Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht
#1
Klage vor dem Gericht wegen Kindesunterhalt.

Bekam ein Antwortschreiben bezüglich Mietkosten.
"Eine Erhöhung wegen höherer Mietkosten ist nicht vorgesehen".

Ich will, da ich für meine Tochter ein Kinderzimmer bereit stelle, dass die erhöhten Wohnungskosten (Wohnungsmehrkosten) als Ausgaben für das Umgangsrecht mitgezählt werden.

Ebenso Verpflegung, Fahrtkosten (Holen + Bringen), Kleidung, Urlaub, Zoobesuch, Zirkus, Schwimmbad, Spielzeug, sowie sonstige Lasten.
Zusätzlich zahle ich (ungeminderter) Kindesbarunterhalt.

Praktizierter Umgang ist geleisteter Kindesunterhalt in Form des Naturalunterhalts.
Oder anders gesagt: Wenn ich Umgang mit meinem Kind habe, darf ich gem. §1612 II BGB die Art der Umgangsgewährung bestimmen.




Zitieren
#2
Ich hatte mir hierzu mal einen Link gespeichert:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/alg-ii...54441.html

Magst du mir/uns schreiben wer auf was genau klagt und was du unter "ungeminderter Kindesbarunterhalt" verstehst und wie deine Betreuungszeiten aussehen?

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#3
"ungeminderter Kindesbarunthalt" ist der volle Unterhaltssatz!

Ich klage gegen die Düsseldorfer Tabelle bzw. gegen die Leitlinien, da ich 105 % zahle, weil ich dadurch unter den Selbstbehalt falle.

Vom kleinen Familiengericht werden die und die Kosten anerkannt, bei dem Oberklandesgericht die und die Kosten nicht usw.
Ein Tohuwabohu.

Meine Betreuungszeiten sind alle 14 Tage Freitag bis Sonntag (gerade Kalenderwoche) und Samstag alle 14 Tage (ungerade Kalenderwoche).
Und des öfteren bekomme ich meine Tochter auch zwischendurch wenn ich Zeit habe und anrufe oder wenn meine Ex was vor hat.
Letzthin hatte ich sie 5 Tage gehabt und wir sind auf nen Bauernhof gefahren.
Damit sie lernt, das die Milch nicht aus der Packung kommt.
Klappt eigentlich ganz gut mit dem Umgang.
Leider wohnt sie 120 km weit weg, Wechselmodell wäre gut.

http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Fuld...ws9255.htm
Zitieren
#4
In Deutschland ein Wechselmodell hochoffiziell auf 120km Entfernung durchzusetzen dürfte noch ein paar Tage auf sich warten lassen.

Du zahlst 105% und der Titel ist nicht abänderbar und du liegst aus allein dem Grund unterm SB?
Oder liegst du unerm SB, nachdem du alle Betreuungskosten selbst in Abzug gebracht hast?
Du kommst insgesamt auf rund 100 Tage + X?
Das ist schon eine Menge und du gurkst die Strecke wöchentlich, hin und zurück? Womit?
Wie alt ist euer Kind, wie lange und wie verbindlich praktiziert ihr dieses Betreuungsmodell, denn es scheint ja auch ein gewisses Maß an ungeregelter Betreuung vorzuliegen?

Bitte fühle dich nicht provoziert. Ich stehe hinter dir, weil´s mir nicht viel besser geht, bin aber hemmungslos neugierig, was aber für die Beantwortung deiner Fragen von Vorteil ist.

Mit meinem damaligen Antrag auf PKH hatte ich auch die Fahrtkosten eingesetzt und da auch die nicht von Pappe sind, hätte man mir durchaus auch die PKH, mit Hinweis auf nicht Anrechenbarkeit ablehnen können, was jedoch nicht geschah.
Allerdings sind bei mir die Gesamtumstände so, dass ich auf diesbezügliche Auseinandersetzungen derzeit verzichte.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#5
Ich bin in Berufung gegangen, das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wenn ich alle meine Betreuungskosten in Abzug bringe, bin ich unter dem Selbstbehalt.
Was auch das erstinstanzliche Urteil belegte.
Aber das Oberlandesgericht hat angeregt, zu überprüfen, ob die Berufung aufrecht erhalten werden soll.

Ich fahre die Strecke, regelmässig mit der Bahn und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Jede freie Zeit versuche ich Kontakt zu meiner 4 jährigen Tochter zu bekommen.
Ich praktiziere diese Betrteuung regelmässig seit September 2008.
Seit der Betreuungsvereinbarung mit dem Familiengericht, wirklich regelmässig.
Nein, es liegt keine ungeregelte Betreuung vor, da ich alles versuche mit meiner Tochter in Kontakt zu kommen, auch ausserhalb der vom Gericht festgelegten Betreuungszeiten.
Nö, ich fühle mich nicht provoziert, weil ich alles versuche um mehr Umgang zu meiner Tochter zu bekommen, weil ich sie liebe.
Zitieren
#6
(11-08-2010, 06:35)marecello schrieb: Aber das Oberlandesgericht hat angeregt, zu überprüfen, ob die Berufung aufrecht erhalten werden soll.
tja mein Lieber, da haben sie Dir einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben, dass Du damit - zum Wohle des Kindes, welches den Vati weniger braucht, als Mutti sein Geld - scheitern wirst.

Zitieren
#7
Ich bin gegenüber meinem Kind unterhaltspflichtig!
So steht es im BGB!
Es steht jedoch nicht drin, dass ich allein barunterhaltspflichtig bin. Barunterhalt ist der Ersatz für nicht gewährten Betreuungsunterhalt.
Den wiederum ich gewähren will und den die KM ablehnt!
Sie möchte lieber Geld von mir haben.
Damit lehnt sie zeitgleich aber auch meine Unterhaltszahlungen ab (wichtig vor Gericht)!
Ich denke, dass ich ihr das aktenkundig mitteilen sollte.
Zitieren
#8
ist doch alles Banane. Wenn du eh im Selbstbehalt bist und die deine Tochter interessierst, lass dich kündigen, zieh in die Nähe der Tochter und gut ist.

Wer für den Slebstbehalt arbeitet....
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#9
marecello,

das böse U-Wort darfst du dann aber nicht vortragen, wenn du das gute B-Wort meinst.

Irgendwo unter den Gerichtsurteilen zur wechselnden Betreuung gibt es wohl noch welche, die auf das Thema eingehen und bisher war es doch eher so, dass die Gerichte nur dann mehr als einen Lebensmittelpunkt zuließen, wenn es sich um die Großeltern mütterlicherseits handelte (KG Berlin?)?

Habe ich das richtig verstanden, du bist verpflichtet worden auch noch der Mutter Unterhaltungsgeld zukommen zu lassen?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#10
Nein, ich muss der Mutter kein Unterhaltsgeld zahlen.
Für meine Tochter schon.

Ich liege mit dem Nettoeinkommen unter 1500.- Euro.
Zitieren
#11
Okay!

Wie siehst du das?
Die Mutter zahlt, wie du,
Zitat:Ebenso Verpflegung, Kleidung, Urlaub, Zoobesuch, Zirkus, Schwimmbad, Spielzeug, sowie sonstige Lasten.
Im ungefähren Verhältnis zwischen 2:1 bis 3:1.
Die Fahrtkosten sind deine Zusatzaufwendungen i.H.v. 100%.
Wobei man dir gewiss nur die kostengünstigste Variante anrechnen wird (Abo oder Frühbucherrabatt) und dies lediglich im Rahmen der vereinbarten Betreuungsvereinbarung, wobei ich davon ausgehe, dass dort das böse U-Wort gelistet ist!?

Insgesamt läuft das also in die Richtung 0-KU.

Kann die Mutter denn ohne Fremdhilfe für sich und das Kind, in der Zeit, in der das Kind durch sie betreut wird aufkommen?
Und wer betreut das Kind, während die Mutter arbeitet?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#12
(11-08-2010, 19:49)marecello schrieb: Nein, ich muss der Mutter kein Unterhaltsgeld zahlen.
Dann wähne Dich glücklich! In dem Alter des Kindes ist es heutzutage nicht unüblich, auch noch für die Mutter abdrücken zu müssen. Ganz persönlich würde ich Dir vorschlagen, die Berufung zurückzunehmen!
Nach Abzug der 241€ KU bleibt Dir erstmal mehr als mir damals, als ich meiner Ex noch ca. 900€ in ihren Rachen schmeissen durfte.

