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Morgen 3.8.2011 gehts um alles
#1
Guten Tag erstmal !
Mein Name ist Michael ! Bin erst seit 2 minuten bei euch angemeldet.
Habe morgen um 12.30 Uhr Temin beim Familien Gericht weil ich dort das alleinige Aufenthalts Recht einfordere.
Zur Sache

Meine Lebensgefährtin mit der ich seit knapp 4 Jahren zusammen lebe hat Borderline. Wir haben eine gemeinsame Tochter Angelina von jetzt 22 Monaten und einen Sohn den sie mit in die Beziehung rein gebracht hat Chris 6 Jahre alt. Mit der erkrankung meine Freundin konnte ich mehr oder weniger gut umgehen. Es ging aber und sie machte vortschritte. Bis neuer Stress dazu kamm das ihre Mutter erkranke (Leberzerose Endstadium Alkoholikerin 51) da ging nix mehr !
Mehrfach hat meine Freundin stark getrunken wärend ich auf der Arbeit war und die Kinder waren mehr oder weniger alleine. Am 16.6 kam es jedoch zum Supergau ! Als sie mich morgens um 6.30 zur Arbeit brachte roch sie extrem nach alko. Ich sprch sie an und sie wolle sich vorm Baum fahren usw. Als ich dann auf der Arbeit war kamm um 8.20 ne sms das sie in Düsseldorf (80km enfernt vom Wohnort ) am flughafen sei und abhauen wolle. Ich fragte wo die Kinderseinen sie sagte zu Hause alleine !!!! Ich habe Oma angerufen die nach dem rechten schauen sollte und bin schnellst mörglich nach Hause und tatsächlich waren die Kinder alleine zu Hause mindestens 1,5 stunden.
Sie wurde dann erst Mittags in Ratingen auf der Autobahn mit 2,57Promille gestoppt und in eine Phychatrie eingeliefert. D
Als sie nach 10 TAgen wieder zu hause wqar ging es 3 Tage gut sie bekamm ein Tick und stieg wieder ins Auto obwohl sie kein Führerschein mehr besitzt (Zeuge vorhanden). Da ich keine ruhige minute mehr haben kann. Habe ich unseren freunden bescheid gegebene und ihr gesagt das sie sich helfen lassen muss,das es zu gefährlich wird. Sie hat darauf hin heimlich am Freitag dem 22.7 die wohnung verlassen mit den Kindern und wolle einkaufen. Sie kam nicht zurück ! Abends gegen 18. uhr rief ich an wo sie ist doch handy war aus. Ich rief die Polizei an doch die wollte erst warten ! Montag drauf hatte ich kontakt zum Jugendamt und sagte das ich angst um die Kinder habe und wüsse wo sie ist. Die schickten wohl jemand dahin aber es schien alles ok dort zu sein !Dienstag bin ich dann auf anraten des Judenamtes zum Gericht und habe auf alleiniges Aufenhaltsrecht geklagt ! Was meint ihr habe ich ne Chance ?? Meine Firma wo ich arbeite hat volle unterstüzung angeboten ! Das heist ich kann später kommen! Die Oma wo die kleine oft ist Wohnt in unmittelbarer nähen 5 min. zu Fuss und ist gerade rentner. Desweiteren ist die kleine schon seid märz im Kindergarten angemeldet für den 29.8 in dem auch eine ganztags betreung möglich ist. Auch die sichern mir komplette unterstüzung zu. Sorgerecht ist 50/50 !

Vielen dank
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#2
Hi Bayernpower in NRW.Wink

Was versprichst Du Dir in dieser Situation vom ABR?

