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Hallo, liebes Forum,
bin gerade beim Googeln auf Euch gestoßen.
Bin möglicherweise etwas kopflos, sorry.
Brauche ganz dringend Rat.
Gestern bei der Kinderübergabe hat meine Ex mir eröffnet, dass sie umziehen will/wird.
300 km entfernt, zu ihrer Mutter, die jetzt angeblich pflegebedürftig ist. Die alte Dame ist 81 Jahre alt.
Hintergrund: Wir leben getrennt, haben 2 Kinder, 12 und 8 Jahre alt. Bislang lief es gut.
Und nun das.
Bitte helft mir. Kann ich ihr den Umzug verbieten, bzw. die Mitnahme der Kinder??
Sie hat gesagt, entweder ich gebe Zustimmung, oder sie beantragt ABR.
Hat sie eine Chance, das ABR zu bekommen? Ist sowas ein triftiger Grund, die Mutter pflegen zu wollen?
Ich kann erst morgen einen Anwalt anrufen, und wer weiß, wann ich einen Termin bekomme...deshalb gebt mir bitte Tipps, was ich tun kann und was auf mich zukommt.
LG Andreas
PS: Ich bin hier ortsgebunden, also die Variante auch umziehen, entfällt. Außerdem sehe ich das auch gar nicht ein.
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Hallo AndreasH,
zum ersten Einlesen möchte ich Dir den folgenden Thread hier im Forum empfehlen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3640
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Danke, ich dachte mir schon, dass es wahrscheinlich bereits 2 Millionen Threads zu diesem Thema gibt...
Werd es nachher in Ruhe lesen...
Noch ein Nachsatz:
Inwieweit zählt der Kindeswille in dem Alter? Es sieht momentan so aus, dass ein Kind mit will, das andere hierbleiben will.
Wie würde ein Richter entscheiden?? Evtl die kinder trennen? Hilfe, das will ich gar nicht...
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02-01-2011, 15:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2011, 15:23 von Nathan.)
(02-01-2011, 14:18)AndreasH schrieb: Gestern bei der Kinderübergabe hat meine Ex mir eröffnet, dass sie umziehen will/wird.
Gut, dass Sie Dich darauf anspricht. Damit baut sie Dir eine Brücke zu einer für alle tragfähigen Lösung, wobei der Umzug für die Mutter wohl bereits eine unabänderliche Tatsache ist. Finde Dich damit ab, je früher desto besser.
(02-01-2011, 14:18)AndreasH schrieb: Bitte helft mir. Kann ich ihr den Umzug verbieten, bzw. die Mitnahme der Kinder??
Nein
(02-01-2011, 14:18)AndreasH schrieb: Sie hat gesagt, entweder ich gebe Zustimmung, oder sie beantragt ABR.
Hat sie eine Chance, das ABR zu bekommen?
Ja, ihre Chance liegt bei 99%.
(02-01-2011, 14:18)AndreasH schrieb: Ist sowas ein triftiger Grund, die Mutter pflegen zu wollen?
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter das als triftigen Grund sieht liegt bei 99%.
(02-01-2011, 14:18)AndreasH schrieb: Ich kann erst morgen einen Anwalt anrufen, und wer weiß, wann ich einen Termin bekomme...deshalb gebt mir bitte Tipps, was ich tun kann und was auf mich zukommt.
Du bist momentan noch in einem kurzen Zeitfenster, in dem Du mit der Kindsmutter unter Einsatz von viel Fingerspitzengefühl eine einvernehmliche Lösung erreichen kannst. Nutze die Chance, das lohnt sich mehr als alles andere.
Sobald ein Anwalt auf der Bühne erscheint wird die Mutter das als Kriegserklärung verstehen. Beratung OK, aber bitte kein Mandat. Anwälte wollen Geld verdienen, nichts anderes, und Du bist ein willkommener Kunde von dessen Rechtsstreit er sich wieder einige Zeit gut ernähren kann.
(02-01-2011, 14:18)AndreasH schrieb: Inwieweit zählt der Kindeswille in dem Alter? Es sieht momentan so aus, dass ein Kind mit will, das andere hierbleiben will.
Der Wille der Kinder zählt schon vor Gericht, aber bis dahin hat die Mutter viel Zeit die Kinder zu bearbeiten und den Umzug in den schönsten Farben darzustellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder vor Gericht umfallen und dann bei der Mutter bleiben wollen ist gross.
Bedenke auch, dass Du die Kinder mit dem Entscheidungsdruck in einen Loyalitätskonflikt bringen kannst bei dem Du am Ende als nichtbetreuender Elternteil der Verlierer sein wirst.
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Hallo und herzlich Willkommen, im real existierenden Feminat, lieber AndreasH!
Zunächst einmal möchte ich das dir gebotene Schwarz ein wenig aufhellen.
