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Hallo alle Zusammen!
ich will meine Situation kurz darstellen: 3 Unterhaltsbedürftige Kinder von 2 Frauen und eine Unterhaltsgierige Noch-Ehefrau. Insgesamt möchte man so um die 2300 Euro monatlich von mir.
Ich, selbsttändig (GmbH), Einkommen in diesem Jahr deutlich geschrumpft, miese Wirtschaftslage. Zudem wegen dem ganzen Sche... nunmehr fast ein Jahr krank gewesen (und eigentlich immer noch nicht gesund). Diagnose Bournout, mittelgradige Depressionen. Kaum Vorsorge, keine Arbeitslosenabsicherung, lediglch KTG-Ansprüche, für den Fall der Erkrankung.
Bis vor Kurzem habe ich fleissig gezahlt, nun streiten wir gerichtlich um nicht vorhandene Kohle an zwei Fronten. Ich habe keine Lust mehr, mich hier beweisen zu müssen, mich belastet dies zudem psychisch massiv.
Nun möchte ich einen der folgenden Wege gehen, weiss aber nicht welcher besser wäre. Daher bräuchte ich mal euren Rat:
a) Krankmeldung wieder aufleben lassen, mich in stationäre Behandlung begeben (vom Arzt empfohlen). Für diese Zeit einen Notgeschäftsführer bestellen, der dann bitte die Firma liquidiert. Hierzu würde ich vor Erkrankung einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss herbeiführen. Wenn ich dann "wieder komme" hat dieser mir dann hoffentlich die Firma "entsorgt". Danach einem "normalen" Job mit Urlaubsanspruch (hatte ich 7 Jahre nicht mehr) nachgehen und vielleicht "nebenbei" was verdienen. Kostet leider meinem Angestellten den Job, aber zukünftig wäre der Unterhalt wesentlich einfacher zu berechnen, so dass die Ex'en das dann auch noch rechnen könnten, ohne schlichtweg alles bezweifeln zu müssen.
b) Firma weiterführen, den Unterhalt dadurch sicherstellen, dass ich meinen einzigen Mitarbeiter frei setze um Geld einzusparen (und mich gesundheitlich weiter reinzureiten, weil ich seine Arbeit dann auch noch mitmachen müsste). Wenn dass nicht mal reichen sollte, die Mietwohnung aufgeben und in der Firma "leben". Vorteil: Bevor ich einen Herzinfakt bekomme, sollte ich wieder (vorerst) schuldenfrei darstehen.
c) Die Zelte abbrechen und mich im Umkreis von 5.000km nicht mehr blicken lassen, sprich auswandern und meine Kinder aufgeben (Für mich derzeit indiskutabel, bzw. der Gedanke (noch) schwer zu ertragen). Zudem hab ich kein Geld mehr zum auswandern ...
d) Die Firma weiterführen und etwaige Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen mangels vorhandenem Vermögen ins Leere laufen lasse. Sprich Privatinsolvenz anmelden, was ja vorerst die GmbH nicht berühren würde. Aber Selbständig bleiben ohne Aussicht auf ein finanziell erträgliches Leben hieraus ist mir sehr zuwider. Mich kotzen die umfangreichen Auskunftsansprüche der Ex'en zudem massiv an. Alle zwei Jahre dasselbe, dann womöglich noch zeitlich versetzt, so dass ich bis alle Kinder erwachsen sind (2025) jedes Jahr darunter zu leiden habe. Das bringen meine Nerven nicht.
e) Hoffen dass die Klageverfahren eine Leistungsunfähigkeit bescheinigen (hoffen ist ja noch erlaubt), jedoch auch dann womöglich jedes Jahr das neue Spiel vor Gericht.
Auf jeden Fall werde ich Obdachlose zukünftig mit Respekt begegnen, auch meine Zukunft könnte bald so aussehen, wenn ich nicht endlich die richtige Entscheidung treffe um mich selbst wieder im Leben einzufinden.
Was meint ihr ?
Welchen Weg schlage ich ein ???
Ich tendiere zu a)
Wer hat sowas schon durchgemacht, gibt es sowas wie eine verminderte Erwerbsfähigkeit, die mir unterhaltsrechtlich "entgegen" käme ?
Danke !
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Hallo IPAD, was spricht gegen die Option, für die GmbH Insolvenz anzumelden?
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Gesundheit ist das Wichtigste. Immer. Also a) - dafür hast du dich selbst ja auch schon entschieden.
Abgesehen davon - scheint ja eine interessante Geschichte dahinter zu stehen. Sechs Leute, die Unterhalt saufen wollen? Wenn du Zeit hast, kannst du das ja mal in http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd...php?fid=11 schildern.
