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Hallo alle zusammen,
im Trennungsstreit hat meine Frau eine erhebliche Summe eingestrichen, weil sie unser Guthaben und Vermögen nicht teilen will. Dickköpfig und sturr, leider. Auf jeden Fall nicht fair.
Nun möchte ich die Sache versuchen abzukürzen
Kann ich folgendes Schreiben an meine Frau so abschicken ohne als mutmasslicher Erpresser darzustehen ?
Liebe XXX,
wie ich ja nun erfahren habe, hat dein AG dich gekündigt. Wenn dem so sein sollte, dann kommt man bei der Betrachtung der Umstände nur zu dem Ergebnis, dass es sich hier um eine reine Gefälligkeitskündigung gehandelt haben kann, da es wie ein Wunder zeitgleich mit dem Hausverkauf und deinem Wunsch nach XYZ zurückzuziehen erfolgte und du dich vermutlich nicht mal um eine entsprechende Abfindung oder Kündigungsschutzklage bemühst. Aber du beanspruchst ALG.
Dir ist sicher klar, dass dies Sozialbetrug nach § 263 STGB wäre. Ich habe hiervon nun durch die Erwiderung des Scheidungsantrages Kenntnis erlangt. Bei diesem Straftatbestand besteht meinerseits anzeigepflicht, um mich selbst nicht strafbar zu machen. Diesbezüglich kannst du dich gerne mal anwaltlich beraten lassen.
Wenn ich jetzt tatsächlich meiner Anzeigepflicht nachgehen würde, wäre der Supergau in unserer Trennung erreicht, denke ich. Da habe ich nicht wirklich Lust drauf. Aber du hast dich in keinster Weise fair verhalten, den Gewinn aus dem Hausverkauf alleine eingestrichen, willst dann auch noch, so arm du ja angeblich bist, Trennungsunterhalt von mir haben. Und nun beanspruchst du zudem noch Sozialleistungen !
Ich dagegen steh absolut pleite da und du machst dir mit dem vielen Geld, nun ja rund 18.000 Euro, ein schönes neues Leben, oder wie ?
Wie wäre es, wenn du endlich mal fairness zeigen würdest ? Sicher kannst du mir dann auch die arbeitgeberseitige Kündigung nachvollziehbar erklären, so dass ich meinen bürgerlichen Pflichten nicht nachkommen müsse.
Gruss
XXXX
Kann ich das so gefahrlos schreiben ? Was wird ihr die Anwältin hierzu raten ???
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das bringt gar nichts, auch eine Anzeige bringt gar nichts.
Konzentriere Dich auf die Dinge, die noch zu retten sind.
Alles Geld, was bis heute futsch war, solltest Du abschreiben und Dich darauf konzentrieren, was die Zukunft bringen moege.
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Hallo IPAD, solche Schreiben sind verständlich aus der Enttäuschung heraus, aber sie bringen nichts oder sind kontraproduktiv.
Was willst Du damit erreichen? An ihr Gewissen appellieren? Ihr drohen?
Ich würde nicht mit Anzeige drohen, sondern sie ohne Ankündigung machen, aber nur wenn sie zu 100% erfolgreich sein wird. Ich habe da jedoch Zweifel, weil die Anzeige aus dem Trennungsumfeld heraus passiert und deshalb mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht verfolgt wird.
Als Exe würde mich über so ein Schreiben totlachen, weil es zeigt, dass der Ex voll getroffen ist und er sich masslos ärgert.
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Was genau willst du denn mit dem Schreiben erreichen?
Nur darauf solltest du dich konzentrieren.
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(17-02-2012, 13:16)Clint Eastwood schrieb: das bringt gar nichts, auch eine Anzeige bringt gar nichts.
Konzentriere Dich auf die Dinge, die noch zu retten sind.
Alles Geld, was bis heute futsch war, solltest Du abschreiben und Dich darauf konzentrieren, was die Zukunft bringen moege.
Nee, abgeschrieben habe ich das Geld nicht, deswegen wurde im Scheidungsverfahren auch der Zugewinn mit einbezogen. Zahlen wird sie müssen, hängt jedoch davon ab, wieviel Geld sie bis dahin zur Seite schafft. Ich hab da nur keine große Lust drauf, warum kann man nicht vorher "einvernehmlich" fair teilen.
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(17-02-2012, 13:21)IPAD schrieb: warum kann man nicht vorher "einvernehmlich" fair teilen. Warum sollte man, wenn man nicht muss!
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Erpressung kann ich da nicht erkennen. Wenn Deine Ex Sozialbetrug begangen haben sollte, würde ich es nicht als Strafanzeige platzieren - das machen dann schon andere und auch die überlegen, ob der Vorwurf nachweisbar ist. Der 'Supergau in unserer Trennung', wie Du es schreibst, ist wohl schon erreicht - andernfalls würdest Du nicht solche Briefe formulieren.
