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Rausschmiss
#1
Hallo Leute vieleicht finde ich hier Hilfe und Antworten!
Meine Frau geht seit drei Jahren fremd. Vor 1/2 Jahr wollte Sie es noch einmal "versuchen". Für mich ist aber das Maß voll, da eine Demütigung und Vorwurf den anderen jagt richtiger Psychostress. Hatte schon die Idee Sie vor die Tür zu setzen, Problem Sie steht mit im Mietvertrag. 2. Problem: 2 Kinder 1.Klasse, Hauptteil der Erziehung und Betreuung liegen bei mir so 80%.
Was kann Sie nach rausschmiss machen, was soll ich beachten? Freiwillig zieht Sie nicht aus und unterschreibt auch keine Kündigung! Der Rausschmiss wird ohne Gewalt etc. passieren, Sachen packen und gut, Schlösser tauschen das wars.
Bitte nur qualifizierte Antworten, das Thema ist sehr ernst!
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#2
Das ist leider nicht so einfach. Nach meinem Wissensstand kann Sie die Polizei um Hilfe bitten, solltest Du sie rausschmeissen. Sie ist dort gemeldet und steht im Mietvertrag, das heißt sie hat ein "Recht" auf den Zugang. Die Polizei kommt dann und dann kann es gut sein, das Du sie wieder reinlassen musst. Mein Bekannter hat es ähnlich erlebt. Er hat dann nach der ganzen Aktion einfach mal so getan, als wenn alles sich wieder einränkt und hat dann mit dem Vermieter geredet. Er kam raus aus dem Mietvertrag. Er hat seiner Ex dann ein Wellnesswochenende geschenkt. An dem Wochenende hat er alles zusammengepackt, samt seinem Kind und ist ausgezogen.
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#3
Wenn Du es 3 Jahre ertragen konntest, dass Deine Frau sich lustvoll und voller Hingabe mit einem anderen Mann vergnügt, wie soll da ein Rat kommen, den Du auch noch umsetzt?

Zitat:Bitte nur qualifizierte Antworten, das Thema ist sehr ernst!

Das erübrigt sich, da Du bisher nicht in der Lage warst die Frau vor die Tür zu setzen. Glaubst Du an so einen Tipp, dass Deine fremdgehende Frau freiwillig auszieht?

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#4
Würden deine Kinder mit dir gehen wenn du ausziehst?
Kannst du allen lieben Helferlein von den Ämtern plausibel beweisen, dass DU dich um die Kinder kümmerst und deren Hauptbezugsperson bist?
Wie lange ist das schon so?
Hast du was zu verlieren, ist es dir egal ob wirtschaftlich alles zusammenbricht?

Wenn ja, dann geh zum Jugendamt und den ganzen anderen Helferlein, mach dich bekannt und dann schaffe Fakten wie es eine Mutti in diesem Fall machen würde: Also Wohnung suchen, Mit deiner Arbeit alles vereinbaren, dass du "allein oder teilerziehend" bist, Betreuung organisieren etc. Und dann Nacht- und Nebelaktion während sich deine Frau beim anderen vergnügt.

Vergiss Schloss austauschen etc. Frau kriegt sofort von allen Seiten Tips und Hilfe, wenn sie keine Wohnung hat, du als Mann nicht.
Kinder mitnehmen und von Mutti fernhalten? Vergiss es, da kriegst Mutti von allen Seiten Zuspruch, die Kinder sind schneller bei ihr als du dir vorstellst.

Wichtig: wenn es einigermaßen schmerzlos mit dem Wegzug geklappt hat, lass deiner Frau Ruhe, schaffe stabile Zustände, Tatsachen, noch keine Unterhaltsforderungen stellen, vielleicht gibt's auch die Möglichkeit ein Wechselmodell zu machen.
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#5
Also noch mal zur Erklärung: Ich habe seit 3 Jahren den Hauptteil mit den Kindern zu tragen, sie hat in 12H Schichten gearbeitet. Das habe ich neben meiner Selbstständigkeit hinbekommen. Habe meine Firma so strukturiert das alles klappt. Fakt ist, ich möchte daß die Kinder von dem ganzem Streß nichts mehr mitbekommen. Ein Zusammenleben ist völlig unmöglich geworden. Umziehen ohne ihre Einwilligung geht nicht-Aufenthaltbestimmungsrecht liegt bei Beiden. Zu Exilierter: Habe es erst dieses Jahr mitbekommen!!!
Die Kinder lieben uns Beide, es kommen aber auch schon Fragen, wann wir uns endlich trennen und das mit 7.
Und noch ein Fakt: Wie kann man mit einem fiebrigen Kind shoppen gehen, wie kann man nach einem Sturz den Notarzt fragen ob es wirklich notwendig ist mit Krankenhaus (Verdacht auf Gehirnerschütterung was dann zutraf) etc es gibt noch mehr Beispiel!!!
Fakt 2: Sie sagt: ich möchte endlich mein Leben genießen und nichts verpassen - Sie hatte alle Freiheiten, die Sie auch wunderbar genutzt hat wie ich jetzt weiß!
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#6
Du kannst sie auffordern, auszuziehen... dann geht der Terror erst richtig los. Dann könnte sie plötzlich krank werden, ihre Arbeit verlieren und die Kinder wiederentdecken usw.