Was ich bei Deinen Beiträgen nicht rauslesen kann ist, wer die Entfernung von 120 Km geschaffen hatte. Evtl. wäre das etwas gewesen, womit man beim OLG noch etwas erreichen könnte. Da wäre anzusetzen gewesen, um diese unbekannte Konstante "weite Entfernung" etwas aufzuweichen.



Zitieren
#13
Die Mutter arbeitet nichts, erhält Hartz IV, bekommt die Unterkunftskosten gezahlt (hat auch ihre Wohnungseinrichtung vom Staat spendiert bekommen)..
Alles in allem hat sie 1450.- Euro inclusive Kindesunterhalt.

Meine Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, sind günstiger, weil ich ein Jobticket habe.
Für das normale Ticket müsste ich sonst die doppelten Fahrkosten aufwenden.
Wenn meine Tochter sechs Jahre alt ist, kostet's dann sowieso mehr.

Die Mutter möchte arbeiten, wenn das Kind (Ende August) in den Kindergarten kommt.
Das bezweifle ich, weil sie fast nur ihre Herkunftssprache spricht und sich nur mit Menschen aus ihrem Herkunftsland trifft.
Zitieren
#14
(11-08-2010, 20:55)marecello schrieb: Die Mutter arbeitet nichts, erhält Hartz IV, bekommt die Unterkunftskosten gezahlt
Hast somit also noch eine dicke Unbekannte im Nacken!
Bau schonmal einen Schrein auf, dem Du jeden Abend entgegen betest. Wink
Die ARGE meiner UHN hat sich innerhalb von ca. zwei Tagen auf mich eingeschossen, nachdem die UHN nix mehr von mir bekam. Im Grunde kannst Du Dich glücklich schätzen und darauf hoffen, dass das OLG der entsprechenden ARGE keinen Hinweise gibt, dass bei Dir noch was zu holen ist! Wink


Zitieren
#15
Die Erwerbstätigkeit der Mutter ist nicht deine persönliche Sache, sondern Sache der Arge und der Gesellschaft (oder was sich dazu erklärt).
Wenn die meinen eine "alleinerziehende" Mutter auch dann noch ans Sofa ketten zu müssen, wenn das Kind im Kiga oder der Kita fremdbetreut wird, ändert dies an Satz 1 nichts.
Für dich würde dies zunächst jedoch bedeuten, dass dieser "Mehrbedarf des Kindes" möglichst aus den Taschen der Eltern, entsprechend den Einkünften, anteilig zu bezahlen wäre.
Zumindest wenn es nach dem aus "gesellschaftlichen Willen" gebildeten Bürgerrecht geht.

Im Zusammenhang mit dem bösen U-Wort, gilt, dass dein Kindergeldanteil hierfür zu verwenden sei, also auch auf deinen Bedarf zur Realisierung eingerechnet wird.

Hattest du zu den Betreuungszeiten denn Buch geführt und dies am AG/OLG dargelegt?

Weißt du, im Falle von Betreuungsunterhalt könnte ich mir die eine oder andere Position durchaus vorstellen, dass man diese hätte in Abzug bringen können, jedoch bei deinem Einkommen, der vorliegenden Vereinbarung und den Vergünstigungen, sehe ich nach derzeitiger Verurteilungslage nur wenig Raum für weitere Effekte.
Auch bei der Miete nur im Rahmen der ortsüblichen Mieten, wenn diese extrem über dem Durchschnitt liegen, wie z.B. in Hamburg oder München. Allerdings sind mir hierzu bisher keine OLG-Beschlüsse bekannt, die von den Beträgen der eigenen Leitlinien großartig abweichen (360€, warm).
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#16
Danke lieber Bluter für deine Ausführungen.

Ich bezahle für die Miete 450 Euro kalt und 150 Euro Betriebskosten.
Die Mietpreise im Selbstbehalt sind eine Farce und die Energiepreise sind in den letzten Jahren exorbitant gestiegen.
Der angesetzte Mietpreis 360 Euro warm im Selbstbehalt ist ein Mietpreis der in der heutigen Zeit nicht mehr nachvollziehbar ist.

