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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter

Der Vollständigkeit halber auch der Antrag vom 6.10.2010 dazu im Bundestag:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703219.pdf

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Habt ihr eigentlich den vamv-Vorschlag für einen Gesetzestext schon gelesen? Die Mutter soll immer die Alleinsorge haben, der Vater kann dagegen klagen. Die gemeinsame Sorge soll erteilt werden, wenn es dem Kindeswohl entspricht:

"Bei der Entscheidung, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht, berücksichtigt das Familiengericht insbesondere, ob

- zu erwarten ist, dass die Eltern künftig zu einer kindeswohldienlichen Kooperation bereit und in der Lage sind,
- die Eltern in der Vergangenheit in der Lage waren, über die Belange des Kindes sachlich zu kommunizieren,
- der antragstellende Elternteil in der Vergangenheit sein Umgangsrecht in kindeswohlgerechter Weise wahrgenommen,
- eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut und regelmäßig Unterhalt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit bezahlt hat
- und ob Umstände vorliegen, die die Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts unzumutbar machen."


Die Kommentierung dazu ist auch eine Lachnummer. Leider ernst gemeint und der vamv hat genügend Frauen an entscheidender Stelle zu sitzen, um ihre Ansichten wie in der Vergangenheit durchzusetzen. Wer es sich antun will, hier: http://www.vamv.de/fileadmin/user_upload..._11_10.pdf

Der Kriterienkatalog ist insoweit ganz lustig, weil diese Massstäbe fürs Kindeswohl dann ja auch für die Mutter gelten müssen. Wenn sie nicht kommunizieren oder kooperieren kann oder will, schadet das dem Kindeswohl, also muss ihr die Sorge entzogen werden.
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Wer sich neben ohnehin grundgesetzwidrigen Inhalten des gewünschten Gesetzestextes auch noch so geniale Wortkreationen einfallen lässt wie diese hier:
Zitat:Die Mutter will mit dem Kind umziehen, weil sie ihre Arbeitsstelle wechseln muss.
hat schlicht die erhaltene staatliche Förderprämie in die Beschaffung von Drogen zum Eigenbedarf umgesetzt.

Ich nehm´s aber gleich Morgen und in den kommenden Tagen hier und dort mit hin und lasse es von einigen Unbefleckten mal frei interpretieren.
Ich bin gespannt wieviel Chance auf anerkannte und gelebte Vaterschaft in den Formulierungen tatsächlich vermutet wird.

Insgesamt blicke ich zuversichtlich auf das zügig voranschreitende Gesetzesvorhaben und den großen Wurf, den es mit sich bringen wird.

Cool

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Positionspapier - Gemeinsame elterliche Sorge
Jörn Wunderlich, MdB - Fraktion Die Linke


Zur Umsetzung des Urteils aus Karlsruhe zum Sorgerecht schlage ich folgendes vor:

Text ohne Quellenangabe. Muss davon ausgehen, dass dieser Text entweder nicht freigegeben ist oder es hierzu kein Original gibt. MfG Bluter
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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Danke, andy.
Ist das ein Volltext und kann ich mir den Text irgendwo downloaden?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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In Sachsen haben jetzt die CDU- und die FDP-Fraktionen die Landesregierung aufgefordert sich für das automatische Sorgerecht einzusetzen. Sogar die dortige SPD-Fraktion hat dies unterstützt.
Darüberhinaus sind dem Artikel noch einige Infos über den (haarsträubenden) Stand der Verhandlungen auf Bundesebene zu entnehmen.

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:f...03486.html
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Dass die Stellung von Vätern deutlich aufgewertet werden muss, folgt bereits aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich dem in einer Entscheidung Ende Juli 2010 angeschlossen.

Was für eine verlogene Seuche!

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Wundert mich nicht, dass solche Impulse aus Sachsen kommen. Die östlichen Bundesländer haben schon seit 20 Jahren mehr nichteheliche wie eheliche Geburten. Die absurde Zurücksetzung derer ohne Trauschein wirkt dort noch absurder wie sonstwo.

