Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Die Protokolldiskussion bringt für die Vergangenheit nichts mehr, hilft dir aber in Zukunft. Mir wurde in allen Verfahren das Protokoll vom Richter vorgelesen. Ich dachte, das wäre gemäss § 162 ZPO generell Vorschrift. Der Richter hat sich peinlich genau an den tatsächlichen Inhalt der Verhandlung gehalten, wenn er schon sonst nichts zustande gebracht hat.
"Das Protokoll ist insoweit, als es Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 9 oder zu Protokoll erklärte Anträge enthält, den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. Ist der Inhalt des Protokolls nur vorläufig aufgezeichnet worden, so genügt es, wenn die Aufzeichnungen vorgelesen oder abgespielt werden. In dem Protokoll ist zu vermerken, dass dies geschehen und die Genehmigung erteilt ist oder welche Einwendungen erhoben worden sind."
Der Punkt mit den Einwendungen ist auch wichtig.
(18-07-2011, 13:24)Nappo schrieb: Ist denn der Widerspruch zu dem Protokoll von 2009 nicht ohnehin verfristet ? 'p' meinte nicht "Widerspruch" sondern "Korrektur"!
Nach meiner Auffassung dürfte die ohnehin nach Eintritt der Rechtskraft problematisch sein.
Aber mittlerweile wissen wir ja auch einiges mehr, als Du uns in Deinem Eingangsposting ein bischen ungeordnet zur Verfügung gestellt hattest.
Dein 170ger Verfahren ist eine andere Sache, obwohl auch über die StPO hinaus z.T. von der Rechtsprechung auf die Vorschriften der ZPO verwiesen wird.
(Ich hab's mal irgendwo gelesen und müsste erst wieder suchen ...).
Aber ich stimme Dir zu: Gerade im Strafprozess ist es nicht einfach, diese Kuh wieder vom Eis zu bekommen. Obwohl .... Argumente gibt's schon, die dafür sprechen. Das beschreibt ja auch Bossi sehr schön in seinem Buch "Götter in schwarz".
Was soll ich Dir raten?
Auf die Motivation des Richters oder der Richterin habe ich immer mit penibler Genauigkeit reagiert um klar zu stellen, dass ich nun, nachdem mir sein Verhalten aufgefallen ist, erst recht auf Korrektheit bedacht bin.
Das macht Arbeit, die man vermeiden könnte.
Aber dann darf man sich im Nachhinein auch nicht beschweren, wenn die Gerichte einen Vater nicht mehr ernst nehmen und um des lieben Friedens Willen die KM zur Chefin über Sorge und Umgang machen.
Wobei ich gelegentlich falsch verstanden werde ist, dass ich es für kaum möglich halte, mit viel Strategie und Taktik "ein bischen" Unrecht beseitigen zu können.
Im Laufe der Streitereien ist es m.M. nach unvermeidbar, "Farbe zu bekennen". Die Helfer der KM machen es unerlässlich, dass wir mit "Breitseiten" reagieren um etwas zu erreichen oder zu verändern.
Kerzen anzuzünden (jetzt kein Affront gg die Befürworter!) können nur der eigenen Befindlichkeit helfen. Schlichtungsverfahren dann, wenn die KM den Vater des gemeinsamen Kindes auszugrenzen versucht, sind in 99% der Fälle vergebene Liebesmüh und bewirken einen Verlust gerade an der Ressource, die enorm wichtig ist: Zeit!
Problematisch ist es immer, auf angebotene Güteverhandlungen abweisend zu reagieren. Denn das nutzt die Gegenseite regelmäßig als Argument gegen den Vater.
Trotzdem: mit guter und sachlicher Begründung läßt sich auch eine Ablehnung vertreten.
Ich hab's gemacht. Und muss mir das bis dato vorhalten lassen.
(Bekomme damit aber auch immer wieder Gelegenheit, mich dazu "auslassen" zu können ).
Wie gesagt: es kostet Zeit und Nerven (und manchmal auch Geld).
(18-07-2011, 13:56)p schrieb: Mir wurde in allen Verfahren das Protokoll vom Richter vorgelesen. Ich dachte, das wäre gemäss § 162 ZPO generell Vorschrift. ich hab's dagegen noch nie erlebt.
Unter den Beschlüssen wird immer vermerkt: b.u.v. (beschlossen und verkündet) und l.d.u.g. (Laut diktiert und genehmigt); auf Vorlesen wurde verzichtet.