Ich möchte gerne, wenn die Damen und Herren Richter nicht darauf eingehen sollten, bis zum BverfG gehen.
Der BverfG wird nach meinen Erfahrungen genauso urteilen, wie das OLG.
Dann ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der nächste Ansprechpartner, oder?

Die deutsche Justiz kommt nicht zu Potte.
Ich sehe verschiedene Auflagen und Gesetze Väterdiskriminierend, wie zum Beispiel die einseitigen Umgangskosten die der Vater zu tragen hat, die er auch nicht von der Steuer abziehen kann (das hälftige Kindergeld ist schnell aufgebraucht und der halbe Kinderfreibetrag sind niedriger als die Ausgaben), finanzielle Anerkennung für größere Wohnung für das Betreuungsrecht des Vaters mit seinem/n Kind/ern, der Vater muss das Kind abholen und die KM nicht, das man den Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzen kann, Steuerrecht und Steuerklasse obwohl nach der Trennung die Familie weiterbesteht, vielleicht habe ich in der Eile noch etwas vergessen.
Wie ist deine Meinung dazu?
Vielleicht kannst du noch etwas ergänzen?
Zitieren
#17
Hi marecello,

Du könntest bei Gericht mit der Unvereinbarkeit von Sozial- und Familien- bzw. Unterhaltsrecht argumentieren.

Wenn ich das richtig sehe, hat das BVerfG im Frühjahr zu H4 eine stärkere Einzelfallberücksichtigung bei den Bedarfen eingefordert.

Der starre und pauschale Selbstbehalt entspricht nicht diesen Anforderungen.

Ob Dir der EGMR da schnell weiterhelfen wird, das bezweifle ich doch sehr.
U.U. ist es zum Überleben sinnvoll, vollständig in den Bereich der BA/ARGE zu wechseln.

Profiler

Zitieren
#18
(12-08-2010, 09:31)marecello schrieb: Ich bezahle für die Miete 450 Euro kalt und 150 Euro Betriebskosten.
Die Mietpreise im Selbstbehalt sind eine Farce und die Energiepreise sind in den letzten Jahren exorbitant gestiegen.
Der angesetzte Mietpreis 360 Euro warm im Selbstbehalt ist ein Mietpreis der in der heutigen Zeit nicht mehr nachvollziehbar ist.
dem möchte ich mal widersprechen... bin ja selbst vermieterin... bei uns in der pampa kommt man mit den 360 euro hin (3,5 zimmer, bj ca. 1960, 60 m²).
klar, kein vergleich zu einer neubau wohnung, aber leben kann man dort auch.
wir wohnen in einem teilort einer größeren stadt.
gut, zu beachten wäre, dass man bei uns ein auto benötigt wenn man getränke kaufen möchte oder auch für bspw. einen großeinkauf.
und die nachbarn kennen dich besser als du dich selbst Rolleyes

soll natürlich nicht den ultimativen vergleich darstellen, soll also nicht heissen dass solche preise üblich sind nur weil frau stafford in solch einer gegend wohnt. wollte eigentlich nur mitteilen, dass es aber auch solche gegenden gibt.

liebe grüße und viel erfolg
ps:
noch so als tipp:
falls deine exe diejenige war, die 120 km wegzog, könnte dies zu deinen gunsten berücksichtigt werden. rechne allerdings nicht mit geld, sondern eher in der form, dass exe dazu verdonnert wird das kind zu dir zu bringen bzw. es abzuholen. so war es bei einem meiner bekannten.
aber bei ihm wurde das unmittelbar nach der trennung vom gericht so festgelegt...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#19
marecello,

die Väterdiskriminierung setzt weit früher an.
Nämlich dort, wo mit dem Blick auf den Kalender gefragt wird, wer denn während des Bestehens der elterlichen Partnerschaft weniger gearbeitet hatte.
Wer weniger (oder nicht) arbeitet ist besser für Kinder, weil äh... das nunmal so ist.
Es wird einfach unterstellt, dass die Vollschicht-Mutter nicht nur den Haushalt, in Anwesenheit des Kindes, für alle schmeißt, sondern sich auch qualitativ mindestens im gleichen Maß wie der Feierabend-Papa direkt mit dem Kind beschäftigt.

