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Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen?
Man muß diesem Schwachsinn von der sog. gemeisamen Sorge immer wieder stur entgegenhalten, daß die elterliche Sorge jeweils des Vaters und der Mutter keinesfalls immer und ständig der Kommunikation und Einigung bedarf.

Es sind eine handvoll einmaliger Entscheidungen, die grundlegend und nachhaltig für das Kind sind, bei denen Einigung der Eltern wünschenswert wäre. Gibt es hierzu Uneinigkeit, dann kann das in gerichtl. Einzelentscheidungen gelöst werden.
Das rechtfertig mE keinen schwerwiegenden Eingriff in Elternrechte durch Alleinsorge und damit in die korrespondierenden Grund- und Menschenrechte eines Kindes.

ZB ist mir völlig unklar, warum schulische Auskünfte zum Kind vom Sorgerecht abhängig sein müssen. Nicht nachvollziehbar auch, daß ein nicht-sorgeberechtigter Vater keine Ansprüche auf Hlfe durch das Jugendamt hat, obwohl ein Kind im Standardumgang ca. 30% des Jahres !!! beim Vater lebt.

Mit dem garantierten Schutz der Familie(GG) und des Familienlebens(EMRK) des Vaters mit seinen Kindern hat das a) Belassen der Alleinsorge (§ 1626a BGB) bzw. b) die leichtfertige Übertragung auf eine Mutter (§ 1671 bGB) nicht viel zu tun.

Ich sehe folgende Baustellen:
- Sorgerecht des nicht-verheirateten Vaters (1626a fast gelöst)
- Erhalt der eS aller Väter (1671), Eingriffsschwelle
- Abklärung des 'Gemeinsamen' am Sorgerecht
- Stellung des ehel.-sozialen zum biologischen Vater
- rechtl. Definition von Familie




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Hast Du eine Quelle für die 30%? Ich dachte die Standardregelung ist jedes 2. Wochenende. Ich habe diese 30% auch mal in einem Aufsatz einer Kinderpsychologin gefunden, die argumentiert, dass besonders bei Kleinkindern (bis 6J) der Umgang mit dem abwesenden Elternteil mind. 30% der Zeit betragen sollte damit sich die Eltern-Kind-Beziehung weiterentwickeln kann. Aber ich wusste nicht, dass dies auch tatsächlich der normalen Umgangszeit entspricht. Gibt es da eine Statistik oder sowas?
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Hallo hbw,
unter Standardumgang* verstehe ich
-alle 14 Tage 3 Tage
-Hälfte der Schulferien Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter

Für dieses Jahr komme ich auf 110 Tage, das sind gut 30% von 365 Tagen.

*Privat-Statistik nach HörensagenWink

Wenn ich dieses Verhältnis 30:70 Vater zu Mutter noch bereinige, indem ich die tatsächliche persönliche Zeit mit den Kindern zugrunde lege, also Fremdbetreuung, Schule usw. herausrechne, dann komme ich zu dem erstaunlichen Ergebnis, daß ich mehr Zeit mit meinen Kids verbringe, als die Mutter.Smile
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(14-04-2011, 06:31)Profiler schrieb: dann komme ich zu dem erstaunlichen Ergebnis, daß ich mehr Zeit mit meinen Kids verbringe, als die Mutter.Smile
Das ist wirklich erstaunlich, da die Mutter nach dieser Formel ja auch alle 14 dieselben 3 Tage hat und die Hälfte der Ferien und somit ebenfalls schon über 50% liegen würde.

Zuzüglich der 4 Tage pro Woche, die sie nur bei der Mutter verbringen.

Bei 3 Tagen am Stück handelt es sich ja auch nur um 2 schulfreie Tage, sofern es überhaupt 3 Tage sind.
Ich kenne eher 2 Tage alle 14 Tage als Standardumgang und die Hälfte von 14 Wochen Schulferien schaffen auch nur die wenigsten berufstätigen Väter.
Zumindest nicht rund um die Uhr, wie von dir kalkuliert.

Ich komme bei 7 Wochen Ferien auf 49 Tage und bei 2 Tagen alle 14 Tage auf 38 von 365 Tagen wenn man die Ferien abzieht.
Das ergibt zusammen 87 von 365 Tagen. Das sind knapp 24%.

Wenn man dann noch die üblichen Probleme abzieht wie:
"Die Kinder sind krank, gehen zum Kindergeburtstag, Heiligabend, Besuch von Onkel Willy, etc." sowie eigene Absagen und die Arbeitszeit des Vaters bei 7 Wochen Ferienumgang abzieht komme ich auf unter 20% bei gut funktionierendem Standardumgang.

Alles Andere ist Gnade oder gute Kooperation der Mutter.
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beppo,
unter Deiner Annahme, daß die KM die gleichen Umgangszeiten in Anspruch nimmt, sind es ebenfalls 30% und nicht die von Dir genannten über 50%. Schon die Annahme aber erscheint mir unzutreffend, da Mütter anders organisiert sind. Bei Vätern findet eine zwangsläufige 'Verdichtung' des Zusammenlebens statt, während die Mütter Betreuung mehr deligieren und damit verdünnen.

Unter der Woche sind Kinder in der Schule, auch schon mal ganztags, und danach oft in Kitas oder anders betreut, bis die werkstätige oder s©hoppende Mutter abends nach Hause kommt und die Kinder dann fluchs zu Bett begleitet, um selbst die Füße hochlegen zu können.

Die 14-tägigen 3 Tage können verschieden aussehen. Meist Fr nach der Schule bis So Abend oder sogar bis Mo zum Schulbeginn und dazu oft noch einen 1/2 Tag unter der Woche zusätzlich.

Gar nicht berücksichtigt habe ich in meiner 'Formel' die 'kleineren' Feiertage nach Ostern sowie Spontanbesuche.

Schaue ich mir verleichsweise Väter an, die mit der Mutter zsammenleben, gar verheirtaet sind, dann sehen diese ihre Kinder uU auch nicht viel mehr, haben aber eine andere rechtspraktische Ausstattung.


Mit meinem 'Ansatz' war es mir nicht so wichtig, bis in die 5. Stelle hinterm Komma genau zu sein, sondern mal der Vorstellung zu begegnen, es handele sich beim Umgnag nur um Besuche beim entfernten Vater, der die Kids eigentlich gar nicht richtig kenne usw. usf.

Nein! Die Kinder leben beim Vater!!! Und das keinesfalls selten, mit voller wirtschaftlicher Last, was mich bezüglich des KU sehr nachdenklich stimmt.

Hintergrund meiner Überlegungen ist der Schutz der Familie, die der Vater mit seinen Kindern bildet. Dieses Zusammenleben ist keine Kleinigkeit. Das führt zwangsläufig zu der Frage, ob sich Mütter unter diesen Umständen alleinerziehend bezeichnen dürfen, ob fehlendes Sorgerecht eines solchermaßen mit seinen Kindern zusammenlebenden Vaters - schon rein praktisch - noch irgendwie begründbar ist.

beppo, laß es 20% sein oder gar 35% der täglichen Jahreszeit sein, das ändert nichts daran, daß wir mit unseren Kindern in einer eigenen Familie eine erhebliche Zeit des Jahres zusammenleben.

Mir ging es darum - zugegeben etwas provokant und angreifbar - einen anderen Blick auf die Dinge zu wagen; in unserem, im Sinne unserer Kinder.

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Ok.
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Wer jetzt das Sorgerecht beantragt, regelt automatisch die Umgangspflicht mit. So könnte die Umgangspflicht, das Umgangsrecht umgesetzt werden:

Wechselmodell oberste Priorität: Umgang 50/50 Vater Mo nach Schule bis Montag zur Schule, danach Mutter Mo nach Schule bis Mo zur Schule, im Wechsel
Alternative: So könnte der Mindestumgang für ein 7 jähriges Schulkind aussehen, Kleidung ist jeweils von der Mutter mitzugeben.
Grundsatz: Pflege, Erziehung und Sorge im Verhältnis ca. 67% Mutter, 33% Vater
Übergabe außerhalb der Schule: Morgens: Kind wird von Mutter gebracht/geholt, Übergabe Abends: Kind wird von Vater gebracht/geholt
Regelmäßiger Umgang (Bsp.: Monat = 31 Tage)
Mutter: 22 ganze Tage, 21 Übernachtungen
Vater: Zusammenhängend 4 ganze Tage (8), 5 Übernachtungen (10) im 14 tägigen Rhythmus, Alle 14 Tage Do nach der Schule bis Di zur Schule

Schulferienregelung
1 Woche Winter: Vater erster Wochenteil 4 volle Tage, Mutter zweiter Wochenteil 5 volle Tage
Vater: Freitag von Schule bis Mittwoch 9 Uhr zur Mutter am nicht U-WE, Donnerstag von der Schule bis Mittwoch 9 Uhr wenn U-WE

2 Wochen Ostern: Mutter erste Woche 9 volle Tage : Vater zweite Woche 6 volle Tage
Vater: Ostermontag 9 Uhr bis Sonntag 18:30 Uhr

6 Wochen Sommer: Vater 2 ½ Wochen ab erste Ferienwoche (ca. 21 volle Tage mit U-WE)
verkürztes Umgangswochenende am Ende der Sommerferien
Donnerstag 18:30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr
Mutter 3 ½ Wochen (ca. 24 volle Tage)
Ziel: Beide Elternteile haben 3 volle WE zur Urlaubsplanung
Vater: Freitag von Schule am nicht U-WE bzw. Donnerstag von Schule wenn U-WE bis Mittwoch 9 Uhr

2 Wochen Herbst: Vater erste Woche 8 volle Tage : Mutter zweite Woche 8 volle Tage
Vater: Freitag von Schule am nicht U-WE bzw. Donnerstag von Schule wenn U-WE bis Samstag 18:30 Uhr

Der Rhythmus der Umgangswochenenden = U-WE setzt sich im Wechsel fort abhängig davon, bei wem das Kind das letzte volle WE (Sa+So) verbracht hat.
Bsp.: Ist Kind am Ende der Ferien am Samstag Sonntag bei Papa ist es am darauffolgenden WE bei Mama.

Feiertagregelung
Ostern Ostermontag siehe Ferienregelung bei Vater
Erster Mai Mutter
Vatertag/Himmelfahrt Vater
Pfingsten Pfingstmontag + 1 Ferientag Vater
Tag der Einheit Mutter
Reformationstag Vater
Weihnachten 2. Weihnachtsfeiertag + 2 Ferientage bei Vater
Silvester Wechselnd beginnend 2011 bei Vater 31.12. 9 Uhr bis 1.1. 18:30 Uhr

Geburtstag des Kindes Wechselnd, möglichst beide Elternteile einladen

Uneingeschränkte wechselseitige Krankenbesuche und Telefonkontakte.

Bei Problemen mit der Umgangsregelung verpflichten sich beide Eltern schnellstens gemeinsam eine entsprechende Institution (Elternberatung, Mediation o. ä.) aufzusuchen.

Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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(21-04-2011, 10:16)andy99000 schrieb: Wer jetzt das Sorgerecht beantragt, regelt automatisch die Umgangspflicht mit.
wo steht das denn geschrieben?

Eine Pflicht zum Umgang besteht ohnehin.

Sie ist nicht durchsetzbar, weil erzwungene Umgänge von vornherein nicht dem Wohle das Kindes zeckdienlich sind.


Ibykus

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Der Kollege meint vermutlich 'sollte/könnte' ggf gleich in einem Abwasch mit angepasst werden.
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In erster Linie geht es doch darum, beim Sorgerecht im Zweifel mindestens 51% der Sorge für das Kind zu übernehmen. Damit wäre kein Unterhalt mehr zu zahlen und die Naturelle Leistung wie die Finanzielle Leistung würden sich gegenseitig aufheben. Außerdem geht es um das Auskunfts- Regelungs- Aufenthalts und Vermögensrecht. Ergo nutzt mir ein Sorgerecht recht wenig wenn das Kind nur zu 20 % vom Vater versorgt werden würde.
Es macht also gar keinen Sinn erst um das Sorgerecht zu streiten dann um das Umgangsrecht oder umgekehrt, wenn beide Streitwerte bei 3000€ liegen und somit die Gerichte und Anwälte doppelt kassieren, abgesehen von der Dauer des Streites der sich vermutlich auch verdoppeln würde.
Ergo, mit dem Sorgerecht ändert sich vermutlich automatisch die Umgangssituation.
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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*lach* ja, da mag was dran sein! Wink
Allerdings ist der Kampf ums SR schwierig genug.
Wenn Du dem FamgGericht schon mit Deiner Antragstellung klar machst, wohin die Reise gehen soll, wird es ganz sicher nicht einfacher.

Ich denke, der Trend geht nach wie vor hin zur SR-Verweigerung.

In Deutschland will man Väter nur in der "Zweiten Reihe" dulden.

Ob sich dieses Phänomen mit einem real existierenden Feminismus erklären lässt, habe ich meine Zweifel.

Ich denke, ursächlich dürfte mehr eine justitielle Missachtung geltenden Rechts sein, ein vorsätzlicher Rechtsungehorsam also, der von Mütterfreundlichkeit herrührt und dem das Kindeswohl eher gleichgültig ist.

In eigener Sache ist mein Antrag von Februar letzen Jahres ja zwztl verhandelt worden (voran ging es eigentlich erst, nachdem ich die Dienstaufsicht beim Landgericht angerufen hatte, die zwar keinen Grund zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen sah, aber immerhin zugeben musste, dass sich das Verfahren ungewöhlich lang hinzieht).

Nun -unmittelbar vor Ostern- erhalte ich Post, die beim zuständigen Postamt hinterlegt wurde und vor Samstag nicht abgeholt werden kann ..
Das Aktenzeichen kommt mir so bekannt vor ....

Zufall, Zynismus oder kleinkarierte Revanche dafür, dass man sich erlaubt, die menschrechtsverachtenden und menschenrechtwidrigen Entscheidungen deutscher Familiengerichte und deutscher Jugendämter beim Namen zu nennen?

Ich will nicht vorgreifen, aber aus meiner Sicht sitzen bei den Familiengerichten überwiegend unfähige Rechtsdilettanten, die den Überblick verlieren, wenn eine Akte einmal mehr als 150 Seiten hat.

Und dazu würde auch die Bekanntmachung einer SR-Entscheidung unmittelbar vor den Feiertagen gut passen Big Grin

Mir wird die Haltung unseres Aussenministers so auch ein wenig verständlicher:
Wenn man schon völkerrechtswidrige Menschenrechtsverletzungen im eigenem Land duldet, muss man sich an militärischen Maßnahmen nicht beteiligen, die das Unrecht in fremden Ländern beseitigen helfen sollen.

Freu Dich!
Auch Du bist Deutschland.


Ibykus
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Ich halte die Verknüpfung einer Umgangs- mit der Sorgerechtsklage, nach allem was man bisher so an Vorwänden für die GSR-Verweigerung lesen konnte, auch für sehr problematisch.

Wenn der Richter liest, dass das GSR nur ein Vehikel für weitergehende Prozesse sein soll. macht er sofort den Kopf zu.

Im Gegenteil. Die GSR-Klage muss damit begründet werden, dass das Verhältnis zur Mutti total supi ist und man dieser tollen Frau eigentlich in allen ihren Entscheidungen nur beipflichten kann.
Und auch der Umgang klappt, in der von der Mutter gewünschten, Form total klasse!
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(21-04-2011, 17:05)beppo schrieb: Im Gegenteil. Die GSR-Klage muss damit begründet werden, dass das Verhältnis zur Mutti total supi ist und man dieser tollen Frau eigentlich in allen ihren Entscheidungen nur beipflichten kann.
Und auch der Umgang klappt, in der von der Mutter gewünschten, Form total klasse!
so(!) blöd sind sie nun auch wieder nicht.
Die KM ist von ihrer Rechtsvertretung angehalten, sich im Termin heftig zu streiten. Das kann die einfältigste KM.
Hysterisch schreien und auf Knopfdruck Pipi in die Augen kriegen sind ihre Stärken.

Und vom Gericht wird alles protokolliert (auffällig ALLES!).
Rate mal wozu?

Mein FamG hatte VKH abgelehnt, mit der Begründung, die Eltern seien hoffnungslos zerstritten, weswegen der Antrag keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg haben könne ....

Auf meine Beschwerde hin hat das OLG diesen rechtlich unhaltbaren Unsinn aufgehoben und klargemacht, dass auch heillose Zerstrittenheit der Eltern den Erfolgsausichten eines Antrags auf Übertragung der gem. elterlichen Sorge nicht entgegen stehen muss.
Es müsse im Einzelfall geprüft werden ...
notfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigengutachtens ...

Die Prüfung ist ja umfangreich protokolliert *lach*.
Ein SachverständigenGA einzuholen hat man nicht für erforderlich gehalten ...

Welche Entscheidung also ist zu erwarten ???

Allerdings habe ich der Richterin eine kleine Fallschnur gezogen, die sie auch zur Kenntnis genommen hatte:

Mir geht es nicht darum, der KM das SR streitig zu machen oder das ABR in Frage zu stellen, sondern insbesondere um die Übertragung des gemSorgerechts in gesundheitlichen und schulischen Angelegenheiten, in denen die KM mir bislang nur Auskunft nach Klageandrohung gegeben hatte.

Und nun?

Streit hat es in sorgerechtlichen Angelegenheiten noch nie gegeben ...
Und ein Gutachter ist nicht beauftragt ....

Wer glaubt, das Gericht wolle mir als Vater ein Ostergeschenk machen und noch vor den Feiertagen das gemSR übertragen, stimme mit "ja".

... allein mir fehlt der Glaube! Angel

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Ibykus, ich habe ja nun nicht explizit von deinem Fall gesprochen und ein Wundermittel ist mein Rat sicher auch nicht, nur muss man den Streit, den man vermeiden möchte ja nicht auch noch selbst anfangen.
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ich hab' Dich schon verstanden, beppo!
Aber ich habe -nicht nur in meinen Angelegenheiten- die Erfahrung gemacht, dass es oft nicht darauf ankommt, wie man sich verhält, um Streit zu vermeiden.

Sich zu streiten bringt in aller Regel der Mutter Vorteile.
Die Nachteile, die das gem Kind dabei erfährt, interessiert diese Menschenrechtsmissachter nicht.

Sie provozieren ganz offensichtlich und willkürlich Streit und wissen, dass es ihnen hilft, den Vater zu entsorgen.

Und die daran verdienende Helferindustrie unterstützt die Mütter, während sich die Justiz selbst eine Augenbinde anlegt.

Ibykus

deswegen:
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(21-04-2011, 15:27)andy99000 schrieb: Ergo, mit dem Sorgerecht ändert sich vermutlich automatisch die Umgangssituation.
Träumer! Aber immerhin hast Du "vermutlich" geschrieben. Wink
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Sorry, bei 50/50 zahlt keiner den Unterhalt, bei 51/49 für den Vater zahlt die Mutter, unabhängig von der Umgangsregelung. Meine Meinung beides Sorge + Umgang sind gekoppelt. Wichtig für mich in erster Linie so viel Umgang mit meinem Kind wie möglich, bedeutet doppelte Zahllast Unterhalt und Umgangskosten. Erst danach kommt der Rest.

Wenn ich mit 14 Tagen Wochenende in ein Sorgerechtsverfahren einsteigen würde, ohne die Umgangspflicht zu erweitern, wäre ich vor Gericht unglaubwürdig. Eindeutige Aussage: es geht dem Vater nicht um das Wohl des Kindes, er will sich gar nicht darum kümmern, er will nur auf sein Recht pochen um mit zu bestimmen, sich einzumischen.
Die Frage ist: Erst den Umgang erweitern dann auf Gemeinsames Sorgerecht klagen, oder umgekehrt, oder gleich das gemeinsame Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hilfsweise das alleinige Sorgerecht beantragen? Wie sieht der Umgang vorher, wie nachher aus?
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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(22-04-2011, 13:17)andy99000 schrieb: Die Frage ist: Erst den Umgang erweitern dann auf Gemeinsames Sorgerecht klagen, oder umgekehrt, oder gleich das gemeinsame Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hilfsweise das alleinige Sorgerecht beantragen? Wie sieht der Umgang vorher, wie nachher aus?

Wenn möglich den Umgang mit friedlichen Mitteln so weit wie möglich ausbauen.

Wenn das nur unfriedlich geht, dann hinterher.

In beiden Fällen so viel Umgang wie möglich.
Egal ob GSR oder nicht.
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andy,
wie kommst Du auf die Idee, man könne das Sorgerecht prozentual aufteilen?

Mit dem Umgangsrecht und in welchem prozentualen Verhältnis das Kind bei der Mutter oder beim Vater lebt, wo sich ein Kind überwiegend aufhält, seinen sog. Lebensmittelpunkt hat, hat das nichts zu tun.





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Man sollte den SR-Antrag überhaupt nicht von Bedingungen abhängig machen.
Wer dem Vater vorwirft, er wolle sich nur einmischen und/ oder nur mitbestimmen, disqualifiziert sich selber.

Wer sind wir, dass wir uns von solch einem Unsinn abhalten lassen, uns um unsere Kinder zu kümmern?

Das SR ist ein bedingungsfeindliches Menschenrecht!
Es steht jedem Vater zu.
Also beantragen wir dieses Recht (schlimm genug, dass wir es noch nicht automatisch haben).

Unglaubwürdig wird man, wenn man taktiert....
... ich will erst das Umgangsrecht entsprechend regeln ..
... ich will erreichen, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen ....

Ich will..., ich möchte...., ich hätte gerne ...

Wenn alle Väter seit der Rechtsprechung des EuGHMR und seit der des BVerfG ihre Anträge gestellt hätten, anstatt in
Foren immer wieder über Monate hinweg den gleichen Senf zu labern, wären wir mit Sicherheit in einer besseren Position.

So wartet eine Hundertschaft von Feiglingen ab, wie's anderen Vätern ergeht, um dann im Nachhinein alles besser gewusst zu haben.

Manchmal denke ich, eine nicht geringe Zahl von diesen Zögerern haben sich ihre Situation selber zuzuschreiben.

andy99000 schrieb:In erster Linie geht es doch darum, beim Sorgerecht im Zweifel mindestens 51% der Sorge für das Kind zu übernehmen.
Damit wäre kein Unterhalt mehr zu zahlen und die Naturelle Leistung wie die Finanzielle Leistung würden sich gegenseitig
aufheben.

ist das Deine einzige Sorge das Sorgerecht betreffend?

Huh
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(22-04-2011, 19:03)Ibykus schrieb: Wenn alle Väter seit der Rechtsprechung des EuGHMR und seit der des BVerfG ihre Anträge gestellt hätten, anstatt in
Foren immer wieder über Monate hinweg den gleichen Senf zu labern, wären wir mit Sicherheit in einer besseren Position.
Du darfst allerdings auch nicht die Väter vergessen, die in Foren wie diesen lesen und verstanden haben, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht immer zum Ziel führt. Das Ziel, zumindest für mich persönlich ist, Umgang mit meinen Kindern zu haben. Ich will nicht sagen, dass mir das SR am A.... vorbeigeht, doch wichtiger ist es, den zustehenden Umgang und Kontakt des Kindes zu beiden Eltern durchsetzen zu können.

Dazu gehört u.a., dass sich die Institution JA einer gehörigen Reform unterzieht. Das ist für mich wichtig!

my2c

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Wenn ich das SR beantrage, beabsichtige ich, mich als Vater um mein Kind in sorgerechtlichen Angelegenheiten kümmern zu können.

Insbesondere geht es auch darum, mich nicht immer mit einer unverantwortlichen KM streiten zu müssen, wenn ich Auskünfte über Gesundheit oder Schule benötige.

Das muss man nicht überbewerten. Bei Streitigkeiten -wir hatten das schon einmal besprochen- wird sich die KM nach wie vor durchsetzen und eine Entscheidung nach 1628 in ihrem Sinne erhalten.

Beim SR geht es aber nicht zuletzt auch ums Prinzip!
Ich lass' mich von einer gesellschaftspolitisch motivierten, jedenfalls aber mütterfreundlichen Justiz und von einer an Profit orientierten Helferindustrie nicht als Vater in die zweite Reihe abschieben.

Natürlich ist Umgang zunächst das Wichtigste für uns 'nichtanwesende' Elternteile. Was nutzt mir ein SR, wenn ich keinen Umgang habe ...

Für mich sind Jugendämter feministische Sturmtruppen ohne Kombattantenstatus; Heckenschützen, die im Zweifel immer gegen uns Väter voten.

Bevor man diese Institution reformiert, muss man ihr klar machen, dass Kindeswohl nicht gleich Mütterwohl bedeutet.

Wo immer es mir möglich ist, vermeide ich eine Beteiligung dieses Amtes oder von diesem eingesetzte freie Träger.


Ibykus
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(22-04-2011, 20:19)Ibykus schrieb: Natürlich ist Umgang zunächst das Wichtigste für uns 'nichtanwesende' Elternteile. Was nutzt mir ein SR, wenn ich keinen Umgang habe ...
Genau das meine ich. Und für mich persönlich sehe ich es als wirklich viel wichtiger an, etwas in die Richtung zu unternehmen, eine Umgangsverweigerung zu bestrafen. Von meinem JA habe ich zu lesen bekommen, dass es besser wäre, den Umgang der Kinder mit dem Vater bis auf weiteres "ruhen zu lassen". Da geht bei mir der Kamm hoch, wenn ich sowas von einer vertrockneten Pflaume im Alter von Ende 20 lesen muß! Angry

Und jedem sei doch bitte hier bewußt, dass es ohne JA bei Gericht nicht geht!

Gesetze und das hier angesprochene und geforderte gemeinsame Sorgerecht bringen gar nix, wenn in unserer Gesellschaft nicht wirklich Familie gelebt wird! Nein, das Problem ist, dass es zu viele Männer in wichtigen Positionen gibt, die meinen, das Kind gehört der Mutter.

Unser Problem ist nicht bei den Frauen und Müttern zu suchen, sondern bei Männern und Väter selbst!

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(22-04-2011, 20:59)blue schrieb: Und jedem sei doch bitte hier bewußt, dass es ohne JA bei Gericht nicht geht!
mit dieser Einstellung hält man sich diese Leute aber auch nicht fern ... !


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(22-04-2011, 22:03)Ibykus schrieb:
(22-04-2011, 20:59)blue schrieb: Und jedem sei doch bitte hier bewußt, dass es ohne JA bei Gericht nicht geht!
mit dieser Einstellung hält man sich diese Leute aber auch nicht fern ... !
Alter Schwede. Wink Ich schrieb doch nicht, dass ich davon überzeugt bin, dass diese Unterweltler unbedingt dabei sein sollten! Ich wollte nur damit ausdrücken, dass kein Vater an dieser unsäglichen Institution vorbeikommt und die eh´ grundsätzlich immer mit im Boot sind!

Auch meine Beschwerden gegen eine sesselpuupsenden JA-Dame, die vom Bauamt ins JA hinunter befördert wurde, sind immer vom Landrat einkassiert worden.
Ich denke, wir verstehen uns. Smile

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