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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main
www.pas-rhein-main.de

"Satire-Formulare": Formulare zur Abwicklung der Gemeinsamen Sorge
veröffentlicht um 01.03.2011 05:39 von Thilo Mühlberger

Pressemitteilung Nr. 05/2011 vom 01.03.2011

"Satire-Formulare":

Formulare zur Abwicklung der Gemeinsamen Sorge

FRANKFURT AM MAIN - Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main hat zur geplanten gesetzlichen Neuregelung der Gemeinsame Sorge für nicht-verheiratete Väter Formulare entwickelt, um die Gemeinsame Sorge möglichst rasch, rechtssicher und kostengünstig abzuwickeln.

Mütter-Widerspruchsformular

Väter-Antragsformular

(mehr lesen)
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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Die Union fordert beim Sorgerecht "aktive" Väter:

Die Union ist für ein alleiniges Sorgerecht der Mutter nach der Geburt und will, dass sich der Vater aktiv um das gemeinsame Sorgerecht bemüht – notfalls vor Gericht (Antragsmodell).

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/de...46348.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Damit ist klar, wohin die Gesetzesvorlage der Regierung gehen wird. Welcher Vater geht dann vor Gericht, um die gemeinsame Sorge durchzusetzten? Sie wird ihm allein deshalb verwehrt werden, weil er vor Gericht geht, damit den familiären Frieden stört und so das Kindeswohl gefährdet. Die Klage des Vaters wird abgewiesen.
Bin ich jetzt im Rechtsstaat Bundesrepublik angekommen?
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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Die angedacht neue Gesetzesvorlage ist für mich nichts weiter wie ein Neuaufguss der bereits bestehenden Gesetzesregelung, nur mit dem dann Unterschied, dass um die überhaupt Antragsmöglichkeit des KV in Sachen gS erweitert wurde. Und den deutschen Gerichten haben wir Väter reinweg nichts in Sachen Verbesserung der Situation zu verdanken, sondern dem übergeordneten europäischen Gericht. Und das konnte nur so kommen, weil ein deutscher Vater standhaft geblieben ist und nur so die ganze Sache ins Rollen gekommen ist.

Nur die gemeinsame Sorge von Geburt an verhindert die später meist traurige Tatsache, dass Kinder nur einseitig, sprich, meist mütterlastig aufwachsen. So kann das System Familie nicht wirklich funktionieren.

Die deutsche Väterkultur wurde viel zu lange mit Füßen getreten. Es hat viel zu lange Ausgrenzung stattgefunden. Wir Väter sind keine Tiere, denen man ab und an einen schönen Happen zum Zwecke der Ruhigstellung vorwirft. Es ist an der Zeit, uns nicht mehr länger zum Narren machen zu lassen.

Also weg und schluss mit dem "es bleibt alles beim Alten".

Wir haben das Recht, von Anfang an am Leben unserer Kinder teilzunehmen und nicht erst auf Grund von absurden Gerichtsgängen, wo wir jetzt schon wissen, wie der Ausgang ist. Nein, nein und nochmals nein. Eine andere Antwort kann es von uns nicht geben.

Auch diese ins Absurde ausgeartete Unterhaltspolitik muss endlich ein Ende haben. Auch hier Bedarf es einer nachhaltigen Reform zum Wohle aller und nicht einseitig zu Ungunsten der ohnehin zu Statisten degradierten meist Väter.

Es wird sich wohl nicht vermeiden lassen, dass wir aus unseren Kämmerleinchen der Verbitterung und Verärgerung heraustreten. Mir jedenfalls tut jeder Entsorgte und auch jede Entsorgte leid.

Ob hier in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz, in Luxenburg, wir sitzen alle im gleichen Boot. Es wird daher Zeit, dass Bott zu drehen und Fahrt aufzunehmen gegen diese schier unfassbare Entsorgungspolitik, die unser familiäres Ende bedeuten wird. Das ist sicher.
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Ich lade Euch alle ein mit mir zusammen die letzte Bundestagsdebatte zum Thema aus Januar anzuschauen.

http://webtv.bundestag.de/iptv/player/ma...ent=971928
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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Wenn Mutter widerspricht....Vater darf zum Gericht gehen...Kindeswohl....Danach hab ich die Grüne abgewürgt.
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Der Linke hats am besten erklärt..Papa ist der wilde Popper, der sein Erbe vor seinen unehelichen Kindern retten möchte und auch ansonsten nicht mit Ihnen verwandt sein will - Mama ist das Zimmermädchen.

Vor diesem Hintergrund müssen die Gerichte heute urteilen!

Alternative: Wir haben Schwule, Lesben, wilde Popper mit Ehephobie - ja, da muß was zeitlich angepasst werden.

Ein Kind besteht aus drei beteiligten Personen, wir sind ja nicht im Kaiserreich hier.
(17-03-2011, 20:34)blue schrieb: Wenn Mutter widerspricht....Vater darf zum Gericht gehen...Kindeswohl....Danach hab ich die Grüne abgewürgt.

Wer da die Kosten zu zahlen hat, falls die gES nicht dem Kindeswohl widerspricht ist hier noch nicht ausgesprochen..am besten die Mutter mit Ratenabzahlung!
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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Auch Ibykus hatte an anderer Stelle schon verlinkt:

In der Zusammenfassung der Stellungnahme des Deutschen Familiengerichtstag e.V. zur aktuellen Reformdiskussion 'Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern' vom 22. Februar 2011 heißt es:

"(...)
VIII. Zusammenfassung
Die Kinderrechtekommission ist DFGT befürwortet - auf der Basis der aktuellen Reformüberlegungen im BMJ - das folgende Regelungsmodell für die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern:

1 a) Gesetzliche Primärsorge der Mutter als Ausgangspunkt.
b) Gemeinsames Sorgerecht beider Eltern nach Sorgeerklärung des (rechtlich feststehenden) Vaters; die Sorgeerklärung kann auch vorgeburtlich und im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.
c) Widerspricht die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes, kann das Familiengericht entsprechend § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen.

2 Der Übergang der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater sollte entsprechend der Übergangslösung des BVerfG im Beschluss vom 31.7.2010 (Rn. 76) gesetzlich gere-gelt werden.

3 Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB ausdrücklich auch auf das noch ungeborene Kind zu erstrecken (§ 1912 BGB ist entsprechend anzupassen).

4 Der BGB-Gesetzestitel "Elterliche Sorge" (§§ 1626-1711) ist gesetzessystematisch neu und allgemeinverständlich zu strukturieren
(...)"


Die ganze Stellungnahme hier.

Dabei wurden noch nicht einmal groß die Ansprüche des Kindes aus Art. 6 GG aufgrund des elterliches Pflichtrechts berücksichtigt, auch die staatlichen Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtekonvention nicht.

Höchst interessant ist mE Punkt 3, die Ausweitung des Elternrechtes auf den Zeitraum vor der Geburt. Das wirft weitere Fragen auf zum ungeprüften postnatalen automatischen Sorgerecht einer Mutter. Wenn schon, dann sollten sich Prüfungen sorgerechtlicher Geeignetheit - gleichberechtigt von vornherein - auf beide Eltern beziehen.

Einseitige Prüfungen des Zugangs zur Elterlichen Sorge sind auch für die namhaften Juristen ungeeignet, unsachlich und nicht mit dem Gleichstellungsgebot vereinbar. Sie befürchten offenbar Unruhen in den nächsten 10 bis 20 Jahren, wenn die Zugangsschwelle zu hoch liegt .Wink

Auch zum Eingriff in das Eltern- und damit Sorgerecht sehen die Juristen Reformbedarf. Bei Anträgen gem. § 1671 BGB soll geprüft werden, ob die Elterliche Sorge beider Eltern dem Kindeswohl widerspricht. Es reicht nicht mehr die Feststellung aus, daß die Alleinsorge eines Elternteiles dem Kindeswohl entspreche. Damit wird die Eingriffsschwelle in das Eltenrecht deutlich erhöht.

Erheblichen Klärungbedarf sehe ich über dies hinaus darin, wie das Verhältnis eines rechtlichen/ehelichen, aber nicht biologischen Vaters, zu einem nicht-ehelichen, aber biologischen Vater gestaltet werden soll.

Zusammen mit dem Abschlußgutachten der LMU-München, das sich ja mW auch für einen möglichst niedrigschwelligen Zugang ausspricht, sehe ich den Zug nun in eine recht günstige Richtung fahren.
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Dieses Papier des Deutschen Familiengerichtstages ist fast ein kleines Wunder. Der Familiengerichtstag mit seinem Vorsitzenden Brudermüller vom OLG Karlsruhe zeigte sich bisher alles andere als fortschrittlich, sondern äusserst systemtragend. 80% seiner "Empfehlungen" betrafen Unterhaltsfragen und sehr viele seiner Empfehlungen wurden auch tatsächlich durchgesetzt. Viele unterhaltsmaximierende Ideen wurden auf den Familiengerichtstagen zuerst öffentlich. Auch beim "Gewaltschutz" war man immer sehr auf feministischer Linie. Zum Sorgerecht wurden kaum Empfehlungen gegeben, da war man mit dem Kurs ganz zufrieden, die in Deutschland gefahren wurde. Ich möchte dieses Papier noch einmal inhaltlich analysieren:
  • Es stellt mit seinem Bekenntnis zur schnörkellosen Zusammenfassung von Vaterschaftsanerkennung und Eintritt ins gemeinsame Sorgerecht eine klare Gegenposition zu fast allem dar, was derzeit in der Politik diskutiert wird. Das erscheint mir fast schon unwirklich einfach und unkomplex für Juristen.
  • EuGHMR und EuGH legten nur Minimalanforderungen fest, die optimale Gestaltung unterliegt der nationalen Gesetzgebung.
  • Die Kritik an den Vorschlägen der Politik (z.B. das befristete Widerspruchsrecht der Mutter) ist relativ hart: Es ergeben sich weitere Probleme im Kielwasser: "Bei der fristgebundenen Widerspruchsmöglichkeit der Mutter handelt es sich um ein Einfallstor für unerwünschte Bürokratisierung, formale Quisquilien und rechtliche Unsicherheiten. Die tatsächlichen und rechtlichen Zweifelsfragen, die im Einzelfall auftauchen können, sind jedem Juristen aus vergleichbaren Zusammenhängen bekannt." Die Widerspruchsmöglichkeit der Mutter sei ein unnötiges, sowohl die Beteiligten wie die Behörden belastendes Regelungselement, das besser ersatzlos wegfallen sollte.
  • Sorgerecht automatisch nur für zusammenlebende Paare ist regelungstechnisch nicht zufriedenstellend umsetzbar.
  • Ein längerer, aber hochinteressanter Abschnitt auf Seite 6 geht auf grundsätzliche Probleme des "Muttermodells" ein und auf die Sorgebereitschaft des Vaters, auf der vieles fusst.
  • Punkt 7.2 enthält wie schon oben angedeutet Sprengstoff, ein Thema das mir schon immer am Herzen liegt, aber in der öffentlichen Diskussion strikt vermieden wurde: Sorgerecht für noch nicht geborenes menschliches Leben. "Die ausdrückliche Erstreckung der elterlichen Verantwortung schon auf den Embryo ist alternativlos und hätte im wesentlichen nur klarstellenden Charakter (sie war - im Kontext von § 1666 BGB - auch schon von einer früheren Arbeitsgruppe beim BMJ empfohlen worden)." Das würde sich auf die Schädigung des Embryos durch die Eltern erstrecken und auf die Entscheidung zu einer Abtreibung. Gerade in diesem Punkt sind die Väter ausschliesslich Täter und absolut rechtlos, auch wenn sie mit der Mutter verheiratet sind. Die Mutter entscheiden ganz allein über Leben und Tod.

Kurz und gut, das Papier ist eigentlich visionär zu nennen verglichen mit dem, was der DFGT die letzten zehn Jahre sonst so abgelassen hat. Ich habe den Eindruck, selbst die Juristen haben den Status Quo zur elterlichen Sorge und die Klammerei an diesen Schrott zuungunsten der Kinder langsam satt. Wir sollten auf den Inhalt des Papiers in allen Diskussionen mit ewiggestrigen Politikern verweisen.
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(24-03-2011, 23:21)p schrieb: [*]Punkt 7.2 enthält wie schon oben angedeutet Sprengstoff, ein Thema das mir schon immer am Herzen liegt, aber in der öffentlichen Diskussion strikt vermieden wurde: Sorgerecht für noch nicht geborenes menschliches Leben. "Die ausdrückliche Erstreckung der elterlichen Verantwortung schon auf den Embryo ist alternativlos und hätte im wesentlichen nur klarstellenden Charakter (sie war - im Kontext von § 1666 BGB - auch schon von einer früheren Arbeitsgruppe beim BMJ empfohlen worden)." Das würde sich auf die Schädigung des Embryos durch die Eltern erstrecken und auf die Entscheidung zu einer Abtreibung. Gerade in diesem Punkt sind die Väter ausschliesslich Täter und absolut rechtlos, auch wenn sie mit der Mutter verheiratet sind. Die Mutter entscheiden ganz allein über Leben und Tod.[/list]

Hach, jetzt prügeln gleich wieder alle auf mich ein - wenn einer von beiden das Kind nicht will, hat der Embryo eh verkackt. Dabei ist es mir eine Wonne mit ansehen zu dürfen wie sich nun wirklich gebildete Menschen einen Kopf darüber machen wie sie den - ich darf sagen jahrhundertealten - Knoten geplatzt kriegen.

Viel Erfolg & schönen Urlaub in Spanien Smile
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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(24-03-2011, 23:21)p schrieb: Kurz und gut, das Papier ist eigentlich visionär zu nennen verglichen mit dem, was der DFGT die letzten zehn Jahre sonst so abgelassen hat. Ich habe den Eindruck, selbst die Juristen haben den Status Quo zur elterlichen Sorge und die Klammerei an diesen Schrott zuungunsten der Kinder langsam satt. Wir sollten auf den Inhalt des Papiers in allen Diskussionen mit ewiggestrigen Politikern verweisen.
das ist ganz meine Meinung.
Ich hatte es ziemlich zeitnah auch bei paPPa.com eingestellt - dort wurde es bislang ganze 12 Mal aufgerufen ...

Im eigenen SR-Antrag habe ich natürlich darauf verwiesen ...

Und das Papier steht bei Väterwiderstan.de auf der Startseite.
Man sollte es hier auch an exponierter Stelle veröffentlichen!

Ibykus



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(24-03-2011, 23:21)p schrieb: [*]EuGHMR und EuGH legten nur Minimalanforderungen fest, die optimale Gestaltung unterliegt der nationalen Gesetzgebung.
Mein Reden seit dem Zaunegger-Urteil. Der Gesetzgeber ist eingekeilt zwischen dem Anspruch auf Gleichstellung der Eltern untereinander und dem Gleichstellungsanspruch von nichtehelichen und ehelichen Kindern untereinander und gegenüber ihren Eltern.

Daher waren ich und andere auch so entsetzt über die vorbehaltlose "Begrüßung" des Widerspruchsmodells durch eine sich größtartig wähnende Väterorganisation. Die dortigen Argumente "Besseres als einen Misthaufen können wir nicht kriegen. Besser im Misthaufen, als in der Jauchegrube", haben mich nie überzeugt. Das Widerspruchsmodell ist Einfallstor für Arbeit für Juristen.

Zusammenleben-Modell ist ein bürokratisches Monster (siehe Link und Diskussion im verlinkten Artiekel http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...6#pid46056)

Das Muttermodell oder Antragslösung ist Konservierung eines Mutterkultes, der heute auch multikulturelles Erbgut begrüßt. Schenk dem Führer ein Kind - heißt heute: dem Sozialstaat und der Kindeswohlindustrie.

Daher: Gleichstellung ist alternativlos. Kinder brauchen Familiengemeinschaften. www.Gleichstellungsmodell.de

Es hängt nun an einer Wertsetzung durch die Politik. Da sind die wirklichen Hemmschuhe die links-feministische Frauen-Frauen-über-alles-Fraktion UND die Werte-des-Abendlandes-Scheinheiligen, insbesondere in der CSU, deren Protagonisten diese Werte eindrücklich mit Lüge, Trunksucht, Bestechlichkeit und Ehebruch verkörpern.

Hier hält das GFGT-Papier nun allerdings sinngemäß die deutsche Bevölkerung für zu blöde, schon jetzt mit der Überwindung des Mutterkultes zu starten. Man nimmt eher Unruhen und erneute Reformen in 10-15 Jahren in Kauf als jetzt mit Gleichberechtigung zu beginnen.

Daher sollte man heute jeden einzelnen Politiker fragen, ob er Gleichberechtigung dem Mutterkult opfern möchte. Und Frau Leutheuser-Schnarrenberger, ob sie zum zweiten Mal für eine vergeigte Reform stehen möchte. Es reicht nicht, dies in Foren zu diskutieren oder auf Startseiten zu positionieren. Ran an die Öffentlichkeit und die Politiker - denn die entscheiden, ob Gleichberechtigung gesellschaftstauglich ist. Das Papier liefert dazu jedem prima Argumente aus sachverständiger Position.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Ich probiere es noch einmal; diesmal als Vorschlag hier: fragen wir unsere Politiker im Bundestag, zumindest machen wir dann auf dieses Papier des DFGTs aufmerksam, auf

http://www.abgeordnetenwatch.de/

Da ich in diesem Forum völlig zurecht vor Schnellschüssen gewarnt werde, bitte ich euch: schaut euch die Frage an, verbessert sie, wenn ihr meint, sie sei zu verschnörkelt, zu harmlos. Ich möchte in einer offiziellen Frage auf keinen Fall die von "Sorglos" so sorglos verwendeten Begriffe "Mutterkult" und "links-feministische Frauen-Frauen-über-alles-Fraktion UND die Werte-des-Abendlandes-Scheinheiligen" verwenden!Angel

Sehr geehrter Herr ...., hochverehrte Frau ... (Lacht nicht gleich wieder ... sehr geehrt sind Männer; "hochverehrt" waren Frauen vor der Emanzipation ...diese Anrede ist zwar nicht mehr so gebräuchlich und den leicht ironischen Unterton kann Mann gut und gern bestreiten)Blush

Seit Monaten suchen die Politer aller Parteien nach tragfähigen Reformvorschlägen im Sorgerecht, die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages spricht sich in ihrer Stellungnahme zur aktuellen Reformdiskussion "Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" vom 22. Februar 2011 deutlich für eine über einen Minimalkonsens hinausgehende Gleichstellung von ehelichen und außerehelichen Kindern wie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern im Zugang zur elterlichen Sorge aus; begrüßen und unterstützen Sie diese zukunftsweisende Haltung des DFGT bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung des Sorgerechts?Huh
Auf dieser Seite ist es möglich, differenzierte Fragen mit einem kleinen Vorlauf zu stellen. Wenn wir die gleiche Frage allen Abgeordneten stellen, erhalten wir genaue Auskunft, welcher Abgeordnete sich für oder gegen eine echte Reform ausspricht, wer gar nicht antwortet, wer sich hinter der Haltung seiner Partei verbirgt usw.
Sinnvoll wäre es allerdings, wenn eine Vielzahl von uns (oder auch anderen Unterstützern) diese Fragen stellen, z. B. zunächst jeder in seinem Wahlkreis; eine Liste müssten wir hier erstellen, damit nicht ein Bürger alle einzeln fragt und so das Instrument der Anfrage "missbraucht" oder wenn wir gezielt nur die wichtigen Politer fragen und die im Familien - und Rechtsausschuss? Das "Stimmvieh" übernimmt ohnehin deren Position ... ebenfalls in die Anfrage einbezogen werden müssen, die am 28. Januar im BT anwesend gewesenen Abgeordeten.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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(25-03-2011, 03:21)sorglos schrieb: Daher sollte man heute jeden einzelnen Politiker fragen, ob er Gleichberechtigung dem Mutterkult opfern möchte.
Ich lach mich schief Big Grin
Vor anstehenden Wahlen erzählen sie Dir, was Du hören willst.
Und nach den Wahlen sagen sie Dir "Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern."
Ihre nachträgliche Entlarvung nehmen sie gelassen hin.
Schließlich besteht in diesem Punkt über die Parteigrenzen hinaus Einigkeit: Wer viel fragt, kriegt viel Antworten!



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(25-03-2011, 07:25)Raban schrieb: Ich möchte in einer offiziellen Frage auf keinen Fall die von "Sorglos" so sorglos verwendeten Begriffe "Mutterkult" und "links-feministische Frauen-Frauen-über-alles-Fraktion UND die Werte-des-Abendlandes-Scheinheiligen" verwenden!Angel
Ich bestehe ausdrücklich darauf, dass du diese Begriffe so nicht verwendest! Angel Denn 1. wäre das geklaut und 2. wäre das nicht die geeignete Sprache für Politiker. Cool
Mann sollte da schon offiziell formulieren und wenigstens so tun, als nähme man sie ernst.

Es wäre jedenfalls auch in Bezug auf abgeordnetenwatch sinnvoll, die dortige Suchfunktion mal mit den einschlägigen Begriffen zu bestücken, denn Fragen wurden schon so einige gestellt, mit mehr oder minder erhellenden Antworten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(25-03-2011, 03:21)sorglos schrieb: Hier hält das GFGT-Papier nun allerdings sinngemäß die deutsche Bevölkerung für zu blöde, schon jetzt mit der Überwindung des Mutterkultes zu starten. Man nimmt eher Unruhen und erneute Reformen in 10-15 Jahren in Kauf als jetzt mit Gleichberechtigung zu beginnen.

Unruhen? Von wem? Den duldsamen Unterhaltspflichtigen, ähem, Vätern? Das Papier nimmt nur die Meinungen der Entscheider (=Politiker) zur Kenntnis, von denen sich alle fest im Mutterkult verstrickt haben. Sieht so aus, als wäre Brudermüller und die Gerichtstagsleute deswegen so sauer geworden, dass sie in offene Opposition zu ihrem Arbeitgeber gehen.

Jedenfalls können wir dabei helfen das "Marketing" dieses Papiers zu verstärken. Schliesslich sind die Verfasser keine Nichtse und Randfiguren, der Familiengerichtstag ist das Epizentrum der deutschen Familienrechtler.

In Österreich tobt die Diskussion über Sorgerecht gerade noch viel lauter, hier ist es leider wieder einmal ruhig geworden. Wie die letzten nunmehr 13 Jahre...
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Pardon Raban,
Dein Entwurf für die Abgeordneten klingt mir zu sehr devot nach Bittsteller.

Es gibt mE klare gesetzliche Grundlagen, indisponible Eckpfeiler, nach denen zu Reformieren ist. Ich sehe keine Gestaltungsspielräume bzw. möchte keine leichtfertig eröffnen oder zulassen.

So sehr ich den Vorschlag des DFGT begrüße, in einem Punkt geht er mir nicht weit genug: Das Sorgerecht leitet sich aus dem natürlichen Elternrecht ab und steht damit als über- und vorstaatliches Menschenrecht gleichermaßen jeder Mutter und auch jedem Vater zu..., sobald dieser - wie die Mutter - bekannt ist und feststeht, sobald seine Vaterschaft bestätigt ist.

Da das Elternrecht/die eS ein Pflichtrecht ist, löst dieses sofort Ansprüche aus, gewährt Grund- und Menschenrechte des Kindes gegen seine beiden Eltern - und zwar schon vorgeburtlich.

Eine zusätzliche Sorgeerklärung kann und darf es nicht geben, da auch der Vater NICHT über das Grund- und Menschenrecht des Kindes durch Erklärung zu bestimmen hat, ebenso wenig, wie eine Mutter dem Elternrecht/der eS des Vaters zustimmen oder widersprichen kann - und umgekehrt.

Steht die biologische Mutter fest, hat sie das Elternrecht/die eS.
Steht der biologische Vater fest, dann hat auch er das uneingeschränkte Elternrecht/die eS, korrespondierend stets das Recht des Kindes!

Das ist der 'natürliche' Startpunkt, über den der Staat gar nicht befinden kann und darf. Mit anderen Worten: Von dem Moment an steht beide Eltern die elterliche Sorge zu.

Dies gebieten auch Diskriminierungsverbote zwischen den Eltern und im Verhältnis des Kindes zu seinen Eltern(teilen).

Das BVerfG macht seit vielen Jahren ganz klare Vorgaben dazu.

Es könnte so leicht sein, nähme man Grund- und Menschenrechten einfach ernst.








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@sorglos ganz ruhig! Ich bin zwar aus dem Osten, aber nicht bescheuert, außerdem hätte ich bessere Metaphern und Zitate weise ich nach! Ich schreibe jetzt noch mal den Text (vorformuliert), den man auf www.abgeordnetenwatch.de stellen könnte:

Ich habe gefragt, was ihr davon haltet?

Sehr geehrter Herr ...., hochverehrte Frau ...,

seit Monaten suchen die Politer aller Parteien nach tragfähigen Reformvorschlägen im Sorgerecht.

Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages spricht sich in ihrer Stellungnahme zur aktuellen Reformdiskussion "Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" vom 22. Februar 2011 deutlich für eine über einen Minimalkonsens hinausgehende Gleichstellung von ehelichen und außerehelichen Kindern wie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern im Zugang zur elterlichen Sorge aus.

Begrüßen und unterstützen Sie diese zukunftsweisende Haltung des DFGT bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung des Sorgerechts und werden Sie sich innerhalb Ihrer Partei für diese einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

...

Die jeweils Zweitgenannten sind nur Stellvertreter, die mit * Versehenen die jeweiligen Obleute. Ansonsten hat der Ausscuss 34 Mitglieder. Vorsitzende ist Sibylle Laurischk (FDP), stv. Christel Humme (SPD)

Für die CDU im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Dorothee Bär, Manfred Behrens, Norbert Geis, Ingrid Fischbach, Markus Grübel *) Dr. Maria Flachsbarth, Thomas Jarzombek, Gerda Hasselfeldt, Ewa Klamt, Mechthild Heil,Katharina Landgraf, Paul Lehrieder,Michaela Noll Patricia Lips Eckhard Pols Karin Maag Erwin Rüddel Josef Rief Nadine Schön Klaus Riegert Dr. Peter Tauber Karl Schiewerling Marcus Weinberg Karin Strenz
Elisabeth Winkelmeier-Becker Marco Wanderwitz

Für die SPD:
Petra Crone Elke Ferner Christel Humme Ulrike Gottschalck Caren Marks *) Angelika Graf (Rosenheim) Franz Müntefering Daniela Kolbe Aydan Özoğuz Ute Kumpf Sönke Rix Hilde Mattheis Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze Dagmar Ziegler

Für die FDP:
Florian Bernschneider, Helga Daub,Nicole Bracht-Bendt, Otto Fricke Heinz Golombeck Michael Kauch Miriam Gruß *) Patrick Meinhardt Sibylle Laurischk Judith Skudelny

Für die Linke
Heidrun Dittrich Ralph Lenkert Diana Golze Cornelia Möhring Yvonne Ploetz Dr. Petra Sitte Jörn Wunderlich *) Sabine Ursula Stüber

Für die Grünen
Ekin Deligöz Britta Haßelmann Katja Dörner *) Beate Müller-Gemmeke Kai Gehring Tabea Rößner Monika Lazar Elisabeth Scharfenberg

@profiler Gut, mal bin ich zu devot, mal schieße ich zu schnell; ich teile deine Meinung ja voll und ganz ... schua mal auf meinen Slogan! Hier im Forum wurde diskutiert, die Erklärung zu verbreiten und die Abgeordneten, wo immer man ihrer habhaft wird zu befragen. Fragen frag, frag sie alle Tage. Also, formuliere um!
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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Ich würde eine solche Anfrage so 'konstruieren':

- Feststehende rechtliche Rahmen schildern
- Aussichten schildern, wenn...
- Noch verbleibende Spielräume benennen
- Abschließend fragen, wo er/sie sich in dem verbleibenden Spielraum positioniert

Nix 'begrüßen, unterstützen, sich einsetzen', nix 'zukunftsweisend'.
Hier, jetzt, sofort ist Grund-, Menschen- und Völkerrecht anzuwenden und gesetzgeberisch umzusetzen, sind einfachgesetzliche Kollisionen aufzulösen.

Sonst gibt es (wieder) Haue, von Wutbürgern oder höchstrichterlich.Big Grin

Das BVerfG macht auch jüngst wieder klar:
(BVerfGE 60, 79[88]; 1 BvR 1941/09 vom 19.01.2010, 1 BvR 374/09 vom 29.01.2010)

„Art. 6 Abs.2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und
Erziehung ihrer Kinder. Die Erziehung des Kindes ist damit primär in die
Verantwortung der Eltern gelegt, wobei dieses ‚natürliche Recht‘ den Eltern nicht vom Staat verliehen worden ist, sondern von diesem als vorgegebenes Recht anerkannt wird.


Und weiter konkretisiert das BVerfG:
(BVerfGE 84, 168 [180], BVerfGE 107, 150 [173], 1 BvR 1941/09 vom 19.01.2010, 1 BvR 374/09 vom 29.01.2010)

Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts.

Deutlicher geht es nicht!
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(25-03-2011, 14:23)p schrieb: Jedenfalls können wir dabei helfen das "Marketing" dieses Papiers zu verstärken. Schliesslich sind die Verfasser keine Nichtse und Randfiguren, der Familiengerichtstag ist das Epizentrum der deutschen Familienrechtler.
ganz meine Meinung!
Vielleicht sollten wir das zur Abstimmung bei "Deutschland stimmt ab", bei facebook, twitter oder sonstwo einstellen?

Es handelt sich immerhin , wie Du richtig und sehr treffend formuliert hast, um das "Epizentrum der deutschen Familienrechtler".
Und die (das) sollten wir "beim Wort nehmen".

Ibykus

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Ich finde Eure Diskussion im Moment sehr interessant und fruchtbar und möchte nichts weiter bemerken als:

42 Frauen
24 Männer
wer oder was ist ein Aydan oder ein Ekin?

Das heißt also, daß Männer lediglich mit Bezug auf die eingestzten und gewählten Repräsentanten ca. 1/3 der Elternschaft innehaben, Frauen hingegen 2/3 - und dann labern die sich was von wegen überholten Rollenbildern..wer ohne Dummheit ist, werfe den ersten Stein!

Ansonsten finde ich es toll, daß sich die genannten Damen um die Gleichstellung unehelicher Kinder zu ehelichen Kindern bemühen.

Eigentlich sagt das mittlerweile auch bereits das GG, aber lasse mal machen Smile

Einfach nicht näher auf meinen Beitrag eingehen bitte..könnte mich auch verguggt haben.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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Alle Achtung, kam erst jetzt dazu den Text vollständig zu genießen.
Dies umso mehr, da sich in dieser Kinderrechtekommission einige bekannte Namen finden, die in der Vergangenheit nicht ausschließlich als "Väteraktivisten" in Erscheinung traten.
Beim manchmal überfordert wirkenden Amtsgerichtsdirektor Hans-Otto-Burschel bin ich weniger überrascht und freue mich sogar seinen Namen auszumachen, aber bei Ludwig Salgo habe ich mir dann doch mal die Augen gerieben. Mit Beate Holstein wird eine ASD-Obere angeführt.

Ich kann mich nicht erinnern, dass in der jüngeren Vergangenheit mal jemanden hoch Dekorierten negativ und öffentlich aufgefallen war, dass immer nur die Eignung der Väter im Fokus stand, nicht die Eignung der Mütter.

Danke, Profiler, für´s einstellen dieser Stellungnahme.
Und ja: Die Stellungnahme wird auch im "Kegelverein" eine etwas größere Runde drehen.
Wer fragt beim vam(v) an und bittet um eine Stellungnahme zur Stellungnahme?
Ich trau´ mich nicht ... Blush
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(25-03-2011, 21:46)Bluter schrieb: Wer fragt beim vam(v) an und bittet um eine Stellungnahme zur Stellungnahme?
Ich trau´ mich nicht ... Blush
Ich auch nicht! Angel Es besteht die Gefahr, dass Dir ein hysterisches Weib an die Gurgel will.
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Mir ist teilweise unerklärlich, wie einige Figuren der Kinderkommission-Namensliste das unterzeichnen konnten. So hat sich Frau Veit in ihrer früheren Stellungnahme zum §1626a für eine gerichtliche Entscheidung zur gemeinsamen Sorge ausgesprochen. Lehmkuhl ebenso, sie hat noch 2006 in einem völlig verkorksten "Reformvorschlag" gebracht, zusammen mit Wahnsinnigen wie Gisela Zenz. Der "Kastrat" László "Blofeld" Salgo dürfte wohl vielen bekannt sein. Ein Radikalfeminist, der sich sogar gegen gemeinsame Sorge bei Scheidung ausgesprochen hat und dessen Formulierungen in die Urteilsbegründung der Schandmal-Entscheidung des BVerfG eingeflossen sind.

Bei djb könnte man auch fragen, so für den Anfang zum einüben :-)
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(25-03-2011, 22:23)p schrieb: Bei djb könnte man auch fragen, so für den Anfang zum einüben :-)
Die sind zur Zeit mehr mit der Quote beschäftigt. Könnte also nicht ganz so weh tun. Big Grin
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