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Umgang mit dem Anwalt der Gegenseite
#1
Hallo,

da ihr in Scheidungssachen mehr Erfahrung habt würde mich interessieren wie Ihr mit dem Anwalt der Gegenseite umgeht.
Hintergrund mir wurde durch den Anwalt der Gegenseite bereits mehrmals massiver finanzieller Schaden zugefügt.
So wurde behauptet ich müße meiner Frau ein Auto stellen. Sie behielt natürlich nach meinem Rauswurf beide Schlüssel
und verkaufte einfach das Auto obwohl hier noch Kreditverbindlichkeiten offen waren.
Weiterhin wird auf anraten der Anwältin der gesamte Hausrat einbehalten. Ich mußte für die Wiederbeschaffung und darauf
folgende Rechtsstreite bereits mehrmals Kredite aufnehmen.
Weiterhin wurde einfach obwohl keine Unterhaltsrückstände bestanden das Bankkonto gepfändet, obwohl bekannt war, dass
ich zu diesem Zeitpunkt nur Krankentagegeld von der Krankenkasse beziehe.
Da das Konto bis dahin gesperrt war, mußte ich dadurch den EV leisten, es wurden einfach keine Daueraufträge mehr abgebucht.
Also bei diesen Problemen drauf auf die Mutti oder lieber alles gelassen sehen da durch die neuen Verbindlichkeiten beim Scheidungs-
termin doch der Unterhalt wieder gesenkt wird.
Ich bin hier halt ziemlich ratlos obwohl alles bereits schriftlich niedergelegt wurde.

Bitte um ernstgemeinte Ratschläge.
Vielen Dank X67
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#2
Anwälte operieren mit Lügen und Einschüchterung. Du hast die Forderungen dieses Anwalts doch wohl hoffentlich nicht ernst genommen? Autos und Hausrat verteilen kann nur ein Richter, aber ganz gewiss kein Anwalt. Der darf nur krakeelen, aber keine Entscheidungen treffen. Was ist eigentlich mit deinem eigenen Anwalt? Hat der solche Hämmer wie eine ungerechtfertigte Pfändung einfach geschehen lassen?
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#3
(12-05-2011, 15:21)X67 schrieb: Sie behielt natürlich nach meinem Rauswurf beide Schlüssel
und verkaufte einfach das Auto obwohl hier noch Kreditverbindlichkeiten offen waren.
Wie kam es denn zu einem Rauswurf? Und wer war im KFZ-Brief eingetragen? Wenn sie die Halterin war, durfte sie das Auto ohne weiteres verkaufen.
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#4
Vielen Dank für die Antworten.
Zum Rausschmiß kam es nach einem Ehestreit, wonach die
Polizei ein Platzverbot verhängte.Am nächsten Tag wurde mir
einfach der Wohnungschlüssel von meiner Frau nicht mehr ausge-
händigt und meinen Eltern mitgeteilt, dass Sie die Scheidung wolle.
Im vorliegenen Kaufvertrag bin ich als alleiniger Eigentümer ausgewiesen.

Gruß
X67

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#5
(12-05-2011, 18:40)X67 schrieb: Im vorliegenen Kaufvertrag bin ich als alleiniger Eigentümer ausgewiesen.
Du hattest das also Auto "nur" gekauft. Derjenige, der im KFZ-Brief steht, ist Fahrzeughalter und darf das Auto verkaufen. Auch wenn diese/r nicht im Kaufvertrag steht. Ein potentieller Käufer will ja nicht vorherige Kaufverträge sehen, sondern den Halter, also Besitzer!
----
Nachtrag: Scheint gar nicht so einfach zu sein. :-( Ich hatte es jedenfalls so verstanden, dass der "Eigentümer" derjenige ist, der im KFZ-Brief steht.
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#6
(12-05-2011, 18:49)blue schrieb: Derjenige, der im KFZ-Brief steht, ist Fahrzeughalter und darf das Auto verkaufen. Auch wenn diese/r nicht im Kaufvertrag steht.
Das ist so nicht richtig.
Wer im Brief steht ist Halter aber nicht Eigentümer.
Der Brief ist kein Eigentumsnachweis.
Und verkaufen darf nur der Eigentümer.
Im übrigen scheint das ja eine ganz hervorragende Anwältin zu sein, denn sie hat schon eine Menge für ihre Mandantin erreicht.
Und nur das ist ihre Aufgabe.
Nicht etwa das herbeiführen von Recht oder gar Gerechtigkeit.
Sie ist dein Feind.
Bei allem was sie sagt und tut wird sie versuchen dich zu schädigen und dafür lügen und betrügen.
Berücksichtige das wenn sie das nächste Mal etwas von dir will.
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#7
(12-05-2011, 19:05)beppo schrieb: Und verkaufen darf nur der Eigentümer.
Ich hatte ja auch schon gezweifelt. Aber wer ist denn jetzt Eigentümer, der Deiner Meinung nach verkaufen darf? Huh So richtig aussagekräftige Informationen habe ich im Netz nicht gefunden.

Die gegenerische Anwältin ist übrigens wirklich sehr gut! Wink
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#8
Die Unterscheidung zwischen Halter und Eigentümer entspricht der Unterscheidung zwischen Besitzer und Eigentümer im BGB. Wer im Brief steht, ist nur verfügungsberechtigt, aber nicht notwendigerweise Eigentümer. Die Eintragung ist ein Indiz für den Eigentümer, aber kein Beweis.
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#9
Und wer ist nun Eigentümer und berechtigt, die Kiste zu verkaufen?
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#10
Als Hinweis grundsätzlich gilt mal § 929 BGB.

Als weitere erklärbare Quelle kann gelten:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wer-ist-...55373.html

Die Frau von X67 nutzte geschickt das Indiz aus, dass sie im Kfz-Brief drinsteht und hat die Karre verkauft. Ganz einfach.

@X67...

Warum steht deine Frau im Kfz-Brief drin, wenn Du der Käufer warst?
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#11
Hallo,

vielen Dank für die Antworten aber meine Frau stand nicht als Eigentümer
im Brief sondern ich. Mich würde halt interessieren ob es etwas bringt
Strafanzeige gegen meine Frau zu stellen.
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen.

Gruß
X67
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#12
@X67...

Wer stand denn nun im Kfz-Brief drin und wer bekam das Auto nach Abschluss des Kaufvertrages ausgehändigt?
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#13
(15-05-2011, 07:53)X67 schrieb: Strafanzeige gegen meine Frau zu stellen.
Wird wohl nix bringen. Hattet ihr einen Ehevertrag gemacht, oder hattet ihr die "normale" Zugewinngemeinschaft? Wenn letzteres, dann gehörte ihr ja zumindest die Hälfte des Autos.

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#14
@vorsichtiger...

Lass mal gut sein. Kannst ihn behalten. Komme aus der Arbeiterklasse, ohne rot zu sein. Da streiche ich das Ding lieber regelmäßig, weil das "Arbeit" bedeutet. Und für Arbeit gibt es ja Geld.

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