Es ist nicht so, dass die Mutter einfach so mit den Kids fortziehen kann und darf.
Zunächst einmal seid ihr als Eltern gefragt in der Sache Einvernehmen zu erzielen.
Das scheint momentan nicht gegeben, weil sie fort will und du, dass die Kids in ihrem Umfeld verbleiben.
Somit schließen sich die Fragen nach den bisherigen Umständen, betreffend Betreuung der Kinder, soziales Umfeld, Schule usw. an.
Dann die Frage, wovon sich die Mutter bisher den eigenen Bauch gefüllt hatte und wie sie gedenkt dies fortan zu tun, wenn sie ihre Mutter zu pflegen gedenkt.
Und dann natürlich die Fragen die dich betreffen, was du leisten und beitragen kannst.
Die Kids mit 8 und 12 Jahren einfach umzutopfen ist denen nicht unbedingt zuzumuten, insbesondere dann nicht, wenn die Bindung zur Oma nicht sonderlich ausgeprägt ist und sich ihr Anteil an Betreuung und Bindung aufgrund des hohen Alters nicht als für die Kinder relevant bezeichnen lässt.
Die Alternative für Oma kann ebensogut lauten: Pflegeheim oder in euren Ort ziehen. Ein Umzug aus der bisherigen Wohnung ist ohnehin zu erwarten.
Und sollte Oma innerhalb der kommenden 1-2 Jahre versterben, wozu dann das jetzt angestoßene familiäre Gemetzel?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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02-01-2011, 15:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2011, 15:52 von AndreasH.)
@Nathan: Von dem Anwaltsbesuch wird sie selbstverständlich nichts erfahren...aber bevor ich evtl Schritte unternehme, will ich mich schon mal beraten lassen.
In einem anderen Forum kam der Tipp einer einstweiligen Verfügung. Dass ich einem Umzug der Kinder nicht zustimme, und dass die Kinder bis zur endgültigen Entscheidung nicht umziehen dürfen.
Bei Zuwiderhandlung Anzeige wegen Kindesentzug.
Was haltet ihr davon?
hallo Bluter,
ich meine auch, dass sie ohne meine Zustimmung (wir haben GSR) die Kinder nicht so einfach verpflanzen darf.
Was die Bindung zur Oma betrifft...da muss ich Dir leider widersprechen.
Meine Ex hat ein sehr enges Verhältnis zu ihrer Mutter. Als die Kids noch nicht schulpflichtig waren, hat sie sich bei ihrer Mutter -bzw damals noch bei beiden Eltern - beinahe mehr aufgehalten als zu Hause...
Von daher haben die Kinder auch eine sehr enge Bindung zu ihrer Großmutter, ganz besonders eben das eine, das diesen Umzug offenbar regelrecht herbeisehnt.
Meine Ex-SM wird nicht umziehen ("einen alten Baum verpflanzt man nicht") und Heim...O-Ton Ex: "Meine Mutter geht nur über meine Leiche in ein Heim."
soviel dazu.
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02-01-2011, 16:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2011, 16:01 von sorglos.)
(02-01-2011, 15:48)AndreasH schrieb: @Nathan: Von dem Anwaltsbesuch wird sie selbstverständlich nichts erfahren...aber bevor ich evtl Schritte unternehme, will ich mich schon mal beraten lassen.
In einem anderen Forum kam der Tipp einer einstweiligen Verfügung. Dass ich einem Umzug der Kinder nicht zustimme, und dass die Kinder bis zur endgültigen Entscheidung nicht umziehen dürfen. Na klar, kannst du einstweiligen Rechtschutz beantragen - natürlich auch persönlich und selbst, die Rechtsantragstelle deines FamGerichtes hat morgen offen und die Rechtspfleger helfen dir schon beim formulieren - du kannst außerdem jetzt noch viel Geld für Anwälte ausgeben.
Im Ergebnis wird bei den Umständen, die du schilderst, sie eben das ABR bekommen.
Ich würde das Geld sparen - und ich würde auch nicht riskieren das ABR zu verlieren - und mit der Kimu darüber eine schriftliche Vereinbarung treffen, wie der Kontakt dann geregelt wird und welche Transportkosten sie übernimmt.
Je friedlicher das läuft und wenn du das ABR behältst, dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ein Kind bei dir bleiben kann, ggf. später wechselt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
@AndreasH...
ist sie gesprächsbereit, oder kompromisslos?
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02-01-2011, 16:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2011, 16:29 von Skipper.)
Ich möchte mich sorglos anschließen.
Bloß keinen Streit, der nicht nur den Verlust des ABR, sondern sogar der gesamten Sorge bedeuten kann.
Biete der Kindesmutter Deine Hilfe an, sodaß sie gar nicht mehr auf die Idee kommt, mit Dir zu streiten.
