Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anwälte: Wir wissen, dass wir Mist bauen, tun es aber trotzdem
#1
Anwaltspodiumsdiskussion auf dem 1. Bayerischen Familiengerichtstag

"Berufsrechtlich eindeutig verboten ist aber, den Auftrag des Mandanten einfach zu ignorieren und zusammen mit dem anderen Verfahrensbeteiligten am Mandanten vorbei zu agieren, nur um eine kindeswohlgerechte Lösung zu erreichen. Dies stellt insbesondere die AnwältInnen immer wieder vor Probleme, die sich auch dem Kindeswohl verpflichtet fühlen."

Anders gesagt: Selbst wenn ein Anwalt ganz genau weiss, dass ein Kind dabei drauf geht, darf er sich nicht am Kindeswohl orientieren, sondern nur am schädigenden Mandanten. Die Anwälte sehen da vielleicht keinen Ausweg, aber ich sehe einen sehr Einfachen: Beteiligte der Helferindustrie, die wissentlich das Kindeswohl missachten um Partikularinteressen durchzusetzen, gehören radikal ausgeschlossen. Zu fordern ist ein Anwaltsverbot für die meisten Familiensachen, jedenfalls in den unteren Instanzen. Das dient dem Kindeswohl am besten.

Ausserdem ist den Damen und Herren Anwälten auch bewusst, was sonst so alles unterm Talar schiefläuft:

"Im übrigen droht durch den immer stärker werdenden Konkurrenzdruck die Kollegialität unter den Anwälten immer weiter verloren zu gehen. Zu viele Anwälte verdrängen offenbar, dass sie schon berufsrechtlich verpflichtet sind, keine bewussten Unwahrheiten zu verbreiten und ohne Veranlassung durch die Gegenseite keine herabsetzenden Äusserungen tätigen dürfen"

Es ist diesen Figuren also absolut bewusst, dass sie lügen und hetzen. Begründung: Weil das am meisten Geld bringt. Wie kann man eigentlich einen Berufsstand nennen, dessen Geschäftsmodell auf Lüge, Hetze und Kindeswohlmissachtung basiert?

Wer alles lesen will: http://anonym.to/?http://www.justiz.baye...nw_lte.pdf
Zitieren
#2
Es gibt eben einfach zu viele schlechtarbeitende Anwälte. Ob sich schlechte Anwälte und schlechte Mütter die Waage in etwa halten?
Zitieren
#3
(01-03-2011, 16:13)p schrieb: "Berufsrechtlich eindeutig verboten ist aber, den Auftrag des Mandanten einfach zu ignorieren und zusammen mit dem anderen Verfahrensbeteiligten am Mandanten vorbei zu agieren, nur um eine kindeswohlgerechte Lösung zu erreichen. Dies stellt insbesondere die AnwältInnen immer wieder vor Probleme, die sich auch dem Kindeswohl verpflichtet fühlen."

Das Problem entsteht aber nur, wenn der Anwalt zur Übernahme des Mandats nicht nein sagen kann, wenn er etwas vertreten soll, was so bedenklich ist.
Zitieren
#4
Berufsordnung Rechtsanwälte (BORA):

Zitat:§ 1 Freiheit der Advokatur
...
(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Hervorhebung durch mich.

Die RAtte meiner Exe pellte sich ebenfalls ein Ei drauf.
Zwei Jahre später entlockte ich Exilein, im Verlauf eines kleineren Schriftwechsels, eine Relativierung, für die ich mich im Anschluss artig bedankte. Big Grin
Seither hat sie ihre Schreibwut erfolgreich und nachhaltig überwunden, will alles am liebsten mündlich vereinbaren. Rolleyes
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#5
(01-03-2011, 16:13)p schrieb: Wie kann man eigentlich einen Berufsstand nennen, dessen Geschäftsmodell auf Lüge, Hetze und Kindeswohlmissachtung basiert?

