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Gütertrennung! Und dann rechtlos?
#1
Hallo,

meine Frau und ich leben in Trennung. Das heißt, eigentlich leben wir in einem Vernichtungskrieg. Meine zukünftige Exfrau meinte sie hätte sich weiterentwickelt. Nun gut. Allerdings scheint sie sich zu einem Wesen weiterentwickelt zu haben, das ich hier kaum jugendfrei beschreiben kann. Erst fahre ich in Absprache mit ihr die Firma runter weil wir unsere Zukunft anders geplant haben. Dann sagt sie mir: "Pack Deine Klamotten!". Das nach 23 Jahren Ehe.

Wir haben vor 15 Jahren auf Ihren Wunsch hin eine Gütertrennung vereinbart, da ich selbstständig war/bin um im Falle eines GAU's nicht vollkommen mittellos da zu stehen. Wie sagte sie noch bei Notar so schön? "Wenn wir uns mal trennen, dann teilen wir natürlich!" Ja ich weiß, ich bin blöde und/oder naiv. Aber so war es nun mal. Mittlerweile ist es so, dass sie sogar die Dinge beansprucht die definitiv mir gehören. Hole ich das Bügeleisen aus dem Haus das ich bei unserer letzten Trennung kaufen musste bzw. geschenkt bekam, dann bekomme ich eine Diebstahlsanzeige. "Wir" (das heißt natürlich sie) haben ein Haus. Das Haus würde 5 Jahre nach der Gütertrennung angeschafft. Ich habe in dieses Haus sei es durch Geschenke meiner Eltern (Bargeld und Material) oder durch eigenes Geld runde 40.000 € alleine an Umbau- und Renovierungskosten gezahlt.

Habe ich eigentlich eine Chance auch nur Ansatzweise an dieses Geld zu kommen? Irgendwie kann es doch nicht sein, das man vollkommen rechtlos ist. Was ist zum Beispiel mit den Schenkungen meiner Eltern? Mein Anwalt meinte die könnte man nur widerrufen, wenn es sich um größere Summen handelt. Witzig, für mich sind Beträge über 1.000 Euro größere Summen.

Es kann doch auch nicht sein, dass meine Frau ihr Haus in Teilbereichen durch mich renovieren läßt. Ich zahle das Material und die Zeit um zum Beispiel die Treppe über drei Etagen zu renovieren. Das sind alleine an Stundenlöhnen geschmeidige 4.000 Euro zzgl. Material und kann dann so etwas nicht geltend machen? Ich meine, das ist ja nur ein Beispiel. Sie hat mit meiner Hilfe ein Darlehen ihrer Eltern in Höhe von 25.000 Euro mal eben so in 3 Jahren nebenbei zurückgezahlt. Das kann ich jetzt beliebig weiterführen.

Ich möchte ja nichts haben was mir nicht zusteht, aber zumindest meine Hälfte! der Dinge die ich! nach der Gütertrennung gezahlt habe möchte ich haben. Ich denke, dass ist nicht unbillig.

Für jeden Rat oder Hinweis bin ich dankbar.

Gruß

teamlead
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#2
Moin Teamlead,

das sieht in dem Fall noch schlechter aus als sonst.

Nur die Dinge, die nachweislich dir gehören, gehören dir. Also wohl nicht viel mehr als das Bügeleisen.
Wenn du das denn noch belegen kannst.


Wenn sie alleine im Grundbuch steht, gehört es ihr auch alleine.
Hoffentlich steht ihr nicht auch gemeinsam für die Hypotheken ein!?

Wenn du so freundlich warst, während deiner Ehe da Geld rein zu stecken, dann geht das Gericht davon aus, dass du wusstest was du tust. Sonst hättest du dieses Konstrukt ja nicht gewählt.

Wenn es andersrum die Frau getroffen hätte, hätte sie sich vermutlich darauf berufen können, dass du sie, das arme, naive Mäuschen über den Tisch gezogen hast, und das alles für sittenwidrig erklären aber gegenüber einem Mann ist das völlig in Ordnung.

Einzig beim "Geschenk" deiner Eltern gibt es eine kleine Chance, es zurückzufordern, nachdem der BGH vor einer Weile etwas in der Art entschieden hat.
Aber auch in dem Fall war das natürlich eine Entscheidung zugunsten der armen, von Geburt an benachteiligten Frau.

