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Nein. Er kann jobben. Es kann aber durchaus Amtsrichter geben, die das anders sehen. Und Vorsicht vor bestehenden Titeln, die gelten weiter! Die Mutter ist ebenfalls unterhaltspflichtig. Seine Privilegierung fällt weg, dein Selbstbehalt steigt.
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Gibt es nicht diese 4 Monate Regelung ?
Also 4 Monate müssen danach weiter gezahlt werden, weil das als Orientierungsphase eingestuft wird ?
Bei mir tickt auch die Uhr, mein Jüngster u25 kriegt noch bis September ALG I.
Der hats mit dem Arbeiten anscheinend nicht so, der wurde wohl von Mutti zu sehr betütelt und nicht an die rauhen Realitäten des Berufslebens heran geführt..............
Er hat zwar die Arge im Nacken, umschifft deren Anforderungen aber anscheinend geschickt.
Übrigens habe ich mal beim Arbeitsamt nachgefragt, die werden tatsächlich wieder mich in die Pflicht nehmen und zwar die Arge direkt, was mir sogar lieber ist, mit denen streitet es sich angenehmer als mit dem eigenen Sohn.
Der geheiratete Neue von Exe (Bedarfsgemeinschaft) muß erst mit einstehen, wenn ich ausfallen sollte.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Es gibt gar keine Regelung, nur den formlosen Rotz der sich "gefestigte Rechtssprechung" nennt. Drei Monate Orientierungsphase wird einem Kind zugestanden, bevor es den Unterhaltsanspruch verliert. Da aber in vorliegendem Fall bereits jetzt klar ist, dass danach ein Studium aufgenommen wird, muss es sich auch jetzt um einen überbrückenden Job bemühen, von einer Orientierungsphase kann nicht die Rede sein. So würde ich argumentieren, wenn das Kind klagt oder ich den Titel runterklage.
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(12-05-2011, 10:46)p schrieb: Es gibt gar keine Regelung, nur den formlosen Rotz der sich "gefestigte Rechtssprechung" nennt.
So sieht es aus.
Ich habe nämlich auch nichts gefunden, was die Arge berechtigt auf mich zuzukommen.
Eines ist aber jetzt schon klar, sie sollen na ma kommen, keinen Cent werden sie von mir kampflos erhalten.
neuleben
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