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(11-01-2011, 20:14)Freaky schrieb: Also es braucht das Einverständnis beider Elternteile wenn es um eine Vorstellung beim Psychologen geht.
Richtige Feststellung mit allzu großen Einschränkungen.
Grundrechte sind bei Psychologen Ländersache.
Siehe dazu diesen Fred: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3131
Zu Terbeck's Frage: "Aber was kann ich denn noch tun?" - diese hast Du Dir doch mittlerweile selbst beantwortet: Innerhalb des Systems kannst Du nichts verändern, also konzentriere Dich auf Dich selbst und nutze die Zeit mit Deinem Sohn optimal. Alles andere ist Zeit- und Geldverschwendung. Positive Veränderungen erreichst Du nur, indem Du den Dir zugedachten Part des Bespaßungsonkels effektiv auf die Bedürfnisse Deines Sohnes ausrichtest. Bisher machst Du doch alles richtig.
Gruss und Kopf hoch,
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
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Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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12-01-2011, 21:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2011, 21:31 von Terbeck.)
@thegripp
Zitat:Ich wünsche mir nichts mehr, als dass ich abends wieder ruhig schlafen kann, weil ich sicher bin, meinem Kind geht es gut und er freut sich auf mich und springt mir in die Arme, wenn ich ihn wieder abhole.
Wie kann ich mir sicher sein, wo mir doch untersagt wurde, meinem Wunsch auf telefonische -zumindest moralische- Unterstützung während des ersten Schuljahres nachzukommen, wie dies im ersten Halbjahr nach der Trennung üblich war. Nein, Fledermäusin und JA-Tusse meinten, dass dies zuviel sei und damit dem Entwöhnen des Kindes nicht förderlich sei. Einmal pro Woche Donnerstags müsste ausreichen.
Resultat war und ist, dass mein Sohn von seiner Mutter zu Zeiten meines Anrufes durch ein Videospiel oder eine Fernsehsendung so abgelenkt ist, dass man mit ihm kein vernünftiges Gespräch, ja nicht einmal Information über seine schulischen Erlebnisse oder Erfolge erhalten kann. Und die vierzehntägigen Mittwochs-Zusammentreffen lassen mich zwar seinen Tornister prüfen und die in den enthaltenen Heften feststellbaren Arbeiten prüfen, aber wie bereits 3 x fehlten entsprechende Übungshefte im Tornister.
Eines seiner langen Wochenenden mit mir (Fr.-So.) begann mit der Information einer Magen-/Darmgrippe und damit Panik bei mir.
Hier zuhause angekommen, las ich den Beipackzettel des angeblich für ihn bestimmten Medikamtes "Ranitidin" und musste zu meinem Entsetzen feststellen, dass dieses Medikament für Kinder unter 12 Jahren nicht gebraucht werden darf. Die Kindesmutter hatte es halt ihm gegeben, weil sie es auch "mal" genutzt hatte.
Solche Geschichten habe ich zuhauf. Entweder geht sie nach starker Warzenbildung nicht zum Arzt mit dem Kind oder hält es hin, bis ich wieder mit dem Wochenende an der Reihe bin und hier zu Hause losstürze, um entweder einen Kinderarzt oder einen mir vertrauten Apotheker zu konsultieren und in Konsequenz auch die Medikamente zu kaufen, was ich für meinen Sohn gern tue.
Heute war er wieder bei mir und erzählte beiläufig, dass er gestern abend allein schlafen gegangen sei, weil Mama abends noch nicht zu Hause war.
Oma hätte bis zum Zubettgehen "aufgepasst" (natürlich in der Nähe des Kühlschrankes, weil sonst der Weg zum Bier zu weit wäre).
Wann Mama nach Hause gekommen sei, wusste er nicht. Sie wär aber schon morgens nach seiner Ablieferung in der Schule "zur Arbeit gegangen".
Man kriegt einen Brechreiz, fühlt sich hilflos und weiß nicht, welchen Trost man dem Jungen noch geben kann. Wie schlimm es um ihn steht, merke ich daran, dass er meine direkte Nähe sucht, sich an mich schmiegt, wenn er mir derartiges erzählt. Aber was viel schlimmer ist, sind seine Bitten, doch Mama nichts zu erzählen.
Mit der Kindesmutter habe ich innerlich abgeschlossen; sie ist für mich kein bemerkenswertes Thema mehr bis auf die Tatsache, dass ich leider in Kürze vor dem OLG wieder mit ihr zusammentreffe, weil sie glaubt, mit Bauernschläue und allen möglichen Tricks mehr Geld aus mir herausschlagen zu können. (Falsche Einkommensangaben, verschwiegenes Vermögen und dennoch VKH, usw.usw.)
Und mein Anwalt ist zu faul und zu dämlich, meine Entwürfe auf die Schriftsätze der gegn. Anwälte so deutlich und korrekt zu formulieren, dass der Sachverhalt auch den OLG-Richtern geläufig wird.