Hattest Du nicht mal "Robentäter" im Angebot?
Alternativ würde ich schlicht "Verbrecher" vorschlagen.
Zitieren
#6
(01-03-2011, 23:26)lordsofmidnight schrieb:
(01-03-2011, 16:13)p schrieb: Wie kann man eigentlich einen Berufsstand nennen, dessen Geschäftsmodell auf Lüge, Hetze und Kindeswohlmissachtung basiert?

Hattest Du nicht mal "Robentäter" im Angebot?
Alternativ würde ich schlicht "Verbrecher" vorschlagen.

Moment mal.Ein Anwalt kann erzählen, soviel er will. Zu entscheiden haben andere.

Das sind für mich die wahren Straftäter, wenn man will, auch Verbrecher.

Ein Anwalt hat das Recht, vielleicht sogar die Pflicht, das Beste für seinen Mandanten raus zu holen. Der Mandant ist zweifellos das Kind. Aber die meisten Kinder, ja selbst viele Erwachsene stehen vor Gericht, wie der sprichwörtliche Ochs vor der Apotheke.

Wenn aber alles gewissenhaft vorgetragen wird, und die richterliche Entscheidungsfreiheit läßt zu dass §§ völlig anders gedeutet werden, als die Gesetzgebung meint, dann liegt es zuallererst an Richterinnen und Richtern.

Hier in Augsburg wurden die fiktiven Einkünfte schon lange außer Betrieb gesetzt, nachdem das BVerfG mehrmals entschieden hat, dass dieser § nur in Ausnahmefällen auf den barunterhaltspflichtigen anzuwenden ist.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#7
Die Verlogensten und die Quelle der Heuchlerei dieses Berufsstandes bilden die, die sich zusätzlich noch Mediatoren und Mediatorinnen nennen!
Zitieren
#8
(01-03-2011, 16:13)p schrieb: "Berufsrechtlich eindeutig verboten ist aber, den Auftrag des Mandanten einfach zu ignorieren und zusammen mit dem anderen Verfahrensbeteiligten am Mandanten vorbei zu agieren, nur um eine kindeswohlgerechte Lösung zu erreichen. Dies stellt insbesondere die AnwältInnen immer wieder vor Probleme, die sich auch dem Kindeswohl verpflichtet fühlen."

Das klingt in meinen Ohren wie eine Schutzbehauptung.

Tatsächlich aber kann ein Anwalt mit einer Beratung, (im Interesse des Kindes oder auch der Familie) nicht in den Rechtsstreit zu gehen, nur 100-200 Euro verdienen. Und außerdem ist er einen potentiellen Kunden los. Kommt es aber zum Rechtsstreit, bleibt ihm ein Mandant möglicherweise für Jahre erhalten ...

p schrieb:Anders gesagt: Selbst wenn ein Anwalt ganz genau weiss, dass ein Kind dabei drauf geht, darf er sich nicht am Kindeswohl orientieren, sondern nur am schädigenden Mandanten.

... also ist das doch nur Rechtfertigungsgesülze.

p schrieb:Beteiligte der Helferindustrie, die wissentlich das Kindeswohl missachten um Partikularinteressen durchzusetzen, gehören radikal ausgeschlossen. Zu fordern ist ein Anwaltsverbot für die meisten Familiensachen, jedenfalls in den unteren Instanzen. Das dient dem Kindeswohl am besten.

... und dem Familienwohl. Das sehe ich ganz genau so.
Zitieren
#9
Kindeswohl, Interessenwahrung des Mandanten ?
Grimm´s Märchen sind da glaubwürdiger, als die meisten Anwälte.
Kommt man zum ersten Mal in seiner Trennungsangelegenheit zu einem "ach so hochgelobten" Anwalt, wird dieser das Blaue vom Himmel versprechen, einen Zettel aus seiner Schublade (oder durch Zuruf zu seiner Schreibkraft um denselben bitten) und dieser Zettel nennt sich Vollmacht.
Damit hat der Anwalt die volle Macht über den Fortgang, damit auch die volle Macht auf Geld des Mandanten, weil er ja nur seine (?) Interessen vertritt.
Und was geschieht dann?
Der Herr Anwalt begibt sich in einen kollegialen Schriftverkehr mit seinem Gegenpart. Man argumentiert, bespricht sich wieder und schreibt Wünsche oder gar Forderungen nieder. Papier ist geduldig.
Und wenn es dann (wie in meinem Fall) darum geht, mal etwas forscher gegenüber dem JA oder gar dem Familiengericht aufzutreten, wird wieder pflaumenweich diskutiert, der Mandantenwunsch übersehen, weil man ja kompromissfähig bleiben will.
Im Termin zum Umgangsrecht vergaß mein "Advokat", dass es außer den Sommer- auch noch andere Ferien zu regeln gilt. Auf Nachfrage der Richterin reagierte er gar nicht. Hinterher meinte er, das würde sich ja automatisch ergeben und einspielen.
Im Dez. des vorletzten Jahres schrieb er seinen gegn. Kollegen an mit der Bitte, dessen Mandantin möge doch die Herausgabe des anteiligen Hausrates vornehmen. Antwort des Gegners: Haus- und Zutrittsverbot.
Ständiges Erinnern brachte noch drei butterweiche Briefchen, in denen höflich an den Herausgabewunsch erinnert wurde.
Meinem Advokaten deutlich erklärt, dass ich die Hausratsteilung möglichst vor dem Scheidungstermin erledigt sehen möchte, versuchte er einmal als schwierig zu begründen, weil ich dann ja eine eigene Wohnung nachweisen müsste für den Herausgabeanspruch. Blödsinn, bitte regeln Sie das vor der Scheidung, sonst wird wieder weiteres Honorar kassiert.
Angeblich hat er zwischenzeitlich dem gegn. Kollegen bereits 2 x die Hausratsliste übermittelt (keine Kopie für mich).
Gestern erhalte ich von ihm eine eMail mit der Information, dass der Scheidungstermin nun in 14 Tagen stattfindet und er beabsichtigt, in diesen Termin die Hausratsaufteilung einzubringen.
Was sagt man denn dazu ?
Interessenwahrung für den Mandanten ?
oder
Interessenwahrung ausschließlich für das eigene Bankkonto.

Ein Anwalt gewinnt immer, und wenn auch nur zu Lasten seines Mandanten.
Zitieren
#10
(02-03-2011, 09:57)Terbeck schrieb: Kommt man zum ersten Mal in seiner Trennungsangelegenheit zu einem "ach so hochgelobten" Anwalt, wird dieser das Blaue vom Himmel versprechen, einen Zettel aus seiner Schublade (oder durch Zuruf zu seiner Schreibkraft um denselben bitten) und dieser Zettel nennt sich Vollmacht.

Und das, was dann folgt, nennt sich in anderen Bereichen Prostitution.
Zitieren
#11
Hätt ich doch nur eine relativ junge Anwältin genommen.
Dann hätt ich doch für mein Honorar einen etwas besseren/anderen Gegenwert einfordern können, oder?
Zitieren
#12
Es gibt aber noch Anwälte mit Ehre mir persönlich ist einer bekannt

Hier ein Ratschlag auf seiner Internetpräsens:

Das Beste ist für Sie ganz sicher: Sie brauchen gar keinen Anwalt. (Glückwunsch!)

Aber was ist, wenn Sie doch einen brauchen? (Es gibt viele davon, die meisten sind ganz nett und gut sind sie sowieso alle).

Sie können sich von einem fetten Briefkopf beeindrucken lassen mit Büros in Dubai, Bukarest und Brisbaine, vor allem, wenn Sie häufiger in Dubai, Bukarest und oder Brisbane was zu erledigen haben. Oder Sie wenden sich an einen Anwalt, der sich sehr spezieller bis bizarrer Tätigkeitsschwerpunkte oder Interessensgebiete berühmt. Da es im Streitfall auf zahlreiche, ganz andere Fragen aus dem Schuld-, Vertrags- oder Prozessrecht ankommt, seien Sie nicht allzu enttäuscht, wenn Sie nicht ins Schwarze getroffen haben.

