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Schweiz: Behinderter Unterhaltsverweigerer ins Gefängnis
#1
Ein Schweizer muß jetzt für 2 Monate ins Gefängnis, weil er seiner Ex keinen Unterhalt mehr zahlt. Er hat nur noch 1 Bein und 150.000 Franken Schulden.
Der Richter:

Der Angeklagte "weigert, seine verbleibende Arbeitskraft zu verwerten und seinen nachehelichen Pflichten nachzukommen."

Die Exe aus Brasilien arbeitet natürlich nicht...

http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich...len-169655
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#2
Ein ehemaliger Staplerfahrer, danach halbtags Hilfsarbeiter. Es geht wohlgemerkt nicht um Kindesunterhalt. Er hat gar keine Kinder. Es geht um Ehegattenunterhalt. Den hat er vier Jahre lang bezahlt in Höhe von 2000 SFR pro Monat. Und nun nicht mehr. Während der Ehe hat er auch noch für die Kinder seiner Frau gesorgt. Jetzt hat er nichts mehr zu verlieren in seinem 15 Quadratmeter Wohnklo:

"Walter F. wartet in seiner Wohnung auf das Aufgebot, die Strafe abzusitzen. «Das macht mir nichts aus. Ich wohne ja jetzt schon wie im Gefängnis.»"
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#3
Wie froh ich doch bin, im Unrechtsstaat Deutschland und nicht im Unrechtsstaat Schweiz zu leben!
Schlimmer geht's immer.
Ein Kommentator schreibt "Jedem Mann, dem etwas an seiner Gesundheit und finanziellen Unabhängigkeit liegt, muss man aus juristischer Sicht das Folgende raten: 1. Lassen Sie sich sterilisieren 2. Heiraten Sie niemals 3. Wohnen Sie niemals mit Ihrerer Partnerin zusammen." ...

Ich habe einen besseren Rat für alle Männer: Werdet transsexuell, dann könnt ihr euch in ein paar Jahren umoperieren lassen zur Frau; Namen und Personenstand ändern, heiraten .... und dann irgendwann all die Vorteile nutzen, die einer Frau nach der Scheidung in der Schweiz zustehen. Ach ja, und wenn ihr Kinder schon habt, seid ihr nun auch nicht länger Vater, sondern ebenfalls Mutter eurer Kinder - alles andere wäre diskriminierend - das Sorgerecht steht euch damit in vollem Umfang zu! § 1626 kann bleiben wie er ist - wir sind doch alle Mütter!
Wer zahlt nun eigentlich den Unterhalt Huh

Die Welt ist absurd ... vielleicht sind wir es, die die Sicht darauf ändern müssenCool
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#4
Sterilisieren hätte da nichts genutzt. Schliesslich ging es nicht um Kindesunterhalt. Diese Verurteilung ist auch in Deutschland möglich. §170 StGb ist mit voller Absicht maximal weit gefasst, so dass er auf die gesamte Sippenhafts-Unterhaltskette des BGB in Deutschland angewendet werden kann: Exfrauen, Ex-One Night Stands, die Eltern, Enkel, Urenkel...

"Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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#5
ein monatlicher unterhalt von 2000 sfr ist schon sportlich, das sind immerhin 1500 euro. keine ahnung was staplerfahrer in der schweiz verdienen, aber in deutschland kriegt er das bei steuerklasse 1 höchstens netto im monat raus.
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#6
Allein der schweizer Justiz eins reinzuwürgen und denen zu zeigen, das man so nicht mit sich umspringen lässt, würde ich noch die Zeiten angeben, wo und wann ich zur Verfügung stehe um die 2 Monate abzusitzen und nebenbei noch der EX einen brief zu schicken, mit einer Danksagung, das man es sich in den 2 Monaten richtig gut gehen lassen wird und sie doch bitte noch eine Anzeige machen soll damit das ganze nochmal wiederholt werden kann denn das Esseen soll dort spitzenmässig sein und wird auch noch warm bis in die Zelle gebracht.

Ich würde die Richter noch bis auf den hintersten Winkel verhöhnen und mitteilen, das die 2 Monate ein Klacks sind und das nächste Mal bitte noch mehr draufzusatteln. Auch würde ich nach absitzen der Strafe noch ein Dankesbrief an alle schicken wie toll es dort war...

Irgendwie habe ich so das Gefühl, das sich Deutschland, Österreich und die Schweiz gegenseitig ein Rennen liefern, wer der härteste Unterhaltsverweigerungsverurteiler ist.

Und die restliche EU lacht sich kaputt...

gleichgesinnter

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#7
Das hat er sich selbst eingebrockt, indem er den Unterhalt bewusst komplett verweigert und das auch noch offen kommuniziert. Da reagieren die Gerichte allergisch, egal ob in der Schweiz oder in Deutschland. Wenn er mit dieser Verweigerungsnummer durchkommen würde, dann brächen alle Dämme. Deshalb das harte Vorgehen der Robenträger.

Besser hätte er seine eigene Bedürftigkeit auf Basis seines Behindertenstaus kontinuierlich ausgebaut und dabei den Pfändungsbetrag auf ein erträgliches Niveau reduziert.

Wichtig ist es, stets den guten Willen zu dokumentieren. Was am Ende an Geldfluss herauskommt ist dann juristisch sehr schwer zu ahnden.

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#8
Um so mehr ist ihm zu danken, dass er den lauten Weg gegangen ist.
Sonst hätte et jetzt nicht in der Zeitung gestanden.
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#9
(31-03-2011, 16:39)Nathan schrieb: Wenn er mit dieser Verweigerungsnummer durchkommen würde, dann brächen alle Dämme.

Wenn die Verweigerungsnummer häufiger durchgezogen würde, dann gäbe es gar keine Dämme mehr, die brechen könnten. Solange immer nur einzelne an der Rampe nicht das tun, was Uniformierte brüllen, kann man die Menge locker in Schach halten.
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#10
(31-03-2011, 17:33)p schrieb: Solange immer nur einzelne an der Rampe nicht das tun, was Uniformierte brüllen, kann man die Menge locker in Schach halten.

Das ist der Punkt, die Masse verweigert sich eben nicht und als namenloser Märtyrer erreicht man gar nichts. Ich behaupte sogar, dass das Unrechtssystem wegen der abschreckenden Wirkung solcher Urteile mehr gestärkt als geschwächt wird. Die Masse der Einzelnen ist mutlos und wird durch solche Urteile noch mutloser.

Viel besser ist eine Doppelstrategie, sich einerseits mit seinem individuellen Einzelfall juristisch möglichst glimpflich durchzumogeln und sich andererseits in einer Gemeinschaft zu engagieren, die gegen das System opponiert, in der Schweiz z.B. bei der Interessengemeinschaft Antifeminismus.
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#11
Hatte Mao nicht einst 1 Promille aller Menschen öffentlich hinrichten lassen. Die einzige Motivation war, ein abschreckendes Beispiel für die jeweils verbleibenden 999 unter 1000 zu schaffen. Das wirkt bei Unterhaltszahlern auch.
https://t.me/GenderFukc
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#12
sorry für meine unbedarfte Frage... hab keinen Plan von diesen Dingen..
Wer kommt eigentlich für die Miete der eigenen Wohnung auf wenn man mal für 2 Mon. in Knast muss ?
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#13
Keiner - im Zweifelsfall wird die Wohnung von Vermieter aufgelöst. Da würde ich vorsorgen.
https://t.me/GenderFukc
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#14
(11-04-2011, 23:09)pudding schrieb: sorry für meine unbedarfte Frage... hab keinen Plan von diesen Dingen..
Wer kommt eigentlich für die Miete der eigenen Wohnung auf wenn man mal für 2 Mon. in Knast muss ?
Wenn du mittellos bist, zahlt es bis zu 6 Monate das H4-Amt. Wenn du vermögend bist, kannst du ja vorsorgen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
was passiert eigentlich wenn er nach den 2 Mon. wieder draußen ist ? Kann er dann wieder und wieder zum Knast verurteilt werden wegen Uneinsichtigkeit ?
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#16
Als Wiederholungstäter immer wieder und immer mehr bis zur Höchststrafe.
Sinnvoller wird das dadurch aber auch nicht.
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