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BGH zu Kuckuckskindern
#1
Der BGH entscheidet heute, ob eine Mutter den Namen des wirklichen Vaters preisgeben muss, damit der Scheinvater diesen in Regress nehmen kann.

In diesem Fall besonders übel:
Der wirkliche Vater zahlt seit Kenntnis der Vaterschaft Unterhalt und noch immer blockt die Muddi.

Zitat:Er möge die Vaterschaft für "ihr gemeinsames Kind" anerkennen, forderte die Frau ihren Ex auf. Der folgte und zahlte 4600 Euro für Unterhalt und Erstlingsausstattung. Was nicht verhindern konnte, dass die zerbrochene Beziehung trotzdem in einen vor Gericht ausgetragenen Nahkampf abglitt. Es ging um das Umgangsrecht, den Unterhalt, das volle Programm. Irgendwann, während eines der diversen Prozesse, stellte sich heraus, dass der heute 50-Jährige gar nicht der Vater des Kindes ist. Aber wer ist es dann? Die Mutter weigert sich standhaft und quer durch alle Instanzen, seinen Namen preiszugeben.

Financial Times Deutschland

Und wenn wir schon beim Thema sind, zwei Artikel aus Österreich:
Vaterschaft ist Interpretationssache (Der Scheinvater)
Kuckuckskind-Großmutter (Mutter der Muddi)
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#2
Jaja, der böse böse DNA Test wurde bestimmt von einem Mann erfunden.
Gab es doch zuvor (fast) keinerlei Probleme in dieser Hinsicht, wenn Muddi dem "gesetzlichen" Vater noch ein Kind schenken wollte. Big Grin
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#3
Aus dem Artikel:

Zitat:"Die Frau in Anspruch zu nehmen halte ich für problematisch", sagt Marina Wellenhofer, Professorin für Familienrecht in Frankfurt. Das müsse ein rechtsfreier Raum bleiben.

Aber der Vater darf zahlen, das soll kein rechtsfreier Raum bleiben...

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#4
Wenn es ihre Privatsache ist, mit wem sie Kinder zeugt, dann ist es auch die eines Mannes. Eine Ausforschung dieser Privatsache z.B. durch erzwungene Vaterschaftstests hat demnach zu unterbleiben.

Beim Unterhalt ist es einfach: Diese Mutter ist rechtlicher Elternteil, einen anderen rechtlichen Elternteil gibt es nicht. Also ist sie auch alleine gesetzlich unterhaltsverpflichtet. Hat sie sich Unterhalt durch Betrug erschlichen, hat sie dafür persönlich geradezustehen.

Das rumgeblödle der Roben jetzt hätte nie stattgefunden, wenn der Staat statt der Vater geprellt worden wäre. Betrügt mal mit einer Geldausgabe fürs Kind, so dass ihr 10 EUR zu viel ALG 2 kassiert. Übungsfrage an die Roben: Wie verfährt die ARGE dann? Geht das rauf bis an den BGH? Wohlgemerkt: Beidesmal ist es formal das Kind, für das das Geld angeblich ist.
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#5
Und ebenfalls aus Österreich zu diesem Thema ein Artikel, der wohl alles in den Schatten stellen dürfte:

KLICKMICH

LOL, gleich vier Kuckuckskinder... wenn es nicht so traurig wäre, würde ich jetzt noch mehr lachen als ich es jetzt schon tue.

Zum BGH: Eigentlich bleiben den schwarzen Robben gar keine andere Wahl, als sie zu verurteilen, den Namen preiszugeben, ODER, wenn sie es nicht tut, sie in Ersatzhaftung zu nehmen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#6
(09-11-2011, 15:13)gleichgesinnter schrieb: wenn sie es nicht tut, sie in Ersatzhaftung zu nehmen.

lol, die heilige mutti ?? Big Grin

das glaube ich nie...

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#7
Muddi muss den Namen vom Kuckuck rausrücken...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,...23,00.html

Mich würde jetzt noch interessieren, was für Sanktionen sie erwarten, wenn sie es nicht tut. Einmal erhobener Zeigefinger oder vielleicht doch etwas unsanfter? Schließlich könnte ja das Kindswohl darunter leiden.
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#8
Die Mutter scheint strunzdumm zu sein. Sie hätte doch einfach sagen können: "Ich weiß nicht wer der Vater ist."
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#9
(09-11-2011, 17:10)lordsofmidnight schrieb: Die Mutter scheint strunzdumm zu sein. Sie hätte doch einfach sagen können: "Ich weiß nicht wer der Vater ist."

Das dürfte vor allem daran gescheitert sein, dass das Kind inzwischen Unterhalt vom leiblichen Vater erhält.

lg

Camper



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#10
Dabei wäre es soviel einfacher: Einfach Mutti in Haftung nehmen, dann liegt es an ihr ob sie die Haftung weiter gibt oder ob sie es selbst übernimmt.

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#11
(09-11-2011, 17:25)Camper1955 schrieb: Das dürfte vor allem daran gescheitert sein, dass das Kind inzwischen Unterhalt vom leiblichen Vater erhält.
Ob der Zahler der leibliche Vater ist, steht ja auch nicht fest.

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#12
Hmm, vielleicht ist er es nicht, dann kann er dann klagen um rauszufinden, wer's denn nun wirklich gewesen sein könnte.
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#13
(09-11-2011, 17:43)blue schrieb: Ob der Zahler der leibliche Vater ist, steht ja auch nicht fest.

Na, wenn der jetzt zahlt, ohne vorher auf einen Vaterschaftstest bestanden zu haben, dann ist er selber schuld.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#14
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...ht-muetter
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#15
Aus der ZEIT:
Zitat:Dennoch merkte der Anwalt der Frau an, dass nicht sicher sei, ob der andere Mann wirklich der Vater sei – hierfür müsste erst ein neuer Test gemacht werden, um die Probe mit dem angeblich echten Vater zu vergleichen. Es droht also ein neuer Prozess, bei dem dann möglicherweise ein Vaterschaftstest erzwungen werden muss.

Tick, du bist! Rolleyes

Und woll´n wa wett´n, dass Muddi nicht einen Pfennig dazu bezahlt hat?

In was für einem Land wir hier leben haben @beppo und ich gerade eben live und in Farbe erfahren.
Aber dazu in einem anderen Thread mehr.

Nur so viel: Es ist ein Trauerspiel! Sad


16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#16
Hai Bluter, ich habe auch erstmal ne Buddel aufmachen müssen um den Kulturschock zu ertragen.
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#17
Wenn man die ganzen Hintergründe liest, dann kommt einem das schon so vor, dass es sich bei der Mutter um eine ziemlich abgewichste Person handelt.
Trennung, nach ca 5-8 Monaten kommt ein Kind zur Welt, die Madam drängelt den Ex mit dem sie vorher zusammen war zur Vaterschaftsanerkennung obwohl sie ganz genau weiss, dass zumindest der Neue bereits der Vater sein könnte. (Aus meiner Sicht heraus: wusste sie es)
Sie hat sich aber lieber am Beamten schadlos halten wollen, denn: der Neue zahlt ja angeblich nur 202€ Unterhalt, bedeutet also eher geringer Verdienst.
Während der Polizist auch noch Betreuungsunterhalt geleistet hat, also gut verdient hat.
Es gab Stress um das Umgangsrecht... na klar doch Mutti wollte den falschen Vater raus haben aus dem Geschehen mit dem Kind.
Gutachten wurden erstellt zum Umgang. Nachdem Mutti nun blosgestellt wurde, dass sie die Kohle vom falschen Vater bezogen hatte, geht sie noch durch alle Instanzen um den richtigen Vater zu schützen. Warum wohl...? Vielleicht ist es ja noch ihr Lebensgefährte.
Diesmal scheint das Gericht nicht nur ein Urteil gefällt zu haben, sondern vielleicht auch ein bißchen Recht gesprochen zu haben.
Trotzdem trifft's wiederum den Falschen. Die Frau wird höchstens auf der Selbstbeteiligung für die Prozesskostenhilfe sitzenbleiben... hat aber aus persönlicher Gier und Borniertheit 5stellige Kosten verursacht... Schade dass es dafür kein Arbeitslager oder Regress auf ihre Rente geben wird...
Nicht mal ein lumpiger Fragebogen von irgend einer Behörde wird kommen.