Nichts geht über Erfahrung! Unsere Kanzlei besteht seit mehr als 30 Jahren und hat viele tausend Rechtsangelegenheiten erledigt und Rechtsstreite geführt. Über alle Rechtsgebiete von A (wie Atomrecht und Arbeitsrecht) bis Z (wie Zivilrecht und Zwangsvollstreckung).



Deswegen:

Wenn Sie wirklich einmal das Gefühl haben, dass es ohne Anwalt nicht geht -
warum rufen Sie nicht einfach an?

Zitieren
#13
Toll, dass und wenn es solche honorigen Anwälte gibt und der/die Eine oder Andere erstklassige Erfahrungen gemacht haben.
Aber offensichtlich ist die Mehrheit der hier Schreibenden eher enttäuscht oder hatte eine falsche Vorstellung von der Qualität des Anwaltes.

Wäre es denn nicht überlegenswert, wenn die Teilnehmer dieser Foren für ihre speziellen Belange (Trennung, Scheidung) die ihnen sehr positiv erkannten Anwälte einmal einstellen, ohne besondere Bewertung wegen der Risiken.
Aber was spricht dagegen, wenn hier ein paar beachtenswerte Kriterien eingestellt werden. Das wird doch helfen.
So könnten aus den verschiedenen Regionen in Deutschland ein paar Betroffene die ihnen bekannten Anwälte mit positiver Bewertung melden.
Nichts negatives bitte!
Zitieren
#14
@Terbeck
mach mal neues Thema auf die Idee ist ganz gut.
Problem wird nur wenn geldgeile Anwälte sich im Forum anmelden um sich zu bewerben.
Also alle Angaben ohne Gewähr und Haftungsausschluss.
Zitieren
#15
Das einfachste ist, man geht auf die Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes, gibt ein Stichwort ein und schaut sich die Beschlüsse dort an.

In allen Beschlüssen des BVerG ist steht auch die Kanzlei, die Antrag auf Überprüfung gestellt hat.

Schon hat man doch eine Auswahl an entsprechend honorigen Kanzleien.

Meinen jetzigen Anwalt habe ich auf jeden Fall so gefunden und ich bin zufrieden mit ihm.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#16

"In allen Beschlüssen des BVerG ist steht auch die Kanzlei, die Antrag auf Überprüfung gestellt hat."

Auf dieses Lotteriespiel würde ich mich nicht einlassen, es sei denn ich verfüge über eine derart gefüllte Kriegskasse, wie dies für die meisten Antrage bzw. die Honorare der dazugehörigen Anwälte notwendig ist.

Mir sind da die Leidensgenossen lieber, aus deren Schar sich positive Empfehlungen herauslesen lassen.

Zitieren
#17
(02-03-2011, 20:09)Camper1955 schrieb: Meinen jetzigen Anwalt habe ich auf jeden Fall so gefunden und ich bin zufrieden mit ihm.
Du solltest trotzdem unterscheiden zwischen Strafrecht und Familienrecht. Ich möchte behaupten, dass die meisten sich hier eher mit dem Familienrecht rumschlagen.

Im Familienrecht ist die große Hürde der BGH. Und dort einen "Spezialisten" zu finden, der dort zugelassen ist, ist gerade nicht so einfach!


Zitieren
#18
(02-03-2011, 21:59)blue schrieb: Du solltest trotzdem unterscheiden zwischen Strafrecht und Familienrecht. Ich möchte behaupten, dass die meisten sich hier eher mit dem Familienrecht rumschlagen.

Im Familienrecht ist die große Hürde der BGH. Und dort einen "Spezialisten" zu finden, der dort zugelassen ist, ist gerade nicht so einfach!

Mein Anwalt ist Fachanwalt für Familien- und Strafrecht

Das alles kann man dann ergoogeln, wenn man nur den Kanzleinamen und den Ort hat.

