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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
#1
Hallo zusammen,

bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist meine Zustimmung als Sorgeberechtigter notwendig. Kann ich diese Zustimmung auch einschränken bzw. befristen oder ist die immer blanko.

Konkret geht es um folgendes:

Die Mutter und Ex-Partnerin möchte unseren Sohn in eine Kita oder zur Tagesmutter geben. Die Begründungen dafür waren mehr oder weniger überzeugend. Im Prinzip eher weniger.
Ich habe Zustimmung dafür signalisiert, was auch das ürsprüngliche Ansinnen der Ex war, dass er an einem Vormittag in der Woche dorthin kann, weil es meine Umgangszeit nicht tangiert.

Ich höre aber schon die Nachtigall, die mir flüstert, dass es in einer Vollversorgung enden wird. Dahin gehende Gedankenspiele wurden bereits geäußert. Nach dem Motto, wenn er geht dann müsse es mehrmals die Woche sein, weil das Kindeswohl sonst gefährdet sei. In dem Fall würde es sehr wohl meine Umgangszeiten tangieren.

(By the way: seitdem sie beim Jugendamt war, heisst es nicht mehr "Ich will das so!" sondern "Es dient dem Kindeswohl!". Gehirnwäsche hat wohl schon eingesetzt.)

Kann ich meine Zustimmung also vom Umfang abhängig machen oder ist eine Zustimmung dann uneingeschränkt?
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#2
Das ist eine Gratwanderung - wenn ein Sorgeberechtigter (Vater) öfters nicht zustimmt - dann ist er unkooperativ und er verliert sein Sorgerecht (weil es die Mutter für einen Antrag darauf anlegt, genau das zu belegen). Dies gilt natürlich nur für Väter, deren Sorgerecht ständig lediglich "auf Bewährung" gilt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Die Gefahr schwingt wohl mit. Auf der anderen Seite, soll sie dann dem Gericht erklären, warum sie darauf beharrt Alleinerziehende zu sein und das Kind im Endeffekt überall ist aber nicht bei ihr. Und das, obwohl der Vater seine Bereitschaft zur Betreuung mehr als einmal bekräftigt hat. Ich bin Willens und in der Lage mich zu kümmern.

Aber abgesehen davon: Kann man seine Zusimmung nun einschränken oder an Bedingungen knüpfen?
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#4
Das geht schon.

Du musst ihr keineswegs eine Blankovollmacht für alles ausstellen, sondern kannst ihrem konkreten Wunsch zustimmen, also euer Kind in diese bestimmte Einrichtung zu diesen bestimmten Zeiten zu geben.
Daraus alleine sollte sich auch keine Gefahr ergeben, denn du zeigst ja damit, dass du dich ihren Wünschen keineswegs stur in den Weg stellst, sondern mit ihr kooperierst.
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#5
(24-11-2011, 21:40)iglu schrieb: Aber abgesehen davon: Kann man seine Zusimmung nun einschränken oder an Bedingungen knüpfen?
Grundsätzlich geht das schon. Muß sie aber nicht drauf eingehen. Anstelle des kompletten Sorgerechts könnte sie Dir allerdings nur einen Teil entziehen lassen, wenn das Gericht das "Kindeswohl" gefährdet sieht. Sie zieht dann einfach §1666 BGB, Abs. 3, Satz 5. Wink

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#6
@blue

Ja ja, irgendetwas ist ja immer;-)...Man fragt sich ja so langsam, was die ganze Scharade soll.
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#7
(25-11-2011, 09:17)blue schrieb: Muß sie aber nicht drauf eingehen.
Verstehe ich nicht.
Wenn sie sagt, "Ich möchte unser Kind Mo-Fr von XX:00 bis YY:00 in die Kita ZZZZ geben, bist du einverstanden?"
Ist es doch kein Problem zu sagen, "Ja, ich damit einverstanden, dass du unser Kind Mo-Fr von XX:00 bis YY:00 in die Kita ZZZZ gibst."
Das ist weder eine Verweigerung noch eine Blankovollmacht.
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#8
iglu,
die Frage ist, ob es Dich etwas angeht, wie, wann und wo die Mutter die Betreuung organisiert. Ich halte das nicht für wesentlich und nicht für zustimmungspflichtig.
Wenn das beim FG landet, die Mutter vom JA und von Fledermaus gut vertreten wird, RichterIn schlecht drauf ist, dann könntest Du wegen solch querulatorischen Verhaltens ratzfatz entsorgt werden.

Wenn Du Dir Sorgen um den Umgang machst, DEIN Familienleben eingeschränkt siehst, dann solltest Du Dich besser darum kümmern.
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#9
(25-11-2011, 10:04)Skipper schrieb: die Frage ist, ob es Dich etwas angeht, wie, wann und wo die Mutter die Betreuung organisiert.
@beppo, genau das!
Wenn die Rechtsvertretung der Mutter Richterin gut einschätzen kann, wird bei der nächsten "wirklich" wichtigen Angelegenheit nur einmal gefragt und ansonsten die Kooperationsbereitschaft des Vaters grundsätzlich angezweifelt. Ich sehe es wie @skipper, dass das mit der Betreuung in diesem Fall nicht zu den -erheblichen- Angelegenheiten gehört.

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#10
Die Grundsatzentscheidung geht mich sehr wohl etwas an. Daher ja die Frage eingangs. Ich kann sie auch anders stellen. Wenn ich grundsätzlich zugestimmt habe, kann ich dann noch Einfluss auf den Umfang der Betreuung nehmen?
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#11
Gut, ich hatte es nur so verstanden, dass sie ihn ja gefragt hat.
Da sehe ich jetzt in einer Zustimmung keine Gefahr.
Und wenn das im Konflikt zu seinem Umgang stünde, wäre es ja auch ein begründeter Einwand und auch wenn sie einen guten Grund für die Kita hat, könnte er immer noch ne Alternative vorschlagen.
Natürlich wird ein Richter, der von vornherein was gegen das GSR hat, diese Gelegenheit gerne aufgreifen aber in so einem Fall steht man sowieso auf dünnem Eis.
Aber selbst dann könnte einem ein Stapel konstruktiver Mails ggf. auch vor dem OLG weiter helfen.
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#12
(25-11-2011, 10:20)beppo schrieb: Aber selbst dann könnte einem ein Stapel konstruktiver Mails ggf. auch vor dem OLG weiter helfen.
Ok, verstehe. Wenn man also eine Sache kritisch sieht und auf eventuelle Konsequenzen hinweist, gilt man hier seit neuestem als destruktiv? Ist mir wirklich entgangen! Sorry.

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#13
Ich habe auf tatrichterliche Erpressung hin meine Gesundheitssorge abgeben müssen. Das wäre sicherlich auch einschränkend möglich gewesen (ging um eine Psychotherapie), aber beantragt hatte die Gegenseite nunmal die komplette Gesundheitssorge.

Da dachte ich mir: "wenn schon - denn schon" und hab' die pauschale Vollmacht zur Gesundheitssorge unterschrieben.

Das hat alle glücklich gemacht und ich tu das echt gern. Heart

Die Gerichtskosten mußte sich Frau Richterin aber von der Backe kratzen, da der Antrag auch für minderintelligente Humanoiden ersichtlich fehlerbehaftet und nicht schlüssig war.
Ich warte immer noch auf die Pfändung.
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#14
Ich will hier niemanden nerven, aber wenn ich die vorstehenden posts so lese, bleibt: Deutsche FG gefährden das Kindeswohl... Muss, denke ich, nicht überall so sein. Aber gerade die doch offenkundige Willkür ist es ja, die ein Einbringen im Sinne der betroffenen Kinder schwer bis unmöglich macht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
(25-11-2011, 14:09)p schrieb: Du findest das bei allen Juristen, die Folgen ihres Wirkens wollen sie gar nicht wissen.

Da scheint aber bei der Berufswahl einiges schief zu gehen. Ist das nicht die Eingangsvoraussetzung für Bomberpiloten?

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(25-11-2011, 14:11)wunder schrieb: ich kann dir leider nur zustimmen wir sollen zahlen und sonnst nichts
Das stimmt ja so nicht bzw. viel schlimmer!