In diesem Fall kann man aber noch nicht mal der Justiz einen Vorwurf machen.
Du machst dir schon zurecht selbst den Vorwurf, schön blöd gewesen zu sein.
Aber damit bist du zumindest nicht alleine.
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#3
Moin Beppo,

na ja, was soll ich sagen. Ich bin trotz dieser Erfahrung der Meinung, dass ich wenn ich einer Partnerin nicht vertrauen kann erst gar nicht die Partnerschaft wie auch immer wählen sollte. Ich befürchte ja auch mittlerweile, dass es nur um die Dinge geht die meine Eltern geschenkt haben. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Auf jeden Fall war das eine höchst interessante Erfahrung. Die hat das Zeug für einen Thriller. Ich sag ja immer: Ich bin mit Meg Ryan ins Bett gegangen und neben Lucretia Borgia aufgewacht. Echt ein Hammer.

Gruß

teamlead
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#4
Naja, ich will da garnicht besserwissern, aber du bist nunmal, um ein Risiko zu vermeiden, bewusst ein anderes eingegangen.

Du hast deine Kohle eben komplett auf Rot, statt auf Schwarz gesetzt und jetzt wo Rot gewonnen hat, möchtest du die Spielregeln ändern.

Wobei dieses Argument natürlich nur auf die Rechtslage anwendbar ist und nicht auf deine ZEF.
Für die gilt vermutlich, wie für meine und die meisten hier:
"Ich will doch nur, was mir zusteht!"
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#5
Hallo Beppo,

nein, ganz so ist es nicht. Du hast natürlich recht, dass ich mir über gewisse mögliche Konsequenzen im klaren war. Will sagen, dass alles was vor der Gütertrennung war meiner Frau gehörte und das das was sie danach bezahlt hat halt auch ihr gehört. Darüber rede ich nicht. Finde ich in unserem Fall zwar moralisch unter aller Sau weil es ja nicht darum ging mein Vermögen vor ihr zu sichern sondern unsere Vermögen vor Zugriffen Dritter. Das, denke ich ist ein anderes Thema.

Es geht mir alleine um die Hälfte der Dinge, die ICH NACH der Gütertrennung bezahlt habe. Ich finde, das ist schon ein Unterschied. Ich sage ja noch nicht mal, ich will alles haben was ich bezahlt habe. Es gibt halt Dinge die kann ich schwer belegen. Wieviel von dem Geld das ich z.B. monatlich in den Haushalt eingebracht habe ist in die Finanzierung des Hauses gegangen usw.. Darüber rede ich nicht. Aber ich rede schon über nicht unerhebliche Beträge die ich eben nach der Gütertrennung eingebracht habe (z.B. Bad. und vieles mehr, das ja auch als Gegenwert jetzt! ihr zur Verfügung steht) und da stellt sich mir auch im Hinblick auf die Gütertrennung die Frage inwiefern mir das nicht zustehen sollte. Wenn ich Dir sprich jemanden mit dem ich keine Gütergemeinschaft habe Geld leihen würde um z.b sein Bad zu renovieren, steht mir das dann auch nicht wieder zu? Wenn wir uns ab einem Zeitpunkt finanziell auseinanderdividieren und finanziell wie Fremde behandeln, dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum das dann nicht mit aller Konsequenz sein soll.

Ich meine sie verhält sich gerade so: Big Grin Alles was vor der Gütertrennung war gehört ihr. Alles was sie danach angeschafft hat gehört ihr und alles was ich danach angeschafft habe gehört auch ihr, weil sie es quasi als eine Art Ersatzbeschaffung für Ding aus der Gütertrennung ansieht die kaputt gegangen sind oder noch gehen werden. Orginalton meiner zukünftigen Ex-Frau.

Gruß

teamlead
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#6
Alles was nachweisbar deins ist,bleibt deins.
Und wenn du ihr nachweisbar etwas geliehen hast, muss sie es dir zurück geben, nur wenn du dein Eigentum nicht nachweisen kannst, geht man davon aus, dass es dem gehört, der es in seinem Besitz hat.

Und auch wenn ich selbst auch in diese Falle getreten und darüber nicht allzu froh bin, wüßte ich nicht, wie ich aus juristischer Sicht daran könnte.