Geschwister sollte man nicht trennen!
In dem Alter 'zieht' das jüngere das ältere Kind mit sich.
Richte Deine Energien besser auf eine gute, bezahlbare Umgangslösung.
DAS zählt! DAS werden Dir die Kinder danken.
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Zitat:Meine Ex-SM wird nicht umziehen ("einen alten Baum verpflanzt man nicht") und Heim...O-Ton Ex: "Meine Mutter geht nur über meine Leiche in ein Heim."
Das bedeutet also, dass Oma und Mutter über den Verbleib der Familie bestimmen, die Kinder nach Belieben umtopfen und du als Gegenstand gefälligst nicht umkippen, aber die Kohle ausspucken darfst?
Ich denke, so ganz einfach ist das trotz inniger Bindung nicht.
War das denn schon zu Ehezeiten so verabredet, dass ihr im Fall der Pflegebedürftigkeit für Oma alles aufgebt?
Magst du mir noch zu den anderen, noch offen Punkten, etwas mitteilen?
Perspektiven (Job, Oma gestorben- was dann, Kosten für Unterhalt, Betreuung usw.)?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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02-01-2011, 17:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2011, 17:29 von AndreasH.)
(02-01-2011, 16:14)thegripp schrieb: @AndreasH...
ist sie gesprächsbereit, oder kompromisslos?
Was den Umzug betrifft, ist sie entschlossen, es durchzuziehen.
Ansonsten konnten wir bislang noch immer reden und Probleme unter uns klären.
(02-01-2011, 16:28)Profiler schrieb: Ich möchte mich sorglos anschließen.
Bloß keinen Streit, der nicht nur den Verlust des ABR, sondern sogar der gesamten Sorge bedeuten kann.
Biete der Kindesmutter Deine Hilfe an, sodaß sie gar nicht mehr auf die Idee kommt, mit Dir zu streiten.
Geschwister sollte man nicht trennen!
In dem Alter 'zieht' das jüngere das ältere Kind mit sich.
Richte Deine Energien besser auf eine gute, bezahlbare Umgangslösung.
DAS zählt! DAS werden Dir die Kinder danken.
Willst Du damit sagen, ich verliere das Sorgerecht, wenn ich dafür plädiere, dass die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben? Das ist doch krank!
Übrigens...es ist das ältere Kind, das umziehen will, das jüngere will hierbleiben. Vll. ungewöhnlich, ist aber in dem Fall so.
Gute Umgangslösung?
Jeden 2. Freitag entweder 600 km fahren, um die kinder zu holen, und Sonntagabend 600 km zurückfahren?
Oder jeden 2. Freitag 300 km fahren, vor Ort ein Hotel bezahlen, wo drück ich mich dann mit den Kindern herum, bes. im Winter?
Sehe daran nicht viel Gutes, sorry...
(02-01-2011, 16:42)Bluter schrieb: Zitat:Meine Ex-SM wird nicht umziehen ("einen alten Baum verpflanzt man nicht") und Heim...O-Ton Ex: "Meine Mutter geht nur über meine Leiche in ein Heim."
Das bedeutet also, dass Oma und Mutter über den Verbleib der Familie bestimmen, die Kinder nach Belieben umtopfen und du als Gegenstand gefälligst nicht umkippen, aber die Kohle ausspucken darfst?
Ich denke, so ganz einfach ist das trotz inniger Bindung nicht.
War das denn schon zu Ehezeiten so verabredet, dass ihr im Fall der Pflegebedürftigkeit für Oma alles aufgebt?
Magst du mir noch zu den anderen, noch offen Punkten, etwas mitteilen?
Perspektiven (Job, Oma gestorben- was dann, Kosten für Unterhalt, Betreuung usw.)?
SEhe ich genauso!
Sie arbeitet momentan halbtags, wie es dort mit einem Job für sie aussieht, steht in den Sternen.
Zu Ehezeiten haben wir über das Thema nie gesprochen, ehrlich gesagt. Ich bin auch nicht der Meinung, dass Oma pflegebedürftig ist. Sie ist einfach alt, hat das eine oder andere Zipperlein, aber unter Pflegebedürftigkeit verstehe ich etwas anderes. Ex meint, sie kann nicht mehr allein wohnen...
Apropos...kann ich ein Attest fordern, in dem ein Arzt eine Pflegebedürftigkeit bestätigt?
Über das Thema Tod der Oma ist mit meiner Ex nicht zu reden.
Ich schätze, WENN sie umziehen, bleiben sie dort.
Außerdem kann Oma gut und gern noch 10 Jahre unter uns weilen, und dann ist das Thema eh gegessen.
LG
@AndreasH...
