Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Betreuungsquote für einjährige Kinder bei 82,4 %
#1
Die Betreuungsquote für einjährige Kinder liegt im Salzlandkreis bei 82,4 %, insgesamt in Ostdeutschland bei über 60%:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...__225.psml

Beiden Eltern ist also mit dem Ende des Elterngeldes Erwerbstätigkeit möglich. Es gibt genügend freie Plätze für Kinderbetreuung ab einem Jahr.

Das Unterhaltsrecht nimmt die entgegengesetzte Richtung: 2008 wurde die Dreijahresschranke für Betreuungsunterhalt kräftig gesenkt, so dass auch nach drei Jahren länger Unterhalt kassiert werden kann. Gleichzeitig erklärte der BGH die Betreuungskosten schlagartig für Mehrbedarf.

Die typische Mutti darf also das Kind abgeben, arbeiten und trotzdem zusätzlich Unterhalt für sich kassieren (für das Kind sowieso), weil ihr Job überobligatorisch ist. Gleichzeitig kann sie einen Teil oder sogar alles der Kindertagesstättenrechnung an den Vater weiterreichen. Der bezahlt nun, weil sie das Kind nicht betreut (Mehrbedarf KiGa-Kosten) und er bezahlt dafür, dass sie das Kind betreut (Betreuungsunterhalt).

Es ist, wie ich prophezeit habe: Staatliche Kleinkinderbetreuung wird immer häufiger und immer länger. Die Promotoren des Unterhaltsrechts, die immer für Muttiunterhalt lautstark die Begründung der Unmöglichkeit einer Erwerbstätigkeit ins Land getrötet haben, schweigen hierzu auffallend. Eine Diskussion findet nicht statt.

Würde man diese Begründung nun ebenso anwenden, hätte in vielen Gegenden generell nach einem Jahr der Betreuungsunterhalt vollständig zu enden.
Zitieren
#2
(09-01-2012, 23:27)p schrieb: Eine Diskussion findet nicht statt.

Ich diskutiere auch nicht, ich zahl einfach nicht (weil ich arm bin). Wenn alle Trennungsväter die Repressalien der Ex ausgeliefert sind es mir gleichtun, dann wird Deutschland richtig dumm aus der Wäsche gucken. Nur dann kann es eine Änderung geben, da bin ich mir sicher. Soll ich dem Staat und die Ex noch belohnen für das schlimmste Verbrechen was sie mir angetan haben -> mir die Vaterschaft zerstört? Ich bin doch nicht völlig bescheuert. Die können mich mal.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
Zitieren
#3
(09-01-2012, 23:27)p schrieb: Würde man diese Begründung nun ebenso anwenden, hätte in vielen Gegenden generell nach einem Jahr der Betreuungsunterhalt vollständig zu enden.
Vielleicht ist die "gute ausser-mütterliche" Betreuung ja gerade das Problem? Warum sind die AD(H)S Fälle in den letzten Jahren so gestiegen? Angel


Zitieren
#4
Absolut!
Die Unterhaltsrechtsreform wirkt sich verheerend auf die Volksgesundheit von Müttern und Kindern aus.
Wo Muddl sich früher auch so auf lebenslangen Unterhalt verlassen konnte, muss sie oder ihr Kind heute erst krank werden.
Zitieren
#5
(09-01-2012, 23:27)p schrieb: Es ist, wie ich prophezeit habe: Staatliche Kleinkinderbetreuung wird immer häufiger und immer länger. Die Promotoren des Unterhaltsrechts, die immer für Muttiunterhalt lautstark die Begründung der Unmöglichkeit einer Erwerbstätigkeit ins Land getrötet haben, schweigen hierzu auffallend. Eine Diskussion findet nicht statt.

Fazit: Die Begründung der Unmöglichkeit einer Erwerbstätigkeit zum Zwecke der Unterhaltskassiererei war/ist nur vorgeschoben. Es ging/geht ausschließlich darum Müttern mehr Geld zuzuschanzen.
Die Kombination Betreuungsunterhalt für Betreuung + Kiga-Kosten für Nichtbetreuung ist sicherlich die Krönung im Kabinett der Absurditäten. Ob es auch nur einen einzigen Vater gibt, dem dies gewährt wird?


Zitieren
#6
Wir bekommen in ganz Deutschland recht schnell Kinderbetreuungsverhältnisse wie in Frankreich oder in Schweden - im Osten war es immer schon so, auch während hoher Arbeitslosigkeit. Da hätte man ja annehmen können, dass Arbeitslose ihre Kleinkinder lieber selbst betreuen statt dafür zu zahlen, dass andere sie betreuen. War nicht so.

Wenn man zum Thema Erwachsenenunterhalt anmerkt, dass es den in Frankreich wenig und in Schweden nicht gibt, wird immer auf die gaaaaanz anderen gesellschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die gute Kinderbetreuung verweisen. Tja, da bleibt wohl nur noch das Unterhaltsrecht übrig als grosser Unterschied.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste