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Moin,
bitte mal hier schauen: KLICK
bzw die Stellungsnahme von heute lesen.
Im weiterführenden Teil steht dort:
" Prüfkriterien für die Erteilung der gemeinsamen Sorge:
• Hat der Vater sein Umgangsrecht wahrgenommen?
• Können Mutter und Vater sachlich kommunizieren?
• Hat der Vater eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut?
• Hat der Vater regelmäßig Unterhalt gezahlt?"
Noch Fragen?
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Demnach dürfen Mütter, die das Kind nicht selbst ernähren können, auch kein Sorgerecht bekommen.
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* die frage nach dem regelmässigen umgang finde ich legitim.
* sachliche kommunikation (oder zumindest ein erkennbares bemühen) ist ein sehr grosser vorteil und es sollte bei schwierigkeiten definitiv für beide eine verpflichtung zu beratungsgesprächen geben.
* bindungsqualität halte ich auch sinnvoll als kriterium, der/die sorgeberechtigte sollte jedoch nachweisen müssen, dass er/sie diesen prozess unterstützt.
* wenn die pflichtige person liquide ist und sich weigert den gesetzten kindesunterhalt zu zahlen, frage ich mich auch, wie sie denn ihrer sorgepflicht nachkommt und warum sie das sorgerecht haben will.
ich sehe ein, dass es rahmenbedingungen geben muss, aber auch hier fehlt mir wieder die einzelfallprüfung an oberster stelle...
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Naja, das ist ja (bisher) nur die Meinung des Vam(v).
Dachte schon, das wäre schon beschlossen und verkündet.
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(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * die frage nach dem regelmässigen umgang finde ich legitim.
Nur dann, wenn Umgangssabotage mit Sanktionen belegt ist wie sie in anderen Ländern herrschen, z.B. Gefängnisstrafe.
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * sachliche kommunikation (oder zumindest ein erkennbares bemühen) ist ein sehr grosser vorteil und es sollte bei schwierigkeiten definitiv für beide eine verpflichtung zu beratungsgesprächen geben.
Nur dann, wenn eine sanktionsbewehrte Verpflichtung zur Einigung besteht, wie sie in anderen Ländern herrscht.
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * bindungsqualität halte ich auch sinnvoll als kriterium, der/die sorgeberechtigte sollte jedoch nachweisen müssen, dass er/sie diesen prozess unterstützt.
Nur dann, wenn die Blockade dieser Bindung mit Sanktionen belegt ist wie sie in anderen Ländern herrschen.
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * wenn die pflichtige person liquide ist und sich weigert den gesetzten kindesunterhalt zu zahlen, frage ich mich auch, wie sie denn ihrer sorgepflicht nachkommt und warum sie das sorgerecht haben will.
Nur dann, wenn das auch für die Mutter gilt und ihr das Sorgerecht entzogen wird, sobald sie Sozialleistungen beantragt anstatt ihren Teil ihrer Verpflichtungen zu erfüllen. In letzter Konsequenz hiesse das: Vater ist pleite, Mutter beantragt ALG 2, Kind kommt ins Heim.
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Für VAM(V)-Verhältniisse sind diese Postulate geradezu großzügig-wohlwollend, eine Hinwendung zum Vater.. .
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09-09-2010, 17:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-09-2010, 17:01 von Ralf G..)
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * die frage nach dem regelmässigen umgang finde ich legitim.
- und was ist, wenn "Mutter" boykottiert?
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * sachliche kommunikation (oder zumindest ein erkennbares bemühen) ist ein sehr grosser vorteil und es sollte bei schwierigkeiten definitiv für beide eine verpflichtung zu beratungsgesprächen geben.
- wow, und was ist, wenn "Mutter" streitet und bei Mediationen unbeirrbar auf ihrem Standpunkt: "Kein Umgang mit dem Vater!" beharrt?
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * bindungsqualität halte ich auch sinnvoll als kriterium, der/die sorgeberechtigte sollte jedoch nachweisen müssen, dass er/sie diesen prozess unterstützt.
- und was, wenn SIE es nicht tut?
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * wenn die pflichtige person liquide ist und sich weigert den gesetzten kindesunterhalt zu zahlen, frage ich mich auch, wie sie denn ihrer sorgepflicht nachkommt und warum sie das sorgerecht haben will.
Ich zahle (seit Juni 2006) nicht, solange ich keinen menschenwürdigen Umgang bekomme. Basta!