Viele Richter fragen zudem: Ich hab's ja laut diktiert - ist nochmaliges Vorlesen von nöten?
Da verzichtet man dann schon mal (besser oder besser nicht?) ....
Eben wollte ich meine beiden Töchter ( 8 und 11 ) abholen. An der Türe ( KM und Ehemann anwesend ) sagte meine 8-jährige, "sie wolle da bleiben und hätte sich mit einer Freundin verabredet." (Schwangere KM und krankfeiernder Lehrer und Ehemann daneben ohne ein Wort sagend). Meine Älteste verbaschiedete sich dann mit den Worten : "Tschüß Papa." und wollte dann bei mir einsteigen.
Daas hat mir dann den Rest gegeben. Ich habe Beide dort gelassen. Ihr könnt jetzt über mich her fallen...Es zerreißt mir zwar das Herz, aber lieber dann so. Anders ist es nicht mehr aus zu halten.
P.S.: Nach strafrechtlichen Ermittlungen gegen diesen Mann wegen Mißbrauch schutzbefohlener und Körperverletzung im Amt, die ihn zwar zum Feuerwehrlehrer beförderten, aber die Ermittlungen eingestellt wurden, wurde ich zu 1.500 € Strafe verdonnert, weil ich Angaben bei der Polizei macht. Nun hat Er auch noch wegen 1.500 € die Zwangsvollstreckung meiner verbliebenen Haushälfte beantragt. Dieses Geld habe ich nicht und hoffe, ich kann es verdienen. Danke "Rechtsstaat" .
Nappo schrieb:Eben wollte ich meine beiden Töchter ( 8 und 11 ) abholen. An der Türe ( KM und Ehemann anwesend ) sagte meine 8-jährige, "sie wolle da bleiben und hätte sich mit einer Freundin verabredet." (Schwangere KM und krankfeiernder Lehrer und Ehemann daneben ohne ein Wort sagend). Meine Älteste verbaschiedete sich dann mit den Worten : "Tschüß Papa." und wollte dann bei mir einsteigen.
Daas hat mir dann den Rest gegeben. Ich habe Beide dort gelassen. Ihr könnt jetzt über mich her fallen...Es zerreißt mir zwar das Herz, aber lieber dann so. Anders ist es nicht mehr aus zu halten.
das ist hart, zugegeben.
Aber bei einem 11-jährigen Kind können das auch Worte sein, die seiner Stimmungslage entsprechen.
Wie soll's denn jetzt weiter gehen?
Im Übrigen ist das vermutlich auf das Verhalten der Mutter zurückzuführen, die dann dafür eine göttliche Strafe verdient hat.
Glaub' mir: Der Tag wird kommen! Es gibt für alles eine Revanche im Leben.
Du musst deswegen Deine Kinder nicht aufgeben.
Sie haben eben zwei Väter: Dich und einen von der KM verschriebenen und angeordneten.
Jetzt, so unmittelbar vor der Pubertät der Kinder, werden 'am heimischen Herd' Konflikte entstehen, die Dich bei Deinen Kindern wieder in ein ganz anderes Bewußtsein bringen können .....
Nappo schrieb:P.S.: Nach strafrechtlichen Ermittlungen gegen diesen Mann wegen (...) , aber die Ermittlungen eingestellt wurden, wurde ich zu 1.500 € Strafe verdonnert, weil ich Angaben bei der Polizei macht. da ist aber irgendwas nicht richtig gelaufen ...
Nappo schrieb:Nun hat Er auch noch wegen 1.500 € die Zwangsvollstreckung meiner verbliebenen Haushälfte beantragt. Dieses Geld habe ich nicht und hoffe, ich kann es verdienen. Danke "Rechtsstaat" . Die STRAFE zu vollstrecken ist nicht SEINE Angelegenheit.
Wegen 1.500 € Strafe kann man bestenfalls eine Zwangshypothek beantragen ....
Aber zu Vollstreckungszwecken erscheint mir auch das sehr unverhältnismäßig.
Läßt sich die Strafe nicht durch gemeinnützige Arbeit ableisten (oder ganz abwenden)?