Vertrauen gehabt, rein gefallen.
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#7
Schaun mer mal. ;-) Da es mir ja nur um die Dinge geht die nicht in der Gütertrennung sind. Dürfte ich bei diversen DIngen Glück haben. Es sind eine Menge Sachen von meinen Eltern geschenkt worden, für die es auch Lieferscheine an unsere Anschrift gibt und ich habe für viele Dinge die ich danach angeschafft habe Rechnungen. Da Firmen Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahren müssen geht da schon was. Die Frage ist, wie es sich z.B. bei den Schenkungen meiner Eltern verhält. Mein Anwalt meinte der Wert wäre nicht hoch genug, aber bei Summen im 5-Stelligen Bereich, denke ich das das doch wohl reichen sollte. Nun ja, wir werden sehen.
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#8
Also je besser deine Beleglage ist, desto höher steigen deine Chancen.
Ob sie damit ausreichend steigen, ist so nicht zu klären.

Bei den Sachen, die fest in "ihrem" Haus verbaut sind, bist du praktisch chancenlos.
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#9
(30-12-2010, 18:08)beppo schrieb: Bei den Sachen, die fest in "ihrem" Haus verbaut sind, bist du praktisch chancenlos.

Wenn der Nachweis gelingt, dass sie ihm gehören, kann er einen finanziellen Ausgleich fordern. Wenn man allerdings Gütertrennung vereinbart, dann sollte einem klar sein, dass die wenigen Vorteile dieses Güterstandes nur mit Eigentumsnachweisen genutzt werden können.
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#10
OK, ich denke bei den meisten Sachen dürfte ich zumindest mitr dem Nachweis nicht schlecht dastehen. Vielleicht sehe ich das auch zu optimistisch. Ich werde euch auf jeden Fall hier auf dem laufenden halten. Könnte zwar etwas dauern aber wir werde ja sehen.

Ich finde es einfach nur traurig, das ich meiner Frau/Partnerin prinzipiell schon vorher unterstellen muss, dass sie mich betrügen bzw. ausnutzen will in dem ich einen passenden Vertrag aufsetze. Nun ja, willkommen im wirklichen Leben. :-(
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#11
Wie kam es denn zum Geldfluss zwischen deinen Eltern und euch?

Haben die etwas dafür gekauft?
Haben sie Geld überwiesen?
An wen?
Stand etwas dabei als Verwendungszweck?
Gibt es sonst ein Papier darüber?
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#12
Die haben entweder Material gekauft zum Teil steht die Lieferanschrift darauf und haben natürlich auch schlicht Bargeld gegeben. Ich denke das ist auch so normal.

Man könnte theoretisch auch nachweisen, dass meine zukünftige EX zu diesem Zeitpunkt entweder nicht das Geld hatte für bestimmte Investitionen bzw. diese Sachen schlicht nicht bezahlt hat.
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#13
Sehr dünn.

Und selbst wenn ein Richter die wahre Intention der Geldflüsse erkennt, wird er als braver Staatsdiener kaum ein Interesse daran haben, den Schaden von dir abzuwenden, denn du hast das ganze ja getan, um staatliche Regelungen zu umgehen.
Es wird eher dazu führen, dass er sagt oder zumindest denkt:
"Siehste, sowas macht man ja auch nicht. Das hast du nun davon."
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#14
Nun ja, ich denke mal ich habe keine staatliche Regelung umgangen sonden habe schlicht eine von zwei Lösungen gewählt die der Staat mir angeboten hat. Ich kann es ja nur wiederholen. Ich habe ja nichts gegen diese Regelung, m.E. nach ist das was ich fordere, genau im Einklang mit der von mir gewählten Regelung. Natürlich weiß ich auch, wie ich sage mal merkwürdig manche Richter entscheiden. Darum erhoffe ich mir halt etwas Futter für den bestimmt nicht langweiligen Prozeß. ;-)

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#15
Du hast den ganzen Krempel freiwillig deiner Frau überschrieben.

Dafür hattest du persönliche Gründe.

Jetzt hast du festgestellt, dass du dich geirrt hast, und möchtest diese rechtsgültge Übertragung rückgängig machen.
Und genau dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
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#16
Kannst Du Dich nicht im Guten, eventuell mit Hilfe eines Schlichters mit Deiner Exe einigen?
Bei meiner Scheidung, hatte auch Gütertrennung, hatte der Richter das Finanzielle total ausgeklammert.
Das war auch gut so.
Bei Dir liegt der Fall anders, Du willst eine Kompensation von Deiner Frau erhalten. Kannst Du vielleicht auf Sittenwidrigkeit oder Übervorteilsnahme was rausschlagen? So machen es doch auch viele Frauen!
Viel Glück!
Heinrich
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