So larifari Briefchen, die ihr Papier nicht wert sind. Da schreibt er schon mal, dass ich mit meinem Chef von der damaligen Wohnung zur Firma gefahren sei, weil dies auf dem Wege von der Wohnung meines Chefs zur Arbeit sei.
In Wirklichkeit hat mein Chef mich zuhause 1 x abgeholt auf unserem gemeinsamen Weg zum Flughafen, weil wir gemeinsam in die Emirate geflogen sind. Aber der verzapfte Unsinn passt prima in die Strategie, dass ich weniger Kilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht hätte.
Mein Vater riet mir heute, den Anwalt wegen Inkompetenz zu feuern und lieber das OLG um Terminverschiebung zu bitten zur Suche nach einem besseren Rechtsvertreter als sehenden Auges in eine Verhandlung zu marschieren, bei der die Wahrscheinlichkeit des Verlierens weit größer ist als die des Erfolges.
In ähnlicher Weise hat mein Anwalt mich auch beim Familiengerichtstermin hängenlassen, als es um die Frage ging, ob neben den Weihnachts- und Osterferien nicht auch noch andere Ferienzeiten, auch mein und sein Geburtstag etc. einer Regelung bedürfen. Er saß da und schwieg.
Und die Fledermäusin, die JA-Tusse sowie die Anwältin meiner Ex zogen ihren Triumpfzug durch und ich war der Gekniffene. Meine Einwände blieben unbeachtet.
Und so hat wohl ein Jeder von uns ähnliche Erfahrungen und Niederlagen hingenommen und versicht, trotz Allem den Mut auf eine bessere Zukunft nicht aufzugeben, ja, weil der Sohn das Wichtigste und der Motor zum Durchhalten ist. Vielleicht dankt er es mir später.
(11-01-2011, 17:58)Terbeck schrieb: Übrigens las ich in einigen juristischen Abhandlungen, dass die Ex u.U. jeglichen Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie falsche Angaben zu ihren finanziellen Verhältnissen gemacht hat. (Lohn, ALG II, etc.) Bin gespannt, wie dies ko. Wo. vor dem OLG von den Richtern aufgenommen wird. Würde ich keine zu grossen Hoffnungen drauf legen. Wenn das AG nich einmal zumidest einen Teilbetrag an Verwirkung nach 1579 akzeptiert hatte, wird das OLG eine komplette Verwirkung mit Sicherheit nicht durchgehen lassen.
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Gegen die Verwirkung spricht auch, dass nach dem Weltbild der Justiz, Unterhalt ja sowieso nur gezahlt fällig wird, wenn der Bedürftige nicht selbst in der Lage ist, für sich zu sorgen.
Das wird durch eine Verwirkung nicht besser.
Der Bedarf bliebe danach ja bestehen, nur der Staat müsste einspringen.
Und das darf natürlich nicht passieren.
(13-01-2011, 00:24)beppo schrieb: Das wird durch eine Verwirkung nicht besser. Das Gericht argumentiert natürlich auch in diesem Fall mit dem "Kindeswohl". Es kann maximal ein geringer Betrag verwirkt sein, weil es ansonsten gegen das Kindeswohl spräche. Selbst erlebt...
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Heute erhalte ich in Vorbereitung meines OLG Termins Nachricht der gegnerischen Seite, dass man einen weit höheren Unterhalt einfordern wird, als dieser mir durch das chaotische Familiengericht auferlegt wurde.
Beim Kindesunterhalt werde und will ich keine Abstriche machen, das ist mir mein Sohn wert. Bei der Ex allerdings werden Einkunftsteile (ALG II) zu ihrem behaupteten Arbeitseinkünften verschwiegen. Auch der nun ab 1. Dez. angeblich vereinbarte Arbeitsvertrag "riecht".
Was mich aber besonders ärgert, soll die Nichtanerkennung meiner Umgangsfahrten mit meinem Sohn sein. Ich hole ihn jedes 2. Wochenende von Fr.-So sowie 1 x vierzehntägig in der Woche zu mir und fahre dafür erhebliche Kilometer, die ich zwar gern für meinen Sohn fahre, bei denen ich aber denke, dass sie als außergewöhnliche Aufwendungen steuerlich und damit auch nettoeinkommensrelevant in Abzug zu bringen sind.
Im abgelaufenen Jahr 2010 beschuldigt mich die Gegenseite, das Realsplitting nicht mit Freibetrag in meine Steuerkarte eingetragen zu haben, um meine Steuerbelastung zu mindern und damit ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen.
Ich habe keinen titulierten Trennungsunterhalt zu zahlen, sondern wir bewegen uns immer noch auf der widersprochenen Kalkulation der Familienrichterin, deren Zahlen nun vom OLG zu prüfen sind.
Meiner Auffassung nach kann ich doch einen Freibetrag nur eintragen lassen, wenn dieser festgestellt und festgelegt ist. Wie soll ich eventuelle Änderungen durch das Gericht dem Finanzamt erklären. Es muss doch mir überlassen bleiben, ob ich am Jahresende den Einkommenssteuerausgleich beantrage, womit automatisch die Ex dann in den Genuß des durch die Erstattung höheren Einkommens gelangt.
Auch mäkelt man jetzt herum, dass ich täglich 34 km zur Arbeitsstätte mit einem Betrag von 0,30 Euro je km steuerlich geltend mache. Das sei eine zu lange Fahrtstrecke. (Ich frag mich, was Menschen noch bewegt, auch 50 oder mehr Kilometer zum Job zu fahren, wenn dadurch vielfach ihr Einkommen niedriger ist als bei jemandem, der lustig hartzt.
(13-01-2011, 21:40)Terbeck schrieb: Im abgelaufenen Jahr 2010 beschuldigt mich die Gegenseite, das Realsplitting nicht mit Freibetrag in meine Steuerkarte eingetragen zu haben, um meine Steuerbelastung zu mindern und damit ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen. Da hat die Gegenseite völlig recht. Jeder ist angehalten, die maximale Steuerentlastung zu nutzen. In aller Regel ist es allerdings so, dass sich Exen der Unterschrift zur Anlage U verweigern. Zur dieser Unterschrift kann sie jedoch gezwungen werden.
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Solange der TU nicht tituliert ist, würde ich da auch n Deibel tun, das einzutragen.
Umgangskosten wirst für zanken müssen.
Die Richter haben mit der Mutterbrust aufgesogen, dass das alleine dein Problem ist.
Erst seit kurzem reifen die ersten zarten Pflänzchen, dass da doch was gehen könnte.
Dafür bräuchten wir aber mal ein paar Zahlen.
(13-01-2011, 22:18)beppo schrieb: Solange der TU nicht tituliert ist, würde ich da auch n Deibel tun, das einzutragen. Im Gegenzug ist beim TU noch weniger möglich als beim EU! Das fällt dem Opener gerade wohl so richtig auf die Füße.
Nachtrag: Wir wissen ja nicht, ob sie noch gemeinsam veranlagt hatten, wovon im Trennungsjahr ausgegangen wird.
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14-01-2011, 10:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2011, 11:04 von Terbeck.)
(13-01-2011, 22:23)blue schrieb: (13-01-2011, 22:18)beppo schrieb: Solange der TU nicht tituliert ist, würde ich da auch n Deibel tun, das einzutragen. Im Gegenzug ist beim TU noch weniger möglich als beim EU! Das fällt dem Opener gerade wohl so richtig auf die Füße.
Nachtrag: Wir wissen ja nicht, ob sie noch gemeinsam veranlagt hatten, wovon im Trennungsjahr ausgegangen wird. Wir haben uns im Okt. 2009 getrennt. Steuererklärung für 2009 ist noch nicht abgegeben worden. Folglich auch noch keine Erstattung erfolgt.
Ich habe bewusst die Entscheidung zum Trennungsunterhalt abwarten wollen,bevor ich die Frage des Realsplittungs, der Erstellung der Anlage U überhaupt in Betracht ziehe, denn wie fatal wäre es, wenn ich hinterher ob dieser Eintragungen und Erstattungen zu wenig Steuer entrichtet hätte und vom Finanzamt nachträglich zur Kasse gebeten würde?
Ob meine Ex dann den ihr zuviel gezahlten Unterhalt erstatten würde?
Ab Jan. 2010 habe ich Stkl. 1 eintragen lassen. Natürlich könnte/müsste ich nach einem gerichtlich festgeschriebenen und ggf. titulierten Ex-Unterhalt eine entspr. Belastung in meine Steuerakte eintragen lassen, aber so lange noch NICHTS einwandfrei festgeschrieben ist, werde ich einen Teufel tun oder soll ich etwa innerh. des Jahres evtl. mehrfach meine Freibeträge ändern lassen?
@thegripp
Wie klein sind doch meine Sorgen und Probleme im Vergleich zu dem Geschilderten ?
Ich kann sehr gut die seelischen Belastungen nachvollziehen, die sich um die physischen Probleme des Sohnes ergaben. Man schläft nicht mehr, die Gedanken kreisen nur noch ums Kind, man achtet in den Situationen gar nicht auch die Gefühlswelt der Mutter oder bemerkt gar nicht, dass ihr nach der erfolgreichen Schwängerung keine weiteren erstrebenswerten Ziele mehr offenstehen. Sie hat ja ihre "Zukunft geboren".
Und dass die vorgesetzte Behörde in ihrer vermeintlich heilen Welt oder heilen Denkweise nur nach gewissen Dienstvorschriften handelt und einfach nach dem Schema reagiert, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, ist ebenfalls skandalös und nur mit geistiger Inkompetenz zu beklagen.
Noch skandalöser ist allerdings, wie sich Jugendamt, Familiengericht, Strafjustiz etc. in diesem besonderen Fall hervorgetan haben und hervortun.
Ob sich irgendeine Figur dieses selbstherrlichen Gesindels auch nur im Ansatz einmal Gedanken darüber gemacht hat, wie die psychische Zukunde des Jungen durch sie negativ beeinflusst, ja vielleicht sogar zerstört wird ?
Was muss in dem Kind vorgehen, wenn beim Papa plötzlich so eine Person des JA auftaucht, die zwar nicht dem Vater, aber doch dem Kind bekannt ist?
Ob da nicht die Vertrauensbasis zwischen Vater und Sohn einen kleinen Riss erlitten hat, der vielleicht erst viel später zum Ausbruch kommt?
Man versteigt sich gedanklich schon mal in die Überlegung (so geht es mir) diesem Kindzerstörenden Gesindel so lange Prügel zu verabreichen, bis denen der erste Geistesblitz kommt, aber dann zügelt man sich doch und ballt lieber die Faust in der Tasche zusammen, denn was immer man sagt oder tut wird vermutlich gegen Einen ausgelegt.
Und das wäre dann das Ende der Vater-Kind-Beziehung.
Ich habe gestern abend mit meinem Sohn telefoniert. Nach erstem Bedrücktsein lief er aber kommunikativ zur Höchstform auf, als ich ihm erzählte, dass mir ein Zahn abgebrochen sei. Wie ein Maschinengewehr plauderte er los, völlig entfernt von seinen (vermuteten) Sorgen und Problemen. Amüsant seine Feststellung, dass die Insekten im Mund den Zahn angefressen hätten. (Glückliche Sekunden für mich) Er meinte zwar Bazillen, aber was solls.
Meine Ex war bis zur Heirat "eigentlich" eine normale, in ihrem erlernten Beruf tätige kaufm. Angestellt. Ich war aber so verliebt, dass ich die nach etwa 5 Monaten aufgebaute Falle nicht realisiert habe, als sie den Wunsch nach Nachwuchs äußerte. "All ihre Freundinnen seien bereits schwanger oder hätten bereits ein Kind", war ihr Anspruch an unsere gemeinsame Zukunft.
Dass sie (gezwungendermaßen) dann noch weiterarbeitete bis sechs Wochen vor der Niederkunft, ließ sich ja nicht vermeiden. Danach aber war Schluß. Nach der Geburt langes Ausschlafen, anschließend kam ihre Mama mit Brötchen zum gemeinsamen Frühstück. Danach schnurstracks Baby in den Maxi Cosi oder Edel-Kinderwagen (hatten die Anderen ja auch) und schon gings los zum Shoppen, auch wenn nur zwei Äpfelchen gekauft wurden. Man musste ja gesehen werden und Hummeln im Ar.... trieben sie täglich in die Supermärkte.
Und an Wochenenden bei guter Wetterlage zu Kirmesveranstaltungen, weil sie diese ja so liebte.
Was sie vor der Ehe alles an Vorzügen wohl nicht kannte wie z.B. guten Wein, gutes Essen, Restaurantbesuche, jährliche Einladungen von Lieferanten zu Sommerfesten einschl. Flug und Übernachtung, Kinderbekleidung von GAP (durch meine Eltern oder meinen Bruder von dessen USA-Reisen), all das hob natürlich /leider ihren Anspruch an´s Leben und den Lebensstandard. Prawns waren ihr bis dahin völlig unbekannt und ließen sie zunächst ob deren Ansicht erschaudern. Als jedoch meine Mutter sie einmal überredete, bei einem Abendessen doch diese zu probieren, war´s vorbei dem Abscheu. Ihre "Freundinnen" mussten von diesem Hochgenuss sofort erfahren und man hockte sich zusammen, die neuen Erfahrungen zu genießen. Raclette, völlig unbekannt bis dahin.
(Ich könnte unendlich lang fortfahren, erspare dies ber den Lesern.
Und nun?
Meine große Sorge ist das Abgleiten meines Sohnes in das frühere Niveau seiner Mutter (man munkelt, dass ihr nunmehr in einem Jahr zweiter "Beschlaf-Abschnittsgefährte" schon wieder vor dem Austausch steht und sie (laut Insidern) schon wieder brünftig sei.
Der Sohn ihres Halbbruders hat bis zu seinem 11 Lebensjahr ähnliches erleben dürfen, bis bekannt wurde, dass er sich das Leben nehmen wollte.
Kein Mensch aus der Familie hat sich dafür interessiert. Er kam halt in eine geschlossene Einrichtung, bis sich sein Zustand gebessert hatte.
Und soetwas werde ich garantiert nicht tatenlos hinnehmen und zulassen!
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Gar nichts musst du eintragen.
Es kann nur passieren, dass so gerechnet wird, als wenn du diese Steuerersparnis hättest.
Nur dann kannst du auch den Nachteilsausgleich gegen rechnen.
Es kann nämlich nicht sein, dass du den Ertrag des Realsplitting bzwar mit ihr teilen musst, aber den Nachteil alleine tragen musst.
Das musst du dem Richter nur sehr genau erklären.
(14-01-2011, 10:29)Terbeck schrieb: Ich habe bewusst die Entscheidung zum Trennungsunterhalt abwarten wollen,bevor ich die Frage des Realsplittungs, der Erstellung der Anlage U überhaupt in Betracht ziehe, ... Sie haben also von Okt. 2009 an niemals einen Euro TU gezahlt? Hatte das AG bereits TU ausgeurteilt?
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@blue
Im ersten Rechtszug hat die Familienrichterin eine Vielzahl von Kalkulationen und Einkommensvorhersagen für mich in die Welt gesetzt. Ich habe nicht ohne Grund durch eine Beschwerde die Angelegenheit nun zum OLG gebracht, damit eine klare Entscheidung getroffen wird, mit der der TU bis zur Scheidung klare Zahlen darstellt, denn ich bin mir sicher, dass meine "arme" Ex keinen Cent zuviel gezahlten Geldes zurückerstatten kann/wird.
Ich habe von Okt. 2008 bis Jan. 2009 die volle Miete und die Mietnebenkosten für das gemietete Haus mit mtl. 750,00 Euro überwiesen.
Daneben ab Jan. 2009 für den Sohn 327 Euro und für die Holde 333 Euro als "Vorschlag" der Richterin u.V. überwiesen bis dato.
Deshalb will ich nun wissen, was tatsächlich auf mich zukommt ko. Wo beim OLG.
Bleibt zumindest eine Differenz zwischen 750-333. Für 2009 wären zumindest noch diese 333 steuerlich hätten geltend gemacht werden können, was einen höheren TU/EU begründet.
Ansonsten kenne ich aus allen mir vorliegenden EU-Berechnungen, dass immer davon ausgegangen wird, diesen steuerlich geltend zu machen, und somit der Unterhalt höher ausfällt.
Während meiner Trennungszeit hatte ich die "Verbindlichkeiten" des Hauses auch übernommen und die Gegenseite und das Gericht hatten nie ein Wort darüber erwähnt. Wenn diese Verbindlichkeiten jedoch wegfallen, wird vom maximalen Unterhaltsanspruch ausgegangen.
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@blue
Für 2009 habe ich bis dato noch keine Steuererklärung abgegeben; aus gutem Grund. Denn die gegn. Mannschaft war ganz heiss darauf, auf der Basis der Steuererstattung für 2008 diese fette Summe auch auf 2010 anrechnen zu lassen.
Zwar zeterte man ob meiner Kilometer zur Arbeitsstelle und der dazu vom FA anerkannten Steuererstattung, zuckte dann aber doch etwas zurück, als der Hinweis erging, dass sich mit dem Gequängel um die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Anzahl der Arbeitstage wohl oder übel ein ggf. dann reduzierter Steuererstattungsbetrag ergeben würde, der die Reduzierung der "kalkulierten" TU-Zahlungen zur Folge hätte.
(14-01-2011, 21:51)Terbeck schrieb: Denn die gegn. Mannschaft war ganz heiss darauf, auf der Basis der Steuererstattung für 2008 diese fette Summe auch auf 2010 anrechnen zu lassen. Kenn ich. Mein "variables" Gehalt wurde auch immer auf das Maximale "aufgerundet". Bei Gericht wird meist davon ausgegangen, dass dieses, oder in Zukunft ein höheres Gehalt, erreicht wird.
Ich ahne, dass Du nicht irgendwo fest angestellt bist. Das macht die Sache natürlich etwas schwieriger und undurchschaubarer.
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Bei mir hat sich der OLG-Heini extra das Einkommen von 3 Jahren geben lassen um daraus das höchste Einkommen raus zu suchen und nicht etwa den Mittelwert und das zur Grundlage für den gesamten Zeitraum genommen und für die Zukunft, in der ich ab dem Monat darauf arbeitslos war.
@Terbeck:
Ich habe mir gerade die Mühe gemacht, ein Zitat eines meiner Urteile abzutippen.
Wegen Verwirkung, und so...
Für das Maß der Unterhaltsabsenkung ist -- zusätzlich zu den Kindesbelangen -- eine Gesamtwürdigung des Verhaltens und der Verhältnisse der Klägerin zu 1) und des Beklagten vorzunehmen. Auf der Seite der Klägerin sind neben dem schwerwiegenden Fehlverhalten gegenüber dem Beklagten ihre Betreuuungsleistungen, ihre gegenwärtige Erkrankung und - daraus fogend - das Fehlen eines eigenen Einkommens zu berücksichtigen.
Auf der Seite des Beklagten ist Zahlungsfähigkeit gegeben, allerdings ist er finanziell durch das Verhalten der Klägerin zu 1) geschädigt worden. Ebenso ist sein Vertrauen auf die Ehrlichkeit seiner früheren Ehefrau und die Angemessenheit seiner Zahlungen enttäuscht worden.
Das Gericht hält eine Absenkung der -rechnerisch begründeten- Unetrhaltsansprüche der Klägerin zu 1) um monatlich 100 EUR für angemessen.
Die Interessen der Kinder werden dadurch - soweit erkennbar - nicht beeinträchtigt.
@Terbeck...
und hier kommt ein Zitat aus dem Senatsbeschluss von vor zwei Tagen in Sachen Verwirkung in meiner Sache
...dDer Senat schliesst sich der Auffassung des Familiengerichts an, wonach die vorgetragenen Verhaltesnweisen der FRAUxxx auch dann, wenn sie wie vom ANTRAGSGEGNER vorgetragen als wahr unterstellt werden, NICHT ausreichen, um eine Verwirkung ihres Unterhaltsanspruches zu begründen...der Unterhaltsanspruch ist jedenfalls vorliegend nicht verwirkt...
...der Antragsgegner und FRAUxxx, die Mutter SEINES Kindes, haben sich in einer Weise voneinander getrennt, die von MASSIVEN Auseinandersetzungen und GEGENSEITIGEN Vorwürfen geprägt war...dies ist dem Senat aus vorangegangenen Verfahren bekannt....
Zutreffend weist das FAMILIENGERICHT in dem angegriffenen Beschluss darauf hin, dass die Handlungsweisen der Frauxxx im Lichte DIESER Auseinandersetzungen zu sehen sind. Vor DIESEM Hintergrund und AUCH dem WEITEREN Hintergrund, dass FRAUxxx das GEMEINSAME, zur FRAGLICHEN ZEIT noch NICHT dreijährige Kind betreut und erzogen hat, reichen ANZEIGEN und VOLLSTRECKUNGSMASSNAHMEN zur Begründung EINES Veriwrkungstatbestandes nicht aus....
1. Ich habe keine Anträge bei Gericht gestellt
2. In 1600 Seiten Aktenpapier fand sich nicht Beleidigendes von mir
gegen die KM
3. die KM verschleppte unser Kind fünf Monate vor seinem dritten
Geburtstag bei vorliegend gemeinsamer Sorge ins Frauenhaus
4. Mit fraglicher Zeit sind exakt diese fünf Monate genannt, denn davor
bis rückwirkend seit seiner Geburt wohnte und lebte mein Sohn völlig
korrekt mit Haushaltbescheinigung in meinem Haushalt, sprich, er
war auf mich angemeldet und allein deshalb war ich nicht verpflichtet
mir selbst Unterhalt für meinen Sohn zu zahlen und schon gar nicht
seiner Mutter. Das erkannte das Jobcenter erst Ende 2010 an...
usw usw usw....
Jetzt hast Du ein positives und ein negatives Statement dazu.
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(14-01-2011, 22:08)blue schrieb: (14-01-2011, 21:51)Terbeck schrieb: Denn die gegn. Mannschaft war ganz heiss darauf, auf der Basis der Steuererstattung für 2008 diese fette Summe auch auf 2010 anrechnen zu lassen. Kenn ich. Mein "variables" Gehalt wurde auch immer auf das Maximale "aufgerundet". Bei Gericht wird meist davon ausgegangen, dass dieses, oder in Zukunft ein höheres Gehalt, erreicht wird.
Ich ahne, dass Du nicht irgendwo fest angestellt bist. Das macht die Sache natürlich etwas schwieriger und undurchschaubarer. @blue, die Ahnung trügt.
Ich bin seit 18 Jahren in ungekündigter Anstellung tätig, muss aber leider dienstlich einen Teil meiner berufl. Tätigkeit im Ausland verbringen (Emirate, Lettland, Afghanistan, Weißrussland, Westafrika etc.), allerdings immer nur für max. 4-5 Tage je Trip. Bin im organisatorischen Bereich tätig.
Ich beziehe im Gegensatz zur Auffassung der RAe meiner Ex keine Spesen (Pauschalzahlungen), sondern erhalte meine Aufwendungen (Übernachtung, Frühstück und 1 Mahlzeit), Parkgebühren, Fahrten zum Flughafen, erstattet.
Da ich dies mit Kreditkarten bezahle und mir mein Arbeitgeber die Beträge entweder cash oder per Überweisung zahlt, hat meine Ex daraus konstruiert, dass ich Spesen bekäme und diese dem Einkommen zuzurechnen seien. (Und das soll man gegn. Anwälten und Richtern erklären können ??) Dazu kommt, dass die gegn. Seite behauptet, ich würde eigene Lebenhaltungskosten dadurch sparen. Solche Mutmaßungen kann man denen nicht austreiben, selbst wenn man die Frage nach einem zweiten Essen, nach Getränken (unterwegs oder zwischendurch) stellt.
Auch dass in den meisten Ländern das Zwischendurch für erkennbare Ausländer erheblich teuerer ist, geht in deren Köpfe nicht hinein.
Da werden die abstrusesten Kalkulationen aufgestellt.
Ich bin i.d.R. pro Jahr etwa 260 Tage beruflich tätig. Dazu zähle ich natürlich auch die Samstage und Sonntage, an denen ich entweder im Flieger oder bereits in den islam. Ländern angekommen bin und arbeite.
(unvorstellbar für diese Schwarzkittel, auch wenn man Bordkarten der Fluggesellschaften über Hin- oder Rückflug beigefügt hat)
Akribisch wurde "ausgerechnet", dass meine Wochen-Arbeitstage im Ausland (Mo-Fr.) im verg. Jahr 72 Tage ausgemacht haben und somit kalkulatorisch zwei Wochen pro Monat Auslandseinsatz waren (???).
Daraus resultierend würde ich ja pro Tag etwa 15-20 Euro Lebenshaltungskosten einsparen, die auf mein Gehalt aufzurechnen seien.
Dies nur ein kleiner Auszug der gegn. Argumente.
Das zum Thema Festanstellung.
Ihr könnt mir alle glauben, dass ich bereits mehrmals mit dem Gedanken gespielt habe, mich in die Emirate versetzen zu lassen mit Wohnsitz und allem drum und dran. Aber, damit wäre garantiert Schluss mit meinem vierzehntägigen Umrangsrecht, weil dies meine Ex dazu wieder nutzen würde, mich des Versuchs der Kindesentführung ins Ausland zu verdächtigen mit dem Ergebnis, dass max. ein Umgang unter Aufsicht oder mit noch erheblichereen Einschränkungen möglich wäre.
Ich kann Dir nur wünschen, dass Dein OLG-Senat etwas realistischer an die Sache rangeht, wie mein damaliger. Das Einkommen weswegen ich damals verurteilt wurde, habe ich bis heute nicht erreicht. Da die Pfändungsversuche (komplett ausgeurteilter Betrag) fehlschlugen, zahle ich heute noch die Schulden in kleinen Bröckchen ab.
Betreffend dem BU in meiner Sache hatte ich Glück. Warum? Bitte nachlesen in meinem Tread.
@terbeck, berichte doch mal, wie es beim OLG war.
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@blue
so wie ich es befürchtet habe.
Seit Jan. verg. Jahres habe ich für die holde Weiblichkeit 33 Euro mehr als vom Fam. Ger. gefordert gezahlt. Für meinen Sohn 36 Euro mehr.
Aber dann fingen zwei der drei Richter an zu rechnen, murmelten etwas miteinander, stellten fet, dass ich im Ausland pro Tag 20 Euro gespart hätte, dass mein Umgangsrecht mit ca. 8 TSD km pro Jahr unangemessen sei und auf 50 Euro im Monat zu reduzieren wäre, dass ich mir 150 Euro aus Realsplitting anzurechnen hätte und dass meiner Holden dank dieser Rechenkünste insgesamt noch für das vergangene Jahr 1980,00 Euro nachzuzahlen wären.
Einziger Lichtblick war die Ablehnung der VKH für die Holde!
Ansonsten hat mein Anwaltsdepp "versehendlich" nicht alles angegeben, was für die Entscheidung relevant gewesen wäre.
Aber man steht dann dort vor den "Schranken" des Gerichts und wird niedergelabert
Gestern erhielt ich Nachricht meiner privaten Rentenversicherung.
Diese besteht seit Dez. 1999; ich habe (leider) im Jahr 2003 geheiratet und bis 11/2010 bestand die Ehe.
Die Versicherung hat nun ausgerechnet, dass bis zum Beginn der Ehezeit ein Versicherungswert von 1.466,00 Euro , während der Ehe 9.863 Euro Ehezeitanteil bestehe, von dem ich 50 Prozent abzutreten hätte.
Ich bin zwar kein Mathematiker, aber nach Adam Riese sind bei insgesamt 132 Beitragsmonaten mit einem Gesamtwert ver Police von 11.330 Euro die anteiligen 89 Ehemonate ab- bzw. auszurechnen nach einer einfachen mathematischen Formel, die dann "nur" 7.640 Euro als zu teilende Hälfte darstellen dürfte.
Aber anscheinend ist ein zu Scheidender immer der Dumme und Zahlesel.
Meine Ex hockt mit ihrem neuen Neuen in einem voll eingerichteten Haus, von dessen Inhalt mir die Hälfte gehört. Aber .... wie soll ich die Verzögerungstaktik seit mehr als einem Jahr der erbetenen Herausgabe des Hausrates behandeln, wenn mein Anwalt seit mehr als 8 Monaten dazu nicht mehr mit seinem "Kollegen" kommuniziert hat. Mein Verdacht ist, dass beide diese Hausratsteilung bis nach dem Scheidungstermin hinauszögern wollen, um dann mit einem weiteren Mandat Kasse zu machen.
Mein Sohn schmiert in der Schule immer mehr ab. Jetzt soll er lt. Klassenlehrerin zur Ergotherapie, weil er unkonzentriert sei und seine Leistungen nachlassen würden. Das ist kein Wunder, wenn die treusorgende Mutti keine Zeit für die Beobachtung der Schulaufgaben und das notwendige Üben hat, mir übel wird, wenn ich Freitags ihn und seinen Tornister abhole und seine Übungshefte prüfe. Ich könnt einen Knüppel nehmen und der Kindesmutter auf den Schädel prügeln, bis sie endlich einsieht, dass mein Sohn nicht nur als Geldquelle dient, sondern gerade in der prägenden Zeit vollste Aufmerksamkeit benötigt.
Aber ihre Aufmerksamkeit ist völlig auf ihren neuen Neuen gerichtet, der Freitags von seiner LKW Tour bei ihr einfliegt, es sich in meinen hälftigen Hausratsgegenständen (techn. neuer Stand Okt. 2009) gemütlich macht und die "Sehnsüchte" und "Bedürfnisse" der Ex zufriedenstellen muss.
Mein Sohn darf dann im Kinderzimmer spielen oder wird zu "Freunden" verbracht.
Und wenn ich, wie heute, mit ihm Schulaufgaben übe, zeigt sich seine Unkonzentriertheit, seine Probleme beim Lesen und Schreiben.
Die Lehrerin konstatiert eine hohe Intelligenz, aber was nützt mir dies.
Ich frage mich allen Ernstes, was ich noch tun kann, noch tun muss, um endlich das Kind aus diesem negativ besetzten Umfeld befreien zu können.
Ich denke mal, dass mein Anliegen hier richtig angebracht ist, denn es geht um Verwirkung. Hatte das bereits mal erwähnt.
Wichtig
Mein Kind ist heuer fünf und wohnte und lebte von seiner Geburt an bis zur Flucht der KM ins (autonome Frauenhaus) in meinem Haushalt angemeldet. Die Flucht der KM passierte fünf Monate vor der Vollendung seines dritten Lebensjahres. Ab der Flucht der KM begann der fiese Krieg der KM gegen mich. Ein dutzend Strafanzeigen, permanentes Anschwärzen beim Arbeitgeber (interne Strafanzeigen meines Arbeitgebers gegen mich) und mehrere Versetzungen von mir. Die Krönung war das Jobcenter mit seinen nachweislich auf Lüge der KM (Sozialleistungsbetrug) aufgebauten Verfahren gegen mich.
Das Jobcenter lies mittlerweile alles gegen mich fallen, bis auf den vorgenannten Zeitraum. Grund war mein Freispruch vor Gericht wegen Unterhaltspflichtverletzung. Jetzt will das Jobcenter noch die o. a. fünf Monate wegen wie gesagt BU für die KM durchziehen. Also beantragte das Jobcenter beim FamG ein Vorverfahren gegen mich. Ich stellte Gegenantrag und berief mich auf § 1579 BGB, alos Verwirkung.
Der bekn....Richter verweigert mir die VKH. Er meint, Verwirkung sei nicht geeignet die Forderung abzuwehren. Er berief sich auf die Sache mit der Billigkeit, aber ansonsten seien meine Verwirkungsgründe einfach nur im Zusammenhang mit der streitbehafteten Trennung von der KM zu sehen und daher hier für Verwirkung ungeeignet.
Die Sache war mit Beschwerde beim OLG,das schließt sich allerdings der Meinung vom AG an. Ich soll anerkennen, was kostenmindernd sei, die Gerichtskosten wären demnach dann nicht so hoch.
Ich habe zwei Wochen Zeit, um meine Entscheidung dem Gericht mitzuteilen. Sollte ich nicht anerkennen, gibt es eine Anhörung. Und genau auf die ziele ich ab. Diese Anhörung ist für mich die Gelegenheit schlechthin, zum Gegenschlag gegen das Jobcenter und die KM auszuholen. Die beiden haben nämlich einen Deal gemacht. Erst haben die sich vor Gericht gegenseitig gestritten, dann haben die ihren Streit beigelegt und DANN ging die KM im Auftrag des Jobcenter zur Polizei und zeigte mich wegen Unterhaltspflichtverletzung an. Damit versucht das Jobcenter, einen dreijährigen Sozialleistungsbetrug der KM unter den Tisch fallen zu lassen mit logo mir als Buhmann.
Wie gesagt, ich werde bestimmt nicht anerkennen.
Gebt mir mal paar Tipps in Sachen Taktik vor Gericht. Danke.
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