Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
29-03-2010, 16:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2010, 01:09 von Vater.)
Ich habe dank toller Hilfe von p mal hochgeladen, was genau aufzeigt, daß es wirklich so ist. mit der Steigerung von 2001 bis 2009. Gab sich das Amt für soziale Angelegenheiten im Oktober 2001 noch mit 250 Mark pro Kind zufrieden, sollen es heute 272 Euro fürs selbe Kind sein (siehe Anhang).
Also aus 127.82 Euro (laut Euro-DM Rechner) wurden 272 Euro.
127.82 = 100 %
272.00 (TB neu 2 Altersklasse) = x
x= 272 x 100 / 127.82 = 212, 72 %
Die Steigerung des KU durch höheres Alter des Kindes und Tabellenbetrag beträgt 112,72 %. Dies entspricht also 212,72% Unterhalt. Wer also sich 2001 vorgestellt hat, ok für ein Kind muss ich im Trennungsfall rund 125 Euro zahlen, als folglich für 4 Kinder rund 500 Euro, der liegt heute bei ebenfalls 4 Kindern über 1000 Euro Mindestbetrag allein an KU. Andere Faktoren gar nicht mit eingerechnet. Damit ist Kinderkriegen endgültig passe.
Selbst bei genommenen gleichen Alter ergibt sich:
127.82 Euro = 100%
225,00 Euro (TB neu) = x
x= 225 x 100 / 127.82 = 176,02%.
Die Steigerung des KU ohne höheres Alter, nur durch Tabellenbetrag beträgt 76,02%. Dies entspricht 176,02% Unterhalt.
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
29-03-2010, 16:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2010, 16:48 von MitGlied.)
Wenn sich das auch auf dem Gehaltsnachweis so abbilden würde...
Bei mir gab es eine sagenhafte Steigerung um 37% netto
Da ich aber erst etwas später in den Club der Zahler aufgestiegen bin, habe ich wohl die heftigste Erhöhung so um das Jahr 2001 verpasst.
Deshalb ist bei mir persönlich ist das Netto-Gehalt stärker als der Kindesunterhalt gestiegen.
Was die Berechnung zusätzlich noch verzerrt sind die unterschiedlichen Altersstufen. Kommt eine dicke Erhöhung wie zum Jahresanfang mit einem Sprung in der Altersgruppe zusammen, wird die Erhöhung richtig schmerzhaft.
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2010
Die Steigerung des KU durch höheres Alter des Kindes und Tabellenbetrag beträgt 212,72 %.
Die Steigerung des KU ohne höheres Alter, nur durch Tabellenbetrag beträgt 176,02%.
Also nicht daß ich die Steigerungen nicht auch exorbitant unverschämt fände. Aber die "Steigerung" beträgt "nur" 112,72% und 76.02%! Du gehst ja von einem Betrag von 100% in 2001 aus. Diesen Betrag setzt Du in Relation zum heutigen Betrag. Da kannst du den alten Betrag für die "Steigerung" nicht dazurechnen.
mit freundlichen Grüßen TEM20* (Mitglied im Verein klugscheißender Ingenieure)
(29-03-2010, 19:46)TEM20* schrieb: mit freundlichen Grüßen TEM20* (Mitglied im Verein klugscheißender Ingenieure)
Dann dürfte Dir ja auch nicht entgangen sein, dass sich in den meisten Firmen heutzutage ein sogenanntes "Jahreszielgehalt" eingebürgert hat.
Möchte das Thema in diesem Thread einfach mal aufnehmen. ;-)
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
Jahreszielgehalt?
Erläutere das mal bitte.
Jahresgehalt verstehe ich ja.
(29-03-2010, 20:42)MitGlied schrieb: Jahresgehalt verstehe ich ja. Bekommt man ja auch monatlich ausbezahlt. Wenn Du die Dir gesetzten firmen- oder privaten Ziele nicht erreichst, kommst Du eben nicht auf´s Zielgehalt. Wenn Du Pech hast, letztes Jahr das Ziel erreicht zu haben, dieses Jahr aber nicht, wirst Du für´s kommende Jahr ficktiv gerechnet, obwohl Du die Kohle nicht wirklich bekommen hast.
So einigermaßen verständlich?
Beiträge: 159
Themen: 9
Registriert seit: Dec 2008
(29-03-2010, 20:42)MitGlied schrieb: Jahreszielgehalt?
Erläutere das mal bitte.
Jahresgehalt verstehe ich ja.
nicht 100 garantiertes gehalt, sprich ein zielgehalt was du verdienen sollst, also ein basis gehalt mit einem varibalen anteil, der erreicht werden sollte ..
also zB 80% fix gehalt, 20% variabel - nur die 80% sind die mit denen du garantiert rechnen kannst - der rest ist zB umsatzorientiert und kann mal varieiren oder sogar komplett entfallen, wenn unternehmensziele nicht erreicht werden ... glaube das ist hier gemeint ...
gruß
malko
Beiträge: 159
Themen: 9
Registriert seit: Dec 2008
(29-03-2010, 20:59)Inschöniör schrieb: Jahresgehalt mit viel Zielwasser anvisiert. Oder?
Bei mir gibt es keinen Unterhalt.
Denn:
kein Umgang -> keinen Unterhalt
kein Sorgerecht -> keine Sorgepflicht -> keinen Unterhalt
Basta!