Es muss ja aber auch nicht derselbe Anwalt sein, wie das bei mir der Fall war. Vielleicht ist aber in der Kanzlei für Familienrecht auch ein Strafrechtler und umgekehrt.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#19
(02-03-2011, 23:16)Camper1955 schrieb: Es muss ja aber auch nicht derselbe Anwalt sein, wie das bei mir der Fall war. Vielleicht ist aber in der Kanzlei für Familienrecht auch ein Strafrechtler und umgekehrt.
Wir reden anscheinend aneinander vorbei.
Was ich meine ist, dass im Strafrecht "Indizien" nicht ausreichen, welche im Familienrecht von Robenträgerin oder Robenträger ausreicht und dann interpretiert werden.

Nicht umsonst hatte der BGH in http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3955 ordentlich eins auf´s Maul bekommen!
Zitieren
#20
(02-03-2011, 23:30)blue schrieb: Wir reden anscheinend aneinander vorbei.
Was ich meine ist, dass im Strafrecht "Indizien" nicht ausreichen, welche im Familienrecht von Robenträgerin oder Robenträger ausreicht und dann interpretiert werden.

Ich weis schon was Du meinst Blue.

Ich brauch einen Fachanwalt, der notfalls bereit ist, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Nicht nur für Dich alleine, sondern auch für alle anderen in ähnlich gelagerten Fällen.

Mein Anwalt ist damals in seiner Eigenschaft als Anwalt für Familienrecht vors Bundesverfassungsgericht gezogen.

Er wäre aber auch bereit, mit mir in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Strafrecht vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, wenn es notwendig werden sollte.

Und genau das ist es doch, was wir wollen, Rechtssicherheit nicht nur für uns, sondern auch für alle anderen, ähnlich gelagerten Fälle.

Für mich ist mein Kampf gegen die Robenträger nicht nur ein Kampf für mich alleine, sondern für alle anderen in einer ähnlichen Situation.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#21
@blue...

Du hast den großen Unterschied erfasst. Im Strafrecht zählen reine Fakten und sind die nicht da, Pech gehabt. Im Familienrecht und auch sonst im Zivilrecht gehts da drum, wer am Ende unterm Strich mehr Pluspunkte zu stehen hat und fertig. Und insbesondere im Familienrecht geht es auch immer um die Fiktivität wie hätte, können, sollen, würden, usw....

Gute Anwälte im Strafrecht hassen alles und jeden vor Gericht. Nur den Mandanten nicht. Den schützen sie wie ihre Baby. Deshalb erscheint z. Bsp. auch der Kachelmann nach außen so. Du brauchst im Strafrecht also den Miesesten von allen. Und davon gibt es nicht viele. Die Guten sind teuer, oder Du kennst sie ohnehin. Kachelmanns Anwalt ist vom Schlage eines Bossi. Der spielt in der Championsleague. Von dem lernt Kachelmann für den Rest seines Lebens. Kannste drauf wetten. Solche Anwälte tun sich weder Scheidungssachen, noch anderen zivilen Plunder an. Die streben nach höhreren Meriten. Gerichte fragen zu allererst nach dem Namen des Anwaltes vom Angeklagten. Und wenn die dann Namen wie den von Kachelmanns Anwalt hören, dann herrscht ALARM vor!

Im Familienrecht tummeln sich oft Looser. Stell Dir ne Insel für Lebrakranke vor und nur einer ist gesund. Der Mandant. Und der geht arbeiten und hat Geld. Und nur da wollen die Looser ran. Wenn ich zu einem Anwalt muss, stelle dem eine klare Frage und wenn der mir antwortetet drauf an, dann gehe ich wieder und tschüss.

Im Übrigen habe ich den Freispruch zur Unterhaltspflichtverletzung erhalten, weil ich nicht an die KM gedacht habe, sondern an meinen ganz persönlichen Popo. Egoistisch eben. Keine Gnade für Looser und Schmarotzer auf Kosten der Allgemeinheit.

Und wenn ich 13 Uhr heute vorm LSG als Zeuge Aussage in der Sache KM gegen Jobcenter, dann sage ich wahrheitsgemäß aus und das bedeutet dann für die KM Strg-Alt-Entf und wenn es ganz gut läuft, dann gilt Strg-Alt-Entf auch für das Jobcenter. Ich freue mich schon auf den Anwalt der KM, der ihr geraten hatte, dass sein Kollege gleich die U-Sache machen soll gegen mich, weil sie doch als arme, alleinerziehende Mutter nix zu befürchten hat, selbst wenn es schief geht.