Ok. Der Umzug ist gebonkt. Die Umgangsregelung ist auch nicht das Wahre. Da bleibt nur noch zu erfahren, "WAS" das für Probleme bisher waren, die ihr miteinander klären konntet im Interesse der Kinder, die nicht voneinander getrennt werden sollen...
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(02-01-2011, 17:21)AndreasH schrieb: ...
(02-01-2011, 16:28)Profiler schrieb: Ich möchte mich sorglos anschließen.
Bloß keinen Streit, der nicht nur den Verlust des ABR, sondern sogar der gesamten Sorge bedeuten kann.
Biete der Kindesmutter Deine Hilfe an, sodaß sie gar nicht mehr auf die Idee kommt, mit Dir zu streiten.
Geschwister sollte man nicht trennen!
In dem Alter 'zieht' das jüngere das ältere Kind mit sich.
Richte Deine Energien besser auf eine gute, bezahlbare Umgangslösung.
DAS zählt! DAS werden Dir die Kinder danken.
Willst Du damit sagen, ich verliere das Sorgerecht, wenn ich dafür plädiere, dass die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben? Das ist doch krank!
Übrigens...es ist das ältere Kind, das umziehen will, das jüngere will hierbleiben. Vll. ungewöhnlich, ist aber in dem Fall so.
Gute Umgangslösung?
Jeden 2. Freitag entweder 600 km fahren, um die kinder zu holen, und Sonntagabend 600 km zurückfahren?
Oder jeden 2. Freitag 300 km fahren, vor Ort ein Hotel bezahlen, wo drück ich mich dann mit den Kindern herum, bes. im Winter?
Sehe daran nicht viel Gutes, sorry...
... Ich mache das seit 10 Jahren so, 1,5-fache Distanz.
Alle 14 Tage geht dann natürlich nicht.
Jeden Monat aber ein WE, mal bei mir, mal Urlaub in der Nähe der Kinder, Hälfte Schulferien, jede Woche Telefonate, Skype usw.
Das geht! Sogar sehr gut. Vater-Kinder-Beziehung bestens. Klare Verhältnisse. Sind die Kids bei mir, dann bin ich ganz Vater, sind sie bei der Mutter, dann mache ich mein Ding. Der Mutter die Alltagskämpfe...
Ich kann dieser Konstruktion inzwischen durchaus etwas abgewinnen.
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Hallo @@AndreasH
bei Deiner Konstellation geht es im Kern um die Kinder. Und die sind noch in einem schutzbedürftigen Alter. Du schreibst, dass der Umzug der Mami schon beschlossene Sache ist - dann dürften die Gründe dafür keine Rolle spielen. Eine Rolle spielt aber das so genannte Kindeswohl, wozu auch eine stabile Umgebung gehört. Letztendlich entscheidet darüber auch nicht die Mami, sondern ein Gericht oder das Jugendamt - vorausgesetzt, dass ihr beide euch nicht einigen könnt. Ich würde aber auf jeden Fall nochmal versuchen mit der Mami noch eine gütliche Lösung herzustellen.
Wenn es keine gütliche Lösung gibt, solltest Du einen Termin beim Jugendamt machen und die Sache mit denen besprechen. Das ist aber bereits ein Glücksspiel, abhängig davon, wie die Mitarbeiter dort geschult und eingestellt sind. Die können aber auch nur vorsorgliche Massnahmen erlassen - zB. wenn die Mami das Umgangsrecht blockiert etc. Wichtig ist aber, dass ein nachfolgendes Gericht beim Jugendamt eine Stellungnahme einholen wird.
Die letzte Entscheidung liegt dann bei einem Gericht. Und hier sieht es erfahrungsgemäss so aus, dass die Kids befragt werden, evtl. ein Gutachten erstellt wird, und schliesslich Urteil gefällt wird, das unter Umständen weder Dir, noch Deiner Ex noch den Kindern schmeckt - mal abgesehen von dem nicht unwahrscheinlichen Fall, dass Deine Ex einfach das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält. Ausserdem kostet das einen Haufen Geld.
Du hast geschrieben, dass Deine Ex halbtags arbeitet. Das könnte jetzt wichtig werden. Wenn Deine Ex mit ihrem Einkommen zur Versorgung beiträgt, kann sie 1. nicht einfach wegen der Oma ihren Job kündigen und 2. wirst Du ihren Anteil nicht ausgleichen müssen.
Deshalb nochmals - versuche mit ihr eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, ohne auf Konfrontation zu gehen. Erklär ihr auch, dass eine Auseinandersetzung vor Gericht sehr viel Geld kosten kann. Und mache gleichzeitig einen Termin beim Jugendamt - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn das JA sich einmal festgelegt hat, ist diese Einstellung kaum noch zu kippen. Erkläre denen, wie stark Du an Deinen Kindern hängst und warum Deine Kinder Dich und ihre jetzige Umgebung brauchen. Du kannst die fragen, wie Du Dich verhalten sollst. Unterbreite denen bereits beiläufig einen Vorschlag, das kleine Kind bei Dir zu behalten und den grossen zur Mami zu geben, mit einem Wochenend-Wechselmodell, bei dem jeder jedes zweite Wochenende das jeweils andere Kind abholt. Damit müsstest Du nur einmal im Monat die Distanz fahren und die Mami, die das verbockt, wird an den Nachteilen genauso beteiligt.
