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Anwaltskosten der Ex
#1
nachdem meine Exe und ihr Anwalt einmal damit durchgekommen sind, dass ich ihre Anwaltskosten bezahlen musste (ganz am Anfang der Trennung), machen die beiden nun munter weiter, mit dem Unterschied, dass ich nun - Jahre später - nicht mehr so eine fette Gans bin, sondern eher eine gerupfte, nackte..

Anwaltskosten laufen nun weiter auf, aber im Resultat bekommt der liebe Anwalt nun nichts mehr, da nichts mehr vorhanden.

Habe nun vorsorglich eine Mail an die beiden geschrieben, mit der freundlichen Bitte, das fruchtlose Treiben doch endlich einzustellen.

Meine Exe wird das nicht interessieren, ich denke aber, der Anwalt will auch nicht umsonst arbeiten, bzw. sich seine Forderungen jeden Monat anschauen, denn davon kann er seine Miete auch nicht bezahlen.

Irgendwelche Erfahrungen, wie Anwälte darauf reagieren? Schmarotzer fallen eigentlich vom Wirt ab, wenn es nichts mehr zu saugen gibt..
Das Beste wäre natürlich, wenn er von meiner Exe jeweils einen Vorschuss haben möchte, dann wird ihre Motivation auch reduziert..

Was meint Ihr? Danke, dass Ihr mich teilhaben lasst an Euren Erfahrungen - wenn nicht oeffentlich, dann auch gerne per PN..
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#2
Er wird sich mit einem Vorschuss nicht zufrieden stellen lassen.

Wenn Du als Kostenschuldner nicht zahlst, wendet er sich an seine Mandantin - die ist schließlich seine Auftraggeberin und muss seine Inanspruchnahme auch bezahlen.

Allerdings wird der RA dann im Auftrag seiner Mandantin die Kosten festzusetzen beantragen, damit Deine Ex gg Dich vollstecken kann (was ihr aber nichts außer weitere Kosten einbringt, wenn Du kein Geld hast.

Beim Kostenfestsetzungantrag, der Dir zwecks Stellungnahme zugestellt wird, achte auf die vom RA geltend gemachten Kosten: hier!
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#3
Anwaltskosten für die Exe?! Das wurd bei mir auch versucht. Habe dem Anwalt dann mitgeteilt, das ich ihn nicht engagiert habe, somit auch keinen Vertrag mit ihm eingegangen bin. Für seine entstandenen Kosten solle er sich bitte an seine Auftraggeberin wenden. Seit dem hab ich nix mehr gehört.
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#4
(04-11-2011, 12:47)Ibykus schrieb: Beim Kostenfestsetzungantrag, der Dir zwecks Stellungnahme zugestellt wird, achte auf die vom RA geltend gemachten Kosten: hier!

Eine Rechnung muss nicht richtig, sondern prüfbar sein. Und eine überhöhte Rechnung ist noch lange kein Betrug. Der Rechnungsempfänger kann prüfen und die Rechnung entsprechend korrigieren. Das ist ein normaler kaufmännischer Vorgang in jedem Betrieb.
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#5
Hier geht's aber nicht um eine Rechnung sondern um eine Kostenfestsetzung zu meinem Nachteil!

Was er seiner Mandantin in Rechnung stellt, ist nicht mein Bier.
Das, was er aber gg mich festzusetzen beantragt, muss ich bezahlen!

Hast Du schon einmal als Student BAFöG oder als mittelloser Zeitgenosse Sozialhilfe beantragt und dabei falsche Angaben gemacht?

Der Tatbestand des versuchten Betruges ist insoweit auch unfraglich.
Man wird Schwierigkeiten haben, ihm den Vorsatz dazu nachzuweisen.
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#6
ja, genau, es handelt sich um Kostenfestsetzung durch das Gericht. Keine Chance auf Rechnungsprüfung oder Einspruch.

Es wird versucht, mich nach allen Regeln der Kunst auszunehmen. Gott, Leutnant Dino & TrennungsFAQ sei Dank, dass ich einige Massnahmen getroffen habe, die es der lieben "Gegenseite" sehr schwer machen werden, mich erfolgreich anzugehen.

Alles, was jetzt noch kommt, ist erst mal Papier in Deutschland, mit deutschem Stempel, wo arabische Zahlen draufstehen. Ich lasse die Mühlen jetzt mal ein paar Jahre mahlen und freue mich des Lebens..

Falls ich irgendwann nach D'land zurück kommen werde, dann kann ich immer noch sehen, ob ich dann noch leistungsfähig sein werde..

Bis dahin muss ich halt gesund und flexibel bleiben (ist ja nicht direkt was Schlimmes), mir meinen gesunden Egoismus bewahren und sobald was rein kommen sollte, wird es sofort in den jeweils lokalen Wirtschaftskreislauf gespeist.
Immer noch besser, als Eurobonds oder italienische Staatsanleihen zu kaufen, oder mit meinen Steuern die Idiotie der "Euro-Rettung" mitzufinanzieren Big Grin

Es ist für mich interessant, in diese Sphären vorzustossen. Vorher war ich wirklich ein Familienvater, der sich um die Zukunft seiner Familie gesorgt und entsprechend vorgesorgt hat.. Das deutsche Familienrecht hat mich aus dieser Denke nachhaltig befreit Smile)

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#7
Clint Eastwood schrieb:ja, genau, es handelt sich um Kostenfestsetzung durch das Gericht. Keine Chance auf Rechnungsprüfung oder Einspruch.
deswegen zum besseren Verständnis nochmal:

Kostenentscheidung und Kostenfestsetzungsbeschluss sind zwei verschiedene Dinge.
In der Kostenentscheidung wird darüber entschieden, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat - und zwar die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten!
Ein Anwalt wird bei zahlungsunfähigen Kostenschuldnern seine Kosten seinem Auftraggeber in Rechnung stellen - das ist sein Mandant.

Wenn das Gericht aber entschieden hat, dass der Gegner (als Verlierer) Kostenschuldner ist, dann will der Gewinner natürlich diese Kosten seines Anwalts vom Verlierer (Kostenschuldner) ersetzt bekommen oder wenigstens einen Titel wegen seiner Forderung gg den Kostenschuldner haben, damit er nötigenfalls vollstrecken kann.

Dann gibt's auf Antrag ein Kostenfestsetzungsverfahren.

Der Gewinner, der seine Anwaltskosten vom Verlierer (ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung) zurück haben will, beantragt beim Gericht (Rechtspfleger/ Urkundsbeamten), die Kosten festsetzen zu lassen. Darüber entscheidet das Gericht im Wege des Kostenfestsetzungsbeschlusses.
Dieser Antrag wird Dir (als Kostenschuldner) jedenfalls dann zugestellt, wenn Zweifel an seiner Erstattungsfähigkeit bestehen, damit Du vor Anfechtung die Möglichkeit zur Richtigstellung hast (ZPO: §104 II; FamFG: muss ich erst suchen).

Wenn ein RA also die Entfernungskilometer falsch angibt, dann muss er sie "glaubhaft" angeben, d.h.: er müsste eigentlich Abfahrtsort und Ziel angeben. Ein RA müsste eigentlich auch wissen, dass er nicht von irgendeinem Abfahrtsort an seine zurückgelegte Entfernung bemessen kann, sondern Abfahrtsort der Sitz seiner Kanzlei ist!
Wenn er also Entfernungskilometer ohne diese Angaben vorlegt, dann suggeriert er, dass er ab Kanzlei berechnet hat - und bei falschen KM-Angaben bescheisst (betrügt) er.

Auf einen Irrtum kann er sich nur dann berufen, wenn er offenlegt, von wo er losgefahren ist.

Deswegen habe ich den RA der Mutter meines Kindes wg. versuchten Betruges angezeigt.

Wenn wir als redliche Väter in Deutschland schon dafür bezahlen müssen, dass wir uns um unsere Kinder kümmern wollen, dann soll diese Kostenpflicht wenigstens korrekt sein - alles andere ist sowieso von vornherein schon nicht i.O., oder?

Seitdem ich ich mich als redlicher Vater um mein Kind kümmern will, komme ich mir wie ein Schurke vor, der Unrechtes tut.
Und dagegen wehre ich mich mit Allem, was mir zur Verfügung steht - auf allen Ebenen (gerichtlich und außergerichtlich).
Und soweit mir das möglich ist, helfe und unterstütze ich jedem Vater gerne, der diesem Unrechtssystem Feuer unter dem Ar... macht.
.


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