... und das am "laufenden Band"!
Ich bin dabei, die Winterbereifung anzubringen, da klingelt das Telefon:
Zitat:Guten Tag, entschuldigen Sie ......
Ich selbst habe kein Internet und ich habe Ihre Tel.-Nr. von einem Freund .....
Meine Frau ist mit den Kindern (sechs und älter) ins Frauenhaus.
Sie hat ein Gewaltschutzverfahren anhängig gemacht und meine Kinder gg mich eingestellt, sodass diese keinen Umgang mit mir haben wollen.
Alles ohne Vorwarnung - von heute auf morgen!
Ich habe die Kinder jetzt seit 3 Monaten nicht gesehen und kenne die Anschrift der KM nicht. GemSR besteht, KM hat zwztl das ABR.
Schule der Kinder ist bekannt, aber KM verhindert jede Kontaktmöglichkeit.
Der Vater ist inmobil und mittellos.
Das FamG sagt, man müsse die Stellungnahme des Sachverständigen abwarten. Das Jugendamt meint ebenfalls, vorerst nicht helfen zu können, weil die KM sich jeder Kontaktaufnahme verweigert.
Auch Rechtsanwalt sagt, er müsse "die Füße still halten", damit Ruhe in das Verfahren kommt....
Das alte Muster!
Niemand hilft. Alle beweisen Ohnmacht ggü einer vollkommen durchgeknallten KM.
Was rät man in diesen immer wiederkehrenden Szenario, von denen man schon jetzt voraussagen kann, wie sie enden?
Wenn er religiös ist, sagt man folgendes: Du kannst nie tiefer fallen als in Gottes Hand.
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Was rät man? In Fällen, die von vornherein aussichtslos sind sollte man das auch sagen. Deutlich und ehrlich. Damit kürzt man vielleicht die besonders schmerzende Phase an, während der man wie eine Fliege immer wieder gegen ein geschlossenes Fenster knallt, weil man nicht gemerkt hat dass es keinen Ausgang gibt.
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11-11-2011, 20:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-11-2011, 20:37 von Skipper.)
Iby,
Du solltest dieses Mandat NICHT annehmen!!!
Denn ich sehe Dich schon wieder nach der Panzerfaust schielen...
und damit denkbare Wege von vornherein ausblenden.
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(11-11-2011, 19:28)Ibykus schrieb: Was rät man in diesen .... Nichts am Telefon. Nur im direkten Gespräch ähnlich wie p.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Ich habe ihm gleich mehrere Ratschläge gegeben:
1. in seinem Fall lohnt es sich, auch und insbesondere über die Nutzung des WWW, Hintergrundwissen zu den Vorgängen zu verschaffen, denen er momentan so hilflos und unwissend ggü steht.
2. er soll sich jede Illusion auf einen schnellen und womöglich auch noch zufriedenstellenden Ausgang dieser Sache aus dem Kopf schlagen
3. er soll seiner Rechtsvertretung klar machen, dass nach einem vierteljährigen Kontakabbruch zu seinen Kindern das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens "abzuwarten" einem Verlust seiner Kinder gleichsteht.
Wieder einmal geht es um ordentliche Rechtsanwendung des geltenden Rechts.
In Kenntnis einer zum jetzigen Zeitpunkt dreimonatigen Umgangsunterbrechung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die KM nicht einmal mit dem Jugendamt zu kooperieren bereit ist, muss der KM sofort mit Entzug des SR gedroht werden und Umgang angeordnet werden (auch wenn er mit Blick auf den Willen der Kinder nicht sofort durchgesetzt werden kann).
Mir ist in diesem Zusammenhang immer noch rätselhaft, warum Kinder unter Hinzuziehung der Ordnungspolizei zur Schule gebracht werden können und warum den Eltern in einem solchen Fall bei stetiger Wiederholung mit dem Entzug des SR oder Teilen davon gedroht wird, aber andererseits man keine Möglichkeiten sieht, einen Umgang mit dem Vater herzustellen.
Das Recht gibt mit seinen Instrumentarien durchaus die Möglichkeiten - es sind wie immer die Entscheidungsträger, für die eine ordentliche Rechtsanwendung für Kinder und deren Väter von vornherein zweitrangig ist.
(Skipper: Du schreibst das jetzt 10 mal ab und kannst das bis zum Frühstück auswenig!)
