbstgebastelten Szenarien errichtete Beruihigungsgebäude ist leider alles nur Schall und Rauch. Selbst die Erfahrungen der Vergangenheit sind nur noch mt Vorsicht brauchbar!!
Wir werden nun noch als Kinderschädiger diffamiert. Und das gibt der Angelegenheit eine ganz spezielle Richtung und Wuerze!
Aber, dies veranlasst mich nun auch Bereiche zu durchleuchten, die vorher tabu waren!! Das ist keine saubere Auseinandersetzung mehr, wenn sie es ueberhaupt jemals war!!!
Al Bundy, dem es ausgezeichnet geht
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(18-12-2008, 09:59)Al Bundy schrieb: Ich wuerde es nicht unterschätzen, sondern sehr ernst nehmen! Vor allem rate ich zu Vorkehrungen, die dies beruecksichtigen.
Die andere Seite ist (und da moegen sich Vorkehrungen gleich doppelt bezahlt machen) - durch die Welt kehrt im Moment ein so grosser Besen, dass es auch das Problem dieses Forums ordentlich schuetteln kann.
Ein ebenso gut analysierter Blog wie dieses Forum hier (ironischerweise beide dadurch auch aehnlich deprimierend):
http://wirtschaftquerschuss.blogspot.com/
Sorry fuer das leichte Abgleiten. Aber Kontext ist wichtig.
Ray
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(18-12-2008, 11:29)Ray schrieb: ....
Sorry fuer das leichte Abgleiten. Aber Kontext ist wichtig.
Ray
Kommt dieser Aspekt dazu, dann werden die Probleme erheblich komplexer. Und die Zeit....Die Zeit spielt dabei eine grosse Rolle!
Al Bundy
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(18-12-2008, 10:56)ali mente schrieb: So wie ich das verstehe, bedarf es dann keiner Anerkennung der Titel durch die Gerichte, des jeweiligen Staates mehr - ich könnte mir aber schon vorstellen, das bei der Durchsetzung das deutsche Recht endet - aber, dass sind halt Vermutungen und Spekulationen.
Wir hatten das schon in anderen Threads. Unterhaltstitel werden direkt vollstreckbar. Die zivilrechtlichen Ansprüche Deutschlands werden also bei Unterhalt in alle EU-Staaten hineinreichen. Da Unterhalt über allem steht, stehen diese Möglichkeiten gewöhnlichen Gläubigern nicht zu. Der Handwerker hat es da ungleich schwerer, wenn er Frau Wabbel ein Marmorbad gebaut hat und seine Rechnung nicht bezahlt wird, weil Wabbel das Haus verkauft und nach Mallorca verzogen ist. Die hungernde Handwerkersfamilie hat Pech gehabt. Wabbel kann ihrerseits ihren Unterhalt überall vollstrecken.
Die Vollstreckung selbst findet nach Landesrecht statt, Pfändungsfreigrenzen, Vollstreckungsvorgehen des Staats in dem der Schuldner lebt. Wenn es bisher in Spanien schwer war, effizient zu vollstrecken wird es weiterhin schwer bleiben.
Der andere Baustein ist das staatliche Bemühen, den Pflichtigen zu finden, bevor er ins Dunkel getrieben wird. Dazu werden die besagten zentralen Behörden eingerichtet. An deren Effizienz glaube ich nicht und ich glaube auch nicht daran, dass die deutschen Unterhaltsjunkies bloss auf den Knopf drücken müssen, um eine Serienabfrage aller Behörden in Europa hinzubekommen. Die Länder werden einen Teufel tun, ihre Meldedaten einfach so anderen Ländern zur Verfügung zu stellen. Womöglich reichen auch ganz einfache Blockademassnahmen. Wenn sich ein Peter einfach Pedro nennt, klappt das dann noch?
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Hier noch ein interessanter Link zum Thema Europäischer Vollstreckungstitel:
Vollstreckung in EU- Ausland
ein wichtiges Zitat:
Die Zwangsvollstreckung aus einem Europäischen Vollstreckungstitel bestimmt sich nach dem Recht des ausländischen Vollstreckungsstaates.
Somit hat man neben den üblichen Schwierigkeiten im Ausland zu vollstrecken, wenigstens die Gewissheit, dass keine "Nacktpfändung" wie in Deutschland vorgenommen werden kann - d.h., nach meiner Auffassung gelten mind. die Pfändungsfreigrenzen des jeweiligen Landes (Obwohl diese teilweise niedriger sind, als hierzulande...). Außerdem wird man dort nicht als Schwerverbrecher behandelt und mit Knast bedroht.
Man sollte sich also nicht so verrückt machen, da die Vergangenheit oft gezeigt hat, dass zwischen der deutschen Theorie und der ausländischen Praxis Welten liegen können.
Gruß ali mente
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(18-12-2008, 11:58)Al Bundy schrieb: Und die Zeit....Die Zeit spielt dabei eine grosse Rolle!
Weil du eben ein alter Sack bist, mir gegenueber
Aber wart es ab. Ich glaube nicht, dass D bleibt wie es ist. Ich bin ja systemwechselgeprueft..
Ich habe gerade ein Projekt in Schwaben beendet. Noch vor wenigen Wochen der Tenor "Ach Kurzarbeit, aber nicht beim Daimler!". Dein Sohn hatte doch schon Auslandsambitionen. Wer weiss, wo es die Leute hinweht bei den Verwerfungen ueberall. Ist doch auch positiv. Und dann stehst du da mit viel Erfahrung im Bewegen!
Ray
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18-12-2008, 12:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2008, 12:33 von Al Bundy.)
oder man vermeidet sich namentlich anzumelden
Zieht bei einem privaten Vermieter ein
Hier in Asien fast die Regel.
Damit wäre die Suche schon mal wieder gestoppt.
Das funktioniert wirklich
Al
(18-12-2008, 12:22)Ray schrieb: (18-12-2008, 11:58)Al Bundy schrieb: Und die Zeit....Die Zeit spielt dabei eine grosse Rolle!
Weil du eben ein alter Sack bist, mir gegenueber
Aber wart es ab. Ich glaube nicht, dass D bleibt wie es ist. Ich bin ja systemwechselgeprueft..
Ich habe gerade ein Projekt in Schwaben beendet. Noch vor wenigen Wochen der Tenor "Ach Kurzarbeit, aber nicht beim Daimler!". Dein Sohn hatte doch schon Auslandsambitionen. Wer weiss, wo es die Leute hinweht bei den Verwerfungen ueberall. Ist doch auch positiv. Und dann stehst du da mit viel Erfahrung im Bewegen!
Ray
Ein richtig alter Sack, stimmt Komme immer schön ins Schwitzen hier!
Die wichtigste Erfahrung fuer mich ist, das aktuelle Geschehen im Auge zu behalten und nicht die Sicht durch Augenwischerei mittels Wahrsagerei versperren zu lassen.
Das hilft niemanden wirklich, auch wenn es momentan eine positive Bestärkung ist und man sich in Sicherheit wiegt.
Ja, Sohn ackert fleissig in Karlsruhe (nur kurzes Abgleiten), hat schon fast alle Ideale verloren und wird kommen. Wir sehen uns so ähnlich. -Kann auch ein Vorteil sein, fuer mich.
Al
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(18-12-2008, 12:23)Al Bundy schrieb: Die wichtigste Erfahrung fuer mich ist, das aktuelle Geschehen im Auge zu behalten und nicht die Sicht durch Augenwischerei mittels Wahrsagerei versperren zu lassen.
Das betrifft dann deine Vorhersagen zum "Ausheben der Nester" genauso wie meine Elaborate zur Weltlage.
Also, back to square one!
Ray
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Nachdem nun das Fuer und Wider sowie viele mögliche Konstellationen durchgespielt wurden, hier nun noch eine Variante:
Man bekommt jeden von uns, wenn dann der Aufenthaltsort bekannt ist und zwar aus folgendem Grunde:
Wenn die Situation keine rechtlichen Mittel liefert, um jemanden erfolgreich festzusetzen, dann werden diese hergestellt durch Rechtsbeugung, Luegen und Intrigen.
Das Instrumentarium ist unter anderem auch das Internet. Hier werden die Luegen verbreitet, hier wird provoziert, hier gibt jemand seine Deckung preis. Hier taucht ein 'Wolf im Schafspelz' auf, gibt sich als Verbuendeter aus.
Die 'Rechtspfleger' und 'Verfolger' halten sich nicht an die von ihnen aufgestellten Regeln. Deshalb muessen manche von uns umdenken. Ansonsten geht es schief. Wenn jemand glaubt, er könne noch was sagen oder auf seine 'Rechte' pochen, dann wird er erleben muessen, dass man ihm das Maul stopft!! Der Zweck heiligt deren Mittel. Wir können gar nichts tun, der Richter ist unabhängig..
Das letzte folgenschwere Ereignis basierend auf und legitimiert durch Luegen war der Irakkrieg. Und alle Initiatoren erfreuen sich bester Gesundheit!
Al Bundy, immer mit einem Bein im Knast
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Vollstreckung innerhalb der EU wird zum 10.1.2015 vereinfacht
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechts...81580.html
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.
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