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(14-02-2012, 21:00)Nathan schrieb: Hallo IPAD, was spricht gegen die Option, für die GmbH Insolvenz anzumelden?
Das soll im Falle von a) doch der dann bestellte Notgeschäftsführer selbst entscheiden. Mir geht es lediglich darum, dass ich nicht noch Monate gefordert wäre, den Laden abzuwickeln, ohne hieraus noch Ertrag ziehen zu können. Mein KTG-Geld-Anspuch würde mich bis 3 Monate nach Auflösung der GmbH noch über Wasser halten. Ja, wahrscheinlich wäre a) die beste Alternative ???
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(14-02-2012, 21:01)p schrieb: Gesundheit ist das Wichtigste. Immer. Also a) - dafür hast du dich selbst ja auch schon entschieden.
Abgesehen davon - scheint ja eine interessante Geschichte dahinter zu stehen. Sechs Leute, die Unterhalt saufen wollen? Wenn du Zeit hast, kannst du das ja mal in http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd...php?fid=11 schildern.
Nee, nicht ganz. 3 Kinder von zwei Frauen, wovon eine noch mit mir verheiratet ist sich in der Trennungsphase finanziell nicht auskommt, obwohl sie gerade den 20TEuro Gewinn aus dem Hausverkauf für sich ganz alleine eingestrichen hat. Also insgesamt 4 Unterhaltsschlucker ...
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Um die Existenz zu sichern, solltest Du eine neue Firma gruenden, eine UG - guenstig, wo Du nicht Gesellschafter bist. Kunden auf die neue Firma umzwitschen. Bei der Gmbh die Buchhaltung 1a auf den Stand bringen und die Insolvenz anmelden und dann bist Du davon erloest. Damit bist Du kein Unternehmer mehr, hast aber die Kunden auf die andere Firma. Der Vorteil dabei ist, dass niemand mehr die Firma zerlegen kann. Gehoert Dir ja nicht mehr.
Das ist erstmal so im Groben und falls Du Dich entschieden hast, koennen wir ins Detail gehen.
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Die eine Sache ist also noch heiss und sie hat bereits viel Geld eingestrichen. Selbst ohne weitere Zahlungen an sie: Bei drei Kindern wirst du schnell auf über tausend Euro Unterhalt pro Monat sein, zu bestreiten aus nach Steuerklasse 1 versteuertem Geld.
Als Gesellschafter einer GMBH sorgst du zudem automatisch für steil ansteigende Speichelsekretion bei Anwälten, Richtern und allen anderen die abzukassieren gedenken. Mageres Einkommen und schlechte Geschäfte wird bei Leuten wie dir grundsätzlich als "arm rechnen" diffamiert. Selbständige und Firmeninhaber sind im Rechtswesen von vornherein suspekt.
Wenn du nicht wirklich ein gutes und festes Geschäftsfeld erschlossen hast, wird es dich mit diesem Lasten im Nacken früher oder später erwischen. Vorher darfst du noch zappeln, strampeln und die Nächte durcharbeiten, vielleicht drückt vorher deine Gesundheit auf den Not-Aus-Knopf.
Zu erwägen ist in solchen Fällen eine möglichst frühe und eindeutige Landung, so dass für alle ganz klar wird, dass kein Geld mehr da ist und zukünftige Gelder von deinem Wohlwollen abhängen. Wichtig ist nur deine Gesundheit. Davon hängt jedes Geld, jede gelebte Vaterschaft, dein ganzes Leben ab.
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Die Firmeninsolvenz ist sehr wichtig und muss gut vorbereitet sein. Dazu braucht man keinen neuen Geschaeftsfuehrer und darin ist auch kein Sinn zu erkennen. Eine Insolvenz ohne niemanden zu schaedigen ist die hohe Kunst. Aber der Staat muss als Glaeubiger dabei sein. Ist ja auch logisch.
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@IPAD
Bei den vorhandenen Angaben muß ich spekulieren; ich hoffe, es ist trotzdem hilfreich.
Selbständig und gesundheitlich angeschlagen ist keine gute Kombination. Wenn dann die zur Erkrankung beitragenden Belastungsfaktoren andauern, wäre zu prüfen, ob Dich Dein Unternehmen wirtschaftlich tragen kann, auch wenn Du nur eingeschränkt -zeitweise auch gar nicht- tätig sein kannst.
Dies scheint mir angesichts der gegen Dich erhobenen Forderungen und wie Du es beschreibst eher nicht der Fall zu sein, sodaß es folgerichtig wäre, wenn Du Dich davon trennst. Ich unterstelle, dass ein Verkauf so ohne Weiteres nicht möglich ist, weshalb Du an eine Liquidation/Löschung denkst. Hier irritiert mich, dass Du einen "Notgeschäftsführer" bestellen willst - das können m. W. nur Gerichte unter engen Voraussetzungen. Meintest Du einen "Liquidator"? Hierfür wäre der Auflösungsbeschluß der Gesellschafterversammlung erforderlich.