Ich wünsche Dir viel Glück bei dem was kommt und empfehle Ruhe zu bewahren.
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Hallo Petrus,
ich werde es so machen...ich will wenigstens ALLES versucht haben...
Sie hat ihren Job übrigens bereits gekündigt.
Es ist ihr sch...egal... das Kaff, wo sie hinziehen will, ist wesentlich günstiger als die Stadt, wo wir jetzt wohnen. Sie sagt, sie kann allein vom Unterhalt dort leben udn hofft, dass sie Pflegegeld durchdrücken kann.
Wäre die Situation anders, wenn sie dort einen Job in Aussicht hätte?
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Wie lange hatte sie denn ihren Job und wieviel hatte sie - so übern Daumen - verdient?
Na, ich bin ja gespannt wie sie das mit dem Pflegegeld erfolgreich durchdrückt.
Kannst ja mal von berichten, weil hier, auf dem platten Land, rückt niemand einen Cent zuviel raus, nicht einmal bei rundum pflegebedürftigen mehrfach behinderten Kindern.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Wenn sie ihren Job schon gekündigt hat und noch nicht umgezogen ist, wird es Zeit zum Jugendamt zu gehen, bevor die Kinder weg sind. By the way - in dem Alter gehen die Kinder ja zur Schule. Da ihr beide das Sorgerecht habt, wird auf jeden Fall Deine Zustimmung benötigt, um sie umzumelden.
Bzgl. Pflegegeld kann ich nicht viel schreiben. Das Pflegegeld soll sie wohl für die Oma kriegen. Da gibts dann drei mögliche Pflegestufen, wovon die dritte praktisch nur auf Scheintote anzuwenden ist. Meine Oma war bettlägrig im Altersheim, hat zu mich immer gefragt, ob ich meine Schwester bin und musste mehrfach am Tag gewendet werden. Die hatte dann Pflegestufe drei. Wenn die Oma noch zu Fuss gehen kann und sich selbst saubermachen kann, würde ich darauf tippen, dass sie kein Pflegegeld bekommt. Genaueres findest Du hier http://www.pflegestufe.info/1.html
Bzgl. Unterhalt ist die Geschichte eine Grauzone. Grundpfeiler aller Entscheidungen ist immer, dass der Staat alle Kosten vermeiden will. Aber wenn Deine Ex selbst Geld verdient hat und mutwillig ihren Job hinschmeisst, um zu ihrer Mami zurück zu pilgern, wird sie den Schaden selbst tragen müssen. Wenn die Oma jedoch bereits pflegebedürftig ist, kann die Sache anders aussehen, weil Deine Ex dann ggf. selbst unterhaltspflichtig für die pflegebedürftige Oma ist und sich nun an der Pflege beteiligen möchte.
Gehupft, wie gesprungen - es hängt an euren Kindern. Und da würde ich Dir, wie oben beschrieben, empfehlen, ein wechselseitiges Wochenend-Besuchsmodell anzustreben, wobei jeder von Euch ein Kind behält. Damit sind verschiedene Streitpunkte, wie Betreuungsunterhalt oder Kindesunterhalt bereits erledigt. Deine Ex wird das ablehnen, muss dann aber vor Gericht das alleinige ABR einklagen - im Fall Eures jüngeren Sohnes gegen dessen Willen - hier hat sie hohe Kosten und das Risiko zu verlieren.
Noch was - ich kenne den Grad Eures Zerwürfnisses nicht. Aber wenn alles schief läuft und Deine Ex sich mit Kindern erfolgreich nach 300km entfernt absetzt, kannst Du immer noch ebenfalls Dein Job wechseln und in ihrer Nähe irgendeine Stelle annehmen, um in der Nähe Deiner Kinder zu sein - notfalls eben eine Stelle als Kassierer oder Nachtwächter.
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03-01-2011, 00:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2011, 00:11 von AndreasH.)
(02-01-2011, 23:25)Bluter schrieb: Wie lange hatte sie denn ihren Job und wieviel hatte sie - so übern Daumen - verdient?
Na, ich bin ja gespannt wie sie das mit dem Pflegegeld erfolgreich durchdrückt.
Kannst ja mal von berichten, weil hier, auf dem platten Land, rückt niemand einen Cent zuviel raus, nicht einmal bei rundum pflegebedürftigen mehrfach behinderten Kindern.
Sie hatte den Job 2 Jahre, fand ihn immer Scheiße, hatte um die 600 auf die Kralle.
Sie wird kein Pflegegeld kriegen, alldieweil Omma halt nun mal kein Pflegefall ist.
Hallo Petrus,
wie gesagt, Pflegegeld kann sie sich mit Sicherheit abschminken, Omma ist weder krank noch pflegebedürftig, sondern eine in meinen Augen völlig normale, sogar noch relativ fitte Achtzigjährige, die langsam etwas vergesslich wird, aber noch immer problemlos ihren Alltag allein meistert, ohne sich in die Hose zu scheißen oder das Haus anzuzünden.
Schätze mal, sie fühlt sich "verpflichtet", Omma jetzt beizustehen, vor gut 1 Jahr ist Opa gestorben, und meine Ex hat wohl ein Helfersyndrom.
Von Zerwürfnis kann man (noch?) nicht reden. Bislang lief alles locker, ich hatte die Kids alle 2 Wochen übers WE, wobei WE immer flexibel gehandhabt wurde, ging oft von Donnerstag bis Montag. War auch nie ein Problem "außer der Reihe" mal einen Abend vorbeizukommen.
Ist also mitnichten so, dass wir nur über Anwälte kommunizieren oder so.
Mitziehen ist für mich keine Option. Ich habe zu diesem Ort null Beziehung und will definitiv nicht dort leben.
Sollte es zum Äußersten kommen, sag ich mir lieber, 300 km sind noch immer überschaubar und nicht auf einem anderen Kontinent.
Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, die Geschwister zu trennen.
LG
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@AndreasH
Ich würde es vermutlich auch nicht übers Herz bringen die Kinder zu trennen - es war nur eine Option für die Diskussion.
So, wie Du es beschreibst, wirst Du vermutlich den Unterhalt für beide Kids berappen müssen, evtl. Betreuungsunterhalt für Deine Ex und zusätzlich sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Umgangs entstehen. Aber vielleicht kannst Du mit Deiner Ex auch noch ein Modell ausarbeiten, bei dem sie die Kinder zum Umgang einfach in einen Zug steckt und Du sie vom Bahnsteig abholst - dann könntest Du wenigstens Deinen Stress ein wenig reduzieren, der beim ständigen hin- und hergefahre entstehen würde.
https://t.me/GenderFukc
@AndreasH...
Unterhalt ist das allumfassende Thema. Niemand weiss wie es ausgeht, wenn es darum geht. Fakt in deinem Fall ist aber, dass deine Ex den Job, den sie schon hatte, wohl geschmissen hat, weil sie ihn sch... findet und nun meint, dass Oma günstig wäre, um trotzdem Geld zu bekommen, aber ohne arbeiten zu müssen. So einfach geht das nun auch wieder nicht und eure Kinder sind keine Babys mehr und bereits weit über die magische Grenze 3 Jahre.
Oma wird nicht dadurch zum Pflegefall, weil sie altersbedingt Oma ist und nicht mehr so kann wie sie will. Die Hürden in Sachen Bestimmung Pflegebedürftigkeit sind enorm hoch. Wichtig ist und das musst Du ihr versuchen sachlich klar zu machen, dass sie beabsichtigt, zukünftig vom möglicherweise Pflegegeld von Oma zu leben.
Du weisst noch nicht, wohin die Reise in deiner Sache geht. Erkennbar ist jedoch, dass deine Ex sich ins Nichtstun versteckt ins Nichtstun verabschieden will. Es wäre daher für Dich dringend angeraten, Dir ein Konzept zusammenzustellen, wo Du im Ernstfall mit Fakten gegen die Darlegungen deiner Ex punkten kannst.
Ein wichtiger und wie ich meine guter Ratgeber in Sachen Verhalten bei drohender Gefahrenlage ist hier im Forum @p... der auch seine Geschichte hat, aber trotzdem sachlich bleibt. Denke daran, am Ende bist Du derjenige, der im konkreten Fall Entscheidungen treffen wird, weil es dann gar nicht anders geht.
Es ist schwer, mit verbohrten Menschen zu reden. Wir müssen es trotzdem versuchen.
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03-01-2011, 08:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2011, 09:04 von AndreasH.)
(03-01-2011, 00:27)Petrus schrieb: @AndreasH
Ich würde es vermutlich auch nicht übers Herz bringen die Kinder zu trennen - es war nur eine Option für die Diskussion.
So, wie Du es beschreibst, wirst Du vermutlich den Unterhalt für beide Kids berappen müssen, evtl. Betreuungsunterhalt für Deine Ex und zusätzlich sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Umgangs entstehen. Aber vielleicht kannst Du mit Deiner Ex auch noch ein Modell ausarbeiten, bei dem sie die Kinder zum Umgang einfach in einen Zug steckt und Du sie vom Bahnsteig abholst - dann könntest Du wenigstens Deinen Stress ein wenig reduzieren, der beim ständigen hin- und hergefahre entstehen würde.
Ja, das wird sie tun. Die Kinder werden anfangs vll. 2 - 3 mal gebracht, dann sollen sie die Zugfahrt allein machen. Da sind wir uns schon mal einig.
(03-01-2011, 08:11)thegripp schrieb: @AndreasH...
Unterhalt ist das allumfassende Thema. Niemand weiss wie es ausgeht, wenn es darum geht. Fakt in deinem Fall ist aber, dass deine Ex den Job, den sie schon hatte, wohl geschmissen hat, weil sie ihn sch... findet und nun meint, dass Oma günstig wäre, um trotzdem Geld zu bekommen, aber ohne arbeiten zu müssen. So einfach geht das nun auch wieder nicht und eure Kinder sind keine Babys mehr und bereits weit über die magische Grenze 3 Jahre.
Oma wird nicht dadurch zum Pflegefall, weil sie altersbedingt Oma ist und nicht mehr so kann wie sie will. Die Hürden in Sachen Bestimmung Pflegebedürftigkeit sind enorm hoch. Wichtig ist und das musst Du ihr versuchen sachlich klar zu machen, dass sie beabsichtigt, zukünftig vom möglicherweise Pflegegeld von Oma zu leben.
Du weisst noch nicht, wohin die Reise in deiner Sache geht. Erkennbar ist jedoch, dass deine Ex sich ins Nichtstun versteckt ins Nichtstun verabschieden will. Es wäre daher für Dich dringend angeraten, Dir ein Konzept zusammenzustellen, wo Du im Ernstfall mit Fakten gegen die Darlegungen deiner Ex punkten kannst.
Ein wichtiger und wie ich meine guter Ratgeber in Sachen Verhalten bei drohender Gefahrenlage ist hier im Forum @p... der auch seine Geschichte hat, aber trotzdem sachlich bleibt. Denke daran, am Ende bist Du derjenige, der im konkreten Fall Entscheidungen treffen wird, weil es dann gar nicht anders geht.
Es ist schwer, mit verbohrten Menschen zu reden. Wir müssen es trotzdem versuchen.
Ich denke mal, sie weiß sehr wohl, dass Oma kein Pflegefall ist. Und ihr ist eventuelles Pflegegeld wahrscheinlich scheißegal. Sie will einfach weg von hier, hin zu ihrer Mutter und fertig. Irgendeinen dämlichen Teilzeitjob wird sie auch dort finden.
Meine persönliche Einschätzung der Lage.
Irgendwie ist die Diskussion gerade abgedriftet.
Eigentlich will ich ja, dass die Kinder hierbleiben.
Deshalb einfach mal die Frage in den Raum geschmissen: Kennt jemand einen Fall, in dem ein Vater konsequent die Zustimmung verweigert hat und die Kinder NICHT umgezogen sind?
LG Andreas
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Ja, solch ein Fall ist mir bekannt.
Am Ende wurde erfolgreich ein Wechselmodell erstritten!!!
Das dumme hieran ist nur, dass dies bisher nur in Einzelfällen durchgesetzt wurde und von reichlich vielen Faktoren, die nicht steuerbar sind abhängt (u.a. Glück wg. Richter/in).
Ich halte deine Chancen bisher zwar nicht für durchweg gut, aber auch nicht für aussichtslos, weil die Gründe vonseiten der Mutter reichlich mau sind.
Sie selbst zog einmal, vor etlichen Jahren (wieviele?) her, hat am Ort einen Job, eine Wohnung und mit dir eine weitere Bezugs- und Betreuungsperson für die Kinder (gibt´s noch mehr?).
Zudem bist du mit dem nötigen Werkzeug ausgestattet (Sorgerecht), hast selber hier Arbeit und Heim und ein gewisses Maß an verfügbarer Zeit.
Die Kinder sind hier aufgewachsen, haben hier ihren Lebensmittelpunkt, soziale Kontakte und auch ihre Schule(n).
Mutti ist bestrebt mit den Kids in eine ungewisse Zukunft zu steuern und berücksichtigt deren grundlegenden Bedürfnisse kaum.
Eine Oma ist dann zwar eine tolle Sache, aber nicht alltagsrelevant und nicht annähernd prägend wie die leiblichen Eltern (beide) und das übrgige soziale Umfeld.
Ich persönlich halte ihre Begründung für einen Fortzug für unzureichend.
Und wie will sie allein vom Unterhalt leben?
Ihr dürften die bisher erwirtschafteten 600€, aus Teilzeit, fiktiv angerechnet werden, was ihren Anspruch dir gegenüber um diesen Betrag mindert.