Dem Staat geht es darum, Geld - das nicht einmal vorhanden ist - für andere Dinge auszugeben, als für dein Kind.
Er müsste jedoch für dein Kind Geld ausgeben, wenn es nach deinen Vorstellungen laufen würde, weil der Mutter maximal eine Erwebstätigkeit zugemutet wird, die ausreicht ihren eigenen Bedarf zu decken.
Das Kind, so wäre zu unterstellen, würde bei der Mutter verhungern wenn dort kein Cent mehr ankommt, während es sich bei dir satt futtern könnte.

Ein weiteres Problem auf dem Weg zum Wechselmodell dürfte sein, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter bereits festgelegt ist und einvernehmlich eine Umgangsvereinbarung getroffen wurde.

Ich möchte dich bei deinem Vorhaben gewiss nicht entmutigen, erkenne aber bisher keinen Ansatz in deiner Sache voranzukommen, wenn ich die leeren öffentlichen Kassen und die jeweiligen Bedürfnisse der drei beteiligten Menschen so anschaue.

Selbst wenn dir ein Gericht noch ein paar Euronen zugestehen sollte, dann wäre doch zumindest noch der gesetzliche Mindestunterhalt von 100%, oder 16€ weniger als zuvor, zu berappen.
Jeder Cent mehr, der dir von einem OLG zugesprochen wird, ist ein Geschenk (Präzedenzfall) und gehört in die Urteilssammlung dieses Forums eingepflegt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#20
(12-08-2010, 18:30)stafford schrieb: ps:
noch so als tipp:
falls deine exe diejenige war, die 120 km wegzog, könnte dies zu deinen gunsten berücksichtigt werden. rechne allerdings nicht mit geld, sondern eher in der form, dass exe dazu verdonnert wird das kind zu dir zu bringen bzw. es abzuholen. so war es bei einem meiner bekannten.
aber bei ihm wurde das unmittelbar nach der trennung vom gericht so festgelegt...

Meine geschiedene Frau ist damals weggezogen und hat's Kind mitgenommen.
Es hat Monate später dann einen Beschluß des zuständigen und wohnortnahen Amtsgericht gegeben.
Dort steht unter anderem, das Amtsgericht .... ist örtlich zuständig.
Das Kind hat im hiesigen Bezirk einen vom Kindesvater abgeleiteten Wohnsitz.
Der vorübergehende Aufenthalt der Kindesmutter im Frauenhaus .... hebt diesen Wohnsitz nicht auf.
Er begründet auch keinen Wohnsitz des Kindes in Frankfurt.
Eine Abgabe ist daher nicht möglich.

Erst später gab es eine Vereinbarung des obengenannten Amtsgerichts dort ist festgeschrieben; " Die Kindesmutter verpflichtet sich, ihren Lebensmittelpunkt nur mit Einverständnis des Kindesvaters ins Ausland oder an einen Ort, der weiter als 120 km vom Wohnort des Vaters entfernt ist, zu verlegen."

Die Rechtsanwältin der Gegenseite schrieb folgendes an ein anderes Amtsgericht: " ......zu der Frage des gewöhnlichen Aufenthaltsors der Klägerin und des Kindes ausgeführt, dass die Klägerin bereits seit dem ......... in einem Frauenhaus in ........ lebt und schon mit der Absicht hierher kam, sich auf Dauer in dieser Stadt niederzulassen, weil es hier eine große ausländische Gemeinde gibt, von der sie soziale Kontakte versprach, die sie an ihrem ursprünglichen Wohnort vermisst hatte. Diese Erwartung hat sich bestätigt".

"Nach der Rechtssprechung führt der Aufenthalt in einem Frauenhaus nach einer gewissen Dauer zu einem gewöhnlichen Aufenthaltsort (Aufzählung v. Urteilen).
Mit einer Aufenthaltsdauer von inzwischen 5 Monaten und dem ausdrücklichen Domizilwillen, nämlich die Absicht, sich auf Dauer zunächst in dem Frauenhaus und dann in einer eigenen Mietwohnung in ....... niederzulassen, der Eingliederung in das soziale Leben der hier ausländischen Gemeinde und dem aktiven Bezug zum örtlichen Jobcenter, um sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hat die Klägerin schon vom ersten Tag an ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dem Frauenhaus begründet.

