20-01-2009, 18:38
Auch wenn ein Ehepartner bei einer Trennung auf Unterhaltszahlungen verzichtet, hat er dennoch weiter Anspruch darauf, wenn er bedürftig wird.
Und zwar dann, der Ehepartner arbeitslos wurde und nun der Staat zahlen soll.
http://www.dorstenerzeitung.de/nachricht...377,460608
Und zwar dann, der Ehepartner arbeitslos wurde und nun der Staat zahlen soll.
http://www.dorstenerzeitung.de/nachricht...377,460608