Ist die Diagnose 'Borderline' gefestigt?
Wer hat Dir medizinisch und rechtlich dazu geraten?
Bist Du anwaltlich beraten und vertreten?
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#3
HAllo !
Borderline haben sie im Krankenhaus verstgestellt ! Was ich mir davon verspreche ? Ich habe Angst um meine Tochter ! Weil die Kd Suizid gefährdet ist und mehrmals die Kinder unbeaufsichtigt gelassen hat. Ja habe eine Anwaltin. Will sie zumindest solange bis die KD. in Teraphy war und sie wieder stabil geworden ist ! Ich will ihr die Kinder auch nicht weg nehmen oder so . Sie kann jeden tag die kleine sehen wenn sie will aber nur unter meiner aufsicht !
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#4
Hmmm....ich bin geschockt, aber auch sprachlos, wegen dir...du redest nur von deiner Tochter....was ist mit CHRIS?????
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#5
Ja habe versucht mich mit dem Kindes Vater vorab zu besprechen und wollte ihn eigentlich anbieten das ich beide Kinder erstmal zu mir nehme wenns recht ist ! Da ich ja rechtlich nix drüber zu sagen habe! Antwort ebenfalls als Beweis ! Mach es so wie ich damals !!!!!!!! Werde das morgen vor gericht auch anbieten das er hier Wohnen soll und alles weiter läuft bis Mama wieder fit und belastbarer ist ! Zumal ich diese Frau auch immer noch liebe. Aber bevor sie sich nicht helfen läst kann ich ihr nicht mehr helfen.
Wie gesagt es geht nicht um gekränckten stolz oder meins und deins. Sonder nur zum schutz weil ich sie kenne. Und ich bete zu Gott das Richter wissen wovon man redet. Kinder brauche beide Eltern somit werde im Falle das ich die Kinder bekomme auch anbieten das meine Freundinn jeden tag kommen kann sobald ich zu Hause bin. Zb. Abendessen ins Bett bringen usw.
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#6
Sie sind nicht verheiratet. Er kann rechtlich nur für seinen leiblichen Sohn entscheiden.

Sittlich-moralisch allerdings gehört das ältere Kind der Mutter mit ins Boot.

Wenn 'Borderline' diagnostiziert wurde, dann kommt es sehr auf die Ausprägung der Erkrankung an, inwieweit die Kinder gefährdet sind.
Borderliner können grundsätzlich sehr gute Eltern sein, wenn sie sich im stabilen Bereich befinden. Wenn es kippt, dann leider mit unabsehbaren Folgen.

Ein Antrag auf alleiniges ABR könnte allerdings Krieg bedeuten, den Du gegen eine Borderlinerin haushoch verlieren wirst, wenn es sich nicht um die sehr schweren Erkrankungen mit Selbst- und Fremdtötungsimpulsen in überwiegend psychotischen Zuständen handelt.

In der Diakonie Kaiserswerth gibt es mW ein gut beratendes Umfeld, Angehörigengruppen usw. Bayernpower sollte sich dort schnellstens beraten lassen.

Das ABR zu beantragen, könnte in dieser speziellen Dynamik menschlich wie rechtlich schon ein riesen Fehler gewesen sein - auch und gerade, wenn ihm das ABR oder gar das alleinige Sorgerecht übertragen werden sollte.

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#7
Verstehe ich nicht ganz ? Rechtlicher fehler ? Es geht um das wohl der Kinder da muss sich auch meine Freundin erstmal hinten anstellen. So leid wie es mir tut !Ich habe Angst um die Kinder deswegen habe ich gehandelt.Danach werde ich alles tun um ihr zu helfen weil wie ich schon sagte Sie immer noch liebe aber ich weis das wir so keine Zukunft haben werden. Bin mental ziemlich stark aber wenn angst wegen der Kinder ins spiel kommt kann ich das nicht mehr alleine verkraften weil ich keine ruhige minute mehr hatte.
Letzte Alkoholfahrt war am 21.7 mit androhung das sie nicht mehr leben will per sms. Papa ist schon tot und jetzt..... ! Das war der Original Satz. Habe alles ausgedruckt!
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#8
Ich halte es rechtlich für ungünstig, weil der Mutter das Umgangsrecht bleibt, in dem sie frei entscheiden könnte, was sie mit dem Kind macht und wo. Die Alltagsbestimmung wird vom ABR mW nicht tangiert. Mit ABR wird mW nur überwiegende Aufenhalt des Kindes bestimmt.

Das ABR bringt hier mE gar keine Vorteile, selbst das alleinige Sorgerecht nicht.

Eher wäre der Umgang der Mutter mit dem Kind entsprechend sicher auszugestalten.

Wenn die KM eine mildere Form von 'Borderline' hat, dann könnte sie Dich mit ihrer speziellen Sensorik mühelos gegen die Wand klatschen.
Man darf nicht vegessen, auch einer gesunden Mutter 'nimmt man nicht das Kind weg' in dem Sinne, daß Mütter zum aggressivsten werden können, was der Erdball kennt. Da kennen Mütter oftmals auch ihre Kinder nicht mehr. Borderliner schon gar nicht.

Überspitzt formuliert:
Du erhältst das ABR und gefährdest - indirekt - damit das Kind erst recht.
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#9
Für beide Kinder besteht ein signifikantes Risiko, wenn sie allein mit der Mutter sind. Ob die Mutter "nur" Borderlinerin ist, "nur" Alkoholikerin, beides, ob es etwas diagnostiziert ist oder nicht spielt angesichts der tatsächlich stattgefundenen Ereignisse keine Rolle. Die waren hochgradig Kindergefährdend.

Also Kinder weg von der Mutter und Kinder bei der Mutter nur in Anwesenheit einer Dritten Person. Erste Massnahme: Ausziehen. Mit dem Vater des älteren Kindes absprechen, um eine Geschwistertrennung zu vermeiden. Selbst wenn: Das wäre immer noch besser wie die Kinder bei der Mutter. Das ABR jetzt zu beantragen ist nur begleitende Massnahme, wenn es beim Auszug zu Ärger kommen sollte, weil die Mutter fordert dass die Kinder bei ihr bleiben sollen. Ansonsten hilft das ABR nichts.

Lies dir auch mal den Borderlinerthread durch.
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#10
Hallo !
Es geht aber um beide Sachen alleiniges Sorgerecht und ABR morgen. Naja ich kann jetzt doch nix mehr ändern Termin steht morgen.Wote ja eiggentich nur wissen wie meine Chancen stehen das zu bekommen. Und dann kümmern wir uns alle um die Mama. Ich weiß das sie mich auch noch liebt und eigentlich nur draufwartet das ihr jemand hilft ! Nur eider kann ich das nicht mehr weil sie es nicht mehr zuläst in dem sie seid 14 TAge weg ist.
Als beweise habe ich Polizeibericht oberhausen suizit gefährdet und stark betrunken aufgefunden 2010. 3 Tage aufenhalt Klinik. Gesamten sms verkehr seit 13.1.2011 in dem sie öfters zu gibt sich umzubringen und das sie keine Kinder will ! Zitat. 15.5 "Wenn der sich nicht ändert gebe ich ihn ab so ein dämliches Kind !" Alkoholfahrt ohne Führerschein zeuge anwesend (ausraster usw.) Mehrmals Alk und tabletten wo ich sie drängen muste sich den finger in den Hals zu schieben ! 6 Bier und ne Flasche wein mit 20 Paracetamol Tabetten. Vor 10 Tagen besoffen aufgefunden nach Hause gebracht worden und wieder mal Tabetten diemal die für ihre krankheit. Die gesamten Sms beweisen wie schwach sie ist da immer wieder steht ! Ach schatz ich liebe dich und 3 Stunden später geh doch zum teufel !

Hoffe das reicht


Wenn nicht werde ich mich woh meinen Schicksal ergeben müssen !
(02-08-2011, 13:19)p schrieb: Für beide Kinder besteht ein signifikantes Risiko, wenn sie allein mit der Mutter sind. Ob die Mutter "nur" Borderlinerin ist, "nur" Alkoholikerin, beides, ob es etwas diagnostiziert ist oder nicht spielt angesichts der tatsächlich stattgefundenen Ereignisse keine Rolle. Die waren hochgradig Kindergefährdend.

Also Kinder weg von der Mutter und Kinder bei der Mutter nur in Anwesenheit einer Dritten Person. Erste Massnahme: Ausziehen. Mit dem Vater des älteren Kindes absprechen, um eine Geschwistertrennung zu vermeiden. Selbst wenn: Das wäre immer noch besser wie die Kinder bei der Mutter. Das ABR jetzt zu beantragen ist nur begleitende Massnahme, wenn es beim Auszug zu Ärger kommen sollte, weil die Mutter fordert dass die Kinder bei ihr bleiben sollen. Ansonsten hilft das ABR nichts.

Lies dir auch mal den Borderlinerthread durch.



Hallo danke für die antwort.
Also mutter ist ja mit den beiden Kindern abgehauen ! Hat sich auch schon umgemledet und wohnt bei einer Tante. Sie soll wohl unsere emeinsame Wohnun gekündigt haben,(Vermieter ist im Urlaub) Alles weiß ich nicht da sie mir ja nix mehr sagt ! Kinder durfte ich nicht sehen seit dem 22.7.

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#11
Es gäbe vor Trennung und Auszug noch viele andere Möglichkeiten, die Sicherheit der Kinder sofort zu erhöhen. Ich denke an Erziehungsbeistand, Haushaltshilfen und natürlich eine grundsätzliche Stabilisierung ihres Zustandes, 'nahelegen' eines längeren Klinikaufenthaltes, engmaschige ambulant-therapeutische Versorgung.

Wie schon gesagt, 'Borderliner' trennt man nicht so einfach vom Kind, es sei denn, man sperrt die wütende Mutter dann komplett weg, legt sie Ketten usw. ... selbst dann wird sie noch Gift spritzen.

Letztlich eine sehr komplizierte Situation, dann ganz wird man die Mutter nicht vom Kind fernhalten können und nicht dürfen, ein Rest-Risiko wird bleiben.
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#12
Genau.
Das Kind als Therapeutikum für die Mutter.

Ist nicht unüblich.
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#13
OK. Sieht ganz so aus, als müßte hier im Interesse der und für die Kinder doch robuster vorgegangen werden.
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#14
(02-08-2011, 13:42)Profiler schrieb: OK. Sieht ganz so aus, als müßte hier im Interesse der und für die Kinder doch robuster vorgegangen werden.

Ja ! So dachte ich auch und nur aus diesem Grund handel ich ! Ich würde meine Freundinn nicht Lieben umd schützen wollen wenn sie ein Monster wäre ! Das alles so eskaliert hängt mir ihrer sterben Mutter zusammen. Schwieriges verhältnis alkoholkrank. Seid dem Tag kenne ich meine Freundin nicht mehr wieder. Sie baut einen mist nach dem anderen.
Gehandelt habe ich nochmals wegen angst um die Kinder und vorallem weil sie die angestrebte Teraphie (Bis 6Monate wartezeit) schon so langsam wieder aus den Augen veriert ! Deswegen habe ich jetzt eingegriffen mit dem Gericht und Jugendamt. Sie hatt das als bedrohung gesehen weil ich jetzt alle bekannten und soweiter imformiert habe. Deswegen wirft sie mir jetzt vor kein ruhiges umfällt zu haben. Aber wie gesagt mir wurde es zu gefährlich und finde das wir beiden uns erstmal hinten anstellen. Sollte ich die kinder erstmal bekommen werde ich alles menschen mögliche tun um mama zu helfen ! Ob wir zusammen bleiben oder nicht ! Sie ist eigentlich ein Super mensch und ic h weis das sie das nicht ist was sie tut. meine Traumfrau eben. Habe aber so eine scheiß angst das ich morgen verliere.Denn dann habe ich ich erstmal alles verloren!
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#15
Ich kann Dich recht gut verstehen,
scheinst da auch recht überlegt heranzugehen.

Dennoch mein Hinweise: Informiere dich noch genauer über dieses Krankheitsbild und was es für Angehörige bedeutet. Über Euer Kind wirst Du noch lange mit diese Frau zu tun haben. Und für den Umgang mit Borderlinern gelten besondere Spielregeln. Gemeinsame Kinder machen diese nicht gerade einfacher.
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#16
Beziehe dich vor Gericht auch nicht zu sehr auf die Borderline Diagnose, sondern sprich vor Allem über die Symptome und die Auswirkungen auf euer Kind.
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#17
Erstmal vielen dank ! Für eure infos und eure antworten.Aber wie meint ihr ganz Pauschal stehen meine Chancen das die beiden erstmal zu mikr kommen?
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#18
(02-08-2011, 13:29)Bayernpower schrieb: Also mutter ist ja mit den beiden Kindern abgehauen ! Hat sich auch schon umgemledet und wohnt bei einer Tante.

Das kam oben nicht klar heraus. Dann ist das ABR wichtig oder die Festlegung des Aufenthalts bei dir. Eine neue Wohnung hat sich damit auch erledigt, weil die Mutter sich bereits umgemeldet hat. Sollten die Kinder per Richter zurückkommen, sorge dafür dass die Mutter nicht wieder einziehen kann. Rechne mit allem, Borderliner sind da sehr kreativ, wie sie Recht und Gesetz achtet hast du ja nun mehrfach kennengelernt.

Bestehe vor Gericht nicht auf alleiniger Sorge oder alleinigem ABR. Wichtig ist nur die Festlegung, dass die Kinder in der alten Wohnung sind bzw. bei dir. Die Zuweisung des ABR ist etwas Endgültiges und höherschwellig. Es kommt aber nicht auf Rechtsformalien an, sondern darauf dass die Kinder weg von der Mutter sind.

Bei deiner geringen Erfahrung und nicht fachkundiger Ausdrucksweise sowie der verkomplizierenden Existenz eines weiteren Kindes, zu dem du nicht in rechtlicher Beziehung stehst wäre es in deinem Fall besser gewesen, sich einen Anwalt als Hilfe mitzunehmen. Hoffentlich hast du auch einen guten Draht zum Jugendamt.

Stell das Traumfraugesäusle mal zurück. Du wirst damit nirgends Verständnis ernten. Wenn du eine Person, die im Suffkoma auf der Autobahn gestoppt wird, eine Woche später eine weitere Straftat begeht, hochgradig kindergefährdend agiert, als Traumfrau bezeichnest, dann beschädigst du dich nur selbst. Heb dir die Gefühle für später auf, wenn wenigstens die allerwichtigsten Dinge geordnet sind. Zur Zeit ist gar nichts geordnet.

Deine Chancen, dass du die Kinder bekommst? Ein bisschen schlechter wie 50% für euer Kind, sehr viel weniger für das ältere Kind.
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#19
Ganz ehrlich?
Irgendwo zwischen 0 und 100.

Genauer kann dir das nur der Richter sagen.

Die Entscheidung hängt nur in ganz geringem Grad von den Fakten ab und ganz überwiegend von den richterlichen Vorurteilen.
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#20
Das ist schwer zu sagen. Da könnte man auch ebenso gut würfeln.

Rechne auch damit, daß das Gericht die Kinder ganz aus den Familien nimmt.
Ist der Vater des anderen Kindes mit dabei?

Ich finde beppo's und p's Hinweise sehr wichtig!

Ich würde in der mündlichen Erörterung die Mutter gar nicht belastend erwähnen. Eher schon Deine Hilfe anbieten..." im Unteresse der Kinder ist es aber besser, den Kindern einen sicheren Ruheraum zu organisieren und der Mutter die Gelegenheit zu schaffen, ihre Situation zu klären und zu verbessern, um die gemeinsame Verantwortung für die Kinder wieder optimal wahrnehmen zu können.." so würde mein Statement ausehen.
Laß andere gegen die Mutter böse werden.
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#21
Hallo !
Laut ladung nicht ! Nur Mutter Ich und ein man vom jugendamt ! Nein will ja auch garkeine schlechten Sachen gegen meine Freundin !Ich wünsche mir nix lieber als das sie gesund wird! Sie muss sich nur helfen lassen. Gemacht habe ich das ja alles nur weil ich angst um die Kinder habe und ich keinerlei Kontrolle mehr was sie machen und wo sie den ganzen tag verbringen. Denn das umfeld wo sie sich aufhalten alles andere als Gut ist. Ok gemeldet ist sie bei der Tante. Aber tagsüber pflegt sie ihre sterbenen Mutter ! Und der Freund der Mutter (ebenfals Alki) geht nur hin und wieder arbeiten schwarz.
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#22
Bp,

konzentriere Dich - auch morgen - NUR auf das Kind!
Sprich auch nicht von Deiner Angst. Das könnte Dir als Labilität ausgelegt werden.
Beschreibe besser ganz nüchtern und sachlich, was vorgefallen ist und was Du im Interesse des Kindes/der Kinder für richtig hältst - ohne gegen die Mutter zu argumentieren.

Ist mir vermutlich entgangen. Du gehst da allein hin?
Versuche heute noch einen Anwalt zu gewinnen oder als Beistand zumindest jemanden von einer Väterorganisation.
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#23
Nee hatte gestern noch schnell einen Anwalt genommen ! Die ist dabei sowie mein Freund der mich hinfährt
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#24
Danke ihr habt mir sehr gehofen! Habe deinen Satz genauso aufgeschrieben !
Finde ich 100% mit dem was ich fühle nur besser ausgedrückt!1000dank. Kann aber auch kaum richtig denken ! Habe so eine scheiß Angst ! Eine riesen Blase in meinem Bauch.


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#25
(02-08-2011, 15:14)Profiler schrieb: Bp,
konzentriere Dich - auch morgen - NUR auf das Kind!
Sprich auch nicht von Deiner Angst. Das könnte Dir als Labilität ausgelegt werden.
Beschreibe besser ganz nüchtern und sachlich, was vorgefallen ist und was Du im Interesse des Kindes/der Kinder für richtig hältst - ohne gegen die Mutter zu argumentieren.
wie bitte?
es wird vor dem JA eine Situation geschildert, die eine unmittelbare extreme Gefährdung der Kinder begründet und du rätst, man solle sich mit der Darstellung der damit verbundenen Ängste und Befürchtungen zurück halten? Angry

Er MUSS doch seinen Antrag substantiieren, indem er seine Ängste und Befürchtungen begründet, weshalb die Kinder WEGEN und BEI der KM in großer Gefahr sind!!!
Und ganz selbstverständlich ist es notwendig und auch zwingend geboten, die KM als ursächlich verantwortlich zu machen, damit das Gericht in seinem Beschluss nicht schreibt:
Der Antragsteller selbst hat in dem Verhalten der KM keine Veranlassung gesehen, dass .....
.... geht es ihm offensichtlich "nur" darum, das ABR für die Kinder übertragen zu bekommen ohne detaillierte Gründe zu benennen, die seinen Antrag substantiieren und insoweit rechtfertigen würden ....

Die Gefahrenlage rechtfertigt meines Erachtens unbedingt auch eine Entscheidung im einstweiligen Rechtschutzverfahren!

In den von @Bayerpower geschilderten Fällen muss das Gericht ex officio ermitteln. Dazu hat es keine Veranlassung, wenn er durch zögerlichen Vortrag suggeriert, es sei alles halb so schlimm!

Aber das wird sein Anwalt, den er hoffentlich noch einschaltet, schon wissen.
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