Wenn du was ändern willst, musst schon du den Anstoß geben. Ziehe aus, mach ein Wechselmodell mit ihr. Dann hast du keinen Konflikt wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder.
Wer zahlt denn die Miete für die gemeinsame Wohnung?

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#7
Eine Frau würde die Leute beim Jugendamt bequatschen und sich per EA das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen lassen.

Wenn die Zustände wirklich so dramatisch sind, klappts vielleicht auch bei nem Mann, zumal wenn die Kinder in dem Alter hinterm Vater stehen und die Betreuungssituation so eindeutig ist.

Wenn die Frau nicht gehen will, würde ich es mit nem Anderungsvertrag versuchen und selbst gehen.
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#8
Die Miete bezahle ich, beim Jugendamt war ich schon vorstellig, die sagen jedoch das Sie erst tätig werden wenn etwas vom Gericht kommt.
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#9
(16-11-2011, 18:29)sajatz schrieb: Die Miete bezahle ich, beim Jugendamt war ich schon vorstellig, die sagen jedoch das Sie erst tätig werden wenn etwas vom Gericht kommt.

Ich glaube, das ist eine Freche Lüge. Bei Frauen können die außergerichtlich auch ganz viel tun.

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#10
Mütterfreundliches JA wie üblich. Die müssen dich beraten und unterstützen. Das steht in den eindeutigen gesetzen drin

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#11
Jugendamt? Das wird ja immer lustiger. Also man geht zum Jugendamt und sagt, dass die Ehefrau fremd geht und das Jugendamt soll nun die Ehefrau aus der Wohnung werfen und die Kinder natürlich dem Vater überlassen ...
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#12
Lach... stimmt. Deswegen zuerst mal mit den Typen nur labern, eben einschleimen. Dann Tatsachen schaffen und dann um Hilfe angehen. Und zwar bevor die Mutter das anfängt. Dann besteht zumindest etwas Chancengleichheit.
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#13
sajatz schrieb:Was kann Sie nach rausschmiss machen, was soll ich beachten? Freiwillig zieht Sie nicht aus und unterschreibt auch keine Kündigung! Der Rausschmiss wird ohne Gewalt etc. passieren, Sachen packen und gut, Schlösser tauschen das wars.
Bitte nur qualifizierte Antworten, das Thema ist sehr ernst!
Du gehst von ganz falschen Vorstellungen aus.
Möglich, dass sie sofort die Polizei einschaltet, wenn Du ihr den Zugang zu 'ihren Kindern' nimmst und sie dieses Verhalten als Gewalt auslegt und noch das Eine oder Andere hinzu dichten wird ....

Im Übrigen bist Du rechtlich nicht befugt, sie als Mitmieterin vor die Tür zu setzen.
Das kann u.U. auch strafbar sein!

Richte Dich darauf ein, dass Du die Wohnung verlassen musst und sie als Mutter mit den Kindern wohnen bleiben darf.

Der erste Vater, dem das passiert, wärst Du nicht!




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#14
Seit wann weiß sie, dass Du weißt, dass sie sich anderweitig amüsiert?
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#15
(16-11-2011, 19:19)Exilierter schrieb: Jugendamt? Das wird ja immer lustiger. Also man geht zum Jugendamt und sagt, dass die Ehefrau fremd geht und das Jugendamt soll nun die Ehefrau aus der Wohnung werfen und die Kinder natürlich dem Vater überlassen ...

Labere nicht so dummes Zeug, da merkt man, daß Du keinen Verstand hast!!!
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#16
(16-11-2011, 16:58)sajatz schrieb: Bitte nur qualifizierte Antworten, das Thema ist sehr ernst!
Nur so nebenbei....Mit solch einer Aussage bzw. Forderung wird die Resonanz auf Deine Fragen auf ein Minimum beschränkt sein. Undecided

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#17
(16-11-2011, 21:29)blue schrieb:
(16-11-2011, 16:58)sajatz schrieb: Bitte nur qualifizierte Antworten, das Thema ist sehr ernst!
Nur so nebenbei....Mit solch einer Aussage bzw. Forderung wird die Resonanz auf Deine Fragen auf ein Minimum beschränkt sein. Undecided
Vielleicht könnte man übers Forum schreiben, dass nur ganz ernsthaft qualifizierte Väter eine Frage stellen sollten?Cool

Aber ganz ernsthaft: Wenn das Jugendamt nur auf gerichtliche Schritte tätigwerden will (womit es nebenbei seinen gesetzlichen Auftrag gröblich mißachtet!), dann hat es ja nicht ausgeschlossen, dass das gerichtliche Tätigwerden auch seinen Anlaß darin hat, dass du der Veranlasser bist. Z.B. Zuweisung der Ehewohnung...

