21-10-2010, 17:12
Vereinbarungen für den Trennungsfall sind auch in England gültig - zumindest wenn es eine Frau ist, die zahlen müsste: http://www.fr-online.de/panorama/erfolgr...index.html
"Katrin Radmacher, deutsche Millionenerbin, hat in London ein wegweisendes Urteil erstritten. Aufgrund einer vorehelichen Vereinbarung hat ihr französischer Ex-Mann keine Ansprüche auf ihr Vermögen."
Ahnungslosigkeit und mangelnde Beurteilungsfähigkeit wird nur Frauen zugestanden, nicht jedoch Männern:
"Nach der Scheidung im Jahr 2007 verlangte der Franzose jedoch 6,8 Millionen Euro und argumentierte, er habe weder den Inhalt des deutschen Dokuments verstanden, noch den wahren Reichtum seiner Frau gekannt."
"Katrin Radmacher, deutsche Millionenerbin, hat in London ein wegweisendes Urteil erstritten. Aufgrund einer vorehelichen Vereinbarung hat ihr französischer Ex-Mann keine Ansprüche auf ihr Vermögen."
Ahnungslosigkeit und mangelnde Beurteilungsfähigkeit wird nur Frauen zugestanden, nicht jedoch Männern:
"Nach der Scheidung im Jahr 2007 verlangte der Franzose jedoch 6,8 Millionen Euro und argumentierte, er habe weder den Inhalt des deutschen Dokuments verstanden, noch den wahren Reichtum seiner Frau gekannt."