"Nach ........... kommt es zur Beurteilung, ob es sich um einen gewöhnlichen Aufenthalt handelt, auf den Aufenthaltswillen und die Aufenthaltsdauer an. Danach ist der Aufenthaltswille umso wichtiger, je kürzer der Aufenthalt bislang währt, und wird mit dessen zunehmender Fortdauer immer weniger bedeutsam. Ihre Absicht, in ...... zu bleiben, hat die Klägerin sofort gegenüber der zuständigen Sozialarbeiterin des Frauenhauses ....... bekundet."

In allen Verhandlungen wurde nie das Thema häusliche Gewalt verhandelt. Es gab auch keinen Grund hierfür.
Mehrere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen Kindesentzug und Anzeigen gegen die Meldebehörde, weil sie eigenmächtig und im Auftrag der Kindesmutter meine Tochter an ihrem gewöhnlichen Wohnort abgemeldet wurde, wurden die Verfahren eingestellt.



Zitieren
#21
(12-08-2010, 21:12)marecello schrieb: Diese Erwartung hat sich bestätigt".
Warum bist Du davon ausgegangen, dass sich diese Frau ausserhalb ihrer Erwartungen wohl fühlen könnte?

Zitieren
#22
(11-08-2010, 21:10)blue schrieb: Hast somit also noch eine dicke Unbekannte im Nacken!
Bau schonmal einen Schrein auf, dem Du jeden Abend entgegen betest. Wink
Die ARGE meiner UHN hat sich innerhalb von ca. zwei Tagen auf mich eingeschossen, nachdem die UHN nix mehr von mir bekam. Im Grunde kannst Du Dich glücklich schätzen und darauf hoffen, dass das OLG der entsprechenden ARGE keinen Hinweise gibt, dass bei Dir noch was zu holen ist! Wink

Ich brauche keinen Schrein, Arge hatte sich schon bei mir gemeldet und ich habe meine Einkommensverhältnisse dargelegt. Zudem eine kurze Ehezeit von 3 Jahren. Versorgungsausgleich gemacht und ich muss meiner geschiedenen Frau auch keinen Versorgungsausgleich zahlen. Erziehungszeit des Kindes war Rentenanwartschaftszeit für Frau.
(12-08-2010, 11:44)Profiler schrieb: Hi marecello,

Du könntest bei Gericht mit der Unvereinbarkeit von Sozial- und Familien- bzw. Unterhaltsrecht argumentieren.

Wenn ich das richtig sehe, hat das BVerfG im Frühjahr zu H4 eine stärkere Einzelfallberücksichtigung bei den Bedarfen eingefordert.

Der starre und pauschale Selbstbehalt entspricht nicht diesen Anforderungen.

Kannst du mir bitte deine Argumentation ausführlicher erläutern?
Ich bin sehr gespannt und danke.

Zitieren
#23
@marecello
wie lange sind denn diese gerichtsverhandlungen her? wenn das schon jahre zurückliegen sollte, sehe ich schwarz, denn dann wird dir unterstellt dass du es bis dahin ja auch so hingenommen hattest.
falls das erst einige monate her ist, wären die chancen etwas besser. allerdings auch nur wenn die mutter ein auto hat, bzw. eine gute bahnverbindung. bleibt noch die problematik, dass ein gericht das trotzdem ablehnen könnte, weil die mama sowieso schon "bettelarm" ist und die sagen dann, dass man ihr das nicht zumuten kann.
das mit dem frauenhaus ist auch komisch... ist das wirklich so einfach da hin zu gehen nur weil man mal wo anders wohnen möchte?? da hat deine exe denen wohl anfangs auch was anderes erzählt, denn soweit ich weiss stehen die adressen nicht im telefonbuch, geschweige denn dass man einfach so reinspazieren kann (ohne dass der mann ein böser mann ist).
viel interessanter wäre allerdings ob deine exe sich genau an die 120 km gehalten hat, oder ob es evtl. vielleicht doch mehr km sein könnten????
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#24
Die letzte Gerichtsverhandlung war im ersten Quartal diesen Jahres, also nach der 19% Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle.
Meine geschiedene Frau hat monatlich mehr Einnahmen (staatliche Transfers und von mir) wie ich, sie hat mir erzählt und auch schriftlich gezeigt, dass sie VKH in kleinen Raten zurückzahlen muss.
Ein Auto hat sie nicht, sie lebt mit unserem Kind in einer Großstadt mit guter Infrastruktur und Bahnanbindung.