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#18
Zum Auskunftsanspruch über von Informationen, um den leiblichen Vater dingfest zu machen:

"Auch schließt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vaters den Auskunftsanspruch des Klägers nicht aus. Denn die Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers, der seine Herkunft ermitteln und seine Unterhaltsansprüche durchsetzen will und dem Interesse des Erzeugers, sich seiner Verantwortung zu entziehen, rechtfertigt die Preisgabe der datenschutzrechtlich geschützten Angaben des vermeintlichen Vaters (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, juris Rn. 5, NJW 2005, 1519)."

AG Bonn vom 8. Februar 2011, Aktenzeichen 104 C 593/10
Volltext: Http://openjur.de/u/165747.html

Da reichte schon das Amtsgericht aus.
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#19
Tsss,

leider steht da nichts, wenn die Mutter den Namen trotzdem verweigert. Was dann?

Dann muss der betrogene EXVater wieder klagen, oder was? Nehmen wir doch mal an, sie sagt es einfach nicht, was droht ihr dann? gar nichts. Denn es steht nichts davon im Fall der Fälle im Urteil.

Sie sollte, wenn sie den Namen nicht preisgibt innerhalb einer Frist, in volle Ersatzhaftung genommen werden, soll heissen, sie soll den gesamten Betrag anstele des leiblichen verschwiegenen Vaters zurückzahlen, ohne wenn und aber.

Davon steht aber nichts im Urteil, und was sagt uns das?

Dieses Urteil vom BGH ist nichts wert....

Da ist DIESES URTEIL schon besser

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#20
Hier auch noch mal ein paar Infos

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/47...er-nennen/

Wird immer besser...
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#21
(10-11-2011, 15:53)gleichgesinnter schrieb: leider steht da nichts, wenn die Mutter den Namen trotzdem verweigert. Was dann?

Ordnungsgeld, dann Ordnungshaft.
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#22
(10-11-2011, 16:09)p schrieb: Ordnungsgeld, dann Ordnungshaft.
Woraus schließt du das?
Steht das irgendwo?
Ist das rechtlicher Standard, auch wenn es nirgendwo steht?
Oder ist das nur deine Hoffnung?

Wäre es nicht auch eher Zwangsgeld, bzw. Erzwingungshaft?
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#23
LOL,

ich zitiere:

Zitat:Als Begründung (für die Verweigerung des Namen des richtigen Erzeugers) gibt sie nur an, dass sie nach dem ganzen Streit "einfach zu nichts mehr bereit wäre".

Toll, geben wir doch jetzt auch alle an, das wir keinen Unterhalt bezahlen wollen, weil wir einfach zu nichts mehr bereit sind.

Und ich gebe Euch Brief und Siegel, auch nach dem Urteil wird sie den Namen nicht rausrücken...und am Schluss wird man ihm sagen, da kann man nichts machen.


gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#24
Sorry, nicht Ordnungsgeld, sondern Zwangsgeld. §888 ZPO und §35b FamFG.
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#25
Alles schön und gut mit dem Zwangsgeld, das geht aber wieder nur über ein neueres Urteil und der EXVater muss erneut klagen...bis wohin? Na klar, BGH...also Zwangsgeld in ca.5 Jahren.

Erzählt mir doch nichts...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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