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Einschulung
#1
Unsere Tochter wird am 4 Juli 2012 6 Jahre alt.

Für die Einschulung in Hessen gibt es folgende Regelung.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig.
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.

Die KM möchte das unser Kind noch ein Jahr in die Kita geht.
Sie hat das ohne meine Rücksprache eigenmächtig vollzogen.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Ich möchte gerne wissen, ob sie nächstes Jahr schon eingeschult werden kann. Was kann ich machen?
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#2
Häufig werden vorher Tests gemacht, ob das Kind "schulreif" ist. Wenn dem so sein sollte, spricht nichts dagagen, das Kind einzuschulen.
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#3
Zuerst müsst ihr euch einigen. Könnt ihr das nicht, dann vor Gericht, ein Richter muss entscheiden, §1628 BGB.
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#4
Es ist nicht das Schlechteste, wenn Kinder mit 7 eingeschult werden. Für manche ist 6 definitiv zu früh, obwohl sie offiziell schulfähig sind.
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#5
(27-05-2011, 10:39)bio schrieb: Für manche ist 6 definitiv zu früh, ...
In anderen Ländern z.B. den Niederlanden fängt es viel früher an. Und die Schüler dort schneiden nicht schlechter bei Pisa ab als die deuschen.

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#6
Hallo marecello,

Soweit ich weiß ist das Einschulungsprocedere in jedem Bundesland anders. Bei uns hier ist es so, dass die Kindergärten ihre Tests mit den Vorschulkindern machen, um die Schulfähigkeit einzuschätzen. Danach gibt es ein Elterngespräch und die entsprechende Empfehlung.
Dann folgt die Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt, wieder Tests. Je nachdem was da rauskommt, darf man losziehen und sein Kind in der Schule seiner Wahl anmelden. Die Schule wiederum macht dann auch noch Tests mit dem Kind. Ich glaube das waren 2 oder 3 Termine. Dann erfährt man, ob die Schule auch grünes Licht gibt. In unserer Schule wurden die Kinder dann kurz vor den Sommerferien zum "Schulspiel" eingeladen, wo sie dann ihre Klassenkameraden und ihre Lehrerin/ihren Lehrer kennenlernen.

Wie es bei Euch ist weiß ich nicht, aber irgendwelche Tests wird es ganz todsicher geben und ich denke Du solltest da einfach Vetrauen haben. Ich habe es ein paar mal erlebt, dass entgegen der Kindergartenempfehlung ein Kind früher oder später eingeschult wurde und meistens ging das nicht gut. Ich an Deiner Stelle würde mich mal mit der Kita in Verbindung setzen. Wenn Du die Möglichkeit hast einfach mal vorbeigehen, dann wimmelt man Dich nicht so locker ab Wink

LG Freaky
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#7
(27-05-2011, 11:26)blue schrieb:
(27-05-2011, 10:39)bio schrieb: Für manche ist 6 definitiv zu früh, ...
In anderen Ländern z.B. den Niederlanden fängt es viel früher an. Und die Schüler dort schneiden nicht schlechter bei Pisa ab als die deuschen.

Das stimmt. Jedoch ist das Alter der Einschulung sicher nicht dafür verantwortlich.

Es geht hier um den Einzelfall "Marcello", der es wegen des Einschulungsalters eventuell auf eine gerichtliche Klage ankommen lassen müsste. Von daher gilt es abzuwägen, ob 7 nicht doch ein gutes Alter für die Einschulung ist. Wie gesagt, manchen Kindern tut ein weiteres Jahr Reifen in der Kita besser.
Der umgekehrte Fall ist dann, wenn dem Kind ein weiteres Jahr Kita nicht zugemutet werden könnte, da es unterfordert ist.

Das kann aber nur Marcello entscheiden. Vielleicht findest du bei der Kita oder der zukünftigen Schule, Unterstützung für deine Sache.

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#8
@marcello...

Ganz einfach gefragt. Warum soll deine Tochter deiner Meinung nach schon jetzt und nicht später, also nächstes Jahr in die Schule gehen?
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#9
Da die Einschulung unmittelbar bevortsteht, gibt es ansich nur zwei Möglichkeiten:

a) Gespräch mit der KM -> Einigung
b) Gang zum Familiengericht -> Einstweilige Anordnung

Für mehr Sachen reicht die Zeit wohl nicht, da die Schule ja schon im August anfangen soll ...

Mein Sohn wird auch im August eingeschult, und ich kann die Vorredner nur bestätigen: Wenn das Kind soweit ist, sollte es eingeschult werden. Wenn Bedenken bestehen, dann lieber noch ein Jahr Kita. Aber Eingangsuntersuchung und Rat der Kita werden da ja auch gelaufen sein?

VG Myronn
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#10
(27-05-2011, 12:27)bio schrieb:
(27-05-2011, 11:26)blue schrieb:
(27-05-2011, 10:39)bio schrieb: Für manche ist 6 definitiv zu früh, ...
In anderen Ländern z.B. den Niederlanden fängt es viel früher an. Und die Schüler dort schneiden nicht schlechter bei Pisa ab als die deuschen.

Das stimmt. Jedoch ist das Alter der Einschulung sicher nicht dafür verantwortlich.
Genau das wollte ich mit meinem Kommentar aussagen!
Vielleicht etwas OT. Habe aber eine recht gute Grafik gefunden, wie es im "Erfolgsland" Dänemark aussieht. Mit 6 Jahren wird auf jeden Fall vorbereitet.
Danach alles gemeinsam.
http://www.vimu.info/image.jsp?id=for_18...3&size=xxl
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#11
@blue...

Ok. Die Niederlande steht Deutschland in Sachen Pisa in nichts nach. Wie sieht es da mit den Gurken aus in den Niederlande alias Gemüseland-> allmächtig aus?

Was ist denn nun konkret für die Einschulung eines Kindes verantwortlich? Das Alter, die Reife, die Umstände des bis dato kindlichen Entwicklungsstandes, oder wäre ein Gespräch dazu im Vorfeld zwischen der nicht deutsch sprechenden Mutter und dem absolut sein Kind liebender Vater unter Beachtung allen Glückes für das gemeinsame Kind angebracht...gewesen?

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#12
Frühere oder spätere Einschulung im Ausland hilft nicht bei der Beurteilung, ob ein Kind für die örtliche Schule schulreif ist. Ob es das ist, können wir auch nicht in einem Forum klären. Nur die Information geben, was bei anhaltendem Elterndissens zu tun ist.
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#13
P...

Drüber reden darf man doch wenigstens, oder? Niemand sprach hier diesbezüglich von Klärung. Aber ok. Gehen wir bei @marcello von einem Dissens mit seiner Ex aus. Wie könnte er vorgehen, um den Dissens abzubauen?
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#14
Dankeschön für die zahlreichen Antworten, ich habe mich sehr gefreut.

Unsere Tochter hat ihren Wohnsitz in Frankfurt/Hessen.
Sie liegt 4 Tage über dem Datum der Schulpflicht.

Die Einschulung in Hessen ist durch das hessische Kultusministerium geregelt.
Wann Kinder schulpflichtig werden, ist durch § 58 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt. Danach sind alle Kinder zur Aufnahme in die Schule anzumelden, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung müssen die Eltern unter anderem den Geburtsschein mitbringen und ihr Kind vorstellen. Auf diese Weise kann überprüft werden, ob das Kind den erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand besitzt, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilnehmen zu können. Ist das nicht der Fall, kann das Kind nach Anhörung der Eltern noch ein Jahr vom Unterricht zurückgestellt werden.

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern bereits vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Die Entscheidung hierüber liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Ich habe nun folgendes vor. Ich werde mit der Mutter unserer Tochter über die Einschulung unserer Tochter sprechen. Es wird schwer sein, weil sie viele deutsche Wörter nicht versteht.
Ich werde der KM vorschlagen, dass unsere Tochter getestet werden soll, ob sie die erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand besitzt, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilnehmen zu können. Erst wenn das Ergebnis feststeht, können wir uns entscheiden. Unsere Tochter soll sich am Entscheidungsprozess beteiligen.

Ich werde mich mit der Kita - Betreuerin unserer Tochter zusammensetzen und dieses auch vorschlagen und sie möchte dieses Vorhaben unterstützen und mit der KM besprechen.

Entscheidend ist auch der Kindeswille. Unsere Tochter möchte gerne in die Schule gehen und nachmittags in den Hort. Sie geht jetzt schon oft in die Hortgruppe und fühlt sich bei den älteren Kindern sehr wohl.
Und sie sagt mir, dass sie gerne Zahlen und Buchstaben lernen wolle.
Was wir oft auch jetzt schon mit Lernspielen u.a. praktizieren.
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#15
mare,
ich würde anders vorgehen.
Beschaffe Dir zunächst möglichst viele Infos zum Stand des Kindes,
insbesondere von Kiga, Kita, Vorschule usw.
Dann sprichst mit der Mutter über dieses Bild, evtl. schon moderiert.
Wenn nichts gegen eine Einschulung jetzt spricht, nur die Mutter, dann zum Gericht. Natürlich unter abwägen der Vor- und Nachteile eines solchen Schrittes.
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#16
(28-05-2011, 16:13)Profiler schrieb: mare,
ich würde anders vorgehen.
Beschaffe Dir zunächst möglichst viele Infos zum Stand des Kindes,
insbesondere von Kiga, Kita, Vorschule usw.

Ist es möglich den Entwicklungsstand unseres Kindes von der Kita schriftlich zu erhalten.
Könnte ja sein, dass aufgrund der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und der Kita eine zuvor abgegebene mündliche Info widersprochen werden kann.

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#17
marcello,

was hast Du für einen Kontakt zum Kiga? Dann solltest Du das mal mit denen selbst besprechen ...
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#18
Zur Kita habe ich einen guten Kontakt.

Im März habe ich mich auch zu einem Elterngespräch in der Kita eingeladen.
Das Familiengericht gab u.a. auch meinem Antrag statt, dass ich unsere Tochter von der Kita abholen soll, um u.a. Informationen mit der Betreuerin über unsere Tochter auszutauschen.

Ich werde sobald wie möglich mit der Betreuerin einen Termin vereinbaren, um über den Entwicklungsstand unserer Tochter für eine Einschulung zu besprechen.
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#19
mare,
mit Sorgerecht braucht Du kein Gericht, um mit den Betreuern zu sprechen.
Mach einen Gesprächstermin mit der Gesamt-Leitung zusammen mit der Leitung der Gruppe, in der das Kind betreut wird. Die machen auch Aufzeichnungen zu den Kindern, die man sich zeigen lassen könnte..

Ganz elegant wäre es mE, wenn Du zusammen mit der KM zur Kita gehen könntest. Das schafft Transparenz und Vertrauen und bringt die Kita nicht in Verlegenheit, an einem Elternteil vorbei zu handeln.
Immer auch alles schriftlich fixieren, ist nie verkehrt.

So meine Erfahrungen.
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#20
Profiler,

das Abholen vom Kiga beinhaltet aus Sicht der Richter erstens, weniger Umgang der Eltern untereinander, also weniger Konflikte. Zweitens, weniger Umgangsverweigerungen, da die Eltern sich nicht sehen. Aber auch dem Vater direkt einen Kontakt zur Schule Kiga zu geben, so dass diese ihn kennen und erst einmal nicht nach Gerichtsurteilen fragen, nur weil Papa wissen möchte ob das Kind auch gut isst.... (wir versuchen immer bei uns diesen Kontakt zu fördern, das bedeutet wir holen dann unser Kind nach der Schule ab und nicht in der nachschulischen Betreuung ...)

Ich würde auch erst einmal mit dem Kiga sprechen, aber auch mit Mama um zu wissen warum sie noch nicht will. Evtl. sieht sie ja Defizite, die vom Kiga kommen...

Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#21
(29-05-2011, 15:38)PapaParis schrieb: Profiler,

das Abholen vom Kiga beinhaltet aus Sicht der Richter erstens, weniger Umgang der Eltern untereinander, also weniger Konflikte. Zweitens, weniger Umgangsverweigerungen, da die Eltern sich nicht sehen. Aber auch dem Vater direkt einen Kontakt zur Schule Kiga zu geben, so dass diese ihn kennen und erst einmal nicht nach Gerichtsurteilen fragen, nur weil Papa wissen möchte ob das Kind auch gut isst.... (wir versuchen immer bei uns diesen Kontakt zu fördern, das bedeutet wir holen dann unser Kind nach der Schule ab und nicht in der nachschulischen Betreuung ...)
(...)
Mensch PapaParis. Wink Das muß Du MIR doch nicht erzählen.
Ich bin seit über 10 Jahren in den 'Geschäft'

Wie Umgang spannungsfrei organisiert werden kann und wie Auskünfte von der Kita und Schule zu erhalten sind, das sind zwei Paar Schuhe.

mare muß nicht darauf warten, was ein Richter bezüglich Umgang entscheidet, vorschlägt oder welcher Elternvereinbarung er beitritt, mare kann sein Auskunftsansprüch völlig unabghängig davon gestalten.
So meinte ich das.

Ich würde das auch strikt trennen, denn es macht keinen guten Eindruck auf das Kind, wenn in seinem Beisein oder im Nebenraum über es gesprochen wird.
Natürlich sollte man in den Mütter-Domänen jede Gelegenheit nutzen, sich als guter Vater zu zeigen. Das finden auch die Kids klasse, wenn da Männer auftauchen.
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#22
(29-05-2011, 16:04)Profiler schrieb: mare muß nicht darauf warten, was ein Richter bezüglich Umgang entscheidet, vorschlägt oder welcher Elternvereinbarung er beitritt, mare kann sein Auskunftsansprüch völlig unabghängig davon gestalten.
So meinte ich das.

Das hatte ich halt falsch verstanden Big Grin
Zur Verteidigung möchte ich anbringen, dass ich vorher den Artikel in der Taz kommentiert habe, wo der Autor mal wieder alles falsch verstanden hat Big Grin

Gruss
PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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