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Jugendamt -Ankündigung Strafanzeige
#1
Heute bekam ich ein nettes Schreiben von meiner Beiständin. Hier einige Auszüge:

"Das mir aus dieser Tätigkeit nachgewiesene Einkommen von monatlich ... € ist in der Branche nicht typisch und entspricht nicht Ihrem Ausbildungsstand.

Des Weiteren halte ich Ihren Lebenstandard nicht mit dem vg. Einkommen vereinbar. Nach meinen Recherchen ist aufgrund der gehobenen Wohnlage von Ihnen ein entsprechend hoher Mietzins zu entrichten, welcher sich alleine aus dem vorstehendem Einkommen nicht bestreiten lässt.

Ich gehe davon aus, dass Sie über weitere - hier nicht bekannte - Einkünfte verfügen und fordere Sie daher letztmalig auf, Ihre Unterhaltszahlungen ...

Sollten Sie diesem Schreiben innerhalb der genannten Frist keine Folge leisten, so behalte ich mir bereits schon jetzt die Einleitung einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen Sie vor."


Meine Beiständin hat mir eine Frist über die volle Unterhaltszahlung bis zum 17.02.2012 gesetzt.
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#2
Liebe Beiständin,
ich stimme Ihnen zu, dass die von Ihnen wiedergegebene Sach- und Lebenssituation zu Zweifeln berechtigt.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass immer dann, wenn Vorstellung und Wirklichkeit auseinander fallen, von einem Irrtum auszugehen ist.
Möglicherweise befinden Sie sich in einem solchen.
Ich betone an dieser Stelle aber ausdrücklich, dass für diesen Irrtum Ihre Fantasie, keinesfalls eine Täuschung meinerseits ursächlich ist.

Mit freundlichem Gruß aus dem sonnigen ...
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#3
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#4
Gibs zu, du hast bestimmt dein letztes Schreiben mit deinem Mont Blanc Füller unterschrieben und die haben keine Kosten gescheut für das graphologische Gutachten...
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#5
Du wohnst doch gar nicht in D, soviel ich weiss?

Was will die Beiständin damit erreichen?

Ist alles freiwillige Zuwendung Dritter, die garantiert nicht dazu dienen soll, KU zu bezahlen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
(30-01-2012, 18:50)Ibykus schrieb: ich stimme Ihnen zu, dass die von Ihnen wiedergegebene Sach- und Lebenssituation zu Zweifeln berechtigt.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass immer dann, wenn Vorstellung und Wirklichkeit auseinander fallen, von einem Irrtum auszugehen ist.
Möglicherweise befinden Sie sich in einem solchen.

Das klingt sehr schön, aber ich bezweifle, dass meine Beiständin diese gut formulierten Worte verstehen wird. Die Beweislast vom Jugendamt ist ja regelrecht erdrückend und mal schauen, wann eine Hausdurchsuchung bei mir ansteht. Da werde ich mal Kaffee und Plätzchen für die Polizei bereit halten. Vernehmungen mit mir dauern immer besonders lange und ich trete immer deeskalierend auf. Ich mag eine gepflegte und ruhige Gesprächsführung.

Der letzte Polizeieinsatz bei mir war im Jahr 2009. Immerhin besuchten mich 6 bewaffnete Polizisten mit schußsicheren Westen. Die kamen auf Weisung der deutschen Botschaft. Was für ein Unfug.

(30-01-2012, 19:05)Camper1955 schrieb: Du wohnst doch gar nicht in D, soviel ich weiss?

Ich wohne in Österreich und da ich Deutscher bin, unterliege ich trotzdem der deutschen Rechtssprechung.

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#7
Zitat:Ich gehe davon aus, dass Sie über weitere - hier nicht bekannte - Einkünfte verfügen und ...
Das müssen die nachweisen - frag doch mal nach, wo Du zuerst suchen sollst, damit sich auch Deine Situation verbessert Wink

Aber im Ernst - dabei regt sich bei mir der siebte Sinn. Es könnte sein, dass die mit der Argumentation über Deinen Wohnsitz und den Dir unterstellten Lebensstil versuchen werden, ein Exempel zu statuieren. Dann kommen STPO §276 ff. zur Anwendung. Darunter auch STPO §285 Abs. 1:
Zitat:(1) Gegen einen Abwesenden findet keine Hauptverhandlung statt. Das gegen einen Abwesenden eingeleitete Verfahren hat die Aufgabe, für den Fall seiner künftigen Gestellung die Beweise zu sichern.
Keine Hauptverhandlung bedeutet erstmal auch keine Verurteilung. Problem ist natürlich, dass man versuchen könnte Dich in DLand festzunehmen (habe ich mal von einem Kollegen erzählt bekommen, der bei einer Verkehrskontrolle festgenommen wurde). Oder die kollaborieren mit den Ösis - und die Ösis sind nicht besonders zimperlich.
https://t.me/GenderFukc
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#8
Nein, Petrus, das läuft anders. Meine Anschrift ist nach ZPO zustellfähig und ich werde direkt angeschrieben. Ich bin nicht abwesend und innerhalb der EU sowieso nicht. Und ich bin immer da! Da gibts auch keine Festnahmen. Ich bin jeden Tag in Deutschland und das weiss auch das Jugendamt. Fluchtgefahr kann ich beim besten Willen auch nicht erkennen.

Ich persönlich tendiere dahin gehend, dass ich diese Strafanzeige nun will. Das hat etwas finales an sich und damit ist die vermeintlich größte und wirkungsvollste Waffe des Jugendamtes verschossen. Danach gibts keine Drohungen mehr. Es wird spannend, wo die Staatsanwaltschaft die gut gefüllten Konten finden wollen. An deren Stelle würde ich alle Banken in Deutschland, Österreich, Schweiz, Lichtenstein, Thailand, Philippinen, Korea und USA anschreiben und per Gerichtsbeschluss zu einer Aussage zwingen. Mal schauen, ob ich irgendwo bedeutende Geldvermögen habe. Das würde mich selbst stark überraschen. Und mein Lebensstil ist sparsam. Also da bin ich selbst gespannt, welche Argumente und Beweise die Damen und Herren auffahren wollen und werden.
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#9
Ein alter Freund erhielt einmal ein Schreiben des Finanzamtes :

Uns scheint, dass Ihr Lebensstil nicht dem angegebenen Einkommen entspricht.

Antwort damals :
Liebes Finanzamt !
Und scheint tagsüber die Sonne. Nachts scheint uns der Mond. Und was Ihnen sonst so scheint, ist mir scheiß egal....

So geschehen :

Allerdings hatte Er danach jährlich eine Sonderprüfung ^^
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#10
Na da habe ich es ja noch einfacher.

Ich habe zumindest Einkommen dass mir nachgewiesen wurde und dass ich auch bestätigt habe.

Nur von Mehrausgaben aus diesem Einkommmen will das Gericht bisher nix sehen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#11
(30-01-2012, 20:44)Exilierter schrieb: Ich persönlich tendiere dahin gehend, dass ich diese Strafanzeige nun will. ... Also da bin ich selbst gespannt, welche Argumente und Beweise die Damen und Herren auffahren wollen und werden.
Beweiswürdigung ist eine Wissensschaft für sich. Wo es beim einen harte Fakten braucht, reichen beim nächsten schon ein paar Indizien.
https://t.me/GenderFukc
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#12
Das OLG anzurufen dürfte eine Pflicht sein. Von einem Amtsgericht ist keine Gerechtigkeit zu erwarten und da muss man sich schon mit der nächsten Instanz anfreunden. Vielleicht sollte man aus Kostengründen für den Staat die Prozesskostenhilfe erst beim OLG in Anspruch nehmen. Ich will den Steuerzahler nicht zu sehr strapazieren.
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#13
@exilierter:
ich versteh's einfach nicht, warum die dich so auf dem kieker haben! da laufen weiß gott schlimmere gesetzesbrecher als du einer bist frei in deutschland herum, aber die läßt man gewähren. für dich werden sogar grenzübergreifende zwangsmaßnahmen angeordnet, irgendwo fehlt da der grundsatz der verhältnismäßigkeit.

naja, wenn dir der boden in ösi-land zu heiß wird, kannst du ja jederzeit zurück nach asien. in malaysia gibt's z.B. seit april 2011 eine initiative um fachkräfte ans land zu binden. ich wünsch dir in jedem fall viel erfolg bei den anstehenden scharmützeln!
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#14
(30-01-2012, 22:04)expat schrieb: da laufen weiß gott schlimmere gesetzesbrecher als du einer bist frei in deutschland herum

Ich bin kein Gesetzesbrecher!

