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Es geht wieder rauf mit dem Kindesunterhalt, so wie schon 2010. Es wurde heute wie nach der letzten Wahl erneut eine Erhöhung der steuerlichen Grundfreibeträge beschlossen. Die Überschrift dazu lautet "Milliarden-Steuerentlastung" und die ist wenig überraschend so geplant:
"Wie Rösler erläuterte, soll die Entlastung durch eine Anhebung des Steuer-Grundfreibetrags und ein entsprechendes Verschieben des Steuertarifs erfolgen."
Der Kindesunterhalt ist bekanntlich gesetzlich (nicht durch die ungesetzliche Düsseldorfer Tabelle!) mittels §1612b BGB an die Grundfreibeträge gekoppelt. Wir haben das zum 1.1.2010 schon so erlebt, wo es zu zweistelligen Erhöhungen des Kindesunterhalts geführt hat: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2502
Zusätzlich erhöht sich der Kindesunterhalt durch die sogenannte "kalte Progression" in der Düsseldorfer Tabelle, die in der Einkommenssteuertabelle der Grund für die jetzige Steuersenkung ist. So wie die letzten 40 Jahre kombinieren sich im Kindesunterhalt gleich mehrere erhöhende Stellschrauben gleichzeitig.
Ich begrüsse die kompromisslose Fortsetzung des Unterhaltsmaximierungsprinzips. Das dürfte die Mangelfallquote von 60 auf 70, vielleicht 75% hochbringen. So geht das Unterhaltsmaximierungsprinzip einen weiteren Schritt zum Vernichtungsprinzip und nur so steigen kritische Masse, Verweigerer und nicht-mehr-Hinnehmer. Ohne Kapitulation keine Veränderung, nach altem deutschem Prinzip. Ein Land der Prinzipien eben.
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Diese Erhöhung wird die Justiz sehr viel Geld kosten, wenn denn nochmehr Väter Mangelfälle werden und Exen anfangen zu klagen gem. §170 StGB. Und nicht nur dass - denke mal es werden dann noch so einige Väter mehr ins H4 abrutschen. Es gibt ja genug Väter die einen Titel erfüllen, obwohl sie es eigentlich nicht können. Wenn Sie jetzt noch mehr zahlen müssen/sollen - sind wohl so einige vollends finanziell ruiniert.
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07-11-2011, 11:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2011, 11:37 von MitGlied.)
Das wird stillschweigend durchgewunken. Viele Muddies kassieren eh ALG2, da wird auch die Staatskasse etwas geschont.
Die Figuren in Berlin schaffen es bestimmt noch, bis dahin das Kindergeld so zu erhöhen, dass der Unterhaltsvorschuss weitgehend gleich bleibt aber min. die Hälfte der Erhöhung von den Zahleseln zu tragen ist.
Und ausser ein paar kritischen Stimmen wird es nichts geben.
Es läuft auf folgendes raus: Alle Kohle dem Staat, und jeder kriegt dann was nach Gutdünken und Lobby zugeteilt.
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Schade,
genaue Zahlen liegen leider noch nicht vor um wieviel der Grundfreibetrag erhöht werden soll denn sonst könnte man die neuen KU Sätze schonmal vorweg ausrechnen.
Meine Meinung: Es ist nur die Frage, ob sich dadurch die KU Sätze mehr oder weniger als 10% erhöhen werden.
Also ich bin ja für eine Verdoppelung und schon verdoppeln sich die Mangelfälle. Das wäre doch mal ein Schauspiel und der Server würde hier sicherlich bald in die Knie gehen.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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07-11-2011, 13:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2011, 13:21 von Jigsaw.)
alles so gewollt. Ich reg mich schon garnicht mehr auf. Ich denke mal das wird wieder 25 Euro raufgehen.
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(07-11-2011, 13:13)Fluechtling schrieb: Ich denke mal das wird wieder 25 Euro raufgehen. Mehr!
Da der Mindestunterhalt das doppelte des Freibetrages beträgt, ergibt sich auch hier eine schöne Hebelwirkung (Mein Kandidat für das Unwort des Jahres).
Ich weiß es auch nicht mehr genau, aber die letzte Anhebung des Freibetrages hat keine 6 Mrd. € gekostet und trotzdem die DT um 13% nach oben gesprengt.
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(07-11-2011, 12:05)gleichgesinnter schrieb: Schade,
genaue Zahlen liegen leider noch nicht vor um wieviel der Grundfreibetrag erhöht werden soll denn sonst könnte man die neuen KU Sätze schonmal vorweg ausrechnen.
Meine Meinung: Es ist nur die Frage, ob sich dadurch die KU Sätze mehr oder weniger als 10% erhöhen werden.
Also ich bin ja für eine Verdoppelung und schon verdoppeln sich die Mangelfälle. Das wäre doch mal ein Schauspiel und der Server würde hier sicherlich bald in die Knie gehen.
gleichgesinnter
2013 geht es um 110 € hoch
2014 noch mal um 240 € lt. B5 aktuell
lg
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Muss da nicht auch gleichzeitig der notwendige Selbstbehalt für die arbeitende Bevölkerung angehoben werden im Zuge des Lohnabstandgebotes?
lg
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Ja.
Sobald der Unterhalt um 100% gestiegen ist, wird auch der SB um 5% erhöht, also in ca. 2-3 Jahren.
Natürlich werden zum gleichen Zeitpunkt die fiktiven Einkünfte um 10% erhöht, so dass sich kein Änderungsbedarf ergibt.
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Wenn der Grundfreibetrag um 350 EUR steigt, sind das rund 4,4%. Die Frage ist natürlich, ob der Kinderfreibetrag (der Teil des Grundfreibetrages ist) um denselben Prozentsatz steigt. Es spricht jedenfalls vieles dafür.
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Die ganze Anwalt- und Richterschaft liest den § 1612a BGB vollkommen falsch.
Ich zitiere Ihn nochmal
§ 1612a
Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
Zitat:(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes
1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent
eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags.
Es kann also den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhaltes verlangen.
Der § sagt nicht, dass es diesen Prozentsatz verlangen muss.
Es kann auch 0 %, 5 %, 20 % usw. verlangen.
Nur die DDT die eine Leistungsfähigkeit erst ab 100 % beginnen läßt, geht davon aus, dass genau diese 87, 100 und 117 § für die jeweilige Altersstufe zu berücksichtigen sind.
Würde man die DDT auch nach unten, bis auf 0 runter ergänzen, sähe das Ganze ganz anders aus.
lg
Camper
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08-11-2011, 10:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-11-2011, 10:51 von Vater.)
http://www.derwesten.de/wirtschaft/die-m...54673.html
Zitat:Dazu dient die Erhöhung des Grundfreibetrages. Die Koalition macht das aber nicht freiwillig. Sie ist rechtlich verpflichtet, das Existenzminimum von der Steuer zu verschonen. Deshalb muss, wenn die Preise steigen, auch das steuerfreie Existenzminimum wachsen.
Mit anderen Worten: dt MUSS steigen in Höhe der echten Inflation, Einkommen (angedachter Mindestlohn 6,90 Euro brutto) hingegen nicht.
Während also bei ISUV wieder Sand in die Augen gestreut wird, nach dem Motto, man solle nicht über ungelegte Eier reden, wird es am Ende so kommen, daß die Verpflichteten wieder urplötzlich überrascht werden, so daß sie dann nicht mehr darauf reagieren können. Ich denke, immer weniger werden darauf hereinfallen.
Und wenn immer von gefühlter Inflation gesprochen wird, das steuerliche Existenzminimum und der Anstieg der DT ist dann der Beleg dafür, daß die gefühlte Inflation auch die tatsächliche ist, und nicht die propagierte.
Zitat:will die Regierung den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte anheben. Von den 1,42 Euro, die ein Niedriglohnbezieher mit rund 670 Euro zu versteuerndem Monatseinkommen steuerlich mehr hat, muss er somit 67 Cent gleich wieder abgeben. Unter dem Strich bleiben 75 Cent
Abzüglich 20 Euro Mehrunterhalt bleiben statt 500 Euro Minus im Monat, zukünftig 520 Euro Minus. Ein PLUS von -20 Euro. Allerdings profitiert der Niedrig- und Mittellohnverdiener nicht nur von dem höheren Minusbetrag für seinen Geldbeutel am Monatsende durch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung und dem Unterhalt, sondern auch durch die höhere Inflation bleiben ihm zukünftig weitere 20 Euro mehr Minus im Monat.
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Das finde ich super.
Damit steigt der KU automatisch um 2,- € wenn die Preise um 1,- € steigen, da ja der Mindest-KU das doppelte des Freibetrages beträgt.
Pro Kind!
Außerdem steigt der KU zusätzlich mit der Inflationsrate, weil man dann ja auch noch in eine höhere Zeile der DT steigt.
Finde ich super. Bald ist nicht mehr nur die Summe aus KU+EU+Umgang+Anwaltskosten+höheren Steuern+höherer SV + Kindergartenkosten größer als 100% des Nettoeinkommen des Pflichtigen sondern der KU für 2 Kinder alleine.
Der Kollaps rückt näher.
Gut so.
Dann müssen meine Kinder vielleicht nicht mehr darunter leiden.
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Gut, dann spekulieren wir mal und wie würden dann die neuen KU Sätze 2013 aussehen?
Kann das einer mal ausrechnen und reinstellen? Die Zahlen von Camper sind doch nach meiner Meinung etwas "verrückt" und würden bestimmt eine kleine Revolution auslösen.
gleichgesinnter
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Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Also so sicher, wie das hier propagiert wird, ist eine Erhöhung des Kindesunterhaltes noch gar nicht abzusehen.
Geplant ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages. Selbst wenn der Kinderfreibetrag auch erhöht werden sollte, hat das erst mal keinen Einfluss auf die Unterhaltsbeträge.
Das doppelte sächliche Existenzminimum für Kinder, und darauf kommt es beim 1612a BGB an, liegt momentan bei 4368,-€.
Nach dem achten Exitstenzminiumumbericht für 2012 ist das Existenzminimum für Kinder mit 4272 € festgelegt.
Solange der Wert aus dem Existenzminimumbericht den Kinderfreibetrag nicht überschreitet, muss dieser auch nicht erhöht werden.
Abgesehen davon will die SPD die Steuererleichterungen im Bundesrat nicht mittragen.
Also in sofern hat der ISUV schon Recht. Erst mal abwarten wie die Dinge sich entwickeln werden.
Gruß!
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(08-11-2011, 15:18)Eifelaner schrieb: Geplant ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages. Selbst wenn der Kinderfreibetrag auch erhöht werden sollte, hat das erst mal keinen Einfluss auf die Unterhaltsbeträge.
So einfach ist es nicht.
Der Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Freibetrag von momentan 2184 EUR für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag von 1320 für Betreuung- Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Der Kinderfreibetrag ist Teilmenge des Grundfreibetrages von derzeit 8004 EUR.
An diesem sächlichen Existenzminimum hängt der Mindestunterhalt. Wenn das erhöht wird, erhöht sich auch zwingend der Kindesunterhalt. Anderslautende Werte aus dem Existenzminimumbericht haben nichts damit zu tun. Ein Existenzminimumbericht verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, das sächliche Existenzminimum unverändert zu lassen. Er kann es auch höher setzen und genau das hat er bereits getan.
Wir haben das vor nicht einmal zwei Jahren nämlich schon durchexerziert. Auch damals würden die Teilfreibeträge ebenso erhöht, was dann zum stark gestiegenen Kindesunterhalt geführt hat. Würde mich sehr wundern, wenn es diesmal anders wäre. Natürlich lassen sich genaue Berechnungen nur anstellen, wenn die Zahlen wirklich vorliegen.
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08-11-2011, 16:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-11-2011, 16:46 von sorglos.)
(08-11-2011, 16:04)p schrieb: An diesem sächlichen Existenzminimum hängt der Mindestunterhalt. Wenn das erhöht wird, erhöht sich auch zwingend der Kindesunterhalt. Klaro: Schwarz-Geld plündert die Väter aus, die SPD läßt sich ihre Blockade mit Wohltaten für Frauen und Alleinerziehende abkaufen und der Mindestunterhalt wird spielend durch die großzügige Ausurteilung von fiktivem Einkommen ausgeglichen. ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-11-2011, 18:27 von Vater.)
JEtzt wird mir langsam klar, warum die Regierung nicht einfach das Kindergeld für das erste Jahr um 100 Euro erhöht hat, und stattdessen lieber ein neues Fass aufmachen wollte und dieses "Betreuungsgeld" genannt hat. Vom Betreuungsgeld profieren nämlich nur die Betreuer, und beim Kindergeld würde die Familie profitieren, sprich der Vater hätte mit ca 50 Euro und die Mutter mit 50 Euro etwas davon. Das wollte man jedoch auf keinen Fall! Das hätte nämlich die Senkung des KU bedeutet!! Und ausserdem gehört ja das Kind zur Mutter, gerade im ersten Jahr, und wenn das Geld an den Falschen, den Vater gerät, undenkbar. Ein für diesen Staat schreckliches Szenario! Wenn das Schule machen würde, würde ja die Familie immer weniger zerstört werden. Deshalb muss es auch beim Freibetrag zu sein: Wir stellen in erster Linie die Alleinerziehenden besser, und weil der Vater ganz hinten ansteht, werden dann über die Steuer erst mal alle ohne Kinder, sprich die Ledigen , Schwulen usw entlastet. Als letztes kommt dann der Vater, der durch höherer KUs etc. die Steuersenkung finanzieren darf. Frei nach dem Motto der Liberalisten "Verantwortung übernehmen, jeder ist seines Glückes Schmied, daher Weniger Netto vom Brutto, sorgt für eure Familien alleine. Wir unterstützen euch darin, mehr Verantwortung zu übernehmen , indem wir immer kräftig auf eure Zahlast noch ne deutliche Schippe drauflegen".
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Vater, willkommen bei denen, die es verstanden haben...
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Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Lt. BGH sind Kindergartenkosten ja vom Vater mitzufinanzierender Mehrbedarf.
Was ist jetzt mit dem geplanten Betreuungsgeld für Mama? Darf dann Papa dies auch finanzieren?
Es könnten doch findige Mütter auf die Idee kommen und eine väterliche Beteiligung einfordern.
(08-11-2011, 18:13)Vater schrieb: JEtzt wird mir langsam klar, ... Hehe, genau.
Ein Student hat laut Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsbedarf von 670,- Euro.
Meine Ex bekommt mit KU von mir und Kindergeld pro Kind etwas etwas mehr als 600 Euro. Und die Kinder scheißen nicht mehr in die ach so teuren Windeln!
Ist schon alles ziemlich wahnwitzig. Meiner Meinung nach ist dieser-KU Wahn lediglich eine Umschichtung auf die Gebärerin. Alles für Muddi! Und wenn bei Vaddi nochwas übrig ist, bekommt Muddi davon auch noch die Hälfte. War doch 2009, seit dem Muddi auch noch die hälfte der Betriebsrente bekommt. Ein Hoch auf den neuen Versorgungsausgleich!
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Ich verstehe euch nicht, das ganze Paket ist doch rund?!
Die hochqualifizierte Fachkraft aus ...äh, naja, wenn diese denn kommt, kommt für nur noch 48.000€.
Das wäre dann auch gleich die Messlatte für den diplomierten Vaddi, gebürtiger D.
Wenn also der Ing. nun mit 48k nach Hause kommt, geht die Muddi schon mal vor, ...äh, fort.
Der Meister/Techniker ist da schon ärmer dran.
Sein Chef, der Ing. findet es nämlich doof, wenn dieser Untermensch so viel nach Hause trägt wie er selbst.
Wozu hat er auch studiert und der andere nur ein wenig die Schulbank gedrückt?
Der Meister sienerseits kriegt nen Hals, wenn sein Geselle...
, wenn der Leiharbeiter...
, wenn der Ungelernte...
Dass Vaddi von der Herdprämie nicht nur nichts hat, sondern dies aus dem Kollektiv der gesteigert Erwerbspflichtigen heraus und zusätzlich zu den direkten Unterhaltsverpflichtungen zu berappen hat ist die eigentliche Glanzleistung.
Nur, wovon noch zahlen, wenn die Taschen bereits leer sind?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Nun ist es durch Kabinett:
Zitat:...Ungeachtet des Widerstands aus den Ländern sowie der sich verschärfenden Euro-Schuldenkrise billigte das Kabinett am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)...
....Die Pläne sehen eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages in den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 350 Euro auf dann 8354 Euro für Ledige pro Jahr vor. .....
http://www.welt.de/aktuell/article137554...geben.html
Damit ist der Unterhaltserhöhungsmechanismus gestartet und die KU-Sätze werden wohl steigen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(07-12-2011, 15:25)sorglos schrieb: Nun ist es durch Kabinett: dass es durchs Kabinett geht war klar. Alles andere wäre ein echter Eklat. Im Bundesrat wirds eher spannend. Na ja, hoffen darf man ja zumindest...
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