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[Zur Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5726]
vor der geburt vaterschaft anerkennen ist schon heftig. wenn's differenzen gibt wäre ein vaterschaftstest nach der geburt der angemessene weg. der tip mit dem wwofing ist jedenfalls super, viel erfolg beim aufbauen einer neuen existenz!
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Hallo und herzlich Willkommen, @ExDeutscher!
Zitat:Sie hatte sich dann von mir getrennt, weil ich nicht bereit war, vor der Geburt die Vaterschaft anzuerkennen.
Zwar kann ich mich grundsätzlich den Bedenken zu vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennungen, die @expat hier bereits angesprochen hat, nicht verschließen, halte es aber für angemessen würdest du dich, die Mutter des 'gemeinsamen' Kindes und euren Beziehungsverlauf detaillierter beschreiben.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Ich bin mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit der Vater. Deshalb lege ich keinen Wert auf einen Test. Von Details zur Beziehung wuerde ich absehen, da sie ja nicht dumm ist und mich hier erkennen koennte.
Sicher ist es hart, sich nicht um sein Kind zu kuemmern. Ich habe mich dafuer entschieden, da mich die Liebe zu dem Kind wahrscheinlich zu sehr schmerzen wuerde. Die KM lebt recht weit von mir weg (und das kann sich die naechsten Jahre auch noch aendern) und so koennte ich nie oft bei dem Kind sein und waere Wochenendonkel bzw. Zahlvater. Zudem wuerde es meine Bemuehungen, eine richtige Familie aufzubauen, hemmen. Ich weiss das Kind in guten Haenden bei ihr.
Die KM wuerde es gerne sehen, wenn ich mich um das Kind kuemmere, aber Frauen sind ja bekannt dafuer, das sie ihre Meinung aendern. All diese Risiken und Schmerzen bin ich nicht bereit auf mich zu nehmen.
Waeren Beide tatsachlich beduerftig wuerde ich es mir nicht so einfach machen, aber sie hat einfach mal den Hoechstbetrag verlangt, obwohl sie den momentan gar nicht braucht und nur zur Seite legen wuerde.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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Ich finde du hast vollkommen die richtige Entscheidung getroffen und dich nicht dem Wohlwollenn der KM ausgesetzt.
Denn wirst du ihr lästig, darfst du nur noch zahlen. Verfahhrenskosten und Unterhalt setzen dann einem finanziell schwer zu.
Rechtzeitig Abtauchen und neu anfangen halte ich für die bessere Lösung.
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ExDeutscher,
deine Geschichte und dein Beitrag haben keinerlei Informationsgehalte, helfen weder dir noch anderen Vätern.
Diene Begründung tiefere Einblicke in deinen Fall zu geben sind zu schwach, denn es ist durchaus möglich einen Beziehungsverlauf, ohne Ort, Datum und Uhrzeit zu schildern. Es macht schon einen Unterschied, ob ihr eure Beziehung Stunden, Wochen oder Jahre währte, deine Ex dich in der Frage der Verhütung anschmierte oder du ihr in dich gesetztes Vertrauen für deine Orgasmen missbraucht hattest.
Und wenn du so gut weißt, dass "das Kind in guten Haenden bei ihr" ist, dann frage ich mich, ob du mit dieser Aussage überhaupt das Kind im Blick hast oder andere Menschen dir pauschal egal sind? Du schreibst von "Risiken und Schmerzen" und willst "eine richtige Familie" aufbauen. Aber wie, wenn doch das Leben immer Risiken birgt und die potentielle Next eine weitere Frau ist, somit "bekannt dafuer, das sie ihre Meinung aendern"?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(08-03-2012, 08:27)ExDeutscher schrieb: Ich habe tunlichst vermieden fuer das Kind Gefuehle aufzubauen was mir auch sehr geholfen hat
So wie sich die Mutter schon vor der Geburt verhalten hat und wie die weiteren Voraussetzungen für eine gelebte Vaterschaft lagen, hast du dir mit dieser Entscheidung einen Riesensack voller Probleme erspart.
Für das Kind hat diese Entscheidung Vorteile und Nachteile. Wie die Waage steht, zeigt sich erst wenn es erwachsen ist. Von Samenspenderkindern weiss man, dass ein Teil ihrer Herkunft nachspürt und ein anderer Teil nicht. Sofern es geht, wäre es günstig in einer fernen Zukunft dem Kind diese Möglichkeit zu eröffnen.
Noch ein paar Fragen, die wohl ohne Wiedererkennbarkeit sind:
War das Kind von euch beiden geplant, Absicht?
Bist du als Zahlvater eine interessante Partie, wäre bei dir etwas zu holen gewesen?
Bei der räumlichen Distanz und der seltsamen radikalen Forderung nach Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt denke ich da an eine Frau, die eben unbedingt ein Kind wollte, wenn mit Vater solls recht sein, wenn ohne ist es auch recht. Zahlen natürlich auf jeden Fall. Eine Familie lag offenbar nie im Fokus dieser Person.
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(11-03-2012, 03:47)ExDeutscher schrieb: Ich bin mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit der Vater.
Na ja, ich denke, da sucht jemand Exculpation bei anderen, weil ihm sein Verhalten selber etwas zweifelhaft erscheint - wer kann sich schon gut fühlen, wenn er sich gegen sein Kind entscheidet.
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11-03-2012, 12:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2012, 12:48 von Skipper.)
Ich halte es für völlig legitim, die Elternschaft auch schon vor der Geburt beurkunden zu wollen UND damit auch den Weg zur Elterlichen Sorge beider Elternteile zu eröffnen.
Erst wenn sich die Mutter gegen die Elterliche Sorge des Vaters gestellt hätte oder später den Entzug über § 1671 BGB mit Umgangsausschluß betrieben hätte, wäre der radikale Schnitt nachzuvollziehen.
Mir gefällt die einseitige Betrachtung nicht, daß Familiengründung und Kinder nur aus Risiken und Belastungen bestehen.
Mir fehlen Aspekte des Gewinnes und der Freude, die Vaterschaft und eigene Kinder mitsichbringen können.
Sich ohne extreme Not gegen sein eigenes Kind zu entscheiden halte ich für ungesund.
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(11-03-2012, 12:44)Skipper schrieb: Ich halte es für völlig legitim, die Elternschaft auch schon vor der Geburt beurkunden zu wollen UND damit auch den Weg zur Elterlichen Sorge beider Elternteile zu eröffnen.
Ich auch. Die Betonung liegt auf "wollen". Ich halte es für genauso legitim, das als Mann erst einmal zu prüfen und die Geburt abwarten zu wollen, zumal in einer Distanzbeziehung immer Unsicherheiten bei der genetischen Vaterschaft bestehen.
Dieses Zögern mit dem sofortigen Aufkündigung der Beziehung zu beantworten und nach der Geburt als erstes Maximalforderungen loszuschicken, ist das genauso "legitim"?
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Da wird eine Frau schwanger, teilt das dem Vater des Kindes mit und bekommt als Reaktion: "Was weiß ich, in welchen Betten Du so ´rum liegst?" Ganz dumm gelaufen, würde ich sagen. Das die KM mit "Du .rsch!" reagiert ist vielleicht etwas übertrieben und der Hormonumstellung geschuldet... aber aus meiner Sicht verständlich. Ich sag´mal so: Eine obligatorische Vaterschaftsfestellung bei Geburt hätte diesen Konflikt so nicht ermöglicht...
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11-03-2012, 13:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2012, 13:04 von Skipper.)
(11-03-2012, 12:49)p schrieb: (...)
Dieses Zögern mit dem sofortigen Aufkündigung der Beziehung zu beantworten und nach der Geburt als erstes Maximalforderungen loszuschicken, ist das genauso "legitim"? Die Frage ist, wer hier wann was aufgekündigt hat. Was ist Ursache, was die Wirkung?
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Wenn es in diesem Land so einfach wäre, eine Kuckucksvaterschaft loszuwerden wie man sie eingeht, dann würde ich zustimmen.
Vor der Geburt auf Kommando im Jugendamt anzutreten und die Vaterschaft zu beurkunden ist also legitim, zu zögern nicht? Die Frage wäre auch gewesen, was die Frau genau gefordert hat. Es gibt einen Unterschied zwischen
"Du bist der Vater meines Kindes und deshalb hast du die Vaterschaft anzuerkennen. Mach das sofort, oder wir sind geschiedene Leute. Dass das Kind noch nicht geboren ist, spielt keine Rolle." und
"Im Dezember wird unser Kind zu Welt kommen. Vorher sollten wir das gemeinsame Sorgerecht und die damit verbundene Vaterschaftsanerkennung regeln, damit das Kind von Anfang an einen rechtlichen Vater hat. Ich habe keine, aber wenn Du Zweifel hast, können wir ja anschliessend einen privaten Vaterschaftstest machen".
Beides lässt einen Ausblick auf die kommenden Ereignisse im Zusammenhang mit der Vaterschaft zu.
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11-03-2012, 13:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2012, 13:24 von Skipper.)