Die Trennlinien scheinen auch nicht entlang der Parteigrenzen zu verlaufen, sondern entlang einer unheiligen Allianz aus ewiggestrigen Feministen mit irregegangenen Eheschützern sowie denen, die mehr im Leben stehen und etwas ahnen.
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Die Rhein-Zeitung bringt gleich 3 Artikel zum Sorgerechts-Thema, inclusive einem Kommentar namens "Sorgerecht muß man sich verdienen", der auf VAMV-Linie liegt.

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_a...76991.html
http://www.rhein-zeitung.de/startseite_a...77004.html
http://www.rhein-zeitung.de/startseite_a...77014.html
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Der Kommentar dieses lila Pudels ist so mies, dass man draus zitieren muss: "Es ist absolut richtig, Vätern von nicht ehelichen Kindern die Chance auf ein Sorgerecht einzuräumen. Ein „Automatismus“ hingegen wäre ein großer Fehler. Denn dieses Sorgerecht muss man sich im wahren Wortsinn verdienen, indem man sich auch um die Kinder sorgt. Durch regelmäßige Zahlung des Unterhalts und durch Präsenz."

Wieso dann der Automatismus des gemeinsamen Sorgerechts in und nach einer Ehe? Gemäss Manfred Ruchs vamv-Ar***kriecherei muss Paaren, die Sozialleistungen für ihre Kind beziehen, das Sorgerecht schon bei der Geburt verweigert werden. Beantragen sie später mal Sozialleistungen, ist gleich mal das Kind weg. Sie sorgen nicht für die Kinder, beweisbar. Und wer seine Kinder in die staatliche Betreuung gibt, ebenfalls, denn sie weigern sich Präsenz zu zeigen, gelle, Herr Ruch?

Hab keine Lust, mir bei diesem Käsblatt einen Account für Kommentare zu holen, aber wer einen hat kann das bringen.
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da war doch schon was ( es scheint, dass es sich um eine größere Anti-Kampagne handelt)

http://www.rhein-zeitung.de/forum/showthread.php?t=2472
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(07-12-2010, 19:19)Bluter schrieb: Ist das ein Volltext und kann ich mir den Text irgendwo downloaden?
Das Papier ist wohl das Original. Die Quelle war aber so heiß das sie wieder versickert ist. Kann es nicht mehr finden. Aber wer schnell war weiß jetzt zumindest über welche Alternativen die Linke Partei nachdenkt.


Eine große Zeitschrift möchte einen Artikel über die Situation nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes bringen. Tenor: In Deutschland bekommen immernoch nicht die Väter das Sorgerecht.
Ich brauche Links und Aktenzeichen von Vätern, die nach dem Urteil geklagt haben und dennoch verloren. Wo hätte klar zu Gunsten des Vaters das Alleinige bzw. das Gemeinsame Sorgerecht entschieden werden müssen.
Schlimmernoch, wenn Väter das bestehende Sorgerecht verloren haben, nur weil Mutter dies beantragt hat, aber keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprachen. Danke!
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(13-12-2010, 20:26)andy99000 schrieb: Schlimmernoch, wenn Väter das bestehende Sorgerecht verloren haben, nur weil Mutter dies beantragt hat, aber keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprachen. Danke!

Vielleicht guckst du mal zu den Gerichtsentscheidungen, z.B. das Paradebeispiel http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=26 des BGH.
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Aber das ist doch von 2007??? Das Urteil war vom 3.12.2009 !! Das kann ich also nicht nehmen.
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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Wieso nicht? Die zugrundeliegende Rechtslage hinsichtlich der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge hat sich seit 1998 um keinen Millimeter geändert.
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Appell: Familiengemeinschaften garantieren nach dem Gleichstellungsmodell
Zitat:Deshalb haben sich alle Appellunterstützer am 15.12.2010 an die 622 Abgeordneten der Bundestages gewandt, damit diese die historische Chance der familienrechtlichen Gleichstellung von Vater und Mutter in einem politischen Antrag ihrer Fraktion aufgreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu bereinigen, Kindern ihre Familiengemeinschaften zu garantieren und zu einer wesentlichen Entlastung von Müttern beizutragen.
http://www.goslar.de/images/stories/Rath...1-2010.pdf
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Hier noch ein Brechmittel von unseren ganz besonderen Freunden:

http://anonym.to/?http://www.derbeistand..._Sorge.pdf
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Der Kommentator, Herr Ruch, hat sich jetzt, offenbar aufgeschreckt wegen der Diskussion um seinen Artikel, selbst zu Wort gemeldet:

http://www.rhein-zeitung.de/forum/showth...#post11576
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Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat im Namen der FDP Eckpunkte zur Sorgerechtsreform auf den Tisch gelegt.
Von Automatismus ist nicht die Rede, ganz im Gegenteil.
Es geht in Richtung Antrag und möglicher Widerspruch.
Das wirklich schönste allerdings ist dieser Satz:
Zitat:„Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet“
In der Werbungsphase, also noch vor und/oder um den ersten Vergewaltigungsakt durch den potentiellen Erzeuger und Versorger, darf der Kopf des Weibchens noch offline bleiben, ebenso in den ersten neun Monaten nach der folgenreichen Vergewaltigung, durch den Erzeuger.
Aber dann, also nach mittlerweile Jahren und wenn das Ergebnis dann statistisch bejubelt wird, dann kann man von einer Frau schon ein wenig mehr erwarten? Rolleyes

Immerhin und aus eigener leidvoller Erfahrung im Umgang mit "aggressiv auftretenden Vätergruppen" weiß sie heute, dass dies ein „schwieriges und sensibles Thema“ ist.
Ein Grund mehr an der Zweiklassengesellschaft festzuhalten ... Angry

(Link 1)
(Link 2)
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Zitat:Justizministerin nennt Eckpunkte zu Sorgerechtsreform
Donnerstag, 30. Dezember 2010, 15:05 Uhr

Berlin (Reuters) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgelegt.

Denkbar sei eine Regelung, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gebe, sagte die FDP-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt" (Freitagausgabe) laut Vorabbericht.

"Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein", fügte die Ministerin hinzu. In einem solchen Fall müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht.
.... weiter...
http://de.reuters.com/article/domesticNe...8420101230
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Frau Bär von der CDU/CSU hat sich in einer Presseerklärung gegen ein automatisches SR ausgesprochen:

http://www.presseportal.de/pm/7846/17449...gsfraktion
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Na da müssen sich jetzt nur noch die restlichen Parteien mit ihren Familienpolitischen Sprecherinnnen bzw. Sprechern mit leichtem Satzumbau entsprechend äussern und schon sind sich mal wieder alle einig und suggerrieren, sich dem Problem angenommen und es gelöst zu haben und alles ist wieder in bester Butter.

Icke gehe dann wieder zum Gericht, reiche Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ein, was abgelehnt wird aus diesem oder jenem Grund...

Das Üblicher halt und ausser Spesen nichts gewesen...
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(07-01-2011, 19:53)thegripp schrieb: icke gehe dann wieder zum Gericht

Das scheint mir ein Zeitvertreib der oberen Klassen zu sein, ich muß jedesmal brechen, wenn ich das Wort Gericht höre, selbst im Restaurant Sad

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Lesen wir mal nur den ersten Teil der Presseerklärung, ohne die CSU-Schlussfolgerungen:

"Das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern liegt vor. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

"Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union bestätigt das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums.

Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht verschließt die Augen davor, dass viele nicht miteinander verheiratete Eltern ihre Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder können. Außerdem kann nicht immer automatisch von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann. Aber nur diese gewährleistet, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge ohne Konflikte verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird."



Alles wunderbar geschlechtsneutral formuliert. Daraus kann nur der Schluss gezogen werden, dass unverheiratete Eltern das Sorgerecht nicht ab Geburt wahrnehmen können. Ein Automatismus ist zu vermeiden, ihnen die Sorge zu geben. Wiedereinführung des Amtspflegers. Bewähren sich die Eltern und weisen nach, dass sie das Kindeswohl achten können, kann ihnen auf Gerichtsbeschluss die gemeinsame oder einem Elternteil die alleinige Sorge übertragen werden.
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Das heißt doch im Umkehrschluß, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht die Position des Bundesjustizministeriums mitträgt - ich würde sogar in manchen Punkten zustimmen, daß Europa nur eine fixe Idee irgendwelcher kriegsgeschädigter Leute ist und somit die ganze Show jetzt abgeblasen werden kann..nur leider sitzen in dem (übergeordneten) Gremium Leute, die sich keine Sorgen darum machen müssen abgeschaffen zu werden - mein herzliches Dank an diese Menschen - es lebe Europa wie es ist und wird!
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