Was soll ich sagen, ich arbeite auch nicht mehr für Schurkenstaaten. Tschland gehört dazu. Ergo gibt es auch keine Steuern von mir. Dafür darf die Bananenrepublik mich schön durchfüttern. Transferleistungen auf Hängematte mit Bierbauch. Jetzt wird es so richtig schön am See und am Grill. Ich liebe den Sommer und die rolligen [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Ich lasse es wieder einmal schön gut gehen.
halte ich genau so wie du - allerdings finde ich es sehr erstaunlich wenn ich diese zahlen sehe, denn es bedeutet, dass man in weniger als 10 jahren im grunde seine planungssicherheit total verloren hat, ohne eine möglichkeit dem entgegen zu wirken, das finde ich schon sehr beachtlich oder sollte ich sagen generell bedenklich ...
gruß
malko
(29-03-2010, 20:59)malko schrieb: also zB 80% fix gehalt, 20% variabel - nur die 80% sind die mit denen du garantiert rechnen kannst - der rest ist zB umsatzorientiert und kann mal varieiren oder sogar komplett entfallen, wenn unternehmensziele nicht erreicht werden ... glaube das ist hier gemeint ... Korrekt! Verurteilt bei Gericht wirst Du jedoch mit dem Zielgehalt.
Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
29-03-2010, 23:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2010, 23:07 von Vater.)
@Tem20
Klaro, danke. Aber bei mir liegt es nicht am Rechnen, sondern am Deutsch. Wie muss ich grammatikalisch richtig ausdrücken, daß meine Zahl wieder stimmt Muss doch irgendwie gehen. Ich glaube so: Der Unterhalt beträgt heute 212% , was einer Steigerung von 112 % entspricht.
Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
30-03-2010, 01:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2010, 01:27 von Vater.)
Ja, Jahreszielgehalt hab ich auch schon mal gehört. Das haben sich die Unternehmen vom Staat abgekuckt. Die wälzen also zukünftig einen Teil des Risikos auf den Arbeitnehmer ab. So glaub ich müssen z.B. Möbelverkäufer in einem Möbelgeschäft einen gewissen Umsatz generieren. Doch können die wirklich was dafür, wenn z.B. die Kunden weniger Kaufinteresse haben ? Oder wenn einfach überhaupt weniger Kunden kommen ? Ist dann der Arbeitnehmer schuld, oder nicht in erster Linie der Unternehmer selbst ? Seis drum, hier gehts nur darum, Druck auf Mitarbeiter auszuüben, und die Mitarbeiter zum Verkaufen zum Motivieren. Dann gibts die Umsatzorientierte Bezahlung anhand von Zielvorgaben was sicherlich auch viel von Egoismus und Glück abhängt. EIn Schuss der oft nach hinten los geht: Wenn Kunden aufdringlich angesprochen werden, weil Mitarbeiter motiviert Umsatz generieren müssen, dann nimmt man ggf. wegen der Frau mal was mit, aber meidet zukünftig das Geschäft. Ich finds immer aberwitzig, wenn den Verkäufern selbst bei kleinen Käufen ihnen wichtig ist, das unbedingt das bei Ihnen registriert wird durch z.B. eine Rechnung und der Kunde nicht gleich zur Kasse geht. Das gibts übrigens wohl glaub ich in immer mehr bereichen. Wie wars nochmal mit den Banken ? Drückt mir mal die Daumen bezügl. Neuberechnung. Ich will die 900 Euro SB haben.
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
Zielgehalt? Im Prinzip nichts anderes als ein Grundgehalt plus Provisionsanteil bis zu einer bestimmten Grenze? Das ist ja nicht unüblich im Vertrieb.
Es werden ja auch Steuererstattungen, die möglicherweise auch nur Einmaleffekte beinhalten in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen.
Es sind an allen Ecken und Enden exorbitante Steigerungsfallen eingebaut:
- Herunterstufung: fast unmöglich, selbst bei Arbeitsplatzwechsel
- Kopplung an steuerl. Existenzminimum anstelle reeller Bedarf
- 3 Alterstufen
- Berücksichtigung von Einmaleffekten
Wenn man als Referenz eine "normale" Familie mit zusammenlebenden Eltern nimmt, dann bleiben nur noch die Einmaleffekte, von denen dann alle was haben.
Alles andere orientiert sich wohl mehr oder weniger an dem, was monatlich verfügbar ist.
Wie der vamv schon sagte: Alleinerziehend ist ein Erfolgmodell.
Beiträge: 238
Themen: 19
Registriert seit: Mar 2009
habe hierzu auch noch eine frage:
bei meinem mann wurde vom JA als mindestunterhalt 334 euro angegeben.
er hat 2 kinder, die nicht bei uns leben und dann gibt es noch unseren gemeinsamen sohn, der bei uns lebt.
wäre der mindestunterhalt dann nicht 331 euro???
zählen nur kinder, die nicht im haushalt leben beim mindestunterhalt oder wie läuft das??
berechnung vom JA
gemeinsamer sohn altersstufe 1: 225 euro
tochter altersstufe 2: 272 euro
sohn altersstufe 3: 334 euro
da es sowieso eine mangelfallberechnung ist, ist natürlich schon interessant ob nun 334 euro oder 331 euro???
