30-06-2011, 17:08
So,
jetzt ist Post gekommen vom FamGericht. Im laufenden Scheidungsverfahren wurden die Ansprüche, die Exe gegen mich hat wg. Versorgungsausgleich, berechnet. Das Erschreckende: zusammen mit dem von Exe selbst erarbeiteten Anspruch wird sie gerade mal etwas über dem Hartz4-Satz liegen, knapp unter 450.- Euronen monatlich.
Das wird ihr als Rente zum Überleben nicht reichen.
Derzeit pflegt sie ja ihre Unterhaltsneurose, deretwegen sie schon seit anderthalb Jahren völlig und absolut arbeitsunfähig ist.
Kann man mich denn auch später zu Unterhaltsleistungen für die Exe heranziehen ("wegen Eintretens einer unverschuldeten Notlage" oder so ähnlich), auch wenn bis zum ihrem Renteneintrittsalter mindestens 15 Jahre vergangen sein werden? Ich rechne mal mit rechtskräftiger Scheidung noch dieses Jahr, Exe dürfte Renten-Eintrittsalter im Jahre 2026 erreicht haben.
Austriake
jetzt ist Post gekommen vom FamGericht. Im laufenden Scheidungsverfahren wurden die Ansprüche, die Exe gegen mich hat wg. Versorgungsausgleich, berechnet. Das Erschreckende: zusammen mit dem von Exe selbst erarbeiteten Anspruch wird sie gerade mal etwas über dem Hartz4-Satz liegen, knapp unter 450.- Euronen monatlich.
Das wird ihr als Rente zum Überleben nicht reichen.
Derzeit pflegt sie ja ihre Unterhaltsneurose, deretwegen sie schon seit anderthalb Jahren völlig und absolut arbeitsunfähig ist.
Kann man mich denn auch später zu Unterhaltsleistungen für die Exe heranziehen ("wegen Eintretens einer unverschuldeten Notlage" oder so ähnlich), auch wenn bis zum ihrem Renteneintrittsalter mindestens 15 Jahre vergangen sein werden? Ich rechne mal mit rechtskräftiger Scheidung noch dieses Jahr, Exe dürfte Renten-Eintrittsalter im Jahre 2026 erreicht haben.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1