Im Zuge der Billigkeitsprüfung wird man ihr kaum einen niedrigeren Betrag aufdrücken, weil bereits seit zwei Jahren etabliert und dem Alter der Kinder und deren Betreuungsaufwand entsprechend zumutbar (Kinder gesund?).
Wie hoch ist dein Jahresbrutto, übern Daumen ( ca. 30k, 50k, 100k)?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(03-01-2011, 08:53)AndreasH schrieb: Deshalb einfach mal die Frage in den Raum geschmissen: Kennt jemand einen Fall, in dem ein Vater konsequent die Zustimmung verweigert hat und die Kinder NICHT umgezogen sind?
Sicher. Aber der Wille des Vaters allein genügte da nicht. Zwei Faktoren sind wichtig:
1. Die Kinder stehen fest zum Vater und sind keine Kleinkinder mehr. Wie ich schon im anderen Thread gesagt habe, wenn das grosse Kind nicht bei dir bleiben will, kannst du es vergessen. Du würdest durch den Versuch, das ABR gerichtlich zu bekommen nur Schaden anrichten. Ein 12jähriger wird vom Richter gehört, wenn der zur Mutter will erübrigt sich alles weitere.
2. Der Vater wurde bereits frühzeitig aktiv, nicht erst wenn die Sache schon halb durch war.
Sicherlich ist der Umzug sehr negativ für die Kinder. Neues Bundesland mit teilweise heftigen Unterschieden in der Schule, Einbusse des gesamten sozialen Umfeldes, alle Freunde weg, Vater weg und stattdessen eine alte Oma - es gibt wirklich keinen einzigen Punkt, der ein Vorteil für die Kinder wäre. Was die Mutter damit anrichtet, wird ihnen später in Rechnung gestellt - wenn es längst zu spät ist.
Leider alles ein Faktum im deutschen Familienunrechtswesen, das es geschafft hat, den Begriff Kindeswohl zum "Mutterwillen" zu verbiegen.
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Hallo Bluter,
vielen Dank für Deinen Beitrag, sehe ich ganz genauso.
Mein Jahresbrutto liegt bei ca 40.000.
Was die Gründe betrifft...da möchte ich nochmal meine Frage wiederholen:
Ist der umzugswillige Elternteil im Falle einer Gerichtsverhandlung verpflichtet, den Umzug stichhaltig zu begründen?
Könnte meine Ex verpflichtet werden - da sie ja behauptet, ihre Mutter pflegen zu wollen bzw. müssen - ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit der alten Dame vorzulegen?
Dann sieht sie nämlich alt aus, denn man muss kein Arzt sein, um zu sehen, dass Omma nicht pflegebedürftig ist. Könnte man darauf bauen - oder reicht als Begründung, ich will wieder dort leben, weil ich dort meine Kindheit verbracht und einfach Bock habe, wieder zu Mami zu ziehen?
Wie sähe es aus, wenn sie - rein fiktiv, aber man weiß ja nie - einen Job aus dem Hut zaubert? Ist ein vernünftiges Jobangebot Begründung genug für einen Richter?
Du sprichst das Thema Wechselmodell an, Bluter. Problem ist, da ich viel und nicht immer regelmäßig arbeite, wäre das kaum zu realisieren.
LG
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(03-01-2011, 11:49)AndreasH schrieb: Was die Gründe betrifft...da möchte ich nochmal meine Frage wiederholen:
Ist der umzugswillige Elternteil im Falle einer Gerichtsverhandlung verpflichtet, den Umzug stichhaltig zu begründen?
---> kommt auf en Richter an...
Könnte meine Ex verpflichtet werden - da sie ja behauptet, ihre Mutter pflegen zu wollen bzw. müssen - ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit der alten Dame vorzulegen?
---> kommt auf den Richter an...
Könnte man darauf bauen - oder reicht als Begründung, ich will wieder dort leben, weil ich dort meine Kindheit verbracht und einfach Bock habe, wieder zu Mami zu ziehen?
---> kommt auf den Richter an...
Wie sähe es aus, wenn sie - rein fiktiv, aber man weiß ja nie - einen Job aus dem Hut zaubert? Ist ein vernünftiges Jobangebot Begründung genug für einen Richter?
---> Und nochmal: Kommt auf den Richter an...
Ich will Dich jetzt nicht verar***en, aber Du scheinst es trotz aller gut gemeinter Ratschläge, gemachter Erfahrungen und Hinweise auf ein Verfahren ankommen lassen zu wollen.
Und da gilt ein uralter Grundsatz: Vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand.
Versuche es, mach Deine Erfahrungen und teile sie uns mit.
Falls irgendwer eine Glaskugel zur Hand hat, möge er doch bitte eben für den Fragesteller... nein? Niemand? Naja dann...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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