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Beiträge: 159
Themen: 9
Registriert seit: Dec 2008
(30-03-2010, 01:19)Vater schrieb: Ja, Jahreszielgehalt hab ich auch schon mal gehört. Das haben sich die Unternehmen vom Staat abgekuckt. Die wälzen also zukünftig einen Teil des Risikos auf den Arbeitnehmer ab. So glaub ich müssen z.B. Möbelverkäufer in einem Möbelgeschäft einen gewissen Umsatz generieren. Doch können die wirklich was dafür, wenn z.B. die Kunden weniger Kaufinteresse haben ? Oder wenn einfach überhaupt weniger Kunden kommen ? Ist dann der Arbeitnehmer schuld, oder nicht in erster Linie der Unternehmer selbst ? Seis drum, hier gehts nur darum, Druck auf Mitarbeiter auszuüben, und die Mitarbeiter zum Verkaufen zum Motivieren. Dann gibts die Umsatzorientierte Bezahlung anhand von Zielvorgaben was sicherlich auch viel von Egoismus und Glück abhängt. EIn Schuss der oft nach hinten los geht: Wenn Kunden aufdringlich angesprochen werden, weil Mitarbeiter motiviert Umsatz generieren müssen, dann nimmt man ggf. wegen der Frau mal was mit, aber meidet zukünftig das Geschäft. Ich finds immer aberwitzig, wenn den Verkäufern selbst bei kleinen Käufen ihnen wichtig ist, das unbedingt das bei Ihnen registriert wird durch z.B. eine Rechnung und der Kunde nicht gleich zur Kasse geht. Das gibts übrigens wohl glaub ich in immer mehr bereichen. Wie wars nochmal mit den Banken ? Drückt mir mal die Daumen bezügl. Neuberechnung. Ich will die 900 Euro SB haben.
das kaufverhalten hat ja weniger damit zu tun, natürlich ist so eine regelung ja immer die gefahr für den mitarbeiter, das weiss man aber wenn man den vertrag unterschreibt ... gefährlicher finde ich dabei folgendes:
(29-03-2010, 21:14)blue schrieb: (29-03-2010, 20:59)malko schrieb: also zB 80% fix gehalt, 20% variabel - nur die 80% sind die mit denen du garantiert rechnen kannst - der rest ist zB umsatzorientiert und kann mal varieiren oder sogar komplett entfallen, wenn unternehmensziele nicht erreicht werden ... glaube das ist hier gemeint ... Korrekt! Verurteilt bei Gericht wirst Du jedoch mit dem Zielgehalt.
eine herabsetzung war so weit ich das in erinnerung habe, erst nach 3 jahren möglich und eine "überbezahlung" gits ja nicht, wäre ja noch schöner wenn man waszurück bekommen würde ... sprich man wird doppelt abgezockt, vom staat so richtig und von der gesellschaft auch noch doppelt, erst nix ausgeben wollen, dass man nichts verdient und dann noch die gesetze beibehalten die es einem erst einbrocken ... wie man es dreht und wendet man ist gekniffen ...
gruß
malko
Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
01-04-2010, 18:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-04-2010, 18:43 von Vater.)
ja das ist ja im Möbelgeschäft, bei Banken auch so. Ich glaube selbst die Sparkasse hat 15% variabales "Bonusgehalt". Wenn der Umsatz dann nicht passt, bekommt man diesen Bonus nicht.
http://www.rp-online.de/beruf/ratgeber/D...93279.html
@das wüsste ich auch gerne stafford . Normal muss das Kind mitzählen. Sonst würde es ja auch nicht bei der Mangelfallberechnung zählen. Aber die drei Euro Rabatt ist ohnehin ein Witz. Liegt meines Wissens doch ohnehin nur am Kindergeld, weils ab dem dritten Kind mehr gibt. Da die Hälfte angeblich dem Vater zusteht - ihm jedoch nicht ausbezahlt wird - gibts einen etwas geringeren Zahlbetrag beim 3. Kind in der Düsseldorfer Tabelle .Bekommst du denn auch für den erhöhten Kindergeldbetrag ? Ich glaube ja, denn beim Kindergeld zählen sogenannte "Zählkinder".
Ich habe mich auf eine fiktive Zahl des JA selbst bezogen, die gingen vor einiger Zeit von fiktiv Betrag 1xxx aus, obwohl ich das nicht verdient habe. . Nun hab ich weiteres Kind, daß bei mir ist. Trotzdem wollen sie - siehe Anlage mehr - obwohl sie wissen, wie hoch ich maximal fiktiv verdiene . Ganz schön dreist. Denn nimmt man diesen fiktiven Betrag - heute ist die Grundlage die selbe - müsste ich weitaus weniger zahlen. Die Mitarbeiterin kriegt seit einem Monat nicht hin, eine simple Rechnung durchzuführen, und forderte keine Unterlagen an. Haben mir sogar gedroht, weil ich momentan nicht weiss, wieviel ich zahlen soll, ich mache mich strafbar wenn ich nicht umgehend zahle (nicht mal 30 T. im Rückstand und ohnehin etwas zuviel bezahlt, da bislang freiwillig an DT gehalten, um Titel zu vermeiden). Ist schon lustig, da bin ich nicht mal einen Monat im "Rückstand", das JA kriegt es oft selbst nicht hin, rechtzeitig zu überweisen , aber wehe Papa zahlt erst, wenn er am MOnatsende sein Geld hat. Dabei habe ich doch ohnehin seit einiger Zeit sogar etwas zuviel gezahlt. Habe - da kein Titel vorliegt - eben dann selbst anhand der fiktiven Zahl des JA den Unterhalt ausgerechnet und dies damit begründet, das man zuviel gezahlten Unterhalt nicht zurückfordern kann. Es wäre auch zum Nachteil meines neuen Kindes, wenn mein Kind weniger "Unterhalt" bekommt als mein anderes nur weil die JA keine Mangelfallberechnung machen will. Ich traue denen inzwischen alles zu, z.B. das mein fiktives Einkommen jetzt bei 2xxxx liegt, weil man ja - wenn Kinder im eigenen Haushalt sind - sicherlich noch leichter fiktiv verdienen kann - irgendwie so halt *ironie aus*. Ich glaube aber eher, die wissen, daß meine Chancen nicht zu schlecht stehen. Neue Kinder sind glaub ich ohnehin die einzige Möglichkeit, einen Mangelfall zu bekommen. Aber nur mit viel Glück, oder wie seht ihr das ? Ich glaube nämlich ich hab wahnsinniges Glück, das die mir schon mal fiktives EInkommen unterstellen mussten, sondern würden die einfach das fiktive EInkommen soviel höher setzen, um den "Mindest" unterhalt zu gewährleisten. Könnten sie jetzt zwar auch machen, haben dafür aber keine Begründung. Sollen die also selbst nochmal nachrechnen, ich überweise jedenfalls erst mal das, was ich kann _ was ich nach deren eigenen fiktiven Einkommens-Zahlen ausgerechnet habe _ das darf ich doch oder ??? Keine Sorge übrigens, ich mach keine neuen Kinder, doch ohne wenigstens ein Kind bei mir kann ich nicht leben, weil Kinder mein Leben sind.
Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
04-04-2010, 23:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-04-2010, 23:43 von Vater.)
Zitat:Was oft übersehen wird: die gesteigerte Erwerbspflicht tritt auch dann nicht ein, wenn der andere Elternteil (bei dem das Kind lebt) seinerseits Einkommen oberhalb des Selbstbehaltssatzes von 900,- Euro hat und dadurch ersatzweise den ausgefallenen Barunterhalt leisten kann.
http://www.scheidung-online.de/mangelfal...mangelfall
Ich lese das zum Ersten mal ! Stimmt das ? Dann müssten Jugendämter eigentlich im Mangelfall immer auch kucken, was die Gegenseite verdient.
Beiträge: 21.215
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Hier irrt der Anwalt.
Das Problem an Anwaltsseiten wie scheidung-online ist, dass solche Behauptungen einfach in den Raum gestellt werden, ohne Grundlagen oder bestätigende Urteile. Damit ist eine nähere Prüfung nicht möglich. Klar: Der Leser soll ja nicht zu viel wissen, sondern sich den werbenden Anwalt kaufen müssen. Dafür streut Anwalt auch gerne Hoffnungsrosinen zum ködern und anfixen wie oben ein, die sich dann bei näherer Betrachtung in Rauch auflösen.
Wahrscheinlich hat er irgendein uraltes Urteil herangezogen, das schon zweimal verkürzt abgeschrieben wurde.
Beiträge: 238
Themen: 19
Registriert seit: Mar 2009
@vater
(01-04-2010, 18:05)Vater schrieb: @das wüsste ich auch gerne stafford . Normal muss das Kind mitzählen. Sonst würde es ja auch nicht bei der Mangelfallberechnung zählen. Aber die drei Euro Rabatt ist ohnehin ein Witz. Liegt meines Wissens doch ohnehin nur am Kindergeld, weils ab dem dritten Kind mehr gibt. Da die Hälfte angeblich dem Vater zusteht - ihm jedoch nicht ausbezahlt wird - gibts einen etwas geringeren Zahlbetrag beim 3. Kind in der Düsseldorfer Tabelle .Bekommst du denn auch für den erhöhten Kindergeldbetrag ? Ich glaube ja, denn beim Kindergeld zählen sogenannte "Zählkinder". von wegen! ich bekomme nur 184 euro. weiss jetzt allerdings auch nicht wieviel kindergeld ich bekommen müsste. es ist ja mein erstes kind und das dritte kind meines mannes. allerdings denke ich deshalb schon, dass er diese 3 euro dann auch monatlich abziehen dürfte, denn ab dem 3. kind wären es normalerweise 190 euro kindergeld und (190 minus 184 = 6) und davon die hälfte sind 3 euro.
wobei es trotzdem unfair ist, denn mein mann hat doch sämtliche unkosten, dann soll er doch auch für sein 3. kind die 6 euro mehr bekommen. also hat das JA da doch schon falsch gerechnet und dieses fiktive netto war für uns auch nicht nachvollziehbar.
letztendlich ist es uns egal, haben uns mit exe auf 200 euro geeinigt und das wird sie dem JA auch mitteilen (frage mich allerdings wirklich ob sie sich dann nicht in die pflicht begibt evtl. irgendwann den fehlenden unterhalt nachzuzahlen, denn sie verzichtet doch im namen des kindes und das ganz offiziell, obwohl sie das laut gesetz nicht darf).
das JA wollte sie auch dazu aufmuntern meinem mann einen titel unterzujubeln und exe teilte uns großzügig alle angeblichen vorteile eines titels mit. nachdem wir dahingehend die tfaq gelesen hatten, teilte mein mann ihr mit, dass er mit dem JA nichts am hut haben möchte und das deshalb nicht unterschreiben wird. wenn sie unbedingt einen titel möchte, dann muss sie den gerichtlich einfordern, freiwillig bekommt sie jedenfalls keine unterschrift und wenn sie das macht, dann achten wir auf eine laufzeitbegrenzung usw.