Du musst Dir darüber klar werden, was Du erreichen willst. Geht es Dir darum, kein Geld an sie zu zahlen oder dass sie nicht wegzieht oder was ? Und genau dort musst Du ansetzen - Ihre Kündigung, auch wenn es eine Gefälligkeitskündigung sein sollte, spielt dann nur eine Nebenrolle.
Und ganz wichtig ist es, keine Drohbriefe zu schreiben, die hinterher ins Leere laufen. Das wäre ein Sieg für Deine Ex, der sie nur motiviert so weiterzumachen.
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(17-02-2012, 13:25)Petrus schrieb: Erpressung kann ich da nicht erkennen. Wenn Deine Ex Sozialbetrug begangen haben sollte, würde ich es nicht als Strafanzeige platzieren - das machen dann schon andere und auch die überlegen, ob der Vorwurf nachweisbar ist. Der 'Supergau in unserer Trennung', wie Du es schreibst, ist wohl schon erreicht - andernfalls würdest Du nicht solche Briefe formulieren.
Du musst Dir darüber klar werden, was Du erreichen willst. Geht es Dir darum, kein Geld an sie zu zahlen oder dass sie nicht wegzieht oder was ? Und genau dort musst Du ansetzen - Ihre Kündigung, auch wenn es eine Gefälligkeitskündigung sein sollte, spielt dann nur eine Nebenrolle.
Und ganz wichtig ist es, keine Drohbriefe zu schreiben, die hinterher ins Leere laufen. Das wäre ein Sieg für Deine Ex, der sie nur motiviert so weiterzumachen.
Was will ich erreichen ?
Ich war von Anfang an nur bemüht den Kontakt mit meinem Sohn aufrechtzuerhalten, während sie um Geld stritt. Der Umgang mit meinem Sohn musste gerichtlich geregelt werden, letztendlich so wie es auch übnlich gewesen wäre.
Nebenbei wurde mir ihrerseits mehrfach mit Anzeigen gedroht, eine auch wahrgemacht, welche jedoch ins Leere lief, eingestellt wurde.
Nebenbei passieren merkwürdige Dinge, wie unberechtige Zugriffe auf mein Emailaccount, Manipulation meines KFZ etc. Wer hierfür verantwortlich ist, ermittelt noch die Polizei, Anzeige gegen Unbekannt wurde gestellt.
Ich sehe mich damit konfrontiert, dass ich so gut wie pleite bin. Einvernehmliche Lösungen waren nicht zu erreichen, so dass die Anwälte entsprechend bemüht werden mussten und meine letzten Kröten aufsaugten.
Nun kann ich daraus resultierend nicht mal mehr den KU sicherstellen, die nette Frau möchte aber auch noch einen vierstelligen Trennungsunterhalt haben. Unglaublich, was da so abgeht.
Ich versuche immer auf der sachlichen Ebene zu bleiben, meine Frau steckt voller Emotionen und Geldsucht.
Hätte sie unser Vermögen einvernehmlich geteilt, könnte ich KU zahlen, ohne Frage. Und genau darum geht es mir. Dies steht meinem Kind zu und ich werde jetzt in die Ecke gedrängt, weil sie selbst nichts ohne Gerichtsprozess fair regeln will.
Das zu meiner Geschichte.
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(17-02-2012, 13:21)IPAD schrieb: Nee, abgeschrieben habe ich das Geld nicht, deswegen wurde im Scheidungsverfahren auch der Zugewinn mit einbezogen. Zahlen wird sie müssen, hängt jedoch davon ab, wieviel Geld sie bis dahin zur Seite schafft.
War bei mir ganz ähnlich, nur dass sie außerdem noch ihren gesamten Warenbestand, der nachweislich von mir finanziert war, mitgenommen hat. Das Geld war dann wegen des kärglichen TU verbraucht und die Waren entweder unverkäuflich oder sie sind einem Wasserschaden zum Opfer gefallen... Das ich auf diesem weg dann auch ihr unternehmerisches Risiko übernehme war der Richterin keine Diskussion wert. Habe nie wieder was gesehen.
(17-02-2012, 13:21)IPAD schrieb: Ich hab da nur keine große Lust drauf, warum kann man nicht vorher "einvernehmlich" fair teilen. Verständliche Frage, aber sie gehört leider zu den Tatsachen, die auch ich lernen musste, zu akzeptieren.
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Wenn es sich um 18000 Euro handeln sollte, dann schreibe das Geld ab. Bis die Scheidung durch ist, ist das weg. Bei 180000 Euro wird es schon schwieriger und Du könntest ggf etwas zurück bekommen via Zugewinnausgleich.
Keine Briefe schreiben, entweder machen oder sein lassen.
hallo IPAD,
soweit Deine Ex aus dem gemeinsamen Vermögen ungerechtfertigt Vorteile erzielt, solltest Du Dich darauf konzentrieren, im Wege der Scheidungsauseinandersetzung das zu korrigieren.
Mir ist insoweit nicht ganz klar, warum Du nicht schon vorher Ansprüche wegen rechtsgrundloser Bereicherung gegen sie geltend gemacht hast, § 812 BGB.
Hinsichtlich des von Dir erwähnten "Sozialbetrugs" (der nach summarischer Prüfung 1. nicht vorliegt und 2. nicht beweisbar ist) besteht keinesfalls eine Anzeigepflicht, vgl. § 138 StGB
Wenn Deine Ex Dich schon verschiedentlich ohne Erfolg angezeigt hat, dann musst Du sie deswegen belächeln.
Mit Gegenanzeigen würde ich abwarten bis konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.
Unsere Mühlen mahlen langsam.
Unsere Stärken sind Stetigkeit und Geduld!
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Email Accounts kann man mittlerweile auch gut schützen..
Glaube bloß nicht, dass sich irgendjemand dafür interessiert, wenn Deine Exe Dein Passwort rauskriegt und Deine Emails liest.
Die muss nur aussagen, dass sie das Passwort von Dir zu glücklichen Ehezeiten bekommen hat und Du daher einverstanden warst, dass sie Deine Mails liest.
Aus & fertig.
Peanuts abschreiben und Dich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren. FAQ lesen bringt mehr als sinnlose juristische Scharmützel veranstalten.
Bei Trennung und Scheidung gibt es keinen Rechtsstaat. Du hast keine Rechte, außer zu zahlen, es sei denn, Deine Exe ist vernunftbegabt, wonach es allerdings nicht aussieht..
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(17-02-2012, 13:37)IPAD schrieb: Was will ich erreichen ?
Ich war von Anfang an nur bemüht den Kontakt mit meinem Sohn aufrechtzuerhalten, während sie um Geld stritt. Der Umgang mit meinem Sohn musste gerichtlich geregelt werden, letztendlich so wie es auch übnlich gewesen wäre. Sehr gut - und genauso schwierig - aber Du hast erreicht, was Du wolltest.
(17-02-2012, 13:37)IPAD schrieb: Nebenbei wurde mir ihrerseits mehrfach mit Anzeigen gedroht, eine auch wahrgemacht, welche jedoch ins Leere lief, eingestellt wurde.
Nebenbei passieren merkwürdige Dinge, wie unberechtige Zugriffe auf mein Emailaccount, Manipulation meines KFZ etc. Wer hierfür verantwortlich ist, ermittelt noch die Polizei, Anzeige gegen Unbekannt wurde gestellt. Mein Auto wurde einmal komplett zerkratzt - 4'500.- CHF Schaden.
(17-02-2012, 13:37)IPAD schrieb: Ich sehe mich damit konfrontiert, dass ich so gut wie pleite bin. Einvernehmliche Lösungen waren nicht zu erreichen, so dass die Anwälte entsprechend bemüht werden mussten und meine letzten Kröten aufsaugten.
Nun kann ich daraus resultierend nicht mal mehr den KU sicherstellen, die nette Frau möchte aber auch noch einen vierstelligen Trennungsunterhalt haben. Unglaublich, was da so abgeht. Das ist in der Situation der Normalfall. Rache hilft da wenig. Nimm Deine letzten Taler, wenn sie noch da sind, und gönn Dir einen schönen Urlaub.
(17-02-2012, 13:37)IPAD schrieb: Ich versuche immer auf der sachlichen Ebene zu bleiben, meine Frau steckt voller Emotionen und Geldsucht.
Hätte sie unser Vermögen einvernehmlich geteilt, könnte ich KU zahlen, ohne Frage. Und genau darum geht es mir. Dies steht meinem Kind zu und ich werde jetzt in die Ecke gedrängt, weil sie selbst nichts ohne Gerichtsprozess fair regeln will. So, wie Du das geschildert hast, gibt es nichts mehr bei Dir zu holen und Du hast ein passendes Umgangsrecht mit Deinem Sohn. Sieh es gelassen - beantworte die Nervschreiben vom JA mit Gegenfragen oder Unverständnis auf gebrauchtem Papier. Warte ab und setz nicht zu viel Hoffnung auf Anwälte.
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17-02-2012, 20:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2012, 20:18 von Clint Eastwood.)
Außerdem: der Trennungsunterhalt wird berechnet nach Standardformel, nach den jeweiligen Einkommen, da Deine Frau keine Arbeit mehr hat, wird ihr ALG angerechnet. Vermögen muss Deine Frau nicht antasten, nur Zinseinkünfte werden berücksichtigt. Raus kommst Du da nur durch Scheidung oder persönliche Pleite. Mit etwas Glück hast Du keinen nachehelichen Unterhalt, oder zumindest einen zeitlich begrenzten.
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Hallo IPAD
Willkommen. Frauen sind uns da wirklich Welten voraus. Sie können uns mit ihren Charme und
schöne Augen machen ganz schön um den kleinen Finger wickeln. Wie bereits einige geschrieben haben,solltest du solch ein Schreiben lassen. Du stellst hier lediglich Vermutungen auf.
Die genauen Umstände ihres Handeln weisst du nicht.also sind es nur Vermutungen.
Konzentriere dich lieber auf die Zukunft und rette was zu retten ist.
jenpa
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