Die Frauenhausbetreiberinnen sind glücklich, sie nehmen jeden Finger, den sie erhaschen können.
Höhere Belegzahlen, bedeuten höhere Fördergelder von uns Steuerzahlern.

Eine Frau bei der ich arbeite, sie war erst vor kurzem im Frauenhaus, erzählte mir, dass man sehr leicht im Frauenhaus eine Bleibe bekommt. Zur Zeit sind viele Migranten - Frauen in dem Frauenhaus.
Sie wurde dazu angehalten länger zu bleiben, aber sie wollte nicht.
Das erste was sie machen musste und wozu sie von Frauenhausmitarbeiterinnen gedrängt wurde, sich und ihre Kinder bei der Meldebehörde vom Wohnort des Mannes abzumelden.
Danach wurde sie von diesen Frauen aufgefordert, das gemeinsame (Bank-) Konto ab zu räumen, was sie aber nicht unterstützte.
Weiter erzählte sie mir, dass viele Frauen dazu benutzt werden, irgendwelchen Missbrauch oder häusliche Gewalt zu formulieren, damit der Aufenthalt im Frauenhaus begründet ist.

Es gibt genug Frauenberatungsstellen, Jugendämter und andere Frauengeförderte Institutionen, die die Notruftelefone der Frauenhäuser griffbereit haben.



Zitieren
#25
mahlzeit!
was du schreibst schockiert mich. kenne frauenhäuser ja nur vom hörensagen, d.h. von einer freundin, die wirklich keine andere möglichkeit hatte als dort zuflucht zu suchen. hab den terror durch ihren ex live mitbekommen (auflauern, bedrohen, sms, telefonterror), von daher blieb nur noch das frauenhaus. aber sie fühlte sich dort nicht so wohl wie anscheinend deine exe. meine freundin war immer nur kurz abgetaucht, bis der ex wieder ruhe gab.
kommt wohl auch sehr darauf an wie man sich selbst mit solch einer situation arrangieren kann. für mich persönlich wäre das gar nichts, könnte das nicht brauchen wenn fremde leute mir sagen würden was ich zu tun habe und wie ich zu leben hätte.
aber für deine exe scheint das frauenhaus die bequemste lösung zu sein.

