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Brauche dringend Hilfe - Umzug der Ex droht!
#26
Danke, p :-)

Was den Großen betrifft - bei dem spielt eine wesentliche Rolle, dass er hier ziemliche Probleme hat.

Er ist neu auf dem Gymnasium und gro0e Schwierigkeiten, dazu kommen soziale Probleme, er wird wohl ziemlich ausgegrenzt.

Der Umzug ist für ihn wohl so eine Art Flucht (und seine Mutter bestärkt ihn natürlich, dass in X. ALLES besser wird).

Ich finde das nicht okay, ich meine, Probleme löst man nicht, indem man immer wieder davonläuft. (so hat sie es übrigens bislang immer gemacht).

Ich versuche ihm das auch immer wieder zu erklären, aber ich sehe ihn einfach seltener als sie, so dass ihr Einfluss wohl der stärkere sein wird.

LG
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#27
(03-01-2011, 11:49)AndreasH schrieb: Könnte meine Ex verpflichtet werden - da sie ja behauptet, ihre Mutter pflegen zu wollen bzw. müssen - ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit der alten Dame vorzulegen?

Wollen, müssen, könnte. Meistens stellt der Richter nur fest, dass beide Eltern zur Betreuung geeignet wären, aber das Kontinuitätsprinzip die Waage ein klein wenig zur Mutter hin ausschlagen liesse. Sie sei eben die wichtigste Bezugsperson. Ausserdem würden sich auch die Kinder für den Verbleib bei der Mutter aussprechen. Was die Mutter am neuen Wohnort vorhabe, sei unerheblich, es wäre angesichts des Alters der Oma jedenfalls nicht ausgeschlossen dass sie dort gebraucht werde.

So oder so ähnlich. Beliebige Textbausteine, bei denen immer zum Schluss rauskommt, dass die Kinder weg dürfen.
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#28
Hallo Leidensgenosse,

ich habe das gleiche Problem, vielleicht hast Du ja am Anfang meine verlinkte Geschichte gelesen.

Bei mir ist die Lage imho insofern "schlimmer", als dass Exe ein - muss ich zugeben - super Jobangebot bekommen hat, leider mehr als 700 km von hier entfernt. Denke mal, ein gutes Arbeitsangebot ist im Falle des Falles immer ein Argument beim Richter, denn Mutti soll ja beruflich auf eigenen Füßen stehen, blablabla.

WENN Du es auf einen Gerichtsstreit ankommen läßt, dann ist folgendes unabdingbar:

Du mußt dem Richter eine lückenlose Möglichkeit aufzeigen, dass die Kinder besser bei Dir leben...heißt, Du mußt entweder selbst betreuen können nach der Schule oder ein vernünftiges Konzept vorlegen. Du mußt logischerweise entsprechenden Wohnraum vorweisen können. Daran scheitert es wohl bei den meisten, denn viele Trennungsväter ziehen in kleine Butzen oder zu neuer Partnerin, wo eben auch nicht mal eben noch 2 Kinderzimmer aufgetan werden können.

Ich habe anfangs auch Zeter und Mordio geschrien, war bereit, bis in die letzte Instanz zu gehen, um einen Wegzug zu verhindern.

Bei mir wollte auch ein Kind (der Ältere) lieber hierbleiben, der Jüngere definitiv mit der Mutter mitziehen.

Ich habe viel in Foren geschrieben, und ich habe einen Anwalt, der mich fair und realistisch berät und nicht ein Maximum an Anwalts- und Verfahrenskosten rausschlagen will.

Ich bin zu dem Schluss gekommen, auf ein Verfahren zu verzichten. Ich kann nicht wirklich eine Alternative bieten. Ich lebe mit neuer Partnerin in einer Wohnung, die zu klein ist, um dauerhaft beide Kinder aufzunehmen.

Eine größere Wohnung ist finanziell kaum machbar, außerdem fielen Betreuungskosten an, da wir beide voll berufstätig sind.

Ich will nicht riskieren, dass sie ABR beantragt und (wahrscheinlich) bekommt, denn DANN zieht sie mit den Kindern morgen vielleicht nur nach Österreich, nächstes Jahr nach England und in 3 Jahren vielleicht nach Übersee.