Wir sollen Väter sein, uns kümmern, 10 Studen an 6 Tagen arbeiten und zudem noch im Haushalt helfen und Kinder hüten und erziehen. Im Trennungsfalle sogar ganz ohne Unterstützung bei erhöhten Kosten.

Wollen wir wie erwartet, dann dürfen wir nicht, wann das gewisse Folgen haben könnte.

Ein Double Bind, der schon mal Bauch- und Kopfschmerzen bereiten kann, den einen Vater nach vorn, den anderen nach hinten oder an die Decke gehen läßt.

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#17
Nur mal so als kurzer Hinweis:

Manchmal ist es so, dass von seiten der betreffenden betreuenden Stelle ein täglicher Besuch erwartet wird und man sonst nicht unterkommt. Das ist nicht überall so, aber doch bei vielen Einrichtungen.
Eine Bekannte wollte z.B. ihren Sohn nur an 2 Nachmittagen in der Woche betreut wissen und das wurde abgelehnt, da es in der Schule nur entweder jeden Tag oder gar nicht gab. Das gleiche galt für Ganztagesplätze in unserem Kindergarten. Und auch bei uns in der Grundschule wurde es so gehalten.
Jetzt, auf der weiterführenden Schule durfte Junior sich Tage aussuchen und das ist dort völlig unproblematisch.
Manchmal können die bösen Mamis echt nix dafür. Aber wenn die Tagesstätte ein tägliches Erscheinen des Kindes verlangt, dann kann man sich auch anderweitig orientieren, wenn es genug Auswahl gibt. Das ist ja leider auch nicht immer gegeben.

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#18
(25-11-2011, 16:32)Freaky schrieb: Nur mal so als kurzer Hinweis:
Manchmal ist es so, dass von seiten der betreffenden betreuenden Stelle ein täglicher Besuch erwartet wird und man sonst nicht unterkommt.

Dabei geht es darum, dass fulltime gebucht wird, nicht um die tatsächliche Inanspruchnahme. Will heissen: Umgangszeiten sind so gar nicht tangiert.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
Es mag gute sachliche und finanzielle Gründe geben, die eine Kita oder so zum kontinuierlichen und zusammenhängenden Besuch raten lassen.

Das darf mW aber niemals soweit gehen, daß a priori Umgangsrechte und Möglichkeiten der persönlichen Betreuung durch Eltern eingeschränkt werden.

Käme ich in einen solchen Dissens, dann würde ich stets mit meinen und den Interessen des Kindes argumentieren. Das könnte aber auch bedeuten, meine Umgangsrechte mal hintan zu stellen, wenn in der Kita zB Ausflüge oder andere für das Kind interessante oder wichtige Veranstaltungen anstehen.

Auf der anderen Seite müssen Kitas und Tagesmütter auch Planungssicheheiten zugestanden werden.

Ich persönlich habe es noch nie erlebt, daß sich eine Kita mir in den Weg stellte, wenn es um die kostbaren Umgangszeiten ging, habe mich aber auch anpassungsfähig und kooperativ und immer freundlich gezeigt.
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#20
(25-11-2011, 10:32)blue schrieb: Ok, verstehe. Wenn man also eine Sache kritisch sieht und auf eventuelle Konsequenzen hinweist, gilt man hier seit neuestem als destruktiv? Ist mir wirklich entgangen! Sorry.
Häh?
Ich weiß nicht was du verstanden hast, aber das was ich geschrieben habe sicher nicht.
Mit den konstruktiven Mails meine ich doch nicht dich.
Ich meine Mails zwischen Vater und Mutter, in denen sie sich über den Kiga austauschen.
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#21
Sowohl in der Kita als auch bei einer Tagesmutter wäre es in unserem Fall zeitlich flexibel. Der Krippenplatz muss (natürlich) voll bezahlt werden.

Das ist an sich auch nicht das Problem. Das Problem ist, dass bereits jetzt, wo noch gar nichts passiert ist und wo auch noch nicht sicher ist, was in den nächsten Monaten sein wird, Argumentationsketten zusammengeschustert werden, dass mein Sohn doch bitte möglichst täglich dort hin soll.

Mein Sohn ist noch nicht einmal eineinhalb Jahre alt und es wird schon mit "Sozialkontakten" argumentiert.

Dahinter steht, das die Ex sich gerne mit dem Martyrium der alleinerziehenden brüstet, das Kind so wenig wie möglich bei Papa lassen will und beruflich trotzdem zu keinen Abstrichen bereit ist.

Und Abends kommen dann die debilen Verwandten zum Babysitten. So schustert sie sich ein rundum Sorglospaket zusammen und kann sich dann als nicht erziehende alleinerziehende von aller Welt bemitleiden lassen und Unterhalt sowie weitere Vergünstigungen einsacken.

Und ganz ehrlich gesagt habe ich etwas dagegen.
Wenn mindestens ein Elternteil bei einem Kind dieses Alters Willens und in der Lage ist, das Kind zu betreuen sollte dass doch wohl vorrang haben.

Es kann doch nicht sein, dass man als Vater bei Betreuungsfragen hinter der psychisch auffälligen Mutter, dem manisch-depressiven Borderline Schwiegermonster, Fremdbetreuung und der restlichen pückligen Verwandschaft auf Platz 5 degradiert wird.

Entschuldigt den Ausbruch, aber das musste mal raus. Und bevor jemand antwortet: Ja, ich weiß, dass das durchaus sein kann und von der Restgesellschaft gefördert wird.
Hinterher darf man sich wahrscheinlich auch noch anhören, dass man sich der Betreuung verweigert hat, wenn es dann so in den Kram passt.
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#22
iglu,
laß sie doch. Wenn sie und ihre Sippe das so braucht.
Du bist in Deinem Bereich auch 'alleinerziehend'. Und? Wink

Konzentriere Dich auf Deinen Bereich. Festige ihn, baue ihn aus, sage der Mutter, wie toll und wichtig sie sei ... gib ihr satt, was sie sie braucht... und hole und sichere Dir, was DU benötigst. Wink
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#23
Schlage doch folgende Vereinbarung vor: Die Eltern sind sich darüber einig, dass die mögliche Betreuung durch den anderen Elternteil einer Dritt- oder Fremdbetreuung vorgeht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#24
@wackelpudding: Bei uns im Kindergarten und auch in der Schulbetreuung flogen die Kinder, die nicht täglich da waren raus, weil andere jeden Tag Betreuung gebraucht hätten. Wenn ein Kind mal wegen eines Arzttermins oder einer Familienfeier nicht da waren, dann war das kein Problem.
Aber voll bezahlen und nicht nutzen ist hier nicht gern gesehen, weil die Nachfrage sehr, sehr hoch ist.

Ein so kleines Kind hätte ich nur im absoluten Notfall in eine Kita gegeben. Auch auf Spielplätzen oder ähnlichem hat das Kind genug Sozialkontakte. Was für ein Blödsinn, das als Grund anzugeben... Sorry
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#25
(25-11-2011, 19:45)Freaky schrieb: @wackelpudding: Bei uns im Kindergarten und auch in der Schulbetreuung flogen die Kinder, die nicht täglich da waren raus, weil andere jeden Tag Betreuung gebraucht hätten. Wenn ein Kind mal wegen eines Arzttermins oder einer Familienfeier nicht da waren, dann war das kein Problem.
Aber voll bezahlen und nicht nutzen ist hier nicht gern gesehen, weil die Nachfrage sehr, sehr hoch ist.

Übernachfrage und keine timesharing-modelle? Wird Zeit, dass da das Personal ´mal rausfliegt...

Bei so "Rückständigen" wüßte ich mein Kind gar nicht gerne, die fallen mit den Kindern womöglich auch von der Scheibe...

Ansonsten: Selbst als ich noch nicht sorgeberechtigt war, hatte der Kiga keine Probleme gemacht. Ich natürlich auch nicht, wenn mein Kind meinte: "Papa, da ist was, wo ich bei sein möchte..." Gelegentlich auch: "Kannste nicht auch mitmachen?" War ich halt die einzige bärtige Mutter...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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