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#15
Trägt doch alles zur Schadensmaximierung bei.
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#16
@exilierter:
ok, ich korrigiere mich: du bist jemand der das was der gesetzgeber von ihm will, elegant umschifft Wink passt das so?
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#17
Hallo Exilierter!

Halte uns alle bitte auf dem laufenden denn das scheint sehr spannend und eine große Blamage für das J(V)A zu werden.....
Wenn der Tag mit einem Anschiss anfängt, dann weisst Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt!
P.S.:Grüss Deine Frau und Meine Kinder!
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#18
Die wissen doch vom JA, dass es eh nichts bringt. Ansonsten hätten die schon lange Anzeige erstattet. Sie versuchen es lieber mit einem Drohbrief, peinlich peinlich.

Live or Die...Make Your Choice
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#19
Ich tippe auf Einstellung des Verfahrens.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#20
(30-01-2012, 21:33)Exilierter schrieb: Das OLG anzurufen dürfte eine Pflicht sein. Von einem Amtsgericht ist keine Gerechtigkeit zu erwarten und da muss man sich schon mit der nächsten Instanz anfreunden. Vielleicht sollte man aus Kostengründen für den Staat die Prozesskostenhilfe erst beim OLG in Anspruch nehmen. Ich will den Steuerzahler nicht zu sehr strapazieren.
Das OLG ist die Revisionsinstanz!
Berufung geht zum LG!
Und Prozesskostenhilfe gibt's nicht!

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#21
Auch mal gucken, welche persoenlichen Feinde aus der naeheren Umgebung dem JA oder der Gerichtsbarkeit ungewuenschte Tipps geben koennten.
Nichts ist wasserdicht. Ganz besonders dann nicht, wenn das Internet voll mit Infos ueber den eigenen Namen ist.
Ich hab mich im net ueberall geloescht. Hat ueber ein Jahr gedauert.
Danach wieder neue Identitaet im net aufgebaut, mit Informationen, die mir nicht schaden...

Soweit man das beeinflussen kann.

Im Moment arbeite ich fuer eine arabische Firma.

Al Bundy, seit 4 Monaten ohne Claim fuer Unterhalt,aber ganz gewiss, die basteln im Moment an Unterhaltsforderungen bis 27 Jahre
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#22
(31-01-2012, 08:34)Ibykus schrieb: Das OLG ist die Revisionsinstanz!

Dazu habe ich mal eine Frage. Ich hoffe, sie ist erlaubt, auch wenn es OT ist.

Kann es sein, dass das OLG/Strafrecht eine Hauptverhandlung anberaumt und dann ihrerseits ein Urteil fällt?

Ich frage mich das deshalb, weil es ja sein könnte, dass mein Prozess noch 5 mal als Revision vor dem OLG/Strafrecht landet.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#23
Schau an, schau an-

jetzt tun nicht nur Richters fiktive Einkünfte geltend machen, jetzt maßen sich das schon die Jugendamts-Mitarbeiter an.......

Ich würde dem Exilierten alles Glück dabei wünschen, diesen selbstherrlichen XXXX ein Frustrationserlebnis zu verschaffen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#24
Man sollte die Staatsanwalt nicht unter- aber auch nicht überschätzen. Ich finde es immer lustig, wenn mittellose Menschen verklagt werden und niemand Kasse machen kann. Über diesen Punkt kommen die anderen meistens nicht drüber weg. Das ist auch der Grund, dass so eine Veranstaltung interessant wird.
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#25
Im Zuge meiner Beschwerde darüber, daß meine Daten alle vorliegen, jedoch keine Beachtung finden, wenn sie zufällig ausnahmsweise zu meinem Vorteil gereichen, hat mir mein JA folgendes geschrieben: "Jede Partei ist für sich selbst Antrags- und Beweispflichtig." So sehe ich daß auch hier. Die Beweispflicht liegt doch wohl klar beim JA.
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