Achso: Schreibe dem JA ein kurze Gesprächsnotiz und bestätige darin in wörtlicher Rede, dass "eine Beratung für dich als Vater im Hinblick auf die Betreuung und Erziehung der Kinder bei einer bevorstehender Trennung nicht durchgeführt werden könne. Herr/Frau XX sagte ausdrücklich, dass Sie erst tätig werde wenn etwas vom Gericht kommt."
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
(16-11-2011, 22:50)sorglos schrieb: Aber ganz ernsthaft: Wenn das Jugendamt nur auf gerichtliche Schritte tätigwerden will (womit es nebenbei seinen gesetzlichen Auftrag gröblich mißachtet!), dann hat es ja nicht ausgeschlossen, dass das gerichtliche Tätigwerden auch seinen Anlaß darin hat, dass du der Veranlasser bist. Z.B. Zuweisung der Ehewohnung...

Wenn die Fragestellung an das Jugendamt deckungsgleich war, dann kann ich das Jugendamt verstehen. Die Trennung müssen die Ehepartner selbst vollziehen. Was soll da das Jugendamt für eine Hilfestellung geben?
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#19
(16-11-2011, 22:53)Exilierter schrieb: Was soll da das Jugendamt für eine Hilfestellung geben?
Eben! Wenn der TO die aktuelle Situation im Sinne des "Kindeswohls" für eine längere Zeit einfach "nur" akzeptiert hatte. Huh

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#20
Als EXilierter bist du wohl einfach zu EXENfixiert.

Gleichwohl besteht eine Beratungspflicht im Hinblick auf die Kinder und die Ausübung der Elternverantwortung.

Praktisch verfahren viele JA jedoch so, dass sie Väter mit obigen Standardsätzen rechtswidrig abwimmeln und für Mütter stundenlange Gespräche über alle ihre Optionen und Möglichkeiten führen. Ausnahmen dienen zur Aufrechterhaltung der Regel.



# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#21
(16-11-2011, 22:50)sorglos schrieb: Vielleicht könnte man übers Forum schreiben, dass nur ganz ernsthaft qualifizierte Väter eine Frage stellen sollten?Cool
Ich sehe schon...Wer hier durch unsere Antworten und Fragen kommt, ist für´s Leben gefeit! Smile
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#22
Ich bringe es mal auf den Punkt: Die Ehefrau aus der Hütte werfen und wenn dies gesetzlich falsch sein sollte, dann muss man sie eben wieder ins Haus lassen. Man hat es wenigstens probiert. Der Fragesteller hat aber dazu ehrlich gesagt nicht den Schneid. Er hätte es schön längst tun können, aber er machte lieber nichts und so verspielte er seine Autorität.

@blue
Undurchdachte Fragen habens hier wirklich schwer, aber auch das hilft dem Fragesteller.
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#23
Zunächst einmal würde ich still und leise die Vorsichtsmassnahmen anwenden, zu denen in der faq geraten wird.

Dann die eigentliche Trennung, für es es verschiedene Vorgehensweisen gibt. Beginn ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Optimal wäre, mit den Kindern in die unmittelbare Nähe zu ziehen. Die Schlossaustauschaktion ist auch nicht so negativ wie hier beschrieben, wenn sie gut vorbereitet wird.
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#24
ich halte einen Vaterschaftstest für angebracht.
Live or Die...Make Your Choice
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#25
Hab heut dem JA die Hölle heiß gemacht weil Sie ein Kind trotz Krankheit (Husten Fieber)gestern zur Schule gebracht hat da Sie ja angeblich arbeiten mußte (war leider zu früh aus dem Haus), arbeiten... Urlaub hatte Sie und hat sich mit ihrem Lover getroffen (beweisbar), das nenne ich Vernachlässigung! Zum Thema rausschmiss, ich hab schon den schneid das durchzuziehen, hatte ja schon einmal ihre Sachen gepackt, meine Anwältin hat mich aber heut schon wieder zurückgehalten dies zu tun, da es beim Familiengericht sehr schlecht ankommt und ich jetzt durch diesen Vorfall eine andere Möglichkeit habe die ich ersteinmal nutzen soll.
(17-11-2011, 04:36)Fluechtling schrieb: ich halte einen Vaterschaftstest für angebracht.

Das kann ich Ausschließen defenitiv!!! Es sind meine Kinder!!!
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