(26-08-2011, 14:54)Nappo schrieb: Meine Älteste verbaschiedete sich dann mit den Worten : "Tschüß Papa." und wollte dann bei mir einsteigen. Warum bist Du nicht mir ihr alleine ins Papa-Wochenende? Ich könnte mir vorstellen, dass es in Zukunft häufiger vorkommt, dass eins der Kinder etwas anderes vor hat.
Beiträge: 150
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2008
(26-08-2011, 17:31)blue schrieb: Warum bist Du nicht mir ihr alleine ins Papa-Wochenende? Ich könnte mir vorstellen, dass es in Zukunft häufiger vorkommt, dass eins der Kinder etwas anderes vor hat. Nun, ich denke, Nappo ging die Verabschiedung (von "Hr. was auch immer nur nicht Papa") an die Nieren, zusätzlich zur verabredeten 8-jährigen. Das war dann der Tropfen, der das Fass überlaufen ließ.
@bubble : Sie sieht es aus.
Was die "Strafe" angeht, so habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Es ist eine zivilrechtlich zustande gekommene Summe wegen "Schadenersatz" und "Unterlassung" aufgrund der "guten Arbeit meiner trotteligen Anwaltstussi" und der wesentlich besseren Überzeugungskraft des gegnerischen Anwaltes. Ein Anerkenntnisurteil. Schief gelaufen, eben.....
Ich werde das WE versuchen in Ruhe zu verbringen, aber nicht aufgeben. Die nächste Zeit beobachten und außerdem brauche ich zukünftig einen Umgangsbeschluß. Unabhängig davon, was die KM sich noch alles einfallen läßt (sie steckt dahinter Ibikus!) und wie die Kinder sich irgendwann mal noch verhalten werden.
@ibikus: Ich glaube auch an das was Du gesagt hast. Jeder bekommt seine Quittung. Drum lehret mir Geduld, Ihr großen Geister....
so hörst Du Dich schon besser an!
Wir müssen erkennen und akzeptieren, dass eine väterliche Besserstellung in diesen Angelegenheiten von uns erst noch erkämpft und erstritten werden muss.
Bis dahin ist es wichtig und unerläßlich durchzuhalten in der Erkenntnis, dass unsere Mühlen langsam laufen.
Wir werden noch öfter Fußtritte unterhalb des Bauchnabels hinnehmen müssen.
Doch je mehr Väter das erleben und sich dazu äußern, je mehr Widerstand wird's geben.
(26-08-2011, 18:37)Nappo schrieb: Die nächste Zeit beobachten und außerdem brauche ich zukünftig einen Umgangsbeschluß. Nimm es mir bitte nicht übel. Aber in dem Alter der Kinder wird es immer schwieriger, einen solchen auch wirklich durchsetzen zu können.
Beiträge: 2.779
Themen: 40
Registriert seit: Feb 2010
26-08-2011, 19:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-08-2011, 08:08 von Skipper.)
Nappo,
nach der Trennung hat mein kleiner Filius (damals gerade mal 2) lange Zeit gedacht, der neue LG der Mutter sei sein richtiger Vater. Ich habe ihn gelassen und war einfach nur da für ihn, ich war ihm einfach liebevoller Vater. Er hat sich dann ganz von selbst zu mir, seinem natürlichen Vater durchgearbeitet. Ich hebe ihm nichts ein- und nichts ausgeredet!
Ich denke, Du könntest mehr für Dein Selbst-Vertrauen als Vater tun.
Zeig Deinen Kindern, egal mit wem die das WE verbringen und wen sie Vater rufen, DU stehst fest wie ein Leuchtturm in der tosenden Brandung zu Deinen Kids. Verstoße sie nicht und 'greife' nicht nach ihnen, wenn DU Dich gekränkt fühlst. Unsere Kids haben Schwerstarbeit zu leisten, wenn sie zw Mutter und Vater ihre Balance suchen. Nicht immer finden sie sie fort, wo es uns Vätern recht ist.
Ich denke, Du machst die Verbindung zu ihnen zu sehr an Äußerlichkeiten fest. Deine Kids wissen im Herzen sehr genau, wer ihr richtiger Vater ist. Versuche das auch sicher zu spüren und danach zu handeln.
Das sehe ich als wichtige 'innere' Ergänzung zu einer belastbaren 'äußeren' Umgangsvereinbarung.
(26-08-2011, 18:37)Nappo schrieb: ... und wie die Kinder sich irgendwann mal noch verhalten werden. Den Grundstein hast Du heute selbst gelegt.