(11-11-2011, 19:28)Ibykus schrieb: Alle beweisen Ohnmacht ggü einer vollkommen durchgeknallten KM. Wie kommst Du zu dieser Aussage?
es geht weder um einen Neukunden, noch um ein Mandat.
Das, was ich mitgeteilt habe, ist ein Auszug dessen, was mir telefonisch mitgeteilt wurde. Ich kann nicht jedes Detail, das man mir anvertraut hat, hier öffentlich zum Besten geben.
Das Gewaltschutzverfahren hat sich angeblich erledigt.
Es geht m.K. nach lediglich noch darum, Umgang oder sonst welchen Kontakt zu den Kindern zu bekommen, um eine völlige Entfremdung vorzubeugen.
Deswegen (@blue) kommt man wohl nicht darum herum, den ihm erteilten Rat (Füsse stille halten und zuwarten) nur als Ohnmacht bezeichnen.
Eine Mutter, die aus welcher Laune auch immer, sich von ihrem Ehemann trennt, und die Kinder mit Hilfe eines inszenierten Gewaltschutzverfahrens gegen den Vater so einstellt, dass diese "von sich aus" zum Vater keinen Kontakt mehr wollen, wird die Zeit zu nutzen wissen, die ein Sachverständiger für sein Gutachten benötigt, um die Parentalisierung zu vollenden.
Ich jedenfalls erwarte nicht, dass die KM einsichtig einlenkt.
Die KM handelt übrigens aus einem noch anderem Motiv heraus, das mich in meiner Einstellung, die ich zu dem Fall habe, noch bestärkt.
Ich kann und werde ohne Aktenkenntnis zu haben, den Fall natürlich nicht begleiten.
Er zeigt aber wieder einmal mehr, dass das Recht gg uns Väter angewendet wird. Deswegen bekämpfe ich in erster Linie die Täter:
das sind Richter, Jugendamtsmitarbeiter und deren Helfer (hier das Frauen haus) und ganz überwiegend auch Sachverständige, die im Auftrag der JÄer oder im Auftrag des Gerichts begutachten.
Und um den Leichtmatrosen unter uns gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: ich räume ein, dass es unter diesen Menschen auch fleissige, gute und fromme gibt!
(11-11-2011, 23:17)Ibykus schrieb: Deswegen (@blue) kommt man wohl nicht darum herum, den ihm erteilten Rat (Füsse stille halten und zuwarten) nur als Ohnmacht bezeichnen. Gewaltschutzverfahren, oder wie bei mir, Vorwurf des Mißbrauchs, bedeutet besondere Vorsicht. Dritte sind da erst einmal mit ganz besonderer Vorsicht an die Sache ran zu gehen.
Von daher hielt ich Deine Aussage bzgl. der Mutter ebenso fragwürdig.
Weil eben "nur" von der einen Seite aus gesehen.
Und gerade wenn sich jemand nicht bewußt ist, Dreck am Stecken zu haben, sollte er oder sie undbedingt die Füße still halten!
Dein Engagement in aller Ehren, sein Dir aber auch bewußt, dass nicht "alle" Väter auch gut für ihre Kinder sind!
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(12-11-2011, 00:05)blue schrieb: ..., dass nicht "alle" Väter auch gut für ihre Kinder sind!
Kinder 3 Monate nicht gesehen und die wollen Papa wegen PAS nicht mehr treffen? Da könnten mir auch andere Gründe einfallen... also ich wäre da auch vorsichtig...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
blue schrieb:Dein Engagement in aller Ehren, sein Dir aber auch bewußt, dass nicht "alle" Väter auch gut für ihre Kinder sind! wackelpudding schrieb:Kinder 3 Monate nicht gesehen und die wollen Papa wegen PAS nicht mehr treffen? Da könnten mir auch andere Gründe einfallen... also ich wäre da auch vorsichtig... ein weiteres Problem, das sich eigentlich immer stellt!
Nicht zuletzt deswegen lasse ich mir bei Väterwiderstand.de auch Einsicht in die Akten (Anträge, Beschlüsse etc.) geben, indem ich sie mir zufaxen lasse oder dazu auffordere die Dokumente hochzuladen.
Allerdings geht es ja nicht um Rechtsberatung an sich. Denn einen Rechtsanwalt können wir in den meisten Fällen nicht ersetzen. Ich habe sowieso manchmal meine Zweifel, ob wir auf diesem Gebiet überhaupt nützlich sein können. Wir kommen ja immer wieder zu der Erkenntnis, dass die meisten Verfahren ja nicht aufgrund anwaltlicher Rechtsberatung verloren werden, sondern durch schamlose Willkür mütterorientierter Gerichte und Jugendämter.