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: ich sehe ein, dass es rahmenbedingungen geben muss, aber auch hier fehlt mir wieder die einzelfallprüfung an oberster stelle...
- finde ich auch! Jede "Mutter" sollte nach der Entbindung erst mal ihre Erziehungsfähigkeit nachweisen. Während der Schwangerschaft Pflichtteilnahme an einem Kurs: "Rechtliche und moralische Grundlagen der Mutterschaft", theoretische und praktische Prüfung, Kolloquium.
12 Monate nach der Geburt kann sie dann - bei exzellenter Führung - das Sorgerecht beantragen und muss es alle 6 Monate erneut bestätigen lassen
p.s. hat Deine Tastatur keine Großbuchstaben? Einfach mal die Shift-Taste zeigen lassen
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@ralf g.
meine tastatur hat auch grossbuchstaben, ich nutze sie aber nicht. das ist im übrigen bei jüngeren internet-nutzern recht populär alles klein zu schreiben und nicht unbedingt ein zeichen fehlender intelligenz wie gelegentlich gemutmasst. durchgängige kleinschreibung ist einfach schneller und abgesehen von sehr wenigen ausnahmefällen ist der text genauso verständlich wie bei traditioneller rechtschreibung.
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Jeder wie er es will. Alles freiwillig. Aber der Schreiber sollte sich bewusst sein: Kleingeschriebene Postings, womöglich noch länger und mit wenig Satzzeichen lesen manche Leute öfters einfach nicht. Meine Zeit ist kostbar und ich hab auch keine Extra-Energie übrig, um zu entziffern was die Faulheit anderer verursacht hat. Man sollte es seinen Lesern einfach machen oder der Leser macht es sich selbst einfach, indem er nicht liest. Launisches Wesen, der Leser.
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(09-09-2010, 17:06)expat schrieb: @ralf g.
meine tastatur hat auch grossbuchstaben, ich nutze sie aber nicht. das ist im übrigen bei jüngeren internet-nutzern recht populär, alles klein zu schreiben und nicht unbedingt ein zeichen fehlender intelligenz, wie gelegentlich gemutmasst. durchgängige kleinschreibung ist einfach schneller und abgesehen von sehr wenigen ausnahmefällen, ist der text genauso verständlich, wie bei traditioneller rechtschreibung. und wie ist das mit dem Komma?
Ich denke, unsere Altvorderen haben sich schon etwas dabei gedacht.
Und im Übrigen würde ich als Chef einem Bewerber seine Mappe zurück senden, der sie mir nur mit kleinen Buchstaben und fehlender Interpunktion zusendet.
Vielleicht bin ich einfach nur altmodisch, aber für mich ist richtige Rechtschreibung und Interpunktion ein Zeichen von Wertschätzung meinen Lesern gegenüber.
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Es wäre schön, wenn dies die alleinige Meinung eines Müttervereins wäre. Ist es aber nicht.
Im Volltext zwar nichts Neues und auch nicht neu verpackt, jedoch mit abschließendem Quellenverzeichnis. Und in dem finden sich all die Institute, die uns bereits hinlänglich bekannt sind.
Die Quintessenz aus dem Pamphlet ist, dass nach jeder elterlichen Trennung, die zu einem Fortzug eines Elternteils führt, die Übertragung der elterlichen Sorge auf den betreuenden Elternteil automatisch zu vollziehen wäre.
Der Kriterienkatalog ist so wenig repräsentativ wie die angeführten "Praxisbeispiele".
Am schönsten finde ich aber den Abschluss:
Zitat: Dies alles würde zu Regelungen und Ausnahmeregelungen führen, die das neue Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern unnötig verkomplizieren würden. Allein die Tatsache, dass viele Eltern die gemeinsame Sorge nicht erklären, weil sie nicht informiert sind oder sie nicht für nötig halten, sollte nicht zum Anlass genommen werden, diesen das Sorgerecht automatisch zu erteilen, um ihnen die Bürokratie einer gemeinsamen Sorgeerklärung zu ersparen.
Besser und per sms (kleinschreibung beachten!):
"fic...?"
"ja!"
.
.
.
"bin schwanger, muss vater angeben!"
"Und"
"du"
"nee"
"doch"
"schei..!"
"musst zahlen."
"schei..!"
"name..., kontonummer..., bankleitzahl..., betrag!"
"schei..!"
"du wolltest ja fic...!"
"schei..!"
"tschö!"
"tschö!"
