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Ich habe einen Bekannten, welcher momentan in Trennung lebt. Die Scheidung ist beantragt, ein reger Schriftwechsel zwischen den Anwälten findet statt.
Wahrscheinlich durch den ganzen Stress hat mein Bekannter gesundheitliche Probleme bekommen (Gleichgewichtsstörungen, Herzproblem).
Bei meiner Scheidung hatte ich wegen möglichen finanziellen Folgen sehr große Bedenken und ja auch Existenzängste. Gesundheitliche Probleme jedoch hatte ich zum Glück nicht gehabt, bis auf ein paar schlaflose Grübel Nächten. Jeder Anwaltsbrief ist wie ein Stachel.
Wie erging es Euch? Macht eine TRennung/Scheidung tatsächlich krank?
VOn der Trennung bis zur Scheidung vergeht viel Zeit, diese ist nicht gerade angenehm.
Gruss
Heinrich
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Sicher macht eine Scheidung krank.
Schließlich wird plötzlich alles in Frage gestellt, woran man zuvor jahrelang gearbeitet hat.
Mich hat es damals gesundheitlich sehr mitgenommen.
Meine Flucht nach Asien war damals auch ein Selbstschutz, damit ich nicht zugrunde gehe.
Ich weiß nicht ob ich heute noch leben würde, wenn ich das damals nicht gemacht hätte.
Diese Auszeit hat mir dann die Kraft verliehen, wieder ganz neu anzufangen.
Ich hatte neue Ideen, neue Ziele und Horizonte um neu durchzustarten.
Ich denke, viele Männer gehen insbesondere daher zugrunde, weil sie es nicht wagen einen rigorosen Schnitt im Leben zu machen.
Versuchen irgendwie am alten Leben fest zu halten.
Man muß aber die Vergangenheit abstreifen um neu beginnen zu können.
neuleben
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Mich haben die Scheidung und die nachfolgenden Spielchen meiner Ex mit dem Besuchsrecht der Kinder auch krank gemacht. Burnout, Depressionen, Bluthochdruck, Tinnitus und Suizid-Gedanken waren meine täglichen Begleiter.
In dieser Zeit habe ich mich oft gefragt, was ich da eigentlich mache. Gefangen in einer Box, in der mir von der Ex aufgezwungenen Situation fremdbestimmt dahinzuvegetieren, das konnte doch nicht der Inhalt meines restlichen Lebens sein.
Geholfen hat mir ein sorgfältig geplanter radikaler Schlussstrich unter mein bisheriges Leben. Nachdem ich den Scherbenhaufen weggeräumt und alle Altlasten, bis auf den Unterhalt, bereinigt hatte, bin ich nach Asien ausgewandert und habe erst dort allmählich meine Ruhe und meine Gesundheit wieder erlangt.
Der Kontakt zu den Kindern wird mir seit längerem von der Mutter, später auch von den Kindern selbst verwehrt, aber ich war selbst überrascht, dass ich sie nach einem halben Jahr gar nicht mehr vermisse. Ich bin mittlerweile sogar froh, dass ich sie los bin. Alle paar Wochen kommen sie mir zwar kurz in den Sinn, besonders wenn ich die Überweisung für den von mir festgesetzten, meiner Leistungsfähigkeit entsprechenden Unterhalt tätige, aber belasten tut mich das nicht mehr.
neuleben schrieb:Ich denke, viele Männer gehen insbesondere daher zugrunde, weil sie es nicht wagen einen rigorosen Schnitt im Leben zu machen.
Versuchen irgendwie am alten Leben fest zu halten.
Man muß aber die Vergangenheit abstreifen um neu beginnen zu können.
Diese Aussage kann ich nur bestätigen.
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Zu dem die Kinder vermissen kann ich auch noch was beitragen.
Ich hatte damals ein Postfach in einer Stadt in Asien.
Die Adresse dieses Faches habe ich damals in Deutschland meiner Mutter bekannt gegeben.
