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Sie will auswandern - wie sind meine Chancen???
#76
@Andreas66:

ich kann Dein Leiden gut verstehen und ich stimme Dir zu, dass es ziemlich verantwortungslos von der KM ist, einfach so nach UK gehen zu wollen, ohne da eine wirkliche Perspektive zu haben.

Wenn das persönliche Gespräch mit der KM nichts fruchtet, bleibt Dir nichts anderes übrig, als es der KM via Gericht und Anwalt (letzterer sei empfohlen, sollte aber ein guter sein..) zu untersagen, einfach so ohne triftige Gründe mit den Kindern wegzuziehen.

Du bist da allerdings völlig von der Willkür der Richter abhängig, da gibt es welche, die sagen "EU = Inland", aber zumindest darf die Mutter legal nicht weg, solange das Verfahren läuft..
Beim nachehelichen Unterhalt sollten zukuenftige ausserordentlich hohe Umgangskosten mit einfliessen.. (ist aber auch vom Richter abhaengig)

Ich wünsche Dir viel Kraft dabei, halte immer die Tuere zu Deinen Kindern offen - sie sind ja alt genug, um mit Ihnen vernünftig sprechen zu können - und selbst wenn sie in UK sein sollten, dann gibt es immer noch Video-Skype und Internetspiele, um mit Ihnen verbunden zu bleiben.

Ausserdem ist England garantiert nicht das gelobte Land, es ist fest in der Hand der Bankenmafia, mitten in der groessten Wirtschaftskrise und Deiner Ex steht maximal eine Karriere als Bedienung zum Mindestlohn offen... es kann dann auch schnell passieren, dass die Kids ihre Meinung aendern..

Sei' auch nicht so kleinmuetig mit Deiner Denkweise - Du bist ja mit Deiner 1.5 Zimmerwohnung nicht verheiratet, oder? Sag' den Kids, warum Du dagegen bist und sag' Ihnen, dass Du immer fuer sie da bist - zeig' Ihnen den Film mit Will Smith und seinem Sohnemann - Pursuit of Happiness...

Viel Glueck und halte uns auf dem Laufenden, wie es gelaufen ist..

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#77
Ist diese Seite hier schon erwähnt worden? Da sind einige Beispiele aufgeführt. http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/inde...&Itemid=50
Insbesondere OLG Koblenz, NJW 2008, [238] könnte den TO interessieren.

Daraus:
Vom AG wurde die Widerrechtlichkeit des Verbringens der Kinder nach Großbritannien festgestellt; die dagegen gerichtete Beschwerde der Kindesmutter war erfolgreich. Nach Ansicht des Gerichts wird die Umgangsbefugnis des Kindesvaters durch die Übersiedlung der Kinder nach Großbritannien nicht unzumutbar erschwert, eine Widerrechtlichkeit im Sinne des Übereinkommens liege nicht vor. Innerhalb der EG seien die Rechtssysteme und Lebensverhältnisse nicht gravierend unterschiedlich, soweit Kindeswohlaspekte betroffen seien.
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#78
Ein Glanzstück deutscher rechtsperversion.
(20-09-2011, 10:00)blue schrieb: Nach Ansicht des Gerichts wird die Umgangsbefugnis des Kindesvaters durch die Übersiedlung der Kinder nach Großbritannien nicht unzumutbar erschwert, eine Widerrechtlichkeit im Sinne des Übereinkommens liege nicht vor. Innerhalb der EG seien die Rechtssysteme und Lebensverhältnisse nicht gravierend unterschiedlich, soweit Kindeswohlaspekte betroffen seien.[/i]

Die Befugnis ist auch nicht gefährdet, wenn die Kinder nach Tasmanien verschleppt werden.
Nur die Realisier- und Finanzierbarkeit aber das ist ja das Privatvergnügen des Vaters.
Wenn er das nicht kann, ist das sein Pech.
Kann ja die Mutter nix dafür.

Und solange nur [/b]ein ähnliches Familienunrecht besteht, ist auch das Kindeswohl gewahrt.
Schließlich verbringen Kinder den größten Teil ihrer Freizeit vor Gericht.
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#79
beppo schrieb:Ich habe mir schon gedacht, dass du das so gemeint hast, es klang nur nicht so.
habe ich denn in dem ganzen Thread überlesen, dass es um das redliche Verhalten gutwilliger Mütter ging und insoweit mit meinen Beiträgen den Eindruck hinterlassen können, ich wolle einen grundsätzlichen Krieg gegen diese Mütter anzetteln?

Krieg müssen wir selbstverständlich nur gg jene führen, die unbeachtet des Kindeswohls väterliche Gleichstellung bekämpfen oder sich mit freundlicher Unterstützung deutscher Familiengerichte und einer lediglich an Profit orientierten parasitären Helferindustrie Rechte herausnehmen, die gleichsam das Kindeswohl verletzen und den Vater eine Position versetzen, die menschen(rechts)verachtend ist.

Klar, dass ich bei der konsequenten, bis gelegentlichen kompromisslosen Art und Weise, in der ich meine Meinung vortrage, mitunter immer wieder mal darauf hinweisen sollte.

Ich denke, diesem Erfordernis bin ich hiermit nachgekommen.
.
(20-09-2011, 10:36)beppo schrieb: Ein Glanzstück deutscher rechtsperversion.
(20-09-2011, 10:00)blue schrieb: Nach Ansicht des Gerichts wird die Umgangsbefugnis des Kindesvaters durch die Übersiedlung der Kinder nach Großbritannien nicht unzumutbar erschwert, eine Widerrechtlichkeit im Sinne des Übereinkommens liege nicht vor. Innerhalb der EG seien die Rechtssysteme und Lebensverhältnisse nicht gravierend unterschiedlich, soweit Kindeswohlaspekte betroffen seien.[/i]

Die Befugnis ist auch nicht gefährdet, wenn die Kinder nach Tasmanien verschleppt werden.
Nur die Realisier- und Finanzierbarkeit aber das ist ja das Privatvergnügen des Vaters.
Wenn er das nicht kann, ist das sein Pech.
Kann ja die Mutter nix dafür.

Und solange nur [/b]ein ähnliches Familienunrecht besteht, ist auch das Kindeswohl gewahrt.
Schließlich verbringen Kinder den größten Teil ihrer Freizeit vor Gericht.
sehr gut kommentiert, @beppo.
Für mich ist diese Rechtsprechung der Grund, sie mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen.
Solange sich die Justiz solche Frechheiten herausnehmen kann, ohne dafür "gehängt" zu werden, darf man sich nicht wundern, wenn gg Juristen insgesamt geschimpft wird und die Redlichen und Rechtstreuen "hinten runterfallen".
Dass dann aber aus den eigenen Reihen die Vorwürfe gg Väter gerichtet werden, die das Unrecht nicht hinreichend differenzieren, vergrößert unsere Chancen nicht gerade ...

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#80
Die geltenden Gesetze sowie Teile der Justiz und der unterstützenden Professionen bevorzugen Mütter. Dagegen sollten betroffene Väter ihren Weg suchen, jeder so gut er kann.

Ob jemand meint kooperieren zu müssen oder zu kämpfen entscheidet er in seiner jeweiligen Situation ganz allein in der Verantwortung für sein Kind und sich selbst. Wenn er diese Haltung zu rechtfertigen hat, dann ausschließlich vor seinem Kind.

Natürlich ist ein Recht haben und ein Recht zu mißbrauchen ein Unterschied. Das gilt besonders für das Sorgerecht, das Eltern gegeben ist, um für das Kind sorgen zu können. Wo dieses Recht nicht in besten Interesse des Kindes eingesetzt wird, wird es Unrecht.

Ich frage mich gelegentlich bei denen, die hier besonders kampfbereit auftreten, ob das auch deren Focus ist und mich selber, inwieweit ich widerstehen könnte, aus einer mich eindeutig bevorzugenden Situation Vorteil zu nehmen.

Als Ziel dieses Forums meine ich zu sehen, jeden betroffenen Vater auf seinem Weg zu unterstützen. Hierbei wünschte ich mir, dass deutlicher ´rüber käme, dass der Gegner ein Familienunrechts-System ist, das gleichsam unreifen Müttern mächtige Waffen in die Hand gibt und sie nicht daran hindert, sie mißbräuchlich gegen ihre Kinder und deren Väter einzusetzen.

Ich wünsche @Andreas66, dass ihm am Ende soviel Kontakt als möglich zu seinen Kindern bleibt - in einer für alle freundlichen Atmosphäre.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#81
(20-09-2011, 13:16)wackelpudding schrieb: Die geltenden Gesetze sowie Teile der Justiz und der unterstützenden Professionen bevorzugen Mütter.

Ob das vorliegende Problem ein Beispiel dafür ist, wäre zu bezweifeln. Die Kinder ins Ausland wegzerren dürfen hat kein Geschlecht, sondern ist eines der vielen Probleme des Familienrechts.

Die eigentliche Ursache lag zeitlich weiter hinten, bei der Trennung bleiben die Kinder bei der Mutter. Vermutlich war das wieder so ein Fall, in die beruflichen Pflichten des Vaters und das Selbstverständnis der Mutter von vornherein keine Zweifel daran liessen, bei wem die Kinder nach der Trennung bleiben. Hätte der Vater das trotzdem nicht akzeptiert, wäre er vor Gericht mit Sicherheit gescheitert. Im Verbleib der Kinder liegt der grösste Sexismus der Gerichte. Daran knüpft die Lawine des Unterhaltsrechts an, der des undurchsetzbaren Sorgerechts und all dem anderen Quatsch.
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#82
p,
ebenso wenig ist es am vorliegen Fall möglich, diese grundsätzlichen Konstruktions- und Baufehler im Familienrecht zu beheben.

Andreas muß in der gegebenen Ruine für sich und seine Kids einen Weg finden. Jahrelange Arbeit an diesem Familienrechts-Pfusch, an ideologischen Verhärtungen werden ihm konkret nicht helfen.
Die Wahrscheinlichkeit halte ich für gering, daß ihm ausgerechnet die Institutionen helfen werden, die diesen Murks tagtäglich mitverursachen.

Beide Wege müssen sich nicht ausschließen.

Ich selbst trenne daher in das, was ich konkret für mich und meine Kids tun kann und was ich zur grundsätzlichen Verbesserung in rechtspolitischer Hinsicht beitragen kann.

Für mich - und nur mich - habe ich als höchste Priorität das gute Leben mit meinen Kindern festgelegt. Dieses Leben habe ich exakt nur einmal! Diesem einen Leben stehen andere Ziele nach.

Ich habe besten Kontakt zu meinen Kids, zur rechtspolitischen Entwicklung, zur Entscheidung zum § 1626a BGB habe ich mit Verfassungsbeschwerde beitragen können. Damit habe ich zwei mir sehr wichtge Ziele erreicht.

Zaunegger, ich sprach länger mit ihm, ist auch zweigleisig gefahren. Er hat seine konkreten Belange unabhängig vom Recht geregelt und zudem Menschenrechtsbeschwerde eingelegt, von der er sich nicht abhängig machte.

Ich kann unterschiedliche Ziele und Wege verstehen und respektieren. Schön wäre gegenseitiger Respekt.

Wenn der eine zu mehr robustem Vorgehen rät, der andere mit einem Strauß eine bessere Zielführung sieht, dann sollte das so nebeneinander akzeptabel stehen bleiben können. Letztlich ist es dann der Ratsuchende, der sich das für ihn bekömmliche Menü zusammenstellen muß.

Ansonsten sehe ich es ähnlich wir Du, p, würde aber noch tiefer gehen wollen, in die ideologischen Grundsätze. Und die scheinen äußerst haltbar.


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#83
(20-09-2011, 13:55)p schrieb: Die Kinder ins Ausland wegzerren dürfen hat kein Geschlecht, sondern ist eines der vielen Probleme des Familienrechts.
Das sehe ich etwas anders. Wie Dir sind auch mir so einige Urteile bekannt, wo Mutter einfach mit Kind ins Ausland abhaute. Das sollte sich mal ein Vater, und gar ohne Sorgerecht, erlauben. Dieser wird dann gleich per internationalem Haftbefehlt wegen Kindesentzugs gesucht.
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#84
Skipper schrieb:Ich habe besten Kontakt zu meinen Kids, zur rechtspolitischen Entwicklung, zur Entscheidung zum § 1626a BGB habe ich mit Verfassungsbeschwerde beitragen können.
das wäre mal interessant, genauer darzulegen ...

Skipper schrieb:Zaunegger, ich sprach länger mit ihm, ist auch zweigleisig gefahren. ..
na dann!
Vielen Dank für Deinen Einsatz!

Ich dagegen habe den Eindruck, dass Du (insbesondere Du!) Deine inkonsequente Haltung (Dein ganzes 'Versteckenspielen') mit selbstverständlichen Grundsätzen rechtfertigen willst.

Als wenn es darum ginge, alternativ das Wohl seines Kindes zu mißachten, wenn man das mütterliche Unrechtsverhalten bekämpft.

Natürlich wird kein am Wohl seiner Kinder interessierter Vater diesen Kampf auf deren Rücken austragen wollen - weder absichtlich noch leichtfertig.

Die schlimme UnRechtslage, unter der Väter wie der TO gezwungen werden, sich der Willkür der KM anzupassen und sich mit ihr zu arrangieren, ist das eigentliche Thema!

Seine Chancen sind schnell erklärt: sie sind schlecht!

Arrangiert er sich mit der KM, läuft er Gefahr von seinen Kindern vollends getrennt zu werden, weil er schon wegen der räumlichen Distanz, die die KM geschaffen hat schlechte Bedingungen hat, Kontakt zu halten.
Das wird noch durch die Altersentwicklung der Kinder verschärft.

Zieht er vor Gericht, dann läuft er Gefahr, seine Unwichtigkeit als Vater dadurch bescheinigt zu bekommen, indem ihm mitgeteilt wird, dass das Umgangsrecht ja bestehen bleibt ....

Wie er es auch anstellt: er hat die Arschkarte und damit kaum eine reale Chance, etwas richtig entscheiden zu können.

Wir Väter müssen dafür sorgen, dass den (diesen!) Müttern die Laune abhanden kommt, wenn sie sich auf derartige Abenteuer einlassen.
Und das schließt ein 'sich arrangieren' mit dem Unrecht vvh aus.

Auch mit der Alternative 'vor Gericht ziehen' kann man verantwortlich umgehen.
Mit der mir eigenen Bescheidenheit (ich konnte leider noch nichts an einer positiven Veränderung des § 1626a BGB beitragen) verweise ich auf mein eigenes Umgangsverfahren: Der Umgang steht in einer Weise, wie er von mir geleistet werden kann. Und daran ändert sich auch nix. Daran ändern insbesondere auch die Verfahren nichts, die ich alternativ einem Arrangement mit dem Unrecht vorgezogen habe.
(Übrigens ist die beantragte Umgangserweiterung heute vom OLG Hamm zurückgewiesen worden, was der Mutter auf Dauer sicher mehr Schwierigkeiten bereiten wird, als mir und was meinem Kind -das erwähne ich rein prophylaktisch- keinen größeren und auch keinen zusätzlichen Schaden zufügen wird, als ihm sowieso schon von Menschenrechtsverletzern, Rechtsbrechern und Kreidekreismüttern angetan wird und wurde.)

Es muss sich also niemand mit einer sowieso selbstverständlichen Rücksichtsnahme rechtfertigen.

Aber es muss ein Umdenken stattfinden.
Statt im "Dunkeln" zu agieren, müssen wir offen "Farbe" bekennen.
Statt sich zu arrangieren um Konfrontation mit der Justiz zu vermeiden, müssen wir dem Unrecht zu verstehen geben, dass es kein Pardon mehr gibt. Die Oberkante Unterlippe ist erreicht. Mehr sind wir nicht mehr bereit hinzunehmen!

Wenn ich dann ausgerechnet von Skipper lesen muss, er habe in eigenen Angelegenheiten zur Entscheidung zum 1626a BGB beitragen können, möchte ich am Liebsten meinen Account löschen und mich erstmal der Frage zuwenden, die schon Dürrenmatt in "Die Physiker" beschäftigt hat: befinde ich mich innerhalb oder außerhalb des Irrenhauses?
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#85
Iby,
geh doch einfach Deinen Weg auf Deine Ziele zu.
Wie man lesen kann, hast Du damit reichlich zu tun.

Wenn Du meinst, im Recht Deine Erfüllung zu finden, warum nicht.
Überlaß es aber bitte anderen, wie sie erfolgreich ihren Weg gestalten.

Anderen meinen vorschreiben zu müssen, was sie zu tun und zu lassen haben und woran sie ihren Erfolg messen, das empfinde ich mehr als übergriffig und ich mag Dir da gern zustimmen: Da ist (d)ein Umdenken notwendig.
Ich bin mir sicher, daß Du dann auch in eigenen Angelegenheiten Erfolg hättest.
Darüber mal nachzudenken, daß Du meine Hinweise in Deiner Sache zum 1671 ignorierst und wenig später genau an diesem Punkt von OLG den Hintern versohlt bekommst, ist Dir vermutlich noch immer nicht möglich.
Aber gut, mach wie Du denkst.

Ich plane derweil den Herbsturlaub mit meinen Kindern und überlege, wie ich meine gerichtlich festgelegte Umgangserweiterung für mich und meine Kids nutzen kann.
Ich finde vielleicht auch Zeit und habe Lust, hier darzustellen, was ich mit den von uns so geliebten Ämtern angestellt habe.
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#86
(20-09-2011, 10:00)blue schrieb: Ist diese Seite hier schon erwähnt worden? Da sind einige Beispiele aufgeführt. http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/inde...&Itemid=50
Insbesondere OLG Koblenz, NJW 2008, [238] könnte den TO interessieren.

Daraus:
Vom AG wurde die Widerrechtlichkeit des Verbringens der Kinder nach Großbritannien festgestellt; die dagegen gerichtete Beschwerde der Kindesmutter war erfolgreich. Nach Ansicht des Gerichts wird die Umgangsbefugnis des Kindesvaters durch die Übersiedlung der Kinder nach Großbritannien nicht unzumutbar erschwert, eine Widerrechtlichkeit im Sinne des Übereinkommens liege nicht vor. Innerhalb der EG seien die Rechtssysteme und Lebensverhältnisse nicht gravierend unterschiedlich, soweit Kindeswohlaspekte betroffen seien.


Danke, blue. Sehr ermutigend. Wahrscheinlich muss ich noch dankbar sein, dass sie mich wenigstens informiert.

Wenn sie sich bei Nacht und Nebel mit den Kindern absetzt, wird das AG "die Widerrechtlichkeit des Verbringens der Kinder nach GB" feststellen, aber nichts unternehmen, um die Kinder zurückzuholen, habe ich das richtig verstanden?

Angry

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#87
Ja.

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#88
Skipper schrieb:Darüber mal nachzudenken, daß Du meine Hinweise in Deiner Sache zum 1671 ignorierst und wenig später genau an diesem Punkt von OLG den Hintern versohlt bekommst, ist Dir vermutlich noch immer nicht möglich.....

wie oft habe ich Dir nun zu erklären versucht, dass 1671 BGB gem. elterl. Sorge voraussetzt?
Lies diesen § doch wenigstens, wenn Du ihn schon nicht verstanden hast.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat DIR das OLG den Hintern versohlt und DIR als Inhaber des gem SR (jedenfalls für den einen Jungen) unter Hinweis auf § 1671 BGB das SR entzogen!

Willst Du damit jetzt auch noch prahlen?

Ich kämpfe gerne mit Dir, das wieder zu korrigieren.
Aber das geht doch nur, wenn Du mitkämpfst, anstatt Dich zu verstecken!



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#89
(20-09-2011, 13:55)p schrieb: Die eigentliche Ursache lag zeitlich weiter hinten, bei der Trennung bleiben die Kinder bei der Mutter. Vermutlich war das wieder so ein Fall, in die beruflichen Pflichten des Vaters und das Selbstverständnis der Mutter von vornherein keine Zweifel daran liessen, bei wem die Kinder nach der Trennung bleiben.


Richtig. Hätte ich Euch mal früher gekannt. Dann wäre ich nicht "selbstverständlich" ausgezogen...Sad

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#90
(20-09-2011, 16:49)Andreas66 schrieb:
(20-09-2011, 13:55)p schrieb: Die eigentliche Ursache lag zeitlich weiter hinten, bei der Trennung bleiben die Kinder bei der Mutter. Vermutlich war das wieder so ein Fall, in die beruflichen Pflichten des Vaters und das Selbstverständnis der Mutter von vornherein keine Zweifel daran liessen, bei wem die Kinder nach der Trennung bleiben.


Richtig. Hätte ich Euch mal früher gekannt. Dann wäre ich nicht "selbstverständlich" ausgezogen...Sad
dann wärst Du mglw. "ausgezogen worden" (was ich persönlich vorgezogen hätte).
Aber in der familienrechtlichen Situation, die wir in Deutschland unser Eigen nennen dürfen, hast Du so oder so ohne eine breite Unterstützung kaum Chancen.
Die Ausnahmen der Einzelfälle ändern nämlich nicht viel.
Sie ändern selbst dann nur ganz schwerfällig etwas, wenn wir Unterstützung vom höchsten europ. Gericht erhalten....

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#91
Hi Andreas,
wenn sich die einsichtigen und verständigen älteren Kinder mit Händen und Füßen gegen einen Wegzug sperrten, Du ein wasserdichtes und bewährtes Betreuungskonzept nachweisen könntest, dann könnte ich eine nennenswerte Chance erkennen, den Wegzug zu verhindern.
Aber so.Undecided
Auf dem Rechtsweg sehe ich nur die Möglichkeit, die Folgen eines Wegzuges zu mildern. Ich persönlich wurde nichts unversucht lassen, mich vor- und außergerichtlich mit der Mutter zu einigen.

Mein Rat erneut:
Stelle Dich SOFORT auf das Unvermeidbare ein und mache das Beste daraus.
Sieh es doch so: Selbst wenn Du mit Deinen Kindern zusammenlebtest, dann wären sogar weit größtere Distanzen als mal übern Kanal durchaus im Rahmen von Schüleraustauschen denkbar. Zudem ist es auch gar nicht mehr weit, daß die Kids eigene Wege gehen.
Ich denke, Du wirst nach dem verständlichen Schock noch etwas brauchen, um die positiven Möglichkeiten sehen zu können.
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#92
Andreas,
Ich weiß es selbst und aus Beobachtung,
sobald die Betreuung durch die Mutter nur halb so 'gut' ist, ganz gleich, ob sinnvoll oder nicht, erhält sie mit Mutterbonus den Zuschlag. Arbeitslosigkeit oder Teilzeit kommen ihr dabei entgegen.

Entscheidend ist hier mE, die Kids wollen mit der Mutter gehen.
Damit sind weitere Überlegungen hinfällig.

Reicht schon, wenn sich das ältere Kind bei der Anhörung bei Gericht entsprechend äußert, dann ist es mit dem kleineren im Schlepptau weg.

Um Mißverständnisse zu vermeiden, lieber Andreas:
So richtig toll finde ich das alles auch nicht.
Und ich kann Deine Sorgen sehr gut verstehen.

Fakt und Realität ist aber, in D ist ein Vater politisch und rechtlich wenig wert. Darauf mußt Du Dich einstellen. Entweder Du siehst das jetzt sofort ein oder auf die ganz harte Tour später.

Ich wünsche Dir wirklich, Du könntest das rechtzeitig erkennen, auch für Deine Kinder, denn die würden befragt, sie müßten sich entscheiden, offen gegen Dich sprechen. Erspare ihnen das, nicht alle Kinder werden mit sowas ganz leicht fertig.
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#93
Würde die Mutter die Kinder zwingen mit ihr zu gehen, wenn diese nicht wollten? Ich finde, das würde nicht zu der Mutter passen, so wie sie bei mir ´rübergekommen ist.

Aber grundsätzlich sehe ich das auch so, dass die Positionierung der Kinder hier das Entscheidende ist.

Gefährdungsaspekte für deren Zukunft? Sehe ich bisher nicht so viele, dass die dem Wegzug entgegenstünden.

Sollten die Kinder nicht mit der Mutter mit wollen und @Andreas66 würde sagen ich will das und ich kann das (da wäre sicher hilfreich z. B. wenn er auf Mithilfe durch Großeltern und sein LG abheben könnte), sähe ich schon eine Chance: Ein 13jähriges pubertierendes Etwas gegen seinen Willen in ein fremdes Land verbringen ... wer will sich das antun? Ich meine, dass müßte sich ein Richter dann schon fragen.

Interessant wäre auch, wie man damit umgehen würde, das Große will bleiben, das Kleine mit Mutti. Dürfte ja kein Problem sein, beide da zu belassen, wo sie sein wollen, wenn die Eltern auch so wollen. Jetzt eine Entscheidung für die Präferenzen eines Kindes zu treffen ... das wird im Geschwisterverhältnis wohl für Dauerkrieg sorgen..

Na ja, nicht wirklich Antworten ...

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#94
So, es gibt Neuigkeiten...ich fürchte, keine guten.

Sie hat einen Job. Es ist ein Scheißjob (Callcenter), wie man ihn wohl jederzeit überall auf dem Planeten bekommen kann, aber ein Job.

Sollte wohl ab 1.11 sein, sie hat es zumindest erstmal nach hinten geschoben, so dass sie wohl nach den Weihnachtsferien anfangen wird.

Ich hab die vergangenen Tage viel nachgedacht, ich habe begonnen, mich mit dem Gedanken zu arrangieren und habe selbst schon diffuse Pläne für die Ferien gemacht.

Die Kinder wollen nach wie vor mit.

Wenn mir jetzt noch irgendjemand hier sagt, es gibt in dieser Situation den Hauch einer Chance, werde ich meine Entscheidung überdenken, ansonsten geb ich meine Zustimmung und lege vorher die Ferienzeiten fest.

Da wird sie mir entgegenkommen, sie ist keine Glucke und selbst froh, wenn sie ihre Zeiten für sich hat.

Was sagt Ihr? Es geht mir trotzdem ein klein wenig besser, lese gerade einen England-Reiseführer...Blush

Die Flüge sind bezahlbar, man ist in einer guten Std. in London...es wird schon irgendwie gehen.

LG; Andreas
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#95
Meine älteste Tochter wurde auch 650 km weggezogen, als sie noch keine 2 war.

Die Mutter hat sich dem Umgang aber nie in den Weg gestellt.
Wir hatten nicht oft Kontakt (2-4 mal im Jahr, anfangs mehr) aber unser Verhältnis ist super.
Es ist nur eben keine Nähe.

Deine Chance vor Gericht ist nicht groß aber größer Null, denn es gibt auch Richter, die sowas nicht automatisch unterstützen.
Oder eben helfen eine Lösung zu finden.

Ich würde meinen obigen Weg einschlagen.
Chancen und Nutzen halte ich für höher als Risiko und Schaden.
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#96
@Andreas66

Du hast jetzt, glaube ich, Deinen Weg und damit Licht am Ende des Tunnels... Es wird nicht einfach, aber wenn die Mutter sich dem Umgang nicht in den Weg stellt, hast Du mehr Chancen, als manch anderer hier. Da bei der Mutter allem Anschein nach wirtschaftlich nix zu verhandeln ist, weiß ich auch nicht recht, weshalb Du zu Gericht solltest.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#97
(23-09-2011, 09:23)beppo schrieb: Meine älteste Tochter wurde auch 650 km weggezogen, als sie noch keine 2 war.

Die Mutter hat sich dem Umgang aber nie in den Weg gestellt.
Wir hatten nicht oft Kontakt (2-4 mal im Jahr, anfangs mehr) aber unser Verhältnis ist super.

beppo, was heißt denn "Super Verhältnis" in einer solchen Situation? Es interessiert mich sehr, weil ich in einer solchen Situation selbst bin bzw. war. Allerdings akzeptierte KM den Umgang nur zähneknirschend und aus strategischen Gründen. Ich habe beschlossen aufzugeben...

Hat deine Exe einen neuen? Wird er von ihr als Papa positioniert? Bist Du für Deine kleine Papa oder nur ein Clown der 1x im Quartal kommt um sie zu bespaßen und knappes Umgangsbudget zu verpulvern? Bist Du gut informiert, was in ihrem Leben passiert?

Bitte nicht als Kritik betrachten, ich will wirklich nur wissen was erreichbar wäre.


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#98
Distanzvater ist meistens das, was es heisst: Distanz. Vor allem sind sie ressourcenfressend (Zeit-/Geld). Das Schlüsselloch zu den Kindern wird noch kleiner, der Alltag mit den Kindern noch entfernter, die Risiko zum Spasspapi zu werden noch grösser.

Das Beste daran sind Ferienaufenthalte. Darauf würde ich mich konzentrieren. Sofern man mit der Mutter reden kann, lassen sich Ferienaufenthalte leichter begründen, weil die Wochenenden als Distanzvater gezwungenermassen nicht oder selten stattfinden können. In den Ferien lässt sich vieles machen und die Beziehung zu den Kindern gut pflegen, das Verhältnis zu ihnen muss also nicht ebenfalls distanziert werden. Und wenn schon Spasspapi, dann soll es auch Spass machen, geniesst ruhig die Zeit abseits vom Alltag mit den Kindern.
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#99
Freiherr, "Super Verhältnis" heißt, dass sie sich immer sehr gefreut hat, wenn ich komme. Dass sie nie gefremdelt hat und auch nach Monaten immer freudestrahlend auf mich zugekommen ist, so als wenn es keine mehrmonatige Lücke gegeben hätte.
Die Mutter ist weg gezogen, weil sie von ihrem Neuen schwanger war. Wir waren schon vor der Geburt getrennt.
Sie haben dann auch bald geheiratet.
Ihr Mann hat sie nie anders behandelt, als seine eigenen Kinder aber ohne mich dabei raus zu drängen.
Sie hatte wirklich 2 Väter im positiven Sinne.
Es gab auch Zeiten, wo er Papa war und ich >Vorname< aber das wurde von den Beiden nicht gefördert, sondern nur hingenommen.
Es war für mich zwar auch ein kleiner Stich aber auch akzeptabel, da ich ja nicht wollte, dass sie dort zum Außenseiter wird.
Später war ich dann Papa-Vorname.
Aber gefühlt war ich immer Papa und der andere auch nett.
Der Clown war ich nie.
Wenn mal irgendeine Aktivität nicht geklappt hat oder ins Wasser gefallen ist, hat sie mich getröstet, dass das ja nicht schlimm, und sie auch so zufrieden sei.
Als ich mal mit ihr zum Skilaufen gefahren bin, hat ihre Mutter ihr die Bahnfahrt bezahlt.

Ich bin zwar nicht über jeden Pups informiert aber das liegt vor Allem an mir, weil ich relativ selten da anrufe.

Aber wenn, erfahre ich auch von ihrer Mutter alles was anliegt und sie fragt mich auch um Rat.
Und seit die auch wieder geschieden sind (auch relativ blutig) bin ich auch wieder oft bei denen zuhause.

Sie wird bald 19 und ich fahre demnächst wieder hin.
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@FreiHerr,

Kinder bedeuten ja immer Einschränkungen für ihre Eltern. Als Distanzvater kummuliert sich da einiges und man sollte sich der Grenzen seiner Leistungsfähigkeit schon bewußt sein. Einiges wird auch beeinträchtigt werden: @Andreas66 schreibt z. B. wenig über seine LG - ich hoffe, er hat mit ihr darüber reden können, was da auf ihn zu kommt.

"Was kann man erreichen?" ist sicher auch eine Frage, wieviel man einsetzt. Grundsätzlich gibt´s da nix zum Nulltarif. Ist die KM schwierig, wird es teurer (Anwalts-, zumindest Gerichtskosten), zeitaufwändiger (Kontakte JA, Anwalt, Gericht, KiGa, Schule, Hort) und nerviger (die Dinge werden ungewiß und sind i. d. R. auch wenig erfreulich).

Wichtig ist m. E., dass man am Kindesinteresse orientiert bleibt und auch selber deutlich macht, dass dies der Punkt ist, an dem man konfliktbereit ist. Beispiel bei gemeinsamer Sorge: Halbjährliche Zeugnisgespräche des Kindes. Kann man im Wechsel machen. Kann man auch sagen, können beide Eltern hin, ich gehe, ob KM kommt, ist ihre Sache.

Wenn man regelmäßig Kontakt hat, erfährt man auch von seinem Kind relativ viel. Wenn es dann Sachen gibt, die unter Kindeswohlaspekten kritisch sind, gegenüber KM thematisieren, wenn nötig Unterstützung für das Kind organisieren. So bleibt man im Alltag des Kindes, hat gelegentlich aber auch Konflikte mit dem Kind zu verhandeln.

Es kann natürlich sein, dass man im Alltag des Kindes nicht mehr präsent sein kann - dann sollte man sich tatsächlich nur noch auf die Zeit mit dem Kind freuen und diese auch so gestalten, dass sie beiden Freude macht.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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