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Entreicherung meiner Mutter
#1
Hallo Gemeinde !

So, bei mir ist eine neue Phase im Krieg eingetreten.
Fakten:
- Meine Eltern sind geschieden
- Meine Mutter ist mit einem über 10 Jahre jüngeren Mann verheiratet
- Meine Mutter ist inzwischen 70
- Ich habe keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter, verstehe mich absolut nicht mit ihrem Mann
- Ex und Kinder wohnen im Dorf in dem meine Mutter wohnt
- Zu meinen Kindern habe ich auch keinen Kontakt mehr, weil ich in der Vergangenheit ihnen immer nachrennen mußte, von ihnen nie die Initiative kam, daher wurde mir das zu blöd

Aus sicherer Quelle habe ich jetzt erfahren, daß nun das Programm, wie es bei vielen wiederverheirateten läuft, um den Kindern aus erster Ehe auch den Pflichtteil zu nehmen.
Fakten dazu:
- Haus wurde verkauft und in Miete gezogen
- Elternhaus von ihm wurde auch verkauft
- Eigentumswohnung steht laut immobilienscout inzwischen auch zum Verkauf

Mein ältester Söhn aus erster Ehe lebt ebenfalls im Dorf meiner Mutter.
Obwohl er erst seit wenigen Jahren verdient, hat er, wie ich jetzt auch erfahren habe, angefangen ein neues Mehrfamilienhaus zu bauen.
Mir ist natürlich klar, daß dort alles Vermögen meiner Mutter und ihres Mannes unter der Hand, unnachweisbar bar übergeben, einfließen wird.

Nicht falsch verstehen, die Kinder sollen alles bekommen, ich bin da nicht drauf angewiesen, bin voll und ganz mit unserem gesparten Geld beschäftigt, das reicht uns.
Ich will von meinen Eltern gar nichts erben.

Aber ich habe nun folgende Bedenken.
Wenn meine Mutter in ein Paar Jahren zum Pflegefall wird, wird ihre Rente niemals ausreichen.
Dann wird man auf mich zukommen, dann habe ich ein echtes Problem.....

Die Nachweise, daß Vermögen da war, habe ich in der Vergangenheit gesichert.
Ich besitze Kopien aller Grundbuchauszüge, in denen meine Mutter eingetragen ist.
Aber was bringt mir das, wenn nach 10 Jahren Zug um Zug alles verjährt ?

Da hätte ich gerne mal Eure Meinung, wie Ihr Euch an meiner Stelle verhalten würdet ?
Muß ich jetzt doch unser Vermögen ins Ausland schaffen ?
Was ich ursprünglich nicht, erst später machen wollte.
Aufgrund des Alters meiner Mutter und der nun neu eingetretenen Ereignisse ist nun wohl doch Eile geboten.

Wirklich eine dumme Situation, zum Glück funktionieren meine Spione noch dort hin.............
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#2
1. Sie darf unter Berücksichtigung der eventuell anfallenden Steuern verschenken, was und an wen sie will.
2. Nach zehn Jahren ist diese Schenkung für alle Zeit endgültig.
3. Wenn sie Pflegefall wird und ihr noch vorhandenes Einkommen und Vermögenswerte reichen nicht, dann wird sich der liebe Staat an alle ihre Kinder wenden, um sich bei denen zu bedienen.

So sind die Fakten. Da du aber innerhalb dieser kommenden zehn Jahre sowieso das Land dauerhaft verlassen wirst und damit nicht mehr greifbar, betrifft es dich noch nicht mehr.
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#3
(03-03-2011, 11:57)p schrieb: 1. Sie darf unter Berücksichtigung der eventuell anfallenden Steuern verschenken, was und an wen sie will.
2. Nach zehn Jahren ist diese Schenkung für alle Zeit endgültig.
3. Wenn sie Pflegefall wird und ihr noch vorhandenes Einkommen und Vermögenswerte reichen nicht, dann wird sich der liebe Staat an alle ihre Kinder wenden, um sich bei denen zu bedienen.

So sind die Fakten. Da du aber innerhalb dieser kommenden zehn Jahre sowieso das Land dauerhaft verlassen wirst und damit nicht mehr greifbar, betrifft es dich noch nicht mehr.

Alle Kinder ? Ich bin das Einzigste.
Nicht dauerhaft, das habe ich nie geschrieben.
Im nicht mehr erwerbsfähigen Alter, wollten wir ursprünglich nach Deutschland zurück.