Zu der Zeit war es noch schwierig nach Deutschland zu telefonieren, es wurde z.B. ein Operator dazwischen geschaltet, Internet gab es noch nicht.
Jedenfalls war dieses Postfach meine Verbindung zu Deutschland.
Meine Mutter kam doch damals tatsächlich auf die Idee mir von den Kindern besprochene Musikcasetten zu schicken.
Zu Weihnachten usw.
Aber ich muß sagen, in dieser damals anderen Welt und dem neuen Elan den ich wieder gewonnen hatte, hat mir sogar das nichts ausgemacht.
Als Mann wurdest du damals an jeder Ecke bestätigt und wieder aufgebaut, konntest 10 Frauen an jedem Finger haben.
Es war für mich einfach das Paradies auf Erden, nach dem was ich zuvor in Deutschland mit gemacht hatte.
neuleben
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Ich hänge zwar noch drin im Scheidungskrieg, aber ich hoffe doch, dass zum Ende diesen Jahres die Ehe rechtskräftig gescheiden sein sollte.
Was den Streß angeht: ich habe konsequenterweise einen Antrag auf Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit gestellt; als da wären Diabetes Typ 2, Burn Out-Syndrom, COPD (hab mal geraucht..), psychische Belastung äußert sich in einer mittelgradigen depressiven Episode ( F 32.2), und dergleichen mehr..... wenn sie mir 30% MdE einräumen, dann hab ich schon gewonnen (Entscheidung steht noch aus). Wenn ich dann 55 werde, kann ich, wenn mein Arbeitsverhältnis bedroht sein sollte, per Antrag auf 50% aufstocken - und mich dann abschlagsfrei in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Da mir die Exe an Versorgungsausgleich über 650.- Euronen Rentenanspruch weggenommen hat, bleibt da nicht mehr viel an finanzieller Leistungsfähigkeit übrig. Muss sie halt wieder selber arbeiten gehen, die Ärmste....
Habe ich alles von der Exe gelernt. Man muss dieses perverse System für sich nutzen, statt es (erfolglos!) bekämpfen zu wollen....
Austriake
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Hallo Austriake.
lebst du in Österreich ?
Weil mit dem was du schreibst, würde dir das in Deutschland kaum was bringen.
MdE 30 ????
Das gibt es nur bei der Berufsgenossenschaft in Deutschland und hat keinerlei Einfluß auf die staatliche Rente.
neuleben
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(12-05-2011, 09:08)Nathan schrieb: Burnout, Depressionen, Bluthochdruck, Tinnitus und Suizid-Gedanken waren meine täglichen Begleiter.
Zusammen mit Rücken-, Herz- und Suchtproblemen sind das die typischen Folgen einer strittigen Trennung, einiges davon habe ich auch erlebt. Ich würde sogar sagen, dass es die Ausnahme ist, gesundheitlich gut da durchzukommen. Studien wie die Väterstudie sagen das selbe aus.
Die einzig wirklich falsche Reaktion darauf ist Stärke zeigen und hoffen, dass etwas von selbst besser wird. Gesundheit ist das Wichtigste, vor allem anderen. Im Grab gibts keine gelebte Vaterschaft.
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(12-05-2011, 10:42)p schrieb: (12-05-2011, 09:08)Nathan schrieb: Burnout, Depressionen, Bluthochdruck, Tinnitus und Suizid-Gedanken waren meine täglichen Begleiter.
Zusammen mit Rücken-, Herz- und Suchtproblemen sind das die typischen Folgen einer strittigen Trennung, einiges davon habe ich auch erlebt. Ich würde sogar sagen, dass es die Ausnahme ist, gesundheitlich gut da durchzukommen. Studien wie die Väterstudie sagen das selbe aus.
Die einzig wirklich falsche Reaktion darauf ist Stärke zeigen und hoffen, dass etwas von selbst besser wird. Gesundheit ist das Wichtigste, vor allem anderen. Im Grab gibts keine gelebte Vaterschaft.
Seit der Rentenreform 2000 besteht nur das Problem, daß es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt.
Früher konnte man als Unterhalszahler da hin noch flüchten und hatte so einfach ein geringes Einkommen.
Heute, versuch mal eine Erwerbsgemindertenrente zu bekommen............
Schwierig kann ich dir nur sagen.
Du mußt so gut wie Tot sein.
Wenn du noch mehr als 6 Stunden gerade stehen kannst, gibts eh nur die Hälfte.
Das sind so um die 400 Euro für einen Durchschnittsverdiener.
Dann das alles auf nur jeweils 3 Jahre befristet und wieder geht das Untersuchungstheater los.
Früher bei der Berufsunfähigkeitsrente gab es noch 3/4 vom hochgerechneten Einkommen, da konnte man noch davon leben, ganz anders als heute.
neuleben
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(12-05-2011, 10:54)neuleben schrieb: Seit der Rentenreform 2000 besteht nur das Problem, daß es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt.
Es geht doch gar nicht um Rente, sondern um die eigene Gesundheit. Dazu muss man zuerst mal akzeptieren, dass man Probleme hat, die man nicht selbst lösen kann. Erste hohe Hürde für die meisten Väter.
Für mich war diese Akzeptanz auch ein wichtiger Grund, so wie bei Nathan Schlusstriche zu ziehen, viel abzuwerfen und viel Neues zu beginnen. Mir ist klargeworden, dass ansonsten ein Zusammenbruch erfolgt.
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(12-05-2011, 11:02)p schrieb: (12-05-2011, 10:54)neuleben schrieb: Seit der Rentenreform 2000 besteht nur das Problem, daß es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt.
Es geht doch gar nicht um Rente, sondern um die eigene Gesundheit. Dazu muss man zuerst mal akzeptieren, dass man Probleme hat, die man nicht selbst lösen kann. Erste hohe Hürde für die meisten Väter.
Für mich war diese Akzeptanz auch ein wichtiger Grund, so wie bei Nathan Schlusstriche zu ziehen, viel abzuwerfen und viel Neues zu beginnen. Mir ist klargeworden, dass ansonsten ein Zusammenbruch erfolgt.
Es hat aber früher das Ganze ungemein für den unterhaltspflichtigen vereinfacht.
Beispiel, ein Nachbar von mir.
Der war früher auch unterhaltspflichtig.
Der hat das genau so 1995 gemacht.
Ist in Berufsunfähigkeitsrente gegangen, mit 40.
Ist aber kerngesund.
Von da an hatte er Ruhe, konnte sich sorgenfrei erholen.
Kein Stress mit Arge, kein Stress mit Wiederbewilligung der Rente usw.
Arbeitete nebenher ein bisschen schwarz.
Das ist in jedem Fall erholsam und gesundheitsförderlich, wenn man nicht ständig verfolgt wird.
Ich meine halt, das war früher der erste Weg der zu beschreiten war, den es heute so nicht mehr gibt für unterhaltspflichtige.
Ich bin den nicht gegangen, weil er mir damals nicht bekannt war.
Hätte ich es gewusst, keine Minute hätte ich gezögert.
neuleben
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(12-05-2011, 11:38)neuleben schrieb: Es hat aber früher das Ganze ungemein für den unterhaltspflichtigen vereinfacht.
Früher war alles besser. Ob aber Erwerbsunfähigkeitsrente etwas vereinfacht hat, wage ich zu bezweifeln. Dagegen stehen Urteile wie das des OLG Koblenz in Az. 13 UF 465/02 vom 25.11.2002. Da wird ein Vater zu Unterhalt für zwei Kinder verurteilt, Rückstände samt fetter Zinsen muss er auch zahlen. Da wird überhaupt nichts einfacher, sondern wesentlich komplizierter.
Der Vater ist 65 Jahre alt, schwerer Asthmatiker, kriegt Regelaltersrente in Höhe von 723,37 EUR. Vorher Erwerbsunfähigkeitsrente in gleicher Höhe. "Dem Beklagten ist vorliegend aber zuzumuten, einer Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Geringverdienertätigkeit nachzugehen, um hiermit seine Leistungsfähigkeit zu verbessern."
Seine Erwerbsunfähigkeit sei kein Problem, er wäre ja die letzten sechs Wochen nicht beim Arzt gewesen: "Offensichtlich sind die hieraus folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Beklagten auch eher untergeordneter Natur, da nach seinen eigenen Angaben in der mündlichen Verhandlung in den letzten 6 Wochen kein Arztbesuch stattgefunden hat und auch für die Zeit davor besondere Krankheitsvorkommnisse und/oder die Notwendigkeit häufiger Arztbesuche nicht geschildert werden." Umziehen muss er auch, die Wohnung sei zu teuer. Fiktives Einkommen aus einer Nebentätigkeit, Ergebnis: 282 EUR Unterhalt zahlen nebst Rückständen, Zinsen und Gerichtskosten.
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@P bekommt der Rentner die 282 Euro tatsächlich von seiner kümmerlichen Rente i.H.v. 723,37 EUR abgezogen? Oder häufen sich nur die Schulden auf. Wenn es letzteres sein sollte, dann ist es ja nicht so schlimm.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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(12-05-2011, 11:02)p schrieb: Es geht doch ... um die eigene Gesundheit.
Völlig richtig, ohne Gesundheit ist alles nichts.
Viel mehr als der grosse Knall der Trennung sind es in der Folgezeit die vielen kleinen Nadelstiche von Ex, Behörden, Justiz, usw., welche einen immer wieder und meist zum Wochenende herunterziehen, die Gesundheit allmählich ruinieren und die Heilung der Trennungswunden verhindern.
Der finale gesundheitliche und/oder soziale Absturz kommt oft dann, wenn lange nach der Trennung alle Mittel erschöpft sind und dennoch nichts erreicht wurde.
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(12-05-2011, 12:47)Armer Tropf schrieb: @P bekommt der Rentner die 282 Euro tatsächlich von seiner kümmerlichen Rente i.H.v. 723,37 EUR abgezogen? Oder häufen sich nur die Schulden auf. Wenn es letzteres sein sollte, dann ist es ja nicht so schlimm.
Den Rest des Lebens im Existenzminimum zu verbringen, krank, aus der Wohnung raus müssen, ich weiss nicht ob ihm das gefällt. Er wird natürlich gepfändet werden, je nach Situation kann das bis auf die Hälfte des Pfändungsfreibetrages runtergehen. 2002 sind ihm wohl 600 bis 630 EUR geblieben. Wohnung weg, Auto weg, Dosenravioli und Leitungswasser. Er hat sich auch auf die irrige Annahme verlassen, die Erwerbsunfähigkeit oder das Alter würde ihn vor dem Zwang zur Erwirtschaftung weiteren Einkommens schützen.
Der gesundheitliche richtige Absturz beginnt typischerweise erst ein Jahr nach Trennung. Vorher gibt es Rückschläge, die man aber selten ernst nimmt. Das Dauerfeuer bzw. die ständigen Nadelstiche hat dann die Reserven zusammengeschossen.
Die psychischen Auswirkungen sind auch nicht zu unterschätzen. Ich habe damals mein Wesen zeitweise total verändert. Vorher war ich immer ein zurückhaltender Mensch, der sich lieber zurückzog statt irgendwo offensiv aufzutreten. Danach habe ich plötzlich, für mich selber total überraschend Leute radikal zur Sau gemacht, die mir dumm gekommen sind. Eiskalt, aber laut und konsequent, wie im Rausch.
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(12-05-2011, 10:30)neuleben schrieb: Hallo Austriake.
lebst du in Österreich ?
Weil mit dem was du schreibst, würde dir das in Deutschland kaum was bringen.
MdE 30 ????
Das gibt es nur bei der Berufsgenossenschaft in Deutschland und hat keinerlei Einfluß auf die staatliche Rente.
Nein, ich lebe in Deutschland. Und bin hier kranken- und rentenversichert. Die MdE wirkt sich sehr wohl drauf aus, ob man ohne oder mit verringerten Abschlägen vorzeitig in den Reuhestand gehen kann, wenn alle anderen Vorasussetzungen erfüllt sind. Bei mir werden es ab 2012 volle 40 Beitragsjahre sein; dazu eine MdE von 50% oder höher (ist ja noch Zeit bis dahin...) - das sollte reichen.
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(12-05-2011, 12:50)Nathan schrieb: Der finale gesundheitliche und/oder soziale Absturz kommt oft dann, wenn lange nach der Trennung alle Mittel erschöpft sind und dennoch nichts erreicht wurde. Die Frage ist natürlich, was erreicht wurde.
Der gesundheitliche Aspekt sollte immer im Vordergrund stehen!
Der damalige Vorwurf gegen mich wegen sex. Mißbrauch hatte mich tatsächlich gesundheitlich runtergezogen. Kaum geschlafen, beruflich nicht mehr auf der Höhe, keine Konzentration im Job.
Das Problem war nicht die Mutter. Es waren das JA, der DKSB, das Gericht, welches sich als erstes mal gegen mich gestellt hatten und meinten, da muß doch etwas dran sein, wenn die Mutter so etwas behauptet.
Für jeden Vater die Hölle!
Dann stellst Du Dich dem Mist. Du glaubst ja, dass das ja nur irgendwie ein Alptraum sein kann.
Nach langem hin und her mit Gutachterin, Verfahrenspflegerin, Richterin, JA- Dame, DKSB Verantwortlicher.....war die Sache dann durch.
Leider zu spät, als dass die Kinder nicht längst von diesen Damen "bearbeitet" waren.
Ich verdiene gut, auch heute noch. Habe alle meine Schulden bezahlt.
Bei Gerichtskasse, Gutachten, eigenen Anwalt etc...
Ich habe heute nur noch Schulden bei der Gegen-Anwältin (Mediatorin), die ich nur in vereinbarten Ratenzalungen zahle!
Diese Rechtsanwältin (Mediatorin) war immer das Hauptübel an meiner "Geschichte"!
In einer anderen Welt würde sie nicht mehr existieren!
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Der MdE (GdS) wird verwendet beim:
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJ...G000500315
Bist du kriegsbeschädigt ?
Wenn nicht, zählt der GdB und der ist für die staatliche Rente der DRV irrelevant.
Hier mal zum Verständnis ein Auszug dazu aus dem Forum der Deutschen Rentenversicherung:
Zitat:Unterschied MdE/GdB ?
Was ist der Unterschied zwischen MdE und GdB ?
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von Experte/in Experten-Antwort
RE: Unterschied MdE/GdB ?
MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) und GdB (Grad der Behinderung) werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die MdE (nur auf Schädigungsfolgen) und der GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind.
MdE wird im Bundesversorgungsgesetz durch die Bezeichnung „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS) esrsetzt.
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Danke für die Antwort.
Der GDB ist unerheblich für ein Berentungsverfahren.
Wie sieht das bei dem MdE aus ?
Ich meine......
Minderung der Erwerbsfähigkeit, sagt doch ganz genau das aus, um was es letztendlich geht.
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von Experte/in Experten-Antwort
RE: Unterschied MdE/GdB ?
Die Anerkennung von verminderter Erwerbsfähigkeit durch einen RV-Träger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann.
neuleben
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@blue
das mit dem Vorwurfes des Kindermissbrauches muss für Dich schlimm gewesen sein. Deine Exe muss wirklich skrupellos gewesen sein.
Unterm Strich haben wohl fast alle Männer bei ihrer Scheidung gelitten! Aber das interessiert anscheinend unseren Gesetzgebern nicht die Bohne.
@P
wenn so ein Mann, wie in Deinem geschilderten Fall, Amok laufen würde. Dann hätte ich vollstes Verständnis für den Mann. Wie kann man einen Menschen nur so in die Enge treiben? Bei Amoktaten werden die Männer immer schlecht dargestellt, aber wieso es zu solche unnützen Amoktaten kommt, dass beleuchtet die Presse leider nicht.
Gruss
Heinrich
Mephistopheles
Unregistered
die meisten Männer sind wie Strampler im Flugsand, sie gehen stetig unter, kommt nicht einer mit der helfenden Rute daher ...
die Geschichte mit dem in einer Kanne Sahne zu Butter strampelnden Frosch ist eine Mähr
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(12-05-2011, 14:04)Austriake schrieb: (12-05-2011, 10:30)neuleben schrieb: Hallo Austriake.
lebst du in Österreich ?
Weil mit dem was du schreibst, würde dir das in Deutschland kaum was bringen.
MdE 30 ????
Das gibt es nur bei der Berufsgenossenschaft in Deutschland und hat keinerlei Einfluß auf die staatliche Rente.
Nein, ich lebe in Deutschland. Und bin hier kranken- und rentenversichert. Die MdE wirkt sich sehr wohl drauf aus, ob man ohne oder mit verringerten Abschlägen vorzeitig in den Reuhestand gehen kann, wenn alle anderen Vorasussetzungen erfüllt sind. Bei mir werden es ab 2012 volle 40 Beitragsjahre sein; dazu eine MdE von 50% oder höher (ist ja noch Zeit bis dahin...) - das sollte reichen.
Vielleicht sollte ich genauer lesen.
Nun ist es mir klarer was du meinst.
Also dein GdB ist maßgeben.
Wenn du GdB 30 hast, kannst du über das Arbeitsamt dich mit den GdB 50ern gleichstellen lassen.
So
Du meinst die Schwerbehindertenrente, die man frühestens nach 35 Pflichtbeitragsjahren bekommt.
Bis glaube 1951 geboren bekommt man die ab 60 abschlagsfrei.
Wer danach geboren ist bekommt die langsam aufsteigend bis 65 erst dann abschlagsfrei.
Kommt somit auf dein Geburtsjahr an.
Das meintest du wohl gele ?
Mich hat das mit dem MdE etwas verwirrt.
neuleben
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Stimmt, so habe ich das gemeint.
Gestern hatte ich übrigens Verhandlungstermin mit der Exe wegen Trennungsunterhalt.
Sie ist infolge des Trennungs-/Scheidungsstreß so schwer psychisch erkrankt, dass sie fortan weder Haare schneiden kann (erlernter Beruf) noch Supermarkt-Regale einräumen (letzter Job bis zur Trennung, seither arbeitsunfähig krank geschrieben wegen schlechter Laune/Depression).
Meine Anwältin nannte das eine "Unterhaltsneurose" oder das "Unterhaltssyndrom". Dieses Krankheitsbild entstand erst durch die Unterhaltspflicht der Ehemänner. Vorher gab es dieses Krankheitsbild überhaupt nicht. Interessant, nicht?
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By the way:
Ich werde einen arbeitsmedizinischen Gutachter brauchen, der feststellen soll, ob die Exe arbeitsfähig ist oder nicht. Sollte jemand sein, der sich mit den sog. F-Diagnosen auskennt, z.B. F 32.2 mittelgradige depressive Episode oder F 50.4 usw.
Hat da jemand einen Tipp? Gerne auch per PN
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(17-05-2011, 10:19)Austriake schrieb: Meine Anwältin nannte das eine "Unterhaltsneurose" oder das "Unterhaltssyndrom". Dieses Krankheitsbild entstand erst durch die Unterhaltspflicht der Ehemänner.
Zum angeblich in der Ehe erlittenem psychischem Schaden gibts auch ein BGH-Urteil:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2018.html
In dem Urteil geht es um nachehelichen Unterhalt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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