(31-01-2012, 15:36)sorglos schrieb: (31-01-2012, 10:57)Dzombo schrieb: Ich halte es für ein Gerücht, dass die Beiständin Anzeige wegen dem 170er erstattet. Das wird eher die KM sein. Allerdings im Auftrag der Beiständin.
Es gibt schon Anzeigen von BeiständInnen. Aber eher selten, meist stacheln sie die KM an. Z.B. bei UVG-Rückständen, wenn sie vermuten, dass der Vater zu enormen Reichtümern gekommen sei. Aber das wird bei Exilierter ja nicht der Fall sein.
Der Beistand hat die Interessen des Kindes zu vertreten!
Er handelt vorwerfbar fahrlässig, wenn er sich bei
bestehendem Anlass NICHT auch um die
strafrechtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche bemüht.
Nachdem die Anzeige der KM meines Kindes "den Bach runter" zu gehen drohte, hatte das JA mit einer eigenen Anzeige sofort nachgelegt (obwohl ich dem Beistand vorher wegen seiner "Drohungen" geschrieben hatte, er solle sich diesen Unfug nicht antun ... ; das hat er mir wohl übel genommen
)
Camper1955 schrieb:Kann es sein, dass das OLG/Strafrecht eine Hauptverhandlung anberaumt und dann ihrerseits ein Urteil fällt?
nein - die Revision ist eine Überprüfung in rein rechtlicher Hinsicht.
Die nicht vorher mit der Berufung angegriffenen Tatsachen werden als gegeben unterstellt.
Deswegen Vorsicht mit "Sprungrevision"!
In den meisten Fällen hat der Amtsgerichtsrat schon bei den Feststellungen zum Tatbestand nicht korrekt gearbeitet, weswegen man sich eine Tatsachenüberprüfung durch eine Berufung (die natürlich leider Geld kostet) nicht verbauen sollte.