Aber was ist, wenn meine Mutter z.B. in 3 Jahren zum Pflegefall wird ?
Wie kann ich nachweisen, wo das Geld gelandet ist ?
Gar nicht bei Bargeld, das ist das Problem.

Ich vermute auch, daß die Sache wieder von meinem Stiefvater kommt, der will mir nochmal so richtig eine reinwürgen............
neuleben
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#4
Das Thema ist nicht gerade klein.

Zunächst mal können 200000 EUR an Enkel steuerfrei verschenkt werden. Es kann also gut sein, dass alles legal gelaufen ist. Wenn die Mutter Pflegefall wird und nicht zahlen kann, wird der Sozialhilfeträger zunächst beim Ehepartner anklopfen, wenn da nichts zu holen ist alle Schenkungen zurückverlangen, solange noch nicht zehn Jahre vorbei sind. Ein zurückbehaltenes Wohnrecht gilt als Wert, d.h. der Sozialhilfeträger wird dafür Geld vom Beschenkten fordern. Danach bist du dran und wirst um Elternunterhalt angegangen. Und dann der Enkel, es gibt nämlich auch Grosselternunterhalt in der deutschen Unterhalts-Sippenhaft.

Das ist aber alles mit Vorsicht zu geniessen, darauf verlassen sollte man sich nicht. Elternunterhalt wird nämlich gerade zum Megathema, das wird noch bestimmender wie Kindesunterhalt werden. In den nächsten Jahren kommen die Jahrgänge mit kaputter Erwerbsbiographie in die Rente, Männer mit Minirente wegen eigener Scheidung und dem damit verbundenen Versorgungsausgleich, Männer die nie vorsorgen konnten weil sie unterhaltspflichtig waren. Das sind Millionen! So wie ich die Junta an der Macht kenne, werden die Rechtsprechung und die Gesetze daran einfach angepasst, d.h. der Rückgriff auf die Kinder und sonstige greifbare Menschen radikal ausgeweitet, noch viel stärker wie es jetzt schon ist.

Verlass dich also nicht auf den derzeitigen Status quo. Er könnte genauso schnell dahinschmelzen wie das schon bei Unterhalt nach §1615l BGB passierte oder bei den wahnwitzig erhöhten Kindesunterhaltssätzen. Die Grundlage deiner jetzigen Planung ist morgen vielleicht Makulatur. Bereits von Jahr zu Jahr verändert sich vieles, siehe z.B. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3200
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#5
Danke P für deine Antwort.

Im Augenblick geht es Schlag auf Schlag............
Gerade habe ich SMS bekommen, daß mein jüngster Sohn eine zweite Abmahnung vom Arbeitgeber bekommen hat.
Daraufhin hat er seine Berufsausbildung geschmissen.
Derzeit ist er unauffindbar.

Was für ein Programm jetzt anläuft ist mir natürlich klar..........
Unterhalt weiter für ihn und später Unterhalt für meine Mutter.

Weißt du was, die können mich jetzt mal hier in Deutschland.
Heute Abend spreche ich mit meiner Frau und wir werden entscheiden was wir tun.
neuleben
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#6
naja, also da er doch der Verfechter der Meinung ist, wenn man(n) sein Geld ins Bordell trägt oder beim Urlaub verjuxt, damit "wo nüscht ist, ist nüscht zu holen" eintritt, dann bleibt ihm ja noch seinen eigenen Ratschlägen konsequent zu folgen.

Und p, wenn heute der nahezu unbeschränkte Zugriff auf Unterhaltspflichtige (Väter) erfolgt, die kaum bis keine Altersvorsorge mehr betreiben können, so ist der künftige zu erwartende Rückgriff auf das Kindesvermögen zur Eltern- / Vaterunterstützung eine bittersüße Rache... Wie heißt es doch so schön: Mit Zeit wird aus Gras Milch. Big Grin
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#7
(03-03-2011, 12:53)vorsichtiger schrieb: naja, also da er doch der Verfechter der Meinung ist, wenn man(n) sein Geld ins Bordell trägt oder beim Urlaub verjuxt, damit "wo nüscht ist, ist nüscht zu holen" eintritt, dann bleibt ihm ja noch seinen eigenen Ratschlägen konsequent zu folgen.

Du hast das halt nicht richtig verstanden.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#8
(03-03-2011, 12:52)neuleben schrieb: Daraufhin hat er seine Berufsausbildung geschmissen.

Das macht ihn noch lange nicht unterhaltsberechtigt. Im Gegenteil, wenn seine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht hat er noch einen Restanspruch gegen die Eltern; wirft er jedoch hin hat er gar keinen mehr.

(03-03-2011, 12:53)vorsichtiger schrieb: wenn heute der nahezu unbeschränkte Zugriff auf Unterhaltspflichtige (Väter) erfolgt, die kaum bis keine Altersvorsorge mehr betreiben können, so ist der künftige zu erwartende Rückgriff auf das Kindesvermögen zur Eltern- / Vaterunterstützung eine bittersüße Rache...

So kann man es sehen, jedoch hatte das Kind nicht viel viel für seine später eingetretene Unterhaltspflicht. Die Rache trifft den Falschen. Es gibt wieder die übliche Stinkwanze, die Dank gesetzlicher Übervorteilung immer oben schwimmt: Die Ex.

Die durfte sich am eigenen und Kindesunterhalt vollfressen und damit den Vater ruinieren. Sie kann somit in einer Weise abräumen und abkassieren, dass der Vater später selber unterhaltsbedürftig wird. Damit kassiert sie zweimal indirekt. Sie selber sitzt immer auf der Abkassierseite und wird nicht pflichtig. Gerecht wäre es, wenn sie und die "Rechts"pflege als Schadensverursacher für die Folgen ihres Tuns herangezogen und bestraft werden würden. Verursacherprinzip, ganz einfach.
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#9
(03-03-2011, 13:21)p schrieb:
(03-03-2011, 12:52)neuleben schrieb: Daraufhin hat er seine Berufsausbildung geschmissen.

Das macht ihn noch lange nicht unterhaltsberechtigt. Im Gegenteil, wenn seine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht hat er noch einen Restanspruch gegen die Eltern; wirft er jedoch hin hat er gar keinen mehr.
Seine Ausbildungsvergütung hat ausgereicht, ich mußte seit Jahren keinerlei Unterhalt mehr zahlen.
Er schmeißt im dritten Lehrjahr der I..............
Den Riestervertrag, den ich für ihn freiwillig eingerichtet habe, werde ich jetzt erstmal beitragsfrei stellen.
Bin ja gespannt wann er wieder auftaucht und wie es dann weiter geht.
Weil U25, wirds dann wohl ein Schreiben von der Arge geben.

(03-03-2011, 13:21)p schrieb: ......... Es gibt wieder die übliche Stinkwanze, die Dank gesetzlicher Übervorteilung immer oben schwimmt: Die Ex.

Ja, die liebe Ex, die war übrigens auch der Auslöser warum bei meiner Mutter alles verkauft wurde.
Vor einigen Jahren meinte sie: "Mein Exmann erbt einmal so viel und seine Zweitfrau verlebt dann womöglich alles und meine Kinder gehen dann leer aus.
Das war dann natürlich Wasser auf die Mühle meines Stiefvaters.
Statt selbst was auf die Beine zu stellen, um was vererben zu können, verteilt Ex das Geld anderer Leute nach ihren Vorstellungen.
Da fällt mir noch ein, da der jüngste Sohn 2 Jahre Berufsausbildung hinter sich hat und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, müßte er doch ein Jahr Arbeitslosengeldanspruch I haben richtig ?
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#10
Er ist alt genug, um selbst zu entscheiden wie er weitermacht. Er kann sich jedenfalls nicht auf deinem Unterhalt ausruhen. Und richtig, nach zwei Jahren Anwartschaftszeit beträgt die Dauer des ALG 1 Anspruchs 12 Monate.
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#11
12 Monate sind schon mal wieder ein Puffer Zeit um Entscheidungen zu finden.
Vielleicht schaffe ich es ja doch noch die nächsten 5 Jahre irgendwie zu überstehen.
Alt genug sind sie, aber reif genug ?
Man schmeißt im dritten Lehrjahr doch keine Berusausbildung.......

Jedenfalls sind Männer die eigene Kinder in Deutschland in die Welt setzen, die Deppen der Nation und das lebenslänglich.
Belastet durch die Kinder und Exe, später belastet durch die Eltern, bei der staatlichen Rente bleibt für einen als Einzahler nix mehr übrig, die Sozialkassen darf man füllen, aber nix erwarten und zur allgemeinen Belustigung wird man zum Wohle der Enkelchen auch noch enterbt.
Das darf man keinem erzählen, sonst glauben die man lebt auf einem anderen Planeten................
neuleben
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#12
Was ist denn eigentlich mit dem sog. Pflicht-Erbteil, dass dem Sohn spätestens dann zusteht, wenn Immobilien veärußert werden.
Was ist denn da beim Notar ge- und unterschrieben worden?
Und für den Fall der Fälle muss der älteste Sohn ggf. auch nachweisen, wie er das neu erbaute MFH finanziert hat. Spätestens dann wird sich herausstrellen, dass oder ob Schenkungen vorgenommen wurden.
Allerdings würde ich schnellstens einen Anwalt aufsuchen, der sich um den Pflichtteil aus dem Erbe kümmert.
Man sollte Nichts verschenken, bevor man ggf. einen längeren Auslandsaufenthalt in Betracht zieht.
Und wenn man dann zurückkehrt, kann man ja ggf. von einem ausl. Konto ein Zubrot hierherholen.
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#13
(03-03-2011, 15:52)neuleben schrieb: Jedenfalls sind Männer die eigene Kinder in Deutschland in die Welt setzen, die Deppen der Nation und das lebenslänglich.
Belastet durch die Kinder und Exe, später belastet durch die Eltern, bei der staatlichen Rente bleibt für einen als Einzahler nix mehr übrig, die Sozialkassen darf man füllen, aber nix erwarten und zur allgemeinen Belustigung wird man zum Wohle der Enkelchen auch noch enterbt.

Das sind wahre Worte, man kann sich aber dem entziehen. Mann muss sich nur trauen, mal etwas vom genormten Weg abzuweichen und sich nicht alles bieten lassen. Ich hab meine Konsequenzen daraus gezogen, denn ich lasse mich nicht abziehen.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#14
(03-03-2011, 17:02)Terbeck schrieb: Was ist denn eigentlich mit dem sog. Pflicht-Erbteil, dass dem Sohn spätestens dann zusteht, wenn Immobilien veärußert werden.

Pflichtteil ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Das kommt zum Tragen, wenn in einem Testament soviel an andere vermacht wird, dass der Erbe noch nicht einmal die Hälfte von seinem gesetzlichen Erbteil erhält. Dann hat er Anspruch auf sein Pflichtteil. Auch dann, wenn er enterbt ist. Um jemanden ganz vom Erbe auszuschließen, muss er schon Straftaten gegen den Verstorbenen begangen haben.

Erbe ist auch nur das Eigentum, das der Verstorbene im Moment seines Todes hinterlässt.

Alles, was vorher als "Erbteile" an Angehörige verteilt wird, sind Schenkungen. Hat mit Erbe nur emotional zu tun.

Manchmal nutzen Erben eine Immobilie als "Vorerben". Wenn sie die dann versilbern, müssen sie Nacherben auszahlen. Auch da kann mal ein Pflichtteilsanspruch benannt werden. Aber auch dann geht es um das Eigentum im Todesfall. Nicht um Häuser, die zu Lebzeiten verschenkt oder "vermacht" werden.
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#15
(03-03-2011, 17:25)karlma schrieb: Erbe ist auch nur das Eigentum, das der Verstorbene im Moment seines Todes hinterlässt.

Allerdings gilt auch hier, dass Schenkungen jünger wie 10 Jahre bis Pflichtteilshöhe von Erben zurückgefordert werden können.
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#16
(03-03-2011, 17:02)Terbeck schrieb: Was ist denn eigentlich mit dem sog. Pflicht-Erbteil, dass dem Sohn spätestens dann zusteht, wenn Immobilien veärußert werden.
Was ist denn da beim Notar ge- und unterschrieben worden?
Die Eltern können veräußern wie sie wollen.
Einen Pflichtteil gibt es zu dem Zeitpunkt nicht.
Erben kommt erst nach dem Sterben.............

(03-03-2011, 17:02)Terbeck schrieb: Und für den Fall der Fälle muss der älteste Sohn ggf. auch nachweisen, wie er das neu erbaute MFH finanziert hat. Spätestens dann wird sich herausstrellen, dass oder ob Schenkungen vorgenommen wurden.
Das ist genau der Punkt, ich müßte dann anwaltlich gegen meinen eigenen Sohn vorgehen.
Das ist es was mein Stifvater ja will.
Einen Keil zwischen uns schlagen, der nie wieder herausgezogen werden kann.
Ich habe zwar fast keinen Kontakt mehr zu meinem ältesten Sohn, seit er eigenes Geld verdient, renne ich nicht mehr so hinterher wie früher, aber so richtig vorgefallen ist noch nix.

Nein, da verzichte ich lieber, als daß ich meinen Ältesten deshalb vor Gericht zerre.
Aber Beweise werde ich trotzdem versuchen zu sichern, ich weiß ja nicht, wie es kommt und wie die sich mal gegenüber meiner zweiten Frau später verhalten werden.
Den da wird es sicher, wenn ich nicht mehr bin, für sie auch noch so manches auszustehen geben.
neuleben
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#17
(03-03-2011, 17:37)p schrieb: Allerdings gilt auch hier, dass Schenkungen jünger wie 10 Jahre bis Pflichtteilshöhe von Erben zurückgefordert werden können.

Die Regel kenne ich nicht. Lediglich die des verarmten Schenkers nach § 528 BGB

Wo finde ich die andere Regelung?
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#18
Das ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Mittlerweile gilt da aber das sogenannte Abschmelzmodell, jedes Jahr gibts weniger zurück. Würde mich mal interessieren, ob das auch gilt, wenn die Sozialbehörden Geld sehen wollen.
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#19
Zitat:§ 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
...
(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Gefunden. Danke!

Wenn der Erbe vermögensabhängige Sozialleistungen bekommt, wird ihn die Behörde verpflichten, den Anspruch geltend zu machen. Oder den Anspruch auf sich überleiten.
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#20
(03-03-2011, 18:13)karlma schrieb:
Zitat:§ 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
...
(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Gefunden. Danke!

Dazu würde mich auch folgendes interessieren:
Meine Frau und ich haben getrennte Konten.
Keiner hat beim Anderen eine Vollmacht.
Zählt das dann auch als unser gemeinsames Vermögen ?
Weil wir verheiratet sind ?
Mal angenommen ich sterbe morgen.
neuleben
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#21
(03-03-2011, 18:18)neuleben schrieb: Dazu würde mich auch folgendes interessieren:
Meine Frau und ich haben getrennte Konten.
Keiner hat beim Anderen eine Vollmacht.
Zählt das dann auch als unser gemeinsames Vermögen ?
Weil wir verheiratet sind ?
Mal angenommen ich sterbe morgen.

Da kann ich helfen. Bei uns war's genauso. Die Antwort ist "ja", das gesamte Vermögen ist gemeinsames.
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#22
Nein. Es gibt bei der Zugewinngemeinschaft der Ehegatten kein gemeinschaftliches Vermögen, solange sie keine Miteigentumsverhältnisse begründen. Korrekt gesagt ist es eine Gütertrennung mit Zugewinnausgleichsanspruch bei Trennung.

Jeder verfügt über sein Vermögen allein.
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#23
(03-03-2011, 18:25)bubble schrieb: Da kann ich helfen. Bei uns war's genauso. Die Antwort ist "ja", das gesamte Vermögen ist gemeinsames.

Und fällt somit ins Erbe.
Damit würde der Fall eintreten, den ich sowieso vermeiden will.
Mein ältester Sohn erbt alles von meiner Mutter über krumme Wege und dann auch noch von mir ?
Bzw. erbt auch noch von dem was meine zweite Frau erarbeitet hat ?
Meine zweite Frau guckt dann dumm aus der Wäsche ?

Ich sehe es schon, wir müssen bereits, wenn wir gehen, gleich alles auf ein mal mit nehmen.
Da führt gar kein Weg dran vorbei.
neuleben
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#24
p, Du hast natürlich Recht. Ich war beim Gedanken des Zugewinnausgleichs. Ein vorhandener Vermögensunterschied wird geteilt. Da ist es egal, ob es getrennte Konten mit/ohne Vollmacht gibt.
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#25
(03-03-2011, 18:29)p schrieb: Nein. Es gibt bei der Zugewinngemeinschaft der Ehegatten kein gemeinschaftliches Vermögen, solange sie keine Miteigentumsverhältnisse begründen. Korrekt gesagt ist es eine Gütertrennung mit Zugewinnausgleichsanspruch bei Trennung.

Jeder verfügt über sein Vermögen allein.

Das bedeutet als, wenn sich alles Barvermögen auf dem Konto meiner Frau befindet und ich keine Vollmacht habe, dann erben die Kinder nichts davon ?
Das kann ich so gar nicht glauben.......

Da greift dann dieser Pflichtteilergänzungsanspruch.....
Und wenn ich jeden Monat mein Gehalt seit 20 Jahren meiner Frau gebe, dann schmilzt das auch ordentlich ab.
OK, ich habs verstanden.
Aber sicherheitshalber doch alles mitnehmen, man weiß nie wie schnell die Gesetze hier geändert werden.
neuleben
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