Ich habe jedenfalls meine Ausbildungszeit in Sachen Strafrecht nicht mit Bildzeitung lesen vertan wie Andere.

Zitieren
#22
Es gibt einen Unterschied zwischen Straf und Zivilrecht? Auf dem Papier ja, aber alles andere ist mir irgendwie neu (gut, bin auch nicht in D geschieden). Aber da ist doch das Problem, der Richter, der die gleiche depperte Ausrichtung wie beim Strafrecht hat (also Spezialist für Straf und Zivilrecht ist, wie einige Anwälte hier) wendet die einfach auf das Zivilrecht an! Es gibt einen Verursacher (=Mann) und ein Opfer (=Frau) und schwups, der Rest wie im Strafrecht ...

Zusätzlich kann er sich noch etwas freier bewegen, da es hier keine öffentlichen Verfahren gibt und er alles in das Kindswohl reinorakeln kann was er will....

Das einzige was ich persönlich von einem Anwalt erwarte ist, das er weiss wie der Richter tickt um dort das meiste für mich raus zu holen. Da ist mir egal ob er Spezialist für Straf- oder Zivilrecht oder nur Gerichtsschreiber ist. Eine noch so tolle Kanzlei aus Berlin nützt mir in einem Verfahren im tiefsten Baden Würtember irgend wie garnix ... Ein Strafrechtler, der den Richter kennt und weiss welche Strippen er ziehen muss um den Richter in meine Richtung zu ziehen, ist mir dann in einem Familienverfahren wesentlich lieber....


Aber mal zurück zu den Anwälten die hier jetzt einen auf die Mütze kriegen ...
Wie läuft es denn ab? Mama und Papa erzählen ihren Bekannten von der Trennung, alle sagen nimm dir einen super Anwalt der da voll draufhaut (es sei denn die kennen sich mit Scheidung aus). So geht man auf die suche nach einem Spezialisten um selbiges zu machen... Ein grossteil der Väter und Mütter die zu uns kommen sind so drauf, bis wir die bei uns zurück auf den Boden holen ... Was macht denn der Anwalt hinterher? Doch nur den Willen seines Mandanten vertreten, draufhauen.

Das ganze Problem liegt doch im System als gesamten. Es geht doch garnicht darum die Eltern auf der Elternebene weiter als Team fortbestehen zu lassen, es geht nur darum schnellst möglich einen der beiden als Elternteil einzusetzen und den anderen als Versorger ... Und diese Vorgabe kommt vom Gesetzgeber (also unserer Gesellschaft als ganzes, die sich einen Dreck um die Kinder und die Interessen der Väter kümmert)....
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
Zitieren
#23
In meinen Augen geht es den Anwälten und Richtern weder ums Kindes- noch ums Elternwohl. Das Einzige Wohl dass sie sehen, ist das Wohl von Papa Staat.

Warum wurden in der Vergangenheit immer fiktiv Zusatzjobs verordnet? Ganz klar um die Steuerlast erhöhen zu können, wenn Papa mitspielt.

Warum ist bei 5 % berufsbedingtem Aufwand Schluss? Ganz klar, um die Werbungskosten von Papa senken und dessen Steuerlast damit erhöhen zu können.

Inzwischen hat man wohl gemerkt dass es so nicht klappt, und ist auf die Idee gekommen, nur noch einen Job zu "verordnen", dann aber mit einem Lohn, der wiederum Steuereinnahmen garantiert, wenn Papa ihn annimmt.

Wenn auch das nicht funktioniert, dann wird man wohl allmählich daran denken, auch Mama in die Steuerspirale einzubeziehen, indem man echte Niedriglöhner auf 0 setzt und durch Mama zwingt, Vollzeit arbeiten zu gehen.

Ist Mama die Unterhaltspflichtige und Papa der Betreuende, praktiziert man das sowieso schon seit Jahren.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste