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Gütertrennung besagt ja, dass kein Zugewinn in der Ehe vereinbart wird.
Folglich müßte eine Gütertrennung dem Mann nützen.
Mich würde mal interessieren, ob die Richter bei einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens in dieser Sache unterscheiden, ob eine Zugewinngemeinschaft, modifizierte ZG oder Gütertrennung vereinbart wurde?
Bei meiner Scheidung wurde dank meines Ehevertrages und Gütertrennung kein Versorgungsausgleich vorgenommen.
Gruss
Heinrich
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01-09-2010, 10:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2010, 10:47 von ali mente.)
Ich denke, schaden kann es nicht. Das setzt aber auch voraus, dass man genau Buch darüber führt und auch Belege vorweisen kann, dass man die entsprechende Werte auch auch für sich beanspruchen kann.
In Sachen Unterhalt bringt die Gütertrennung gar nichts. Insbesondere wenn Madame gleich zum Amt latscht.
Ich kenne ein Fall, wo auch Gütertrennung vereinbart wurde, der Mann aber aus seinem eigenen Haus ausziehen musste und obwohl ihm das Haus gehört. Der Mutter und den vorhandenen Kindern konnte laut Richter nicht zugemutet werden, dass Haus zu verlassen...
Der Mann malocht als Selbständiger in einem kleinen Schuhgeschäft für die Kosten seines eigenen Hauses und lebt in einem Gartenhäuschen auf dem Grundstück. Die Mutter zahlt nichts!
Und der Oberknaller ist, dass sich nach Jahren rausgestellt hat, das Madame wohl mal fremd gevögelt hat, und zwei der Blagen noch nicht einmal von ihm sind!
Einer der krassesten Fälle die ich kenne.
Gruß ali mente
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Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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Richtig.
Noch mehr als bei der klassischen Zugewinngemeinschaft kommt es darauf an, die Besitzverhältnisse an jedem einzelnen Gut zu belegen.
Alleine die Gütertrennung reicht also nicht, wenn man sich um die Aktien im Tresor streitet.
Und das Problem des Hauses, welches gemainsam auf dem Grundstück der Eltern eines Ehepartner gebaut wurde und von dem anderen mit eigenem Geld und eigener Arbeit ausgebaut wurde ist damit auch nicht befriedigend gelöst.
Auch glaube ich nicht, dass mit der Gütertrennung auch gleichzeitig der Versorgungsausgleich unterbunden wird.
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(01-09-2010, 09:48)Heinrich schrieb: Mich würde mal interessieren, ob die Richter bei einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens in dieser Sache unterscheiden, ob eine Zugewinngemeinschaft, modifizierte ZG oder Gütertrennung vereinbart wurde?
Dafür sind diese Vereinbarungen ja da. Bei der Scheidung muss das beachtet werden. Ausser, die Ex findet einen Weg, die Vereinbarungen nachträglich zu kippen, was nicht selten vorkommt.
Trotzdem ist so ein Vertrag Pflicht.
- Man unterhält sich VOR einer Trennung ernsthaft über Finanzielles
- Besser eine Chance haben wie gar keine Chance, um Zugewinnausgleich etc. herumzukommen
- Manchmal ist er zwar juristisch nicht wasserdicht, aber eine emotionale Wirkung geht davon aus. Wer schon vorab klar sagt, dass er im Fall einer Scheidung nicht bereit ist etwas abzugeben, schafft damit ein anderes Klima wie wenn er grosse Hoffnungen weckt, da wäre was zum Abzocken da.
Die beste Konstruktion ist die "modifizierte Zugewinngemeinschaft": Steuerliche Vorteile ausnutzen, aber im Fall einer Trennung kein Zugewinn- und Versorgungsausgleich.
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ich vermute das kommt auf die auffassung des richters im jeweiligen fall an.
beispiel:
vereinbart wurde gütertrennung. der mann kauft sich eine (zusätzliche)wohnung, bei der nur er im grundbuch steht. wohnung ist abbezahlt, irgendwann folgt die trennung.
wenn dann widerum die frau nachweisen kann, dass der mann ohne ihre (finanzielle) mithilfe die wohnung niemals hätte bezahlen können (bzw. es stellt sich heraus dass die frau unter dem existenzminimum leben musste damit der mann dieses ziel erreicht), könnte es schon sein, dass der richter der frau hierfür einen ausgleich zuspricht, was ja dann eigentlich der gütertrennung widerspricht.
das kommt aber dann auf den richter an, wie solch ein fall ausgeht.
grundsätzlich bin ich auch der meinung dass es nicht schaden kann gütertrennung oder mod. zg. zu vereinbaren, denn egal wie es ausgeht, zugewinngemeinschaft ist für den mann auf jeden fall die schlechteste variante (wir gehen davon aus, dass die frau nach der trennung nicht zum arbeitstier mutiert bzw. schon vorher eines war...).
wenn nur ein ehevertrag besteht ist das so eine sache... da wir ja alle wissen wie exen sind. die behaupten dann schnell mal zu dieser unterschrift vom bösen mann genötigt worden zu sein. dann könnte der ehevertrag für nichtig erklärt werden.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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Beim modifizierten Zugewinn wird der Richter bestimmt den Vertrag anschauen. Bei einer Gütertrennung sehe ich den Vorteil, dass der Richter sich diesen garnicht durchliest und wie in meinem Falle einfach keinen Versorgungsausgleich durchführt.
Muss dazu sagen, dass meine Ex beim Gerichtstermin nicht erschienen war und auch keinen Anwalt hatte.
Da habt Ihr wohl Recht, sie hatte anscheinend aufgrund des Ehevertrages wenig Hoffnung etwas abzocken zukönnen.
Bei einer Gütertrennung braucht man auch keine Belege vom Vermögen, welches man mit in die Ehe genommen hat, beim Zugewinn oder mod. Zugewinn schon. Ich persönlich tendiere zur Gütertrennung, welche auch bei Gericht eingetragen wird.
Gruss
Heinrich
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Das ist falsch. Gütertrennung schliesst nur den Zugewinn aus, aber nicht den Versorgungsausgleich. Für den Versorgungsausgleich wird immer ein Ehevertrag benötigt. Gütertrennung ist also identisch wie Zugewinngemeinschaft mit ausgeschlossenem Zugewinnausgleich. Aber Gütertrennung hat wesentlich schlechtere Steuerkonditionen für Erbe und Schenkung. So schlecht wie für Unverheiratete.
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@p.
Du hast Recht, ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Für mich ging eine Gütertrennung mit einem Ehevertrag einher.
Erbschafts-Schenkungssteuer: Guter Punkt von Dir:
Über Erbschaftssteuer hatte ich mir damals auch keine Gedanken gemacht, mir war ein wirksamer Schutzschirm im Falle einer Scheidung wichtiger, und das war auch gut so.
Alles kann man nicht haben, als Mann sollte man vor einer Ehe genaustens abwägen, wie man einen Ehevertrag gestaltet und welche Form der Gemeinschaft / Trennung auswählt.
Selbst bei einer Gütertrennung, könnte man fairerweise Geld nach so und so viel Jahren auf den Namen seiner Frau umschichten.
Bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft sehe ich persönlich die Probleme der Gestaltung, der Ehevertrag könnte unendlich lang werden.
Falls die Frau sich hoch Verschulden sollte, wäre man auch bei einer Gütertrennung fein raus.
Gruss
Heinrich
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