kommen wir zur lösung deines problems:
das mit den fahrtkosten könntest du versuchen, aber erwarten darfst du gar nichts.
das mit dem kinderzimmer kannst du knicken, das interessiert niemanden. wir haben nur EIN kinderzimmer (welches eher klein ist) und von uns wird auch erwartet dass am papa wochenende alle kinder (unser sohn sowieso, plus die beiden kinder meines mannes) dort schlafen sollen. ist wohl auch klar warum die kinder meines mannes schon ewig nicht mehr bei uns übernachtet haben... wenn unser sohn zu groß für sein gitterbett wird, muss ich mir auch noch eine lösung ausdenken, denn nochmal ein normales bett passt nicht mehr ins zimmer Undecided
als exe meines mannes mehr unterhalt forderte haben wir das gemacht, allerdings war für uns dann auch klar, dass andere dinge dann eben nicht mehr drin sind:
sie bekam den geforderten unterhalt fürs kind, im gegenzug fielen die geburtstagsgeschenke etc. dann eben auch entsprechend klein aus. freibad statt teurer freizeitpark. wenn sie sich dann etwas gewünscht haben, was wir uns nicht leisten wollten, mussten die mütter etwas beisteuern, ansonsten wurde der wunsch mit verweis auf die mutter abgelehnt. kann ja nicht sein, dass wir beide arbeiten und die muttis legen sich auf die faule haut und wollen sich dann die teuren sachen von papa bezahlen lassen... nein, nicht mit uns! es gab auch genug papa wochenenden, an denen wir nur zuhause waren und gesellschaftsspiele gespielt haben.
exe meines mannes meinte auch den sohn mit schuhen in den urlaub schicken zu müssen, bei denen der fuß des jungen schon unten aus der sohle schaute... natürlich in der hoffnung wir würden ihm dann schon neue schuhe kaufen. tja... nichts zu machen, haben dem jungen gesagt, dass die mama dafür schliesslich unterhalt bekommt. wenn wir selbst etwas kaufen möchten, dann ist es was anderes, aber dann haben wir das geld auch und tun dies aus freien stücken, aber nicht weil eine der muttis meint wir müssten das tun.
auf der fahrt in den urlaub haben wir dann bei mc doof pause gemacht. die kinder meinten auch sie könnten sich das teuerste menü raussuchen. hab dann nur gefragt ob sie hamburger oder cheeseburger wollen, zu trinken hatten wir schliesslich im auto. thema beendet. hab ihnen angeboten den teuren fraß dann vom taschengeld zu bezahlen, ich bezahle nur die burger für 1 euro (was im vergleich zu normalem essen schon teuer genug ist, aber war ja eine ausnahme).
inzwischen ist es so, dass die kinder von sich aus geld mitnehmen, entweder ihr taschengeld oder die muttis steuern doch mal was dazu und bei teuren geschenken gibt es einen vorgegebenen betrag, den sie von uns bekommen und wenn dieser nicht reicht soll sich das kind von den anderen verwandten auch geld wünschen um sich das geschenk aussuchen zu können welches es möchte.
neulich fragte mein stiefsohn doch tatsächlich meinen mann ob er mit ihm zum zirkus gehen würde, er hätte freikarten...
so langsam verstehen auch die kinder wie der hase läuft.
nun zu dir... einer 4-jährigen das verständlich zu machen ist natürlich schwer. aber ich würde mich an deiner stelle nicht mehr in unkosten stürzen. du hast das geld für solche spielchen nicht und damit PUNKT. geh mit ihr auf den spielplatz, spiel mit ihr gesellschaftsspiele, mach ihr die haare (egal wie das hinterher aussieht), gib ihr ne dose haarspray und sie soll dich stylen (falls genug haare vorhanden), sie könnte auch ihr lieblingsbuch mitbringen zum vorlesen, oder ihr kocht gemeinsam, oder plätzchen backen.... usw. usw. oder vielleicht hast du auch bekannte mit gleichaltrigen kindern, dann könntet ihr die kinder gemeinsam spielen lassen. im herbst blätter sammeln und damit etwas basteln, im winter schlitten fahren....
alles dinge die nichts bzw. nicht viel kosten.
und wenn dann ein spezieller wunsch kommt sagst du dass es nur geht wenn die mama sich daran beteiligt weil der papa nicht so viel geld hat. es dauert schon eine weile bis die mütter das kapiert haben, aber wenn sie mal verstanden haben dass sie dann genauso als buhmann dastehen weil sie nichts dazusteuern wollen, dann ändert sich irgendwann auch die vorgehensweise. die einsicht werden sie zwar letztendlich nie haben, aber das kann dir egal sein wenn du dein ziel erreicht hast. und auch eine 4-jährige wird älter und versteht irgendwann was abgeht... siehe meine stiefkinder (jetzt 11 und 15).
ach ja, und nur so als tipp: wenn mama sagt "MEIN kind wünscht sich zum geburtstag xxx", geh nicht darauf ein. frag EUER kind selbst was es möchte. und wenn du dir das geschenk nicht allein leisten kannst, frage die mutter ob sie sich daran beteiligen möchte. wenn sie sich stur stellt, dann geht es eben nicht, FERTIG!
das kind bekommt dann eben etwas anderes von dir, was in deinem finanziellen rahmen liegt. glaub mir, später versteht das kind das alles ganz gut. du machst es ja nicht um das kind zu ärgern, sondern weil es nicht anders geht, und genau das musst du dem kind auf kindesniveau rüberbringen.
über das gericht kannst du nur das mit den fahrtkosten versuchen, alles andere wird von denen sowieso als freiwillige leistung deinerseits aufgefasst. für dich heisst das zusammengefasst: dein ziel muss lauten die kindesmutter in den griff zu bekommen bzw. sie auf deine ebene zu bringen.
hoffe du konntest mit diesen tipps was anfangen...



wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kosten Umgangsrecht i-wahn 8 8.455 12-04-2011, 23:47
Letzter Beitrag: i-wahn

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste