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OLG Bremen 4 WF 41/10: Hundehaltung erhöht den Kindesunterhalt
#1
Beschluss vom 29.04.2010

Das OLG Bremen billigte einem minderjährigen Mädchen, das im Haushalt des Vaters lebt, einen höheren Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter zu. Das Kind hatte mit Zustimmung der Mutter einen Hund angeschafft. Der Vater war der Auffassung, dass sich dadurch die Unterhaltskosten erhöhten.

Die Antragstellerin hat entgegen der Ansicht des Amtsgerichts grundsätzlich einen Anspruch gem. §§ 1601, 1610, 1612a BGB gegen die Antragsgegnerin auf Zahlung eines Teils der Hundehaltungskosten als Kindesunterhalt in Form von Mehrbedarf, weil Tierhaltungskosten nicht in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind.
http://openjur.de/u/56614.html

Also vorsicht, wenn man sich mit der Anschaffung eines Tieres einverstanden erklärt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
Kind am Umgangtermin: "Krieg ich ein Fluuuuugzeug, bittettebitte?"
Antwort: "Ja, ja, kriegt du ja"
Gerichtsurteil einige Zeit später: "Die Antragstellerin hat entgegen der Ansicht des Amtsgerichts grundsätzlich einen Anspruch gem. §§ 1601, 1610, 1612a BGB gegen die Antragsgegnerin auf Zahlung eines Teils der Betriebs- und Anschaffungskosten eines Airbus 380 als Kindesunterhalt in Form von Mehrbedarf, weil Flugzeughaltungskosten nicht in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind."

Also Vorsicht, wenn man sich mit der Anschaffung eines Flugzeugs einverstanden erklärt.
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#3
finde ich absolut korrekt. man kann nicht dem kind ein tier schenken und dann die möglicherweise erheblich folgekosten wem anders aufdrücken.

wer dem kind seien herzenswunsch nach katze, hund oder - in einer bestimmten altergruppe sehr beliebt - nach einem pferd erfüllen will, muss sich halt auch überlegen was das tier später im unterhalt kostet und dafür geradestehen. gerade wenn das tier krank wird, können die tierarztkosten durchaus erheblich sein. sowsa muss man sich eben vorher überlegen.

wer diese kosten vermeiden will, darf dem kind eben kein tier schenken, damit erübrigt sich dann der mehrbedarf Smile im übrigen sollte man sowas ohnehin immer mit dem elternteil abstimmen, bei dem das kind auch lebt. denn die müssen sich ja dann auch mit dem viehzeugs im täglichen leben auseinandersetzen.
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#4
Im Übrigen hat das Gericht im Ergebnis der Unterhaltspflichtigen mitnichten eine Übernahme der Kosten auferlegt, sondern nur so getan als ob.

Kosten, die über die Steuer und Versicherung in Höhe von 18,-€ pro Monat hinaus gingen, wie z.B. Futter, seien nicht hinreichend belegt und dem Gericht nicht bekannt. (Woher soll ein Richter auch wissen, dass ein Hund Futter braucht?)
Und ein Betrag von 18,-€ / Monat ließe sich auch ohne Weiteres aus dem Regelunterhalt bestreiten.

Damit hat das Gericht mal wieder den Salto geschafft, zwar die hier betroffene Mutter von der zusätzlichen und von ihr geschaffenen Last frei zu halten, aber dennoch die Möglichkeit zu schaffen, zukünftig einen beliebigen Betrag einzufordern, z.B. wenn ein Vater der Zahler ist.
Ob sich dann das Gericht noch um die Frage schert, wer den Hund angeschaft hat bleibt offen, zumal der BGH ja auch schon einer Frau Unterhalt für ein Pferd zugesprochen hat, welches gar nicht existiert!
Da gibt es noch was zu holen!
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#5
einen hund mit 18 euro/monat unterhalten? kein problem, dann kriegt er halt küchenabfälle und ihm fallen irgendwann die zähne aus, das fell wird dann recht räudig. entwurmen und impfen wird überbewertet und steuern zahlen muss man nicht. ganz zu schweigen von der hundehaftpflicht, falls der piedel mal in den nachbarn beisst... Wink

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