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Viele Paare schreiben heute Entschädigungen für "ehebedingte Nachteile" fest - wenn also einer der Partner zu Hause bleibt, sich um die Kinder kümmert und deshalb seine Karriere nicht mehr so verfolgen kann wie noch ohne Kinder. "Früher wirkte der Ehevertrag eher unterhaltsverkürzend", sagt Thomas Diehn. "Heute wirkt er vielfach unterhaltsverlängernd." Das liegt an der seit 2008 gültigen Reform des Unterhaltsrechts: Seitdem sind Unterhaltszahlungen nur noch über drei Jahre vorgesehen, länger nicht. "Das regeln viele Paare in ihrem Ehevertrag anders".
http://www.morgenpost.de/familie/article...meint.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Was für ein Quatsch, mit den drei Jahren.
Klar, dass sich - hieran orientiert - der Unterhalt verlängert.
Orientiert man sich an den aktuellen Leitlinien des OLG FFM, sieht die Sache wohl schon wieder etwas anders aus.
Der Artikel ist nicht mehr, als eine Werbeanzeige pro Eheverträge und dafür müssen dann (fiktive?) Figuren wie Roland Muske herhalten.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Die Fiktion mit den drei Jahren Unterhalt wirkt offenbar. Die Leute glauben dran, obwohl es gar nicht so ist.
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Mein Anwalt (und Exkumpel) behauptet auch, dass 3 Jahre inzwischen die Regel seien, obwohl er mir keinen einzigen Fall nennen konnte und auch vor dem OLG nicht verhindern konnte, dass meiner Ex auch die Obliegenheit für einen 400,-€ Job wieder abgesprochen wurde obwohl mein jüngster schon 10 ist.
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Mein Ehevertrag hatte mich bei meiner Scheidung gerettet! Dadurch musste kein Versorgungsausgleich gemacht werden, da alles per Ehevertrag bereits geregelt war.
Außerdem können aktuelle Gesetze jederzeit wieder geändert werden. So mit einem Ehevertrag hat man zumindest einen dauerhaften Schutz.
Ich hatte auch die Gütertrennung gewählt gehabt!
Gruss
Heinrich