Zu verfangen, und zu sehr damit beschäftigt, sich Gedanken über irgendwas zu machen.
Das Kind bekommt heute von der Mutter zu hören, "Dein Vater interessiert sich nicht für Dich, sonst hätte er Dich heute zu sich genommen".
Du kannst es nicht allen recht machen! Nur Dir selbst und Deinem Kind!
(26-08-2011, 18:37)Nappo schrieb: Ich werde das WE versuchen in Ruhe zu verbringen, aber nicht aufgeben. Die nächste Zeit beobachten und außerdem brauche ich zukünftig einen Umgangsbeschluß. Unabhängig davon, was die KM sich noch alles einfallen läßt (sie steckt dahinter Ibikus!) und wie die Kinder sich irgendwann mal noch verhalten werden.
@ibikus: Ich glaube auch an das was Du gesagt hast. Jeder bekommt seine Quittung. Drum lehret mir Geduld, Ihr großen Geister.... Nein, aufgeben solltest Du auf gar keinen Fall.
Die " nächste Zeit zu beobachten" und " künftig einen Umgangsbeschluss brauchen" wird der Sachlage nicht gerecht.
Natürlich steckt die KM dahinter und natürlich wirst Du Geduld und auch Selbst-Vertrauen (wie @profiler schreibt) benötigen.
Aber ich stimme auch und insbesondere @blue ohne Einschränkungen zu.
Deine Situation hat sich nicht verbessert.
Schadensbegrenzung ist angezeigt!
Kontakt mit Deinen Kindern behalten und intensivieren.
Schaden zu begrenzen und Kontakt zu halten - das sollte Dir in den nächsten acht Tagen gelingen.
Und dann!, vor diesem Hintergrund! sofort mit entsprechender Begründung (die muss von Besorgnis und vom Wunsch nach Kontinuität und keinesfalls vom Rechtsanspruch her getragen sein) den Umgang gerichtlich regeln lassen.
Richte Dich darauf ein: das entwickelt sich zu einer reinen Nervensache!
Beiträge: 919
Themen: 14
Registriert seit: Jan 2011
Hallo Nappo,
ich kann das so gut nachfühlen - erst antanzen, dann vorgeführt werden und dann wie ein begossener Pudel wieder von dannen ziehen.. (die Demütigung und Machtlosigkeit macht einen fertig..)
Deine Töchter sind kein Doppelpack sondern Individuen - Du hättest die Grosse mitnehmen sollen..
Nicht beobachten, sondern weiterhin antanzen - ich stimme den Vorrednern zu, dass die beiden bald ihren eigenen Kopf entwickeln werden - und dann musst Du da sein, insbesondere, wenn das Baby da ist und die liebende Mutter sich dann vorrangig um das Baby kümmern muss..
Bleib' stark und baue einen Parallelkanal zu Deinen Toechtern auf - gib' der grossen ein Handy, so dass Du mit ihr kommunizieren kannst - Skype, Whatsapp, Facebook - nutze die Medien, um mit ihnen direkt zu kommunizieren. Sage ihnen ganz klar: ok, Du willst lieber bei der Freundin bleiben, aber ich liebe Dich und bin immer für Dich da.
Eltern werden in der Pubertät unwichtiger und oft sogar zum Konfliktpartner. Das gilt auch für die liebende KM. Je besser Du die Mädels verstehst, desto bessere Karten hast Du.
Des weiteren würde ich nicht auf anderen Kriegsschauplätzen gegen die KM und deren Partner kämpfen, es sei denn Deine Töchter werden missbraucht. Lerne, dass diese Menschen Dir einfach den Buckel runterrutschen können.. Das schliesst auch mit ein, dass Du Deinen Töchtern nichts negatives über diese Menschen mitteilst.. (die haben ein anderes, eigenständiges Verhältnis zu denen).
Wünsche Dir viel Kraft und Ausgeglichenheit!!
Heute erreichte mich seitens des Anwaltes der Exe folgender Brief in Auszügen :
Die Exe blockiert den Umgang seit Juni 2011 :
"Eine Interaktion zwischen dem Antragsteller und dem Kind XXX findet nicht statt. Hintergrund ist, dass das Kind XXX den Kontakt zum Antragsteller derzeit ablehnt. XXX möchte keinen Umgang mit dem Antragsteller haben."
Fakt : Es besteht gar keine Möglichkeit mit meiner Tochter ( 8 Jahre ) Kontakt auf zu nehmen.
"Anders verhält sich die Situation bei dem Kind XXX. Diese schwankt offensichtlich zwischen totaler Ablehnung und dem Wunsch dann doch letztendlich Kontakt zum Antragsteller zu haben. Das Kind leidet allerdfings darunter, dass der Antragsteller mit ihr an den Wochenenden keine sinnvollen Tätigkeiten unternimmt und das Kind letztlich nur zu Hause hingesetzt wird."
Fakt: Blödsinn.
"Darüber hinaus ist die Beziheung zwischen den Kindern und dem Antragsteller dadurch belastet, dass dieser nichts unversucht lässt, eine Privatfehde zu der Mutter der Kinder über die Kinder auszutragen. Wird eine E-Mail an den Antragsteller in den Morgenstunden geschrieben, versucht der Antragsteller zu kontrollieren, ob das Kind krank war. Auf die Kinder wird Druck ausgeübt, da sie auch zum neuen Ehemann der Antragsgegnerin Papa sagen. Den Kindern wird ein schlechtes Gewissen suggeriert, da sie sich bei der Mutter wohlfühlen usw."
Fakt : Papa müssen sie sagen. Wurde ja lange genug an ihnen rum operiert.
"Letztlich wird deutlich, dass jedenfalls das Kind XXX ( jetzt bald 12 Jahre) sicherlich einen gewissen Kontakt zum Antragsteller möchte. Wir regen an, dass dieser zunächst einmal, nachdem nunmehr fast ein halbes Jahr kein Kontakt stattgefunden hat, sorgsam aufgebaut wird. Die Kontakte wurden letztendlich vom Antragsteller abgebrochen."
Fakt : Die Kontakte wurden von der Mutter abgebrochen, da sie sich nicht mehr an die Umgangsregelungen hielt.
"Wir können uns daher vorstellen, dass man gegebenenfalls einmal versucht an einem festzulegenden Wochenende zunächst einmal einen Umgangskontakt durchzuführen. Es könne dann bereits ein zweites Wochenende avisiert werden. Dies könnte gegebenenfalls noch innerhalt dieses Verfahrens bzw. innerhalb des Verfahrenskostenhilfeverfahrens durchgeführt werden. Man sollte dann sehen, wie die Umgangskontakte ablaufen und ob dies dann gegebenenfalls weiter ausgebaut wird."
Und weiter :
"Es erscheint jedoch fraglich, ob es dem Antragsteller tatsächlich um den Kontakt mit den Kindern geht. Die Kinder haben beispielsweise mehrfach versucht, ihren Vater zu Weihnachten bzw. zwischen den Jahren oder im neuen Jahr zu besuchen. Alle Versuche, einen anderen Termin alsn den 25.12 zu finden, blieben unbeantwortet oder wurden mit unzutreffenden Angaben abgesagt.
Fakt: Dummes Geschwätz.
"Hintergrund war, dass am 25.12. bekanntermaßen eine Familienfeier auf Seiten des neuen Ehemannes der Kindesmutter stattfand, die letztendlich torpediert werden sollte."
Und weiter :
"Die pauschalen Behauptungen der Gegenseite sind so durchweg unzutreffend. Zutreffend ist, dass die Kindesmutter aufgrund vielfältiger Strafanzeigen durch den Kindesvater, die sowohl sie als auch den jetzigen Ehemann betreffen, kein gutes Verhältnis zum Vater hat. Der jetzige ehemann wurde beispielsweise vom Antragsteller wegen sexueller Belästigung als Lehrer bei seinem Dienstherrn angezeigt. All dies ließe sich schier endlos ausweiten.
Fakt: Es liegen keine Strafanzeigen gegen die Mutter vor oder sind am Laufen. Es liegt allerdings ein Urteil gegen den Ehemann hier vor, wegen sexueller Belästigung und Mißbrauch Schutzbefohlener im Amt. Das Thema sollte dieser besser unangetastet lassen. Weiterhin habe ich gehört, dass anonym eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (in der Schule) gegen die Mutter vorliegt. Sie ist Lehrerin. Derzeit wird hier ermittelt.
"Der Antragsteller ist gegenüber den Kindern agressiv geworden. Anderenfalls hätten die Kinder schließlich keine Angst vor ihm.