(01-04-2010, 18:05)Vater schrieb: Ich habe mich auf eine fiktive Zahl des JA selbst bezogen, die gingen vor einiger Zeit von fiktiv Betrag 1xxx aus, obwohl ich das nicht verdient habe. . Nun hab ich weiteres Kind, daß bei mir ist. Trotzdem wollen sie - siehe Anlage mehr - obwohl sie wissen, wie hoch ich maximal fiktiv verdiene . Ganz schön dreist. Denn nimmt man diesen fiktiven Betrag - heute ist die Grundlage die selbe - müsste ich weitaus weniger zahlen. Die Mitarbeiterin kriegt seit einem Monat nicht hin, eine simple Rechnung durchzuführen, und forderte keine Unterlagen an. Haben mir sogar gedroht, weil ich momentan nicht weiss, wieviel ich zahlen soll, ich mache mich strafbar wenn ich nicht umgehend zahle (nicht mal 30 T. im Rückstand und ohnehin etwas zuviel bezahlt, da bislang freiwillig an DT gehalten, um Titel zu vermeiden). Ist schon lustig, da bin ich nicht mal einen Monat im "Rückstand", das JA kriegt es oft selbst nicht hin, rechtzeitig zu überweisen , aber wehe Papa zahlt erst, wenn er am MOnatsende sein Geld hat. Dabei habe ich doch ohnehin seit einiger Zeit sogar etwas zuviel gezahlt. Habe - da kein Titel vorliegt - eben dann selbst anhand der fiktiven Zahl des JA den Unterhalt ausgerechnet und dies damit begründet, das man zuviel gezahlten Unterhalt nicht zurückfordern kann. Es wäre auch zum Nachteil meines neuen Kindes, wenn mein Kind weniger "Unterhalt" bekommt als mein anderes nur weil die JA keine Mangelfallberechnung machen will. Ich traue denen inzwischen alles zu, z.B. das mein fiktives Einkommen jetzt bei 2xxxx liegt, weil man ja - wenn Kinder im eigenen Haushalt sind - sicherlich noch leichter fiktiv verdienen kann - irgendwie so halt *ironie aus*. Ich glaube aber eher, die wissen, daß meine Chancen nicht zu schlecht stehen. Neue Kinder sind glaub ich ohnehin die einzige Möglichkeit, einen Mangelfall zu bekommen. Aber nur mit viel Glück, oder wie seht ihr das ? Ich glaube nämlich ich hab wahnsinniges Glück, das die mir schon mal fiktives EInkommen unterstellen mussten, sondern würden die einfach das fiktive EInkommen soviel höher setzen, um den "Mindest" unterhalt zu gewährleisten. Könnten sie jetzt zwar auch machen, haben dafür aber keine Begründung. Sollen die also selbst nochmal nachrechnen, ich überweise jedenfalls erst mal das, was ich kann _ was ich nach deren eigenen fiktiven Einkommens-Zahlen ausgerechnet habe _ das darf ich doch oder ??? Keine Sorge übrigens, ich mach keine neuen Kinder, doch ohne wenigstens ein Kind bei mir kann ich nicht leben, weil Kinder mein Leben sind. kommt uns seeeehr bekannt vor, wir wurden ja auch gleich in verzug gesetzt, das beste war ja noch, dass mein mann schonmal den MINDESTbetrag von 334 euro überweisen sollte und sogar laut FALSCHER JA-berechnung sollte er dann "nur" noch 271 euro bezahlen, laut meiner berechnung noch ca. 260 euro. wir sind sehr froh, dass wir nicht sofort bezahlt haben, denn das JA kommt von allein nicht darauf, dass auch ein mangelfall vorliegen hätte können. wenn wir das so gemacht hätten, hätten wir locker 74 euro verschenkt...
finde es sowieso eine große frechheit, dass man etwas bezahlen soll, wovon man den betrag gar nicht kennt, das ist wie wenn man eine mahnung vor der rechnung bekommen würde.
frage mich warum sie nicht warten können bis die angeforderten unterlagen eingegangen sind, bei uns kam nämlich die JA-berechnung nur zwei wochen später ins haus geflattert, da wäre noch nichtmal ein verzug entstanden.
deinen fall finde ich auch komisch... da werden noch nicht mal unterlagen eingefordert und dann berechnet, ist ja noch schlimmer als bei uns.
wurde denn dein kind, das bei dir lebt bei der berechnung vom JA überhaupt berücksichtigt?? die kinder im eigenen haushalt lassen die JA`s auch gerne weg wenn man nicht aufpasst.
wäre denn dein tatsächliches netto geringer als das was das JA berechnet hatte? falls ja, würde ich auch nur das überweisen und dem JA schreiben, dass sie gerne die nachweise haben können falls sie das möchten. vielleicht kommen sie dann auch auf die idee die unterlagen bei dir einzufordern...
mit der mangelfallberechnung hast du sicher recht, wir hätten auch ruhe wenn wir nochmal ein bis zwei kinder in die welt setzen würden, dann bliebe den exen kaum noch was. aber das sollte eben nicht der grund sein kinder zu zeugen, deshalb haben wir das auch nicht vor.
mein mann sieht das ähnlich wie du: er sagt auch, dass unser gemeinsamer sohn seine letzte chance ist ein kind komplett aufwachsen zu sehen und es miterziehen zu dürfen.
ich glaube durch diese umstände (unterhalt, verzicht auf kinder, etc.) wissen wir das viel mehr zu schätzen und würden das niemals so einfach aufgeben (wie bspw. seine exen damals).
wegen deinem anderen posting... würde mich auch interessieren ob man als mangelfall (oder auch allgemein) kein recht darauf hat zu erfahren wieviel exe verdient?? glaube zwar nicht wirklich dass ihr mehr bleiben würde, aber finde schon, dass sie ihre einkommensverhältnisse auch offenlegen sollte, so wie mein mann das auch muss.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Beiträge: 238
Themen: 19
Registriert seit: Mar 2009
ps: ich habe nachgeschaut...
wenn mein mann das kindergeld für unseren sohn beantragt, bekommt er tatsächlich die 190 euro weil es sein 3. kind ist. ich hingegen bekomme nur 184 weil es mein 1. kind ist.
das ist mal wieder typisch deutsch...
werden es demnächst über meinen mann beantragen...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
09-04-2010, 16:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-04-2010, 16:47 von Vater.)
@stafford
Es ist so, daß ich mein weiteres Kind damals noch nicht hatte. Damals wurde fiktiv Betrag 1xxx angenommen, damit der Mindestunterhalt von Kind1 i.H.V. 240 Euro bezahlt werden kann. Nun müssten sie mein neues Kind berücksichtigen, haben sich dazu aber noch nicht konkret geäußert. Sie wußten angeblich nicht davon, bzw. es hat sie auch gar nicht interessiert obwohl sie wußten, daß sie sich schon fiktiv behelfen mussten- sondern haben fiktiv einfach behauptet, ich solle gar 272 Euro zahlen . Hab denen aber anhand ihrer eigenen fiktiven Zahlen von 2008 ( noch keine zwei Jahre!!) den neuen Unterhalt ausgerechnet bei gleicher Verteilmasse- wozu ich ja damals sämtliche Nachweise eingereicht habe (Steuerbescheid, Lohnzettel) Nun scheinen Sie aber trotzdem mit ihrer eigenen fiktiven Zahl nicht zufrieden zu sein, so daß´sie nun bevor sie meine fiktive richtig berechnete Zahl bestätigen, einfach folgendes geschrieben ( mir geht da die Hutschnur hoch, weil von fiktiven Geld auch mein Sohn hier nicht leben kann, abgesehen davon, daß ich ja ihren eigenen Betrag sogar grosszügigerweise akzeptiert habe. Klar ist es für mich dann günstiger, weil man eben nicht mehr verteilen kann, als man fiktiv an Verteilmasse hat)
Nachdem das fiktive Einkommen von 2008 nicht"hoch genug" ist, kommen Sie nun mit folgendem:
Zitat:Wir benötigen noch folgend Unterlagen von Ihnen:
Einkommenssteuerbescheid für 2009,nebst der Anlage(n)Nachweise um ihr Bemühen um ausreichend entlohnte Arbeit
Frage: Wer hat eigentlich die Lohnsteuer und Einkommenssteuer für 2009 schon gemacht ? Und die Anlagen die sind ja net bei mir, sondern ich krieg ja nur den Steuerbescheid zurück ? Was wollen die mit Anlagen "neu konstruieren" ? Bin ich verpflichtet, irgendwelche Anlagen von Steuerbescheiden zu kopieren, bevor ich die Steuer abgebe ? Ich habe mit dem Bescheid von 2009 vermutlich kein Problem, aber ich hab ja noch nicht mal alle Unterlagen. Alle Gehaltsnachweise von 2008/2009 haben Sie bereits. Ich habe mein Einkommen nicht absichtlich verringert , bzw. es liegt auch effektiv keine Verringerung vor bzw. es kann ja kaum fiktiv mehr angenommen werden als 2008, ich hab halt einfach mehr unterhaltspflichtige Personen zu versorgen. Wollen die Zeit gewinnen ? Ich mein , es existiert kein Titel. Kann ich dann einfach mal das zahlen, was ich selbst ausgerechnet habe ? Die wollen natürlich momentan den "alten" Betrag.
[i]Zu folgendem Punkt ........
Diskrimierung von Vätern , Umsetzungsfrist abgelaufen, Staat /JA müssen Vorgaben des EUGH jetzt umsetzen
Ferner weise ich darauf hin, daß die 3 - Monatsfrist zur Umsetzung des EUGH-Urteils abgelaufen ist und somit unverheirateten Vätern ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht zu erteilen ist. ( http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mein...recht.html ) . Ansonsten liegt eindeutig rechtswidriges Verhalten und ein Verstoß gegen die Menschenrechtscharta vor.
Ich bitte daher, mir die Wirksamkeit der gemeinsamen Elterlichen Sorge umgehend zu bestätigen.
schrieb das JA...
Zitat:Zu Ihren Ausführungen müssen wir mitteilen, dass wir Ihnen keine Bestätigung über die gemeinsame Sorge erteilen können. Die Mutter hat hierzu keine übereinstimmende Erklärung abgeben. Ihnen bliebe nach bisher noch geltendem Recht der Weg einer familiengerichtlichen Entscheidung. Der von Ihnen angebliche Verstoß gegen die Menschenrechtscharta kann hier nicht geklärt werden.
Beiträge: 238
Themen: 19
Registriert seit: Mar 2009
@vater
puhhhh... also das ist mal richtig heftig!!!
stellt sich echt die frage ob das JA dich zwingen kann umgehend eine steuererklärung zu machen... kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, denn wenn man einen steuerberater benötigt, dann sollte es doch jedem selbst überlassen sein wann man diesen dafür bezahlt. frag doch mal beim JA an ob sie die kosten dafür übernehmen, wenn nicht, dann darauf verweisen, dass man die steuererklärung laut gesetz nur alle 2 jahre machen muss. am besten noch mitteilen wann die nächste erklärung wieder fällig sein wird, kombiniert mit dem hinweis, dass sie bei ihrer berechnung dann auch die tatsächlichen zahlen nehmen sollen und nicht wieder fiktives blabla...
könntest es ja dann ggf mal vorrechnen, denn wenn sie etwas dagegen hätten, müssten sie dir ja schon sagen wo bei deiner berechnung der fehler wäre. damit ersparst du dir die lästigen schreiben nach deren fehlberechnung.
übrigens haben wir auch noch keine steuererklärung für 2009 gemacht, werden wir aber demnächst in angriff nehmen (müssen wir weil eines der kinder 2011 in die nächste altersstufe kommt und den hochzeitsbonus von 09 wollen wir nicht verschenken... exe bekommt dann widerum den neuen bescheid von 2010...). die letzte war bei uns 2008 und diese hat unser JA ohne weiteres akzeptiert und das war ja auch erst neulich. verstehe nicht warum sie bei dir so ein problem daraus machen.
wegen der arbeit würde ich es denen genau so schreiben wie du es in deinem beitrag formuliert hast. so wie ich das verstanden habe hast du doch arbeit... die sollen doch froh sein dass es so ist.
bescheuert daran ist ja folgendes: wenn du schon eine arbeit hast, sollst du bei der dann krank machen um zu einem vostellungsgespräch in einer anderen firma zu gehen?!?? weil ja evtl ein besser bezahlter job herausspringen könnte... blabla... sobald man offiziell sich anderweitig bewirbt ist man beim alten arbeitgeber schneller draußen als man denkt.
aber ganz ehrlich... an deiner stelle würde ich mir nen anwalt nehmen... denn das was das JA da abzieht ist echt unterste schublade.
wenn du einen guten anwalt hast, dann halten sich auch die kosten im rahmen... beratungsgespräch, 2-3 schreiben an das JA (er weiss eben auch genau was die sich erlauben dürfen und was nicht) und dann muss die geschichte auch ein ende haben. sonst geht das ewig so weiter. die werden nicht aufgeben bis du noch 2 wochenendjobs an der backe hast (oder was denen sonst noch so einfällt).
wenn du dir sehr sicher bist richtig gerechnet zu haben, würde ich auf keinen fall mehr unterhalt bezahlen als nötig, das bekommst sowieso nie wieder zurück.
überleg dir das mit dem anwalt... wir haben damals auch mal kurz investiert, exe wollte nen titel, was wir so auch erfolgreich umgehen konnten. muss dazu sagen, dass ich damals noch nichtmal wusste was ein titel ist. bin jetzt aber echt froh, dass der anwalt das damals abwenden konnte.
wegen dem sorgerecht... hast du was anderes erwartet?? ist doch klar, dass es alles nur auf dem papier funktioniert.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
Ja, ich grüble da echt auch, ob ich da mal kurz investieren sollte. Ich glaube zu wissen, die wollen einfach wieder andere fiktive Zahlen verwenden, nur damit es für die irren Düsseldorfer Sätze oder annähernd reicht.
Mich regt diese eklatante Rechtsverstoss erstmal auf, irgendwo irgendwelches Einkommen zu suchen aus den Anlagen eines zukünftigen Steuerbescheids. Die haben alle Einkommen von 2007-März 2010 komplett plus Steuerbescheid 2008. Als ich 2008 noch ein Kind hatte unterstellten sie fiktiv soviel, daß neben eines fiktiven kleinen Überschusses ich den DT-Satz decken konnte. So zahlte ich eben 240 Euro. Nun hab ich eben 2009 ein weiteres Kind, also kann doch nicht sein, daß ihr fiktiver Betrag dann nicht mehr gilt.Die Zwei Jahre sind auch noch nicht abgelaufen. Vor allem haben sie erst geschrieben, sie brauchen das vom letzten Jahr bis heute und was ich jetzt mache, und nun kommen sie mit dem Steuerbescheid 2009. Habe sogar noch ein paar Sachen in der Hinterhand. z.B. Altersvorsorge. Die haben die bei der fiktiven Berechnung nicht berücksichtigt. Hab mal über das Vergehen des JA zuungunsten meines Kindes das bei mir wohnt darüberhinweggesehen. Die Frage ist halt, ich denke, daß ein Anwalt in meinem Fall vielleicht 20 Euro im Monat bringt. Das wären dann knapp 1000 Euro in 4 Jahren. Allerdings wird alle 2 Jahre eh neu gerechnet und einen Anwalt unter 500-1000 Euro gibts wohl kaum. Ist ja leider bei dir auch so, stafford, der Titel ist abgewendet, aber alle 2 Jahre der neue Schxxxx, wenns überhaupt noch reicht.
Wenn ein Titel eh "Pflicht" ist, dann dreh ich eben den Spieß um und mach mir nen statischen Titel, so wie in mir passt. Das mach ich über einen Betrag den ich leisten kann und begrenze den z.B. auf 5 Jahre. Wenn die dann mit der Höhe nicht einverstanden sind, dann sind die im Zugzwang und müssen erstmal aufgrund einer klaren Rechnung mehr fordern. Das können sie momentan ohne weitere fiktive Rechnungsgrössen aus zukünftigen Steuerbescheiden nicht. Wenns nicht mehr als 10% ausmacht, können die auch deswegen kein Gericht bemühen.(danke Trennungsfaq) Und wenn ich mich immer kooperativ zeige, haben die weniger Monition. Natürlich ist es immer gut einen Titel abzuwehren, aber allein das nicht vorhanden sein eines Titels und das weigern hierzu ist ja schon Grund für eine Klage, obwohl jemand immer pünktlich und ordentlich zahlt. Deshalb halte ich es nicht immer für die richtige Strategie einen Titel zu vermeiden, sondern manchmal eher, den Titel selbst festzulegen, weil - so gering er auch ist - schon mal ein Klagegrund wegfällt ( meiner Ansicht nach). So hab ich mich im Interesse meines Kindes ( um so den Unrechtsstaat besser zu verstehen) stets freiwillig einen Titel gemacht, stets freiwillig anhand von Rechnungen (Mangelfall der Düsseldorfer Tabelle) und fiktiven EInkommens- Zahlen des JAs selbst den Unterhalt stets fair ausgerechnet, um die fiktive Verteilmasse "fair" zu verteilen. Ist ein Titel erstmal da, wirds für den , der in abändern möchte teuer, wenn er der Unterhaltszahler ist. Zur ersten Instanz klagt ja m.W. die "Beistandschaft". Nur da gehts für mich ja erst los . Ätsch ! Und dann muss sich die Gegenseite überlegen, ob sie weiter möchte.