Meine Kinder werden nun nach den Winterferien mit ihrer Mutter umziehen, wir sind dabei, eine großzügige Besuchsregelung auszuarbeiten, so dass sie einen Großteil ihrer Ferien bei mir verbringen werden oder ich bei ihnen.

Ich will Dich jetzt nicht zum "Aufgeben" überreden...ich will nur sagen, überleg es Dir gut, wäge alles ab und kämpfe keinen Kampf, wenn er von vornherein aussichtslos ist.

LG

Michael
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#29
Zumal der BGH gerade erst betont hat, dass es auf die Gründe für den Wegzug der Mutter nicht ankommt.

Die Mutter kann hinziehen wo sie möchte und wenn die Mutter (etwas) besser geeignet ist, die Kinder zu betreuen, dann ist sie das eben auch nach einem Umzug.

So ist deren verquere Logik
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#30
Ich sprach das Wechselmodell im Zusamenhang mit einer strittigen Auseinandersetzung an - das ist schon ein Klassenunterschied und eine rühmliche Ausnahme.
Ich wollte damit auch nicht auf ein Wechselmodell für euch hinaus, sondern zeigen, dass es zu jeder Regel auch Ausnahmen gibt und das gilt auch für Fortzüge.
Außerdem spricht die Tatsache gegen ein angestrebtes Wechselmodell, dass es bisher nicht praktiziert wurde (Kontinuitätsprinzip).

Wenn das Wechselmodell nicht umsetzbar ist, bleiben dennoch Fragen zur Realisierung deiner Betreuungsanteile und Unterhaltsleistungen.
Du kommst demnach überschlägig auf rund 1900€, bereinigtes, monatliches Netto ( 40k brutto=24k netto, abzüglich 4% vom Brutto, für private Altersvorsorge = 1600€ und abzüglich 5% vom Netto, für berufsbedingte Aufwendungen = 1200€).
Dann gehen rund 650€ für Kindesunterhalt drauf, wonach dir rund 1250€ verbleiben.
Dein Selbstbehalt liegt bei 1050€ (inkl. 400€ für Warmmiete), gegenüber der Mutter, wonach du lediglich und maximal 200€ für sie berappen könntest.
Damit hast du aber nicht eine Minute die Kids gefüttert, geschweige denn diese überhaupt zu Gesicht bekommen.
Das Gericht ist verpflichtet auch die Bedürfnisse der Kinder und deine Verpflichtungen denen gegenüber zu berücksichtigen, auch mit Blick in die Vergangenheit und auf bisher gelebte Kontakte.

Eine einfache Ansage der Mutter, "Ich will hier einfach nur weg!" wird den Fortzug nicht ausreichend begründen.
Großzügiger und mit Entgegenkommen wird reagiert, wenn die Mutter dem Gericht glaubhaft machen kann, dass am anderen Ort ihre beruflichen Chancen bessere sind als am bisherigen.
Oft genügt hier ein einfacher Vortrag, dem ggf. begründet und bewiesen zu widersprechen ist.
Mit ein wenig Recherche kann man aber einer entsprechenden Pauschalbehauptung durchaus ebenso pauschal entgegnen.
Mit einem mindestens gleichwertigen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche, hat sie allerdings einen Trumpf in der Hand.
Trumpf zwei hat sie, wenn die Kids sich für den Verbleib bei ihr aussprechen und den Wohnortwechsel befürworten.

Was mich in solchen Fällen am meisten ärgert, ist die Leichtfertigkeit, mit der hier einige Summen Steuergelder irgendwelchen Couchpotatos hinterhergeworfen werden.
Wie war das noch, mit der grundsätzlichen Eigenverantwortung, gemäß § 1569 BGB?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#31
Du solltest in einer anstehenden Diskussion auch immer daran erinnern, dass deine Ex an den von ihr geschaffenen Umgangskosten zu beteiligen ist, bzw. dein Selbstbehalt um einen entsprechenden Betrag zu erhöhen ist.

Dabei muss zunächst dein Kindergeldanteil von 184,-€ geltend gemacht werden, was deine Leistungsfähigkeit in Bezug auf den EU geschmeidig auf 0,-€ reduziert.

Auch das solltest du deiner Ex klar bevor sie sich eine goldene Zukunft aus deinen Unterhaltszahlungen zusammenträumt.
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