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Der Brüller des Tages
#1
mal was zum schmunzeln?

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#2
Sind die deppert? Sie geben ja sogar selber zu, dass du keine Einkünfte hast. Unterzeichnet von einem Bormann. Wahrscheinlich Nachkommen des bekannten "Politiker" Bormann, der zehn Kinder hatte.
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#3
ja ja, *lächel*
Die Frechheit besteht ja auch in der Unterstellung, ich hätte seit Jahren meine Berufstätigkeit so gestaltet, dass ich nur Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen würde.

Das ist ja eine glatte "Üble Nachrede", § 186 StGB; kompliziert nur deshalb, weil möglicherweise durch 193 StGB gerechtfertigt (was ich aber nicht annehme) und weswegen ich schon einen Strafantrag vorbereite.

Wenn sie unbedingt Arbeit haben wollen ....
Meinetwegen.
Lustig finde ich ja auch den Hinweis auf mein Engagement im Väterwiderstand. Endlich mal jemand, der das anerkennend hervor hebt Big Grin
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#4
Mal ´ne blöde Frage. Wurden bei der Einstellung des damaligen Verfahrens Deine Bewerbungsbemühungen berücksichtigt?
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#5
(14-07-2011, 18:22)Ibykus schrieb: ...
Die Frechheit besteht ja auch in der Unterstellung, ich hätte seit Jahren meine Berufstätigkeit so gestaltet, dass ich nur Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen würde.
...

Das hat der Anwalt meiner Ex in meinem Fall auch behauptet.
Sogar in der Fernsehsendung 'Rabenvaeter'.
"Der Herr xyz hat seine Taetigkeit, nachdem die arme Ehhefrau die Scheidung einreichte, sofort so umgestellt, dass man nichts mehr von ihm bekommen konnte."

Und der senile Anwalt, der das vortrug, war sichtlich entruestet.

Das ging runter wie Oel. Damit hat er dazu beigetragen, dass dieses Wissen, dann auch verbreitet wurde...

In deinem Fall gehe ich natuerlich davon aus, dass der Verdienst die Folge einer unheilvollen Verkettung von unvorteilhaften Ereignissen war.

In meinem Fall war das natuerlich auch keine Absicht. Ich wollte mehr, hab aber weniger bekommen.

Al Bundy aus Lilliput
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#6
Ich kann daraus nur tiefgreifende Verbitterung herauslesen. Aber Ibikus sei mal ehrlich,..das ist doch ein Fake.
Ich fasse das Schreiben demnach so zusammen:

Sehr geehrter Herr St@@tsanw@lt,

Wir, die Exe und ich kennen da einen sehr gemeinen Lumpen. Den muss man doch das Handwerk legen.
Wir wissen jetzt mal nicht weiter, weil der auch so ein Lump ist.
Können Sie uns helfen??,..aber passen sie auf, der ist gemein und hat uns schon einmal das Schauferl weggenommen.

Hochachtungsvoll
Borkenkäfer
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#7
(14-07-2011, 18:22)Ibykus schrieb: ja ja, *lächel*
Die Frechheit besteht ja auch in der Unterstellung, ich hätte seit Jahren meine Berufstätigkeit so gestaltet, dass ich nur Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen würde.

Einfach nur köstlich! Diesen Vorwurf bekomme ich auch immer. Wenn alle Deinen Arbeitseinsatz hätten, dann bräuchte man keine Arbeitsagentur. Ich finde es von diesem Anwalt nicht schön, dass er den Job als Zeitungsbote so unterbewertet. Ich bin auch "nur" eine bessere Sekretärin. Meine Gehaltsabrechnungen sehen die immer als Fake an.

Bei mir gibt es jetzt auch den finalen Schlag schlechthin. Das wird ein echter Meilenstein werden.

Ibykus - großen Respekt von mir! Das meine ich im Ernst. Die Passage mit den erfolglosen Vollstreckungsmassnahmen hat mir auch sehr gut gefallen. Ich habe meinem Jugendamt darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht vergessen sollen, die Titel gegen mich für Republik Österreich zu legalisieren. Kostet nur 14,- €.






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#8
(14-07-2011, 18:48)blue schrieb: Mal ´ne blöde Frage. Wurden bei der Einstellung des damaligen Verfahrens Deine Bewerbungsbemühungen berücksichtigt?
Das ist aber eine verfängliche Suggestivfrage, mein Lieber!Angel

Ich will mal so antworten:
Meine aufwendigen, aber vergeblichen Bewerbungsbemühungen habe ich nicht vorgelegt (wodurch sich das JA auch sehr gekränkt fühlte).
Schließlich muss nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern der StA muss seine Schuld beweisen.
Die spekulative Kaffeesatzleserei in Bezug auf die Einkommensfiktion reicht zur Verurteilung in einem Strafverfahren nicht.

Ich kann mich erinnern, dass seinerzeit eine Oberamtsanwältin und eine junge Strafrichterin keine Ahnung (aber wirklich auch 0-Wissen) von den Voraussetzungen, die zu einer Bestrafung nach 170 StGB führen, hatten.

Gott sei Dank kam dann im zweiten Anlauf ein kompetenter Richter, der den Unfug dann auch letztlich mit meiner und mit Zustimmung der StA eingestellt hat, mir aber gerne noch eine Auflage aufs Auge drücken wollte, wovon ich ihn dann aber doch abbringen konnte.


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#9
(14-07-2011, 19:07)Ibykus schrieb: Schließlich muss nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern der StA muss seine Schuld beweisen.
Das war mir schon klar. Hatte Dir nur den Ball zuwerfen wollen. Wink
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#10
sonst soll man immer als Zeitungsbote arbeiten und wenn es denn mal einer macht, ist es natürlich auch nicht recht.
Was hat denn das Tätigwerden im VäterWiderstand mit der Anklage zu tun? Völlig schleierhaft.


Denn soll die Zahlungsbereitschaft steigen, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, wie dämlich, wenn keine Kohle da ist, gibts auch nix.

Ich bin dafür, alle Arbeitslosen in Deutschland kriegen ein Strafverfahren an die Backe, denn haben wir automatisch Vollbeschäftigung. So kann auch nur ein studierter Rechtanwalt ticken. Völlig der Realität entrückt.
Live or Die...Make Your Choice
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#11
(14-07-2011, 19:17)Fluechtling schrieb: Was hat denn das Tätigwerden im VäterWiderstand mit der Anklage zu tun? Völlig schleierhaft.
Er will mich damit bei der StAschaft anschwärzen.
Das machen Denunzianten schon mal, wenn die Argumente fehlen.

Ich schreibe der StA gerade ....

Zitat:Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,

nach der mir zugesandten Kopie des Schriftsatzes des RA B. vom 19.05.2011, mit dem dieser in angeblicher Vertretung meiner Tochter die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Verletzung der Unterhaltspflicht beantragt, wird diesseits beantragt, das Verfahren unverzüglich einzustellen.

Begründung:
Der Anzeigenerstatter trägt wahrheitswidrig vor, ich hätte seit Jahren meine Berufstätigkeit so gestaltet, dass ich einerseits nur noch Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze erziele, andererseits um Zeit für mein Engagement im „Väterwiderstand“ zu haben.

Im Übrigen betreibt er billige Stimmungsmache, offensichtlich um die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen gegen mich zu motivieren.

Herr RA X erhofft sich dadurch, im Wege einer Akteneinsicht an personenbezogene Daten zu gelangen (Einkommensnachweise etc.), die seiner Mandantin zu erteilen ich mich bereit erklärt hatte unter der Voraussetzung, dass auch diese (wegen der Rechtsfolge aus § 1603 II 3 BGB, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen die sogenn. verschärfte Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen Kindern entfällt und wonach nach mittlerweile gefestigter oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung bei entsprechender Einkommensschieflage auch der das Kind betreuende Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet ist) ihre Einkommens- u. Vermögensverhältnisse offenlegt.
Dazu ist die Mandantin des Anzeigenerstatters aber nicht bereit.

Vor diesem Hintergrund staasanwaltschaftliche Ermittlungen einzuleiten ist absurd, jedenfalls bin ich sehr gespannt auf eine die Ermittlung abschließende Anklageschrift, in der Sie als zuständige Staatsanwältin den Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung begründen!

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass weder dem Anzeigenerstatter, noch der hinter diesem stehenden Auftraggeberin ein Akteneinsichtsrecht zusteht.......








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#12
(14-07-2011, 19:33)Ibykus schrieb: Ich schreibe der StA gerade ....
Warum? Solltest Du nicht warten, bis das Gericht Dich zu einer Stellungnahme auffordert?
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#13
Ich will vermeiden, dass die Denunzianten -wenn auch nach meiner Rechtsauffassung rechtswidrig- von der StAschaft mit Informationen aus der Akte bedient werden.
Denn nur darum geht's dem RA.
Das die Anzeige ein Flopp ist, weiss er ganz sicher selber.

Von mir bekommt er aber keine Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ohne dass er seine Mandantin der Gefahr aussetzt, selbst Angaben dazu machen zu müssen.

Und er ist natürlich ein wenig "ärgerlich" auf mich, habe ich ihm doch im Verhandlungstermin zum Sorgerechtsantrag darauf hingewiesen, dass er als RA die überflüssigste Institution in dem Verfahren ist, deswegen, weil er ein finanzielles Interesse an der Fortführung der elterlichen Streitereien hat, was ja wohl kaum dem Kindesinteresse förderlich sein könnte.

Er hat geantwortet, dass er auf derartige Provokationen nicht reagieren wird.....
..... und hat dabei wohl nicht die Wahrheit gesagt, wie man unschwer an seinem Engagement die Anzeige betreffend erkennen kann.


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#14
(14-07-2011, 20:10)Ibykus schrieb: Er hat geantwortet, dass er auf derartige Provokationen nicht reagieren wird.....
Genau das solltest auch Du tun. Nicht reagieren. Ich finde, er provoziert Dich z.Zt. Und da könnte jede Antwort Deinerseits als Futter für ihn dienen. Ich könnte mir vorstellen, dass Du ihn mit Deinen Antworten eher Hinweise geben könntest.
My2C


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#15
(14-07-2011, 20:39)blue schrieb: Und da könnte jede Antwort Deinerseits als Futter für ihn dienen.
My2C
Meinetwegen - ich mach's ihm so schmackhaft wie nur eben möglich. ;-)


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#16
(14-07-2011, 19:04)terrax schrieb: Ich kann daraus nur tiefgreifende Verbitterung herauslesen. Aber Ibikus sei mal ehrlich,..das ist doch ein Fake.
Ich fasse das Schreiben demnach so zusammen:

Sehr geehrter Herr St@@tsanw@lt,

Wir, die Exe und ich kennen da einen sehr gemeinen Lumpen. Den muss man doch das Handwerk legen.
Wir wissen jetzt mal nicht weiter, weil der auch so ein Lump ist.
Können Sie uns helfen??,..aber passen sie auf, der ist gemein und hat uns schon einmal das Schauferl weggenommen.

Hochachtungsvoll
Borkenkäfer

Schau mal hier! Big Grin

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#17
"schäbiger Lump" hat die passenderen Assoziationen :-)
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#18
(14-07-2011, 18:22)Ibykus schrieb: Lustig finde ich ja auch den Hinweis auf mein Engagement im Väterwiderstand. Endlich mal jemand, der das anerkennend hervor hebt Big Grin
So groß kann es ja nicht sein. Man erreicht dich ja nie. Wegen der andauernden ausdauernden Zeitungsausträgerei. Ja ja, *lächel*Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#19
(14-07-2011, 22:46)p schrieb: "schäbiger Lump" hat die passenderen Assoziationen :-)
schon klar!
Und schon erledigt.

Big Grin

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#20
Zeitungsbote ? Toller Beruf. Stressfrei, frische Luft, freie Zeit ...
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#21
Und Mann kann von Schlitz zu Schlitz gehen.... :-)
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#22
Wenn mir die Argumente der StA vorhält, weiss ich wenigstens, woher er sie hat

Smile
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#23
Naja, was soll man noch sagen? Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen !!!
Meine Exe hat auch so einen Anwalt der sich für nichts zu schade ist. Wie finden sich eigentlich immer solche Leute? Das finde ich faszinierend. Die passen immer irgendwie zusammen. Ich finde solche Leute (Anwälte) irgendwie nie. (Naja, will man vielleicht ja auch gar nicht)
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#24
Iby,
man wird Dir uU das SGB um die Ohren hauen. Danach könntest Du problemlos leisten,... wenn beantragt.
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#25
(15-07-2011, 15:59)Profiler schrieb: Iby,
man wird Dir uU das SGB um die Ohren hauen. Danach könntest Du problemlos leisten,... wenn beantragt.
wenn sich dabei mal nicht die Verleimung löst und das herumflatternde Blattwerk den Gerichtssaal vernebelt....

Wenn man sich zu den damaligen Flops, die ja
1. eine Nachbesserung der Anklage und
2. einen zweiten Verhandlungstermin
erforderlich machten, nun auch noch diesen Lufttorpedo leistet, würde ich vermutlich den Antrag stellen, der StA noch zwei Silvester Jura als Nachhilfe zu gewähren.


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