Beiträge: 238
Themen: 19
Registriert seit: Mar 2009
@vater
also ich habe jetzt nochmal in unseren unterlagen nachgeschaut. wir haben für den anwalt 360 euro bezahlt und er hat sich dann mit der anwältin von exe begnügt (kommuniziert).
klar, ist erstmal teuer, aber wenn man dann mindestens 2 jahre ruhe hat, dann (kann ich für meinen teil sagen) war es das wert.
ganz wichtig ist, dass du dich VORHER informierst, dass der anwalt einen guten ruf hat und über die kosten. denke schon, dass die kosten bei anwälten ziemlich variieren können.
weiss zwar schon was du meinst wenn du sagst am ende bringt das nur 20 euro pro monat, aber hey, mal ehrlich, willst du deiner exe wirklich geld schenken, dass deinem kind (das bei dir lebt) zusteht?? ist ja sonst der übliche exen spruch...
mich ärgert jede euro, vor allem wenn ich rechne: exe meines mannes bekommt für den sohn 184 euro kindergeld plus 200 von uns, also insgesamt 384 euro für EIN kind!!! da geht mir die hutschnur hoch... zumal der anspruch ja laut gesetz sogar noch höher wäre. wenn ich dann aber sehe, dass ich mit 200 bis 250 euro pro monat klarkomme allerdings für 3 personen und das geht auch wenn man will... dann könnte ich ausrasten!
ich würde das mit dem anwalt an deiner stelle auch nicht als investition sehen, die du alle 2 jahre tätigen musst. in zwei jahren kannst du deine berechnung an die anwaltsberechnung angleichen und nur die zahlen austauschen. aber so sehen die vom JA gleich, dass wenn sie mal wieder fiktiv berechnen wollen, du auch anders kannst und deine rechte kennst. vor allem aber sehen sie, dass du weisst wie eine richtige berechnung auszusehen hat.
muss ja nicht sinn und zweck sein einen titel abzuwenden... wenn exe will, dann kannst das sowieso nicht ändern... bei uns jedoch kämpfen wir darum, weil es nur noch 3,5 jahre sind bis der junge 18 ist.
kommt auch auf das alter des kindes an würde ich sagen.
würde allerdings den titel immer so kurz wie möglich halten, wenn möglich auf 24 monate begrenzen, soweit ich weiss geht das. hat immer vorteile falls das kind mit 16 schon eine ausbildung beginnt.
die exe meines mannes sagt im moment zum thema titel nichts mehr, hoffe es bleibt so. wenn es nicht anders geht und sie darauf bestehen sollte, dann bekommt sie einen titel, so wie in den tfaq beschrieben und dann ist auch gut.
ach ja, was auch zu beachten ist, falls es ein junge ist, dann muss man auch keinen unterhalt bezahlen für die zeit, die er beim bund ist. wie schön... immerhin ein paar monate weniger...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Beiträge: 1.813
Themen: 52
Registriert seit: Feb 2011
10-07-2012, 04:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2012, 04:25 von Camper1955.)
Irgendwie stimmt da was nicht, mit den Berechnungen.
Das letzte Jahr vor der Unterhaltsreform, also bis 31.12.2000 habe ich in meiner Tabelle einen Zahlbetrag von 296 DM = 151, 34 € in der mittleren Altersstufe.
Zum 01.01.2012 erfolgte dann der Sprung auf 431 DM = 220,37 €
Das ist von Sylvester 2000 zu Neujahr 2001 ein Sprung von knapp 46 %.
Geht man von 2000 aus, dann zahlt man heute lediglich 80 % mehr, als an Sylvester 2000.
Was aber inzwischen noch eklatant gestiegen ist, ist der notwendige Selbstbehalt. Von 766,93 € umgerechnet auf 950 €. Also auch eine Steigerung um immerhin fast 24 %
Das bedeutet. Umgerechnet 1000 € hätten im Jahr 2000 locker gereicht, um Unterhalt in der mittleren Altersstufe für ein Kind zahlen zu können. Und zwar nach Stufe 6 der DDT 2000. (Umgerechnet 228.55 €)
Heute reichen 1000 € nicht einmal für 1 Cent Unterhalt, wenn man die obligatorischen 5 % vom Netto als Werbungskosten abzieht.
Wie schrieb gleich noch mal mein Psychotherapeut u.a. in seinem Befundbericht für das Sozialgericht?
Nr. 6
Zitat:Frage: Haben sich nach ihren Unterlagen die Befunde erheblich verschlechtert oder deutlich verbessert?
Antwort:
Der psychische Status von Herrn Camper ist unverändert
Frage: sind neue Leiden hinzu gekommen?
Antwort: in psychischer Hinsicht nein
Frage: Wann sind etwaige Veränderungen im Gesundheitszustand eingetreten?
Antwort:
Schlüsseldatum für die soziale Phobie ist der 01.01.2001
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
|