Fakt : Ein von der Mutter in die Welt gesetztes Argument um den Umgang zu blockieren.
"Untzutreffend ist auch, dass die Parteien sich auf einen Unterhaltsbetrag in Höhe von 300 verglichen hätten. Eine entsprechende Abrede besteht nicht. Im Hinblick darauf wurde erneut Strafanzeige erstattet."
Fakt: Akteneinsicht liegt mir vor. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nicht mal eröffnet. Das Vergleichsangebot hat meine damalige Anwältin seinerzeit schriftlich bestätigt. Dieses liegt dem Gericht vor.
"Unrichtig ist insbesondere auch, dass gegenüber der seinerzeitigen verfahrensbevollmächtigten geäußert wurde, dass die Kindesmutter den Antragsteller in den "Knast" bringen wolle um den Umgang für 1,5 Jahre auszusetzen. Dies ist unzutreffend.
Fakt: Schriftlich verfasstes Schreiben über ein solches Telefonat liegt hier seitens der damaligen Anwältin vor.
Interessant was?
P.S.: Tippfehler dürfen behalten werden^^
Beiträge: 1.888
Themen: 138
Registriert seit: Aug 2008
Selbst Homosexuelle sind in der Wahl der Namensgebung von Elternteilen so konservativ zu unterscheiden zwischen Mama/Papa und Mami/Papi.
Was spricht dagegen diese guten alten Sitten auch in "modernen" Hetero-Pätschwörk-Beziehungen hinüber zu retten?
Die Antwort ist klar: Es kann, aufgrund mangelnder Bindungstoleranz, nur einen "Papa" geben. Den Neuen!
Wer hier an den Kids in welchem Maße herummanipuliert ist offensichtlich die Mutter, mit freundlicher Unterstützung des Next.
Auch die Wahl der Konflikt verschärfenden Rechtsvertretung spricht dafür.
Und was hat in all dem Umgangsschlachtfeld die Unterhaltskiste zu suchen?
Es hat den Anschein, es soll mal wieder von möglichst viel geworfenem Dreck wenigstens etwas hängen bleiben.
Dass Familienrichter/innen solche Menschenverbrennungen mitmachen, gar mitsingen und mittanzen, war, ist und bleibt eine Schande.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
(24-01-2012, 18:35)Nappo schrieb: "Eine Interaktion zwischen dem Antragsteller und dem Kind XXX findet nicht statt. Hintergrund ist, dass das Kind XXX den Kontakt zum Antragsteller derzeit ablehnt. XXX möchte keinen Umgang mit dem Antragsteller haben."
... wird beantragt:
durch Hinzuziehen eines Sachverständigen zu klären, ob dass dem tatsächlichen Willen des Kindes entspricht oder ob für dieses Verhalten mütterliche Kindesparentalisierung ursächlich ist.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass sich die Kindsmutter im letzteren Fall der Möglichkeit nach eines Vergehens nach § 170 i.V.m. § 1606 Abs. 3, § 171 StGB strafbar gemacht haben könnte.....
Ich würde der KM sachlich aufzeigen, dass sie nicht unangreifbar ist.
Allerdings sollten Deine Kinder nicht den Eindruck gewinnen, dass Du sie konkret im Visier hast.
Eine Gratwanderung, zu der Dir die KM scheinbar die nötige Zeit lassen will. Denn das Anwaltsschreiben deutet nicht darauf hin, dass Umgang wirklich "gewährt" werden soll. Eher würde ich davon ausgehen, dass man eine Position vorbereitet, die letztlich Deine Entsorgung bezweckt.
Auf jeden Fall musst Du versuchen, den Umgang mit der Älteren zu intensivieren (wie man das mit einem Mädchen in diesem Alter macht, muss ich Dir nicht erklären?)!
Beiträge: 85
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2010
24-01-2012, 20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-01-2012, 20:20 von terrax.)
@Nappo; ich sehe das so; Deine Kids sind jetzt 12 und 8 Jahre alt. Die Zeit arbeitet für Dich, in 6 Jahren hört sich der ganze Unfug um den Umgang sowieso auf. Und sei dankbar, dass die Kids Ihre Pupertät mit dem neuen Papi und mit Mami ausleben dürfen. Gerade in der heutigen Zeit kann die Pupertät unserer Kinder sehr sehr heftig ausfallen.
Ich an Deiner Stelle würde mich bis auf weiteres zurückhalten und von der Bildfläche verschwinden. Vielleicht plazierst Du im Internet eine Nachricht inklusive Kontaktmöglichkeit, falls es Deinen Kids mit der Harmonie zu Hause zu bunt wird.
Lehn Dich mal zurück und geniesse Dein Leben und sei für die Kinder wertfrei da, wenn sie auf Dich zukommen. Denn wenn einmal das 12 Jährige Kind mit Dir Kontakt und beste Verständigung hat, dann folgt auch das jünger Kind.
Ganz wichtig ist beim Umgang mit dem 12. Jährigen, dass Du ..sowas in etwa kommunizierst (d.h. Du manipulierst sie da ein kleinwenig); ..Mami und Ihr Herzblatt meinen es nicht so, sie haben beide vielleicht ein wenig Stress mit der Situation...aber sie haben Euch beide sehr sehr lieb ...und können es Dir/Euch vielleicht gerade nicht richtig sagen; mach Dir aber nicht soviel Gedanken,..alles wird wieder gut....(...das heisst Übersetzt: Deine Ex und das Herzblatt sind emotionale Knalltüten und die Situation für die Kids wird sich nicht verbessern, wenn sie selbst nicht den Kontakt zu Dir intensivieren )
Bedenke immer, dass Kinder Egoisten (überhaupt ab Pupertät) sind und schneller die Loyalität zu einem Elternteil samt Lebensgefährten aufgeben, wenn es Ihnen gerade in den Kram passt.
Beiträge: 1.025
Themen: 73
Registriert seit: Mar 2011
(24-01-2012, 18:35)Nappo schrieb: Die Exe blockiert den Umgang seit Juni 2011 Und, was hast Du seit dem unternommen ?
Bei der Vielzahl der falschen Behauptungen (die sich offenbar ausreichend als solche beweisen lassen), insbesondere das hier:
Zutreffend ist, dass die Kindesmutter aufgrund vielfältiger Strafanzeigen durch den Kindesvater, die sowohl sie als auch den jetzigen Ehemann betreffen, kein gutes Verhältnis zum Vater hat. Der jetzige ehemann wurde beispielsweise vom Antragsteller wegen sexueller Belästigung als Lehrer bei seinem Dienstherrn angezeigt.
käme evtl. eine Unterlassungsklage in Frage.
[missbräuchliche Anwendung der Berufspflichten als eingetragener Rechtsanwalt sowie wissentliche Anstiftung zum Verstoß gegen bestehende Beschlussfassungen (§43 BRAO) sowie Anstiftung zum Missbrauch der Verfahrenskostenhilfe]
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Beiträge: 21.299
Themen: 876
Registriert seit: Aug 2008
Threads zusammengeführt. Wenns um Umgang geht, besser in einem Thread bleiben, man findet in verschiedene Threads verteilte Informationshäppchen nicht mehr, obwohl sie zum selben Themenbereich gehören.
(24-01-2012, 18:35)Nappo schrieb: Interessant was?
Das nicht. Es sind Textbausteine, die hat der Anwalt sicher schon in -zig anderen Verfahren verwendet. Standardsätze, Standardvorwürfe. Die übliche Mischung aus Provokation und Geschwafel.
Lass dich nicht auf das Zeug ein, widerlege es nicht. Sowas liest kein Richter. Verfolge gradlinig deinen Umgangsantrag, ohne langatmige Begründungen. Die Begründung ist §1684 BGB.
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
24-01-2012, 23:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-01-2012, 23:52 von sorglos.)
(24-01-2012, 21:41)p schrieb: Lass dich nicht auf das Zeug ein, widerlege es nicht. Sowas liest kein Richter. Verfolge gradlinig deinen Umgangsantrag, ohne langatmige Begründungen. Die Begründung ist §1684 BGB. Ich stimme @p da vollständig zu.
Gradlinig nur auf den Umgang sehen. Nebenschauplätze weglächeln.
Allerdings kennen wir deinen Antrag nicht. Wenn er genausovoll mit Geschwafel und Unterstellungen ist, dann ist es ein bißchen schwieriger. Dann mußt du noch stärker an deiner Fokusssierung arbeiten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Da kann einem schon mal anders werden.... Einen Termin auf Regelung des Umgangs hat das Gericht immer noch nicht festgesetzt. Während der Ehemann der Mutter, im Vorstand einer religiösen Sekte arbeitet die in ihren Predigten unter Anderem sagt :
"Haben Knaben die Fallsucht oder anders gesagt, epileptische Anfälle, hat das natürlich nichts mit Krankheit zu tun sondern, aufgrund einer dämonischen Besessenheit kam es zu epileptischen Anfällen!"
Ganz prima zu wissen, dass meine Kinder in einer solchen Familie weilen, mit Unterstützung von Jugendamt und Co.
In einem Gerichtsurteil steht unter Anderem :" Das das Kind X an der Schule X Angst vor Herrn X hat und zu weinen anfing, als es hörte, dass die Mutter vor Gericht aussagen soll."
Den Link der Sekte stelle ich hier nicht ein. Nur auf Anfrage per IGM, da sonst die Rückverfolgung für Jeden der das Forum besucht, auf entsprechend namentlich benannte Personen kein Problem wäre.
Aber Hauptsache, der Unterhalt läuft !
Das mit der 'Gradlinigkeit' hinsichtlich der Umgangsbegründung birgt Risiken!
Wenn Du nicht substantiell abstreitest, was die KM zur Begründung, mit der sie sich gg den Umgang stellt, vorträgt, wird sich das Gericht die Beschlussgründe leicht machen:
...hat die KM glaubhaft -im Übrigen unwidersprochen- vorgetragen, der Vater habe ....
Das Gericht ist nicht zuletzt deswegen zu der Auffassung gelangt, dass es dem Kindeswohl nicht entspricht, wenn ....
Ich denke, für Umgangsrechtsanträge sollte man sich die nötige Zeit nehmen, die für eine ordentliche und nachvollziehbare, notfalls umfängliche Begründung erforderlich ist.
In meinem Umgangsverfahren, da die Kinder mir entzogen werden, habe ich der Anwältin nun Frist von 8 Tagen gesetzt, entsprechendes zu unternehmen, da das Amtsgericht sich schlicht und ergreifend nicht meldet und einen Termin bekannt gibt.
Welche Schritte kann ich nun unternehmen, (einstweilige Verfügung....) und kann mich jemand auf Textbausteine etc. verweisen ? Danke !
P.S.: Derzeit weiß ich nur durch Bekannte, wo die Kinder leben, da meine Ex einen Wasserrohrbruch hatte und das Haus nun leer steht. Dies seit Wochen. Normalerweise wüsste ich nicht mal, wo sich die Kinder aufhalten. In den Osterferien fahren sie mit Sicherheit wieder in einen 3-wöchigen Urlaub, weshalb ein Termin beim Amtsgericht in den Ferien wohl auch nicht abschließend stattfinden wird.
Und die Ferien hier in Rhld.-Pf. sind bald ! Das eingeleitete Umgangsverfahren ist aus Sept. 2011. Was zu unjternehmen ist, auch gegen die Mutter, werde ich nun wohl mal wieder aufgreifen müssen.
Es ist mittlerweile eine bodenlose Frechheit.
Beiträge: 110
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2012
Hallo Nappo,
habe mir eben diesen Thread von Dir komplett durchgelesen. Wir wohnen auch in Rhld.-Pfalz und haben mit dem Richter unseres AG auch ganz große Probleme, und unser Anwalt war auch ne Flachpfeife, der uns Schreiben mit haltlosen Anschuldigungen der Gegenseite total verspätet hat zukommen lassen, der sich nicht an vom Gericht gesetzte Fristen gehalten hat, etc. Haben morgen einen Termin bei einer neuen Anwältin. Hoffen, dass die fit und tough ist, und noch was bei uns retten kann. Kennst Du für den Fall der Fälle brauchbare Anwälte in der Gegend von Koblenz? Wir wohnen ca. 30km von Koblenz entfernt.
Falls Du Namen von Anwälten nicht hier im Thread veröffentlichen willst, gerne auch per PN an mich.
Vielen Dank für Deine Antwort!
Lg, Familienmensch.
familienmensch schrieb:Hallo Nappo,
Wir wohnen auch in Rhld.-Pfalz und haben mit dem Richter unseres AG auch ganz große Probleme, ..... das betrifft nicht nur Nappo:
welcher Vater ist bei meinem Gericht
|