Für die Liquidation wäre eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, aufgrund derer sich die Notwendigkeit der Insolvenzanmeldung ergeben könnte (zumindest kannst Du dies wohl nicht ausschließen?). Ich halte es da für nachvollziehbar, wenn Du einen Spezialisten beauftragen willst, denn schon aufgrund des "Sperrjahres" wären ja zusätzliche langandauernde Belastungen von gesundheitlicher Relevanz zu erwarten.
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15-02-2012, 09:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2012, 09:58 von Leutnant Dino.)
(15-02-2012, 00:35)wackelpudding schrieb: Ich halte es da für nachvollziehbar, wenn Du einen Spezialisten beauftragen willst, denn schon aufgrund des "Sperrjahres" wären ja zusätzliche langandauernde Belastungen von gesundheitlicher Relevanz zu erwarten.
Das halte ich für ein Gerücht. Eine Insolvenz hat kaum persönliche Rechtsfolgen und ein Sperrjahr gibt es auch nicht. Eine Bilanz ist ebenso nicht notwendig, jedoch sollte die Buchhaltung in Ordnung sein, damit der vom Insolvenzgericht beauftragte Insolvenzanwalt seine Arbeit ordentlich erledigen und sein Gutachten erstellen kann. Ich möchte jetzt noch nicht näher darauf eingehen, da es soweit nicht ist.
Meinungen und Ratschläge sind sehr wichtig, jedoch sollte klar erkennbar sein, ob es sich um eine Meinung handelt oder ob es ein fundierter Ratschlag ist.
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So wie der Threadersteller schreibt, will er sein Unternehmen nicht in die Insolvenz führen, sondern über Gesellschafterbeschlüsse jemanden zur Auflösung einsetzen. Dann gilt zunächst das http://www.notare-wahl-adrian.de/downloa...dation.pdf hier. Nach der Anmeldung einer Insolvenz gelten dann die Bestimmungen über Insolvenzverfahren.
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Eine Insolvenz ist die optimale Lösung, um seinen Nichtreichtum zu dokumentieren. Mit diesem legalen Verfahren hält man sich die Geldgeier vom Hals und es ist auch noch selbst durchführbar. Jedoch muss die Lösung für das "Danach" einfach da sein.
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Wir sprachen ja zunächst über die Liquidation der GmbH, ggf. über den Weg der Insolvenz. Das kann, muß aber nicht zwingend in eine Privatinsolvenz einmünden.
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(15-02-2012, 10:44)wackelpudding schrieb: Wir sprachen ja zunächst über die Liquidation der GmbH, ggf. über den Weg der Insolvenz. Das kann, muß aber nicht zwingend in eine Privatinsolvenz einmünden.
Die derzeitigen Zahlen würden eine Liquidation knapp ermöglichen, da die vorhandenen Werte die Forderungen befriedigen könnten. Eine Insolvenz kann man aber auch daraus herbeiführen, ich muss nur ein paar Wochen das Werkzeug liegen lassen ;-)
Grundsätzlich habe ich folgende Entscheidung getoffen:
1. Den Rechtsweg weiter beschreiten
2. Sollte keine Leistungsfähigkeit festgestellt werden, gleich die Tür nebenan beim Amtsgericht betreten und dort Insolvenz anmelden.
3. Sollte ich "durchkommen", die Firma weiter betreiben und in Absehbarer Zeit einen abweichenden Gesellschafter einsetzen
Da ich sehr gut informiert und rechtlich bewandert bin, schreibe ich meine Klageschriften durchweg selbst. Mein Anwalt freut sich natürlich, aber ich wäre dumm, wenn ich mich auf das Arbeitsergebnis eines Anwaltes allein verlassen würde.
Gerne biete ich auch als "Neuling" hier im Forum meine Rechtskenntnisse an, um mich hilfreich auch für andere betroffene Väter einzusetzen.
Ich habe derzeit vier Klagen am Laufen:
a) Trennungsunterhalt Frau A
b) Kindesunterhalt Kind 1
c) Kindesunterhalt Kind 2 und 3
d) Umgangs-/Sorgerecht Kind 2 und 3
Eigentlich komme ich kaum noch zum arbeiten, bin laufend in der Erstellung der Klageschriften eingebunden.
Gruss IPAD
... und vielen Dank für eure Tipps!
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(16-02-2012, 15:30)IPAD schrieb: Da ich sehr gut informiert und rechtlich bewandert bin, schreibe ich meine Klageschriften durchweg selbst. Mein Anwalt freut sich natürlich, aber ich wäre dumm, wenn ich mich auf das Arbeitsergebnis eines Anwaltes allein verlassen würde. Sehr erstklassige Einstellung!
(16-02-2012, 15:30)IPAD schrieb: Eigentlich komme ich kaum noch zum arbeiten, bin laufend in der Erstellung der Klageschriften eingebunden. Das ist ein echtes Dilemma. Wer wirklich das Einarbeitungspensum/Engagement vernünftig schaffen will, das das herrschende Familienrecht von einem sich kümmenden Vater abverlangt, der kann eigentlich fast gar nicht Vollzeit arbeiten gehen. Daran scheitern leider viele unverschuldet.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Zitat:Das ist ein echtes Dilemma. Wer wirklich das Einarbeitungspensum/Engagement vernünftig schaffen will, das das herrschende Familienrecht von einem sich kümmenden Vater abverlangt, der kann eigentlich fast gar nicht Vollzeit arbeiten gehen. Daran scheitern leider viele unverschuldet.
Ja, ein "normal sterblicher" könnte das nicht. Meine Hoffnung ist genau darauf ausgerichtet, denn an mir beissen die sich die Zähne aus. In allen Verfahren zusammen habe ich die Gerichte mitsamt ca. 1.200 Seiten Unterlagen bereits vollgeballert ... ob da ein Richter noch Lust zu hat ??? Das eine Gericht hat nun, da meine Frau verzogen ist, dankbar die Reissleine gezogen und das Verfahren örtlich abgegeben
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Wir sind uns ja wohl alle ziemlich einig darüber, dass Väter gerne zu Zahlungen verdonnert werden, nur um eben das soziale Netz nicht zu belasten. Da kommen dann fiktive Einkommen etc. zur Anrechnung.
Dieser Logik folgend müssten Richter doch bei Kindern, die nicht mehr unter das Unterhaltsvorschusssystem fallen, eigentlich weniger Anreiz haben, dem Vater eine gestiegene Leistungsfähigkeit zu bescheinigen?! Ist dem so ?
Und wenn eine solche noch bedeuten würde, dass der Vater hierdurch existenzielle Probleme bekommen würde, die ihn dazu veranlassen müssten, Personal seiner eigenen Firma dafür ins soziale Netz "zu stecken" (zu kündigen), dann sollten die Richterinteressen sich womöglich ja noch zum Vorteil des Unterhaltszahlers entwickeln müssen, eben weil er (der Richter) ja den "Auftrag" hat, dass soziale Netz möglichst geringfügig zu belasten.
Kurz: In meinem Fall hat der Richter die Wahl
a) Mich verdonnern, kostet dann mind. 1 Vollzeitkraft den Job
b) Mich nicht verdonnern, Job bleibt erhalten, Unterhaltsvorschuss für die Kinder gibts nicht (neue Ehe der Mutter + Bedarfsgemeinschaft)
Hätte ich als Richter den Auftrag, die staatliche finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten, müsste ich Option b) wählen, oder ?
Achso, natürlich weiss der Richter um die Situation genau Bescheid. Es wurde mehrfach deutlich erwähnt, dass Arbeitsplätze in Gefahr sind, jedoch gab es noch keine mündliche Verhandlung.
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Diese Argumentation ist natürlich schlüssig, dennoch gilt eben immer noch: Iudex non calculat (Juristen können nicht rechnen).
Für das was jedem Wirtschaftsstudent im ersten Semester einleuchtet brauchen die selbst nach dem zweiten Staatsexamen noch einen Gutachter. Option b) wäre hier volkswirtschtlich erstrebenswert, da der meiste Rotz auf den neuen Partner der Mutter abgewälzt werden würde. Naja, wer die Musik bezahlt...
Primär wird man dir zunächst nur raten können, deine Gesundheit im Fokus zu behalten. Wenn du übermorgen umkippst, ist niemandem geholfen. Ist vor einer Woche einem Bekannten von mir passiert (Dachdeckermeister mit einem kleinen Betrieb und einem Gesellen). Immer Vollgas, war halt "selbst" und "ständig." Jetzt ist entgültig Feierabend, ersten Herzinfarkt mit 48 Jahren nicht überlebt.
Die GmbH plattzumachen und eine UG zu gründen, wie von Detlef beschrieben, könnte natürlich eine gute Idee sein, solange du einen entsprechenden geschäftsführenden Gesellschafter installierst und selbst nur als "Angestellter" auftrittst. Weniger wird die Arbeit dadurch aber sicherlich nicht. Dein Steuerberater könnte dir da vielleicht ein paar Tipps geben.
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