Kind weg, Mutter weg, Geld weg, aber ansonsten alles in Butter.
Das Leben in vam(v)-Land könnte so unbeschwert und einfach sein...
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
(09-09-2010, 18:00)Ralf G. schrieb: Ich denke, unsere Altvorderen haben sich schon etwas dabei gedacht. Hatte doch @expat letztens eine Antwort für übrig. Aber Vorsicht, Autobahnalarm! @Expat, möchtest Du hier nochmal wiederholen, warum bei Dir die "Shift"-Taste auf der Tastatur fehlt?
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09-09-2010, 20:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-09-2010, 20:08 von expat.)
@ralf g.
dass mit dem bewerbungsgespräch ist doch wohl eher ein wunschtraum als gelebte realität, oder? im übrigen würde ich mir doch ernsthafte gedanken machen, wenn heute ein unternehmen tatsächlich noch bewerbungsunterlagen in papierform anfordert und wieder postalisch zurückschickt. das ist ja nun schon seit geraumer zeit etwas - ich formulier es mal altersgerecht, damit mich auch jeder versteht - aus der mode gekommen
@blue
sind die schriftbewahrer nun auch neofaschisten von hermann'schem format? herrjeh, die welt ist inzwischen wirklich völlig aus den fugen...
(09-09-2010, 20:05)expat schrieb: @blue
sind die schriftbewahrer ... Erkläre diesen Begriff doch bitte in einem neuen Thread!
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nochmal bzgl Schwabs Bande:
"Prüfkriterien für die Erteilung der gemeinsamen Sorge:
• Hat der Vater sein Umgangsrecht wahrgenommen?"
Mama hat es blockiert. Und jetzt? Kein Umgang, kein Sorgerecht?
• Können Mutter und Vater sachlich kommunizieren?
Mama spielt nicht mit, trotz andauernder Bemühungen des Vaters. Sorgerecht futsch?
• Hat der Vater eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut?
siehe Umgang
Also alles weiterhin ein Freifahrtsschein für Mami, das Sorgerecht auszuhebeln, wenn sie entsprechend agiert. Wie ja auch einige Beiträge zuvor bereits anklang.
• Hat der Vater regelmäßig Unterhalt gezahlt?"
Das finde ich die Höhe des Erbärmlichen. Heißt es nicht immer sonst, finanzielle Dinge und Umgangs-/Sorge-bedingte Sachverhalte sollten IMMER im Interesse des Kindeswohls voneinander getrennt werden?
Weiterhin wird hier nix nur von KU gesagt. Vielleicht meint vam(v) ja auch alle Unterhaltsverpflichtungen? Es könnte ja auch sein, dass zB zu gering gezahlter/nicht gezahlter BU, EU, AU usw. von einem zerrütteten Verhältnis der Elternteile zeugen und somit besser das ASR bei der KM verbleiben sollte....
naja, für sowas bekommt man dann halt das Bundesverdienstkreuz...
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(09-09-2010, 21:05)ep2007 schrieb: • Hat der Vater regelmäßig Unterhalt gezahlt?"
Wie lange soll das Verfahren denn dauern, damit eine Regelmäßigkeit festgestellt werden kann?
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liegt im Ermessen des Tatrichters, ist doch klar...
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umgang: ich gehe nach wie vor davon aus, dass grundsätzlich umgang stattfindet (gibts da statistiken, wieviel prozent klagen müssen?) boykott kann nachgewiesen werden. da steht nicht: fand der umgang statt, sondern hat er sein recht regelmässig wahrgenommen... also auch wenn er jede woche vor verschlossener türe steht...
kommunikation: wenn alle anderen kriterien passen, geteiltes sorgerecht mit der auflage zur beratung zu gehen. wenn die mutter nicht kommt, ist die sache doch jedem klar, oder nicht?
bindungsqualität: boykott siehe umgang
unterhalt: unter 2 jahren bu und ku, ab 2 jahren nur noch ku abhängig. natürlich immer abhängig davon, ob der vater überhaupt zahlen kann.
aus kind sicht: vorgaben top
aus muttersicht: vorgaben ausnutzbar
aus vatersicht: mutterabhängig
da ist das dilemma...
was hat es eigentlich mit diesem fiktiven einkommen auf sich?
kleinschreibung: überbleibsel aus meiner wilden jugend. die raf bekennerschreiben waren in diesem stil verfasst.
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10-09-2010, 10:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2010, 10:54 von Nathan.)