Andererseits sind wir hier wie auch Anwälte (im Übrigen aber auch wie die Gerichte selbst) auf das angewiesen, was uns vorgetragen wird.
Im Zweifel muss es uns darum gehen, die Kinder aus dem Konflikt herauszuhalten indem wir für Umgang zu beiden Elternteilen kämpfen.
Verantwortungsbewußte Mütter unterstützen das, indem sie Wege zulassen, die wenigstens Kontakt ermöglichen, sei es über das Telefon oder -wenn sie ernsthaft Bedenken hinsichtlich eines Kindsmißbrauchs haben- indem wenigsten sie selber den Kontakt zum Vater erhalten.
Wenn sich die Eltern ggseitig verprügelt haben, dann sollten die Kinder deswegen nicht mit Umgangssperre bestraft werden - auch das sollte einem abr-berechtigten Elternteil klar sein.
Meinen Erfahrungen nach läuft es aber in nicht wenigen Fällen so ab:
Die Eltern streiten sich.
Die Mutter droht, den Vater zu entsorgen wenn er nicht einlenkt.
Sie macht schließlich ihre Drohung war und begibt sich mit dem Kind ins Frauenhaus und wird dort "bearbeitet", ein Gewaltschutzverfahren zu installieren (sonst verliert sie nämlich ihre Aufenthaltsberechtigung im Frauenhaus, das aber ein wirtschaftliches Interesse daran hat, Frauen zu beherbergen ....
Zum Kotzen das Ganze!
Auch ich mußte mich einem Gewaltschutzverfahren stellen.
Und ich habe das selbstverständlich unter dem Motto getan: "Angriff ist die beste Verteidigung". Und ich hatte Gott sei Dank damals eine vernünftige Richterin, die die Widersprüchlichkeiten, auf die ich hingewiesen hatte, ernst genommen hat.
Wer weiss, wie es ausgegangen wäre, wenn msich die KM meines Kindes "cleverer" angestellt hätte.
Übrigens war es ein Jugendamtsmitarbeiter, der der KM den Rat gegeben hatte, ein Gewaltschutzverfahren anhängig zu machen ....
momit sich mir jedenfalls die Frage stellt:
was ist neu, an dem, was Du schreibst und was "läuft anders"?
Zitat:Aber, und hier liegt mit die Ursache für die Reform des FGG, es wurde um die Zuständigkeit gestritten.
Das FamFG regelt als umfangreiches Verfahrensgesetz Zuständigkeiten nur peripher.
Im Zuge dieser Neuregelung hat man im Abschnitt 7 des zweiten Buches des FamFG die besonderen Vorschriften (§ 64b FGG - mehr war ja nicht) über den Gewaltschutz ersetzt.
Soweit bis dahin das Familiengericht NICHT zuständig war, galt ohnehin die ZPO!
Nun ist das FamFG für ALLE GewSchVerfahren zuständig.
Im Abschnitt sieben gibt es 8 Paragrafen!
Glaubst wirklich, dieser Furz ist die Ursache für die Reform des FGG
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@wackelpudding - wer glaubt, dass es in kirchlichen Organisationen "human" zugeht, der ist auf allen Augen blind..
Die bigottesten sind die Schlimmsten..
Das war wohl mehr die Antwort auf die Frage
"Halten Sie es für erforderlich, den Wortlaut des Art. 6 GG zu ändern und wenn ja, wie",
die aber gar nicht gestellt war !
wackelpudding schrieb:... Mir scheint auch ein Aufrechnen Vaterrechte gegen Mutterrechte wenig sinnvoll. Zum einen sind Elternrechte auschließlich begründet, damit Eltern ihren Sorgepflichten gegenüber dem Kind nachkommen können, zum anderen wird dies regelmäßig zum "Geschlechterkrieg" mißbraucht. Lösungen für Kinder kommem dann nicht und Krieg ist nirgendwo und auf keiner Ebene gut für Kinder.
aber Väterausgrenzung eben auch nicht.
Und dafür sind die "Kreidekreismütter" verantwortlich. Und ursächlich!
Denn die Gerichte können diese Mütter ja immer erst dann als Mittäter oder Teilnehmer einer Fürsorgepflichtverletzung unterstützen, wenn sich Väter gegen ihre Ausgrenzung wehren indem sie die Gerichte einschalten.