(10-09-2010, 10:27)seeelig schrieb: was hat es eigentlich mit diesem fiktiven einkommen auf sich?
Das steht alles in den FAQ. Hier zwei Links:
http://www.trennungsfaq.com/glossar.html...seinkommen
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#pleite
@p: Dabei fiel mir auf, dass bei #fiktiveseinkommen der Link zum Hexeneinmalseins der Familienrichter tot ist.
Hier der neue Link:
http://www.sueddeutsche.de/politik/komme...r-1.433451
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2010, 11:07 von seeelig.)
(09-09-2010, 17:00)Ralf G. schrieb: (09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: ich sehe ein, dass es rahmenbedingungen geben muss, aber auch hier fehlt mir wieder die einzelfallprüfung an oberster stelle...
- finde ich auch! Jede "Mutter" sollte nach der Entbindung erst mal ihre Erziehungsfähigkeit nachweisen. Während der Schwangerschaft Pflichtteilnahme an einem Kurs: "Rechtliche und moralische Grundlagen der Mutterschaft", theoretische und praktische Prüfung, Kolloquium.
12 Monate nach der Geburt kann sie dann - bei exzellenter Führung - das Sorgerecht beantragen und muss es alle 6 Monate erneut bestätigen lassen
ich kann hier auch nur von mir ausgehen, aber während meiner elternzeit habe ich das kostenlose ausgezeichnete von dem jugendamt meiner heimatstadt initiierte angebot der entwicklungspsychologsichen beratung einmal die woche wahrgenommen inkl. videobeweise der ersten fütterungsversuche mit nachfolgender analyse der psychologin über die interaktion zwischen kind und mama und solche hilfen...
kann ich nur empfehlen!!!
@nathan: danke für die links... muss mir erst noch ne meinung bilden...
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(09-09-2010, 16:46)p schrieb: Nur dann, wenn Umgangssabotage mit Sanktionen belegt ist wie sie in anderen Ländern herrschen, z.B. Gefängnisstrafe.
Nur dann, wenn eine sanktionsbewehrte Verpflichtung zur Einigung besteht, wie sie in anderen Ländern herrscht.
Nur dann, wenn die Blockade dieser Bindung mit Sanktionen belegt ist wie sie in anderen Ländern herrschen.
Nur dann, wenn das auch für die Mutter gilt und ihr das Sorgerecht entzogen wird, sobald sie Sozialleistungen beantragt anstatt ihren Teil ihrer Verpflichtungen zu erfüllen. In letzter Konsequenz hiesse das: Vater ist pleite, Mutter beantragt ALG 2, Kind kommt ins Heim.
Dazwischen die Zitate von Seliger entfernt
@P
Kannst Du mir mal sagen wo ich auf einer Weltkarte diese "anderen Länder" finde - ich ziehe da sofort hin
Nicht das wir uns falsch verstehen, das gibt es alles mehr oder weniger schon in Deutschland, Frankreich etc. Aber wo wird das bitte angewendet und ich erkläre dieses zum gelobten Land und werde das Meerschweinchen teilen und dahindruch mit den Vätern aus Frankreich hinziehen. Ich bin Mose, folg mir ...
Zum Fragenkatalog insgesammt, mal wieder sowas von Bähhhhhh
Ich hatte letzte Woche nen Vater der sein Kind sehen will, er hatte genau 1h Kontakt zur Mutter, das ist bei uns Rekord
Hat über drei Ecken erfahren das sie Schwanger ist etc. pp. So, und nu kämpft er darum erst mal überhaupt als Zahlvater anerkannt zu werden, soviel zum Thema Männer machen sich aus dem Staub
- Haben sie Umgang zum Kind?
Nö
- Können Vater und Mutter komunizieren?
Nö
- Hat der Vater eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut
Nö
- Zahlt der Vater regelmässig Unterhalt
Nö
Will er absolut und wirklich Vater sein, mit allen Rechten und Pflichten?
JAAAAAAAAAAAAAAAA
Wenn er als Vater anerkannt wird, zahlt er, bekommt dieses Recht, kann aber nichts damit anfangen. Er möchte aber trotzdem als Vater anerkannt werden, obwohl die Schnalle es nicht will, der Staat zahlt ja und sie hat einen anderen gefunden der als Buchvater agiert.
Wenn Ihr Eure T-Shirts Zahlvater mal in französisch druckt, dem Kaufe ich eines mit dem Zusatzaufdruck HELD DES UNTERHALTES
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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