"Stell' Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin" hilft den Kindern nicht!
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(16-11-2011, 15:05)Ibykus schrieb: aber Väterausgrenzung eben auch nicht.
Und dafür sind die "Kreidekreismütter" verantwortlich. Und ursächlich!
Gut, dann machen wir jetzt die Henne-Ei-Diskussion: Deiner durch nichts zu stützenden kurzen Sichtweise setze ich meine erweiterte entgegen, dass am Anfang ein/e JuristIn war, die einer ahnungslosen aber gerade sehr trennungsgestreßten Mutter erzählt hat, was bei der Strickart ihrer KollegInnen gehen könnte... und dass das gerecht sei, denn darauf seien die amtlichen und freiberuflichen Experten ja eingeschworen. Die Mutter -froh den Kram nicht mehr an der Backe zu haben- ließ machen. Vom Ergebnis war sie derart überrascht, dass sie unbedingt Freundinnen davon erzählen musste, was dann weitere dazu brachte, ihre Lebensplanung zu überdenken. Die SchwarzkittelInnen hätten ja nun merken können, dass sie Paarkonflikte eher befeuerten, als beruhigten. Haben sie vermutlich auch. Waren aber wohl zu faul. Eine einmal geschriebene Begründung kann man ja beliebig abschreiben, man muß nur gleich urteilen. Ein anderes Urteil... au Mann/Frau, das macht aber Arbeit.
Halten wir der Klarheit halber mal fest: Die SchwarzkittelInnen hätten bei ordentlicher Arbeit den von Ihnen ausgelösten Unsinn -nämlich dass belohnt wird, wer zerstört- jederzeit beenden können, taten das aber nicht. Von jemand, der damit rechnen kann, derart begünstigt zu werden, zu verlangen, unter seinen Möglichkeiten zu bleiben, obwohl die ihm ja gerechterweise Weise zustehen... na, ich möchte den, der so etwas fordert, mal selber in einer ihn derart begünstigenden Situation erleben...
Und nur so zum Nachdenken: Der EUGHMR rügt die Arbeit deutscher JuristInnen, nicht die Arbeit von Müttern...
Also bleibt aus meiner Sicht: Die JuristInnen haben das Familienrecht vergeigt, einige sind davon Nutzniesser; insbesondere Mütter und die sind nicht anders moralisch-ethisch qualifiziert als Väter...
(16-11-2011, 15:05)Ibykus schrieb: "Stell' Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin" hilft den Kindern nicht!
Stell Du Dir einfach vor, die deutsche Justiz arbeitet ordentlich - und es gibt gar keinen Krieg...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
wackelpudding schrieb:Ibykus schrieb:"Stell' Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin" hilft den Kindern nicht!
Stell Du Dir einfach vor, die deutsche Justiz arbeitet ordentlich - und es gibt gar keinen Krieg... sicher - dafür kämpfen wir ja !
Aber noch lieber wäre mir, die deutsche Justiz müßte gar nicht arbeiten.
Das wäre ganz überwiegend der Fall, wenn "Mama" sich ordentlich verhalten würde!
Dann gäb's auch keinen Krieg und Dein Wunsch ging auch in Erfüllung!
wackelpudding schrieb:@Ibykus
Es ist schon ein Jammer mit den deutschen JuristInnen: Träumen unentwegt von der "heiligen Mutter", und finden keinen Zugang zur Verhaltensbandbreite "normaler" Frauen. Braucht wahrscheinlich erst ein Gesetz, das JuristInnen diese Realitätsverweigerung verbietet... darin besteht ja Konsens.
Vermutlich würde auch ein solches Gesetz von diesen Stümpern ignoriert, was nicht heißen soll, dass wir es ihnen durchgehen lassen müssen.
Wir vom Väterwiderstand.de versuchen ja deswegen auch, öffentlichen Druck zu erzeugen, indem wir -zugegeben nicht immer kleinlich in der Wortwahl- dieses Verhalten anprangern.
Und wir wollen betroffene Väter motivieren, sich zu wehren, indem 'man' ebenfalls öffentlich wird.
Meiner bescheidenen Meinung nach kann mit einem solchen Verhalten mehr bewirkt werden, wenn organisiert und abgesprochen vorgegangen wird.
Das Internet ist insofern eine geniale Plattform.
Väter engagieren sich zu wenig.
Sie jammern lieber.
Ein bischen Schuld daran hat auch die Generation, der wir beide angehören.
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