(11-03-2012, 12:49)p schrieb: (11-03-2012, 12:44)Skipper schrieb: Ich halte es für völlig legitim, die Elternschaft auch schon vor der Geburt beurkunden zu wollen UND damit auch den Weg zur Elterlichen Sorge beider Elternteile zu eröffnen.
Ich auch. Die Betonung liegt auf "wollen". (...) Dieses 'Wollen' wird mE bereits dokumentiert, wenn ich mit einer Frau freiwillig kopuliere mit anschließender Nidation... und damit Eltern-Recht und Pflicht sprich Sorgerecht begründen.
Genetische Vaterschaft läßt sich im Zweifel auch vorgeburtlich bestimmen.
Wir wissen nicht, was gelaufen ist. Ohne Kenntnis von Ursache und Wirkung halte ich eine Vorbe- bzw. Ver-Urteilung für nicht richtig.
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Ich sehe das hier als eines der Beispiele, wo das Familienrecht den Konflikt geradezu herausfordert und vernünftigen Umgang miteinander durch unvernünftige Regelung der jeweiligen Folgen echt schwer macht...
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(11-03-2012, 13:18)Skipper schrieb: Dieses 'Wollen' wird mE bereits dokumentiert, wenn ich mit einer Frau freiwillig kopuliere mit anschließender Nidation... und damit Eltern-Recht und Pflicht sprich Sorgerecht begründen.
Wollen? Die Frau kann kann die Schwangerschaft jederzeit beenden. Der Mann hat zu wollen sonst Keule, die Frau darf dürfen?
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Dazu kann kommen, dass der Vater das Kind will, die Mutter aber abtreibt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Mutter steht faktisch über dem Lebensrecht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht des Vaters.
Wenn man jetzt weitergeht, dass auch der Vater frei über die Annahme oder Ablehnung des Kindes entscheiden können muß, würde das Problem m. E. ein weiteres Mal primär zu Lasten des Kindes gelöst und eben auch nur der Fall, dass die Mutter dass Kind gegen den Willen des Vaters behalten will. Das Kind spielt bei dieser Betrachtung dann ebenfalls nur eine nachgeordnete Rolle.
Ich würde würde hier eher dem Lebensrecht des Kindes eine höhere Bedeutung zukommen lassen wollen und beide Elternteile in der Verantwortung für die Folgen ihres Handelns sehen wollen.
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11-03-2012, 16:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2012, 16:10 von Skipper.)
Schwangerschaft ist schwerst vermintes feministisches Bollwerk.
Das ist ein ganz dickes Faß ohne Boden, weit dicker als Sorgerecht nach Geburt ab Feststellung der biol. Vaterschaft.
Einem hier und jetzt in den Brunnen gefallenen Vater hilft kaum die Diskussion, ob er zu dicht am Brunnen spielte oder dieser irgendwann mal zugeschüttet wird. Tatsache ist hier und jetzt und auf absehbare Zeit, daß Kopulation mit Nidation des befruchteten Eies den Vater weitgehend zum Zuschauer der Geschehnisse macht.
Kurzfristig kann es nur um Schadenminimierung gehen.
Die Risiken, die einem Mann aus der Familiengründung erwachen (können), sind bekannt bzw. sollten es sein (wichtige Aufgabe des T-faq)
Größtmögliche Kontrolle -Verantwortung- hat ein Mann bis zum Zeitpunkt, an dem er seinen Schniedel in die entsprechenden Vorrichtungen der Frau steckt. Will Mann die möglichen Folgen nicht, dann sollte er die richtige Frau auswählen, Vorsorge treffen oder es ganz lassen.
Eine andere Frage ist, wie diese irren Zustände zu ändern sind. Das ist eine langfristige Aufgabe.
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Das bedeutet nicht, dass mit einer Schwangerschaft sich ein Mann allem zu unterwerfen hat und eigene Entscheidungen fortan beendet sind.
Die Freiheit der Frau, die Mutterschaft zu beenden ist eine gesetzliche Tatsache, die auch rund hunderttausendmal im Jahr ausgenutzt wird. Die Freiheit des Vaters, die Vaterschaft zu beenden bzw. sich nicht ihren Rechtsfolgen zu unterwerfen ist dagegen kriminell und sehr schwierig, gemacht wird das von einem extrem kleinen Bruchteil der Väter. Es gibt da irgendeine Zahl von den Jugendämtern im Zusammenhang mit uneintreibbarem Unterhaltsvorschuss. Vater unbekannt oder nicht auffindbar: Minimal, abzuziehen sind auch noch die Fälle, in denen die Mutter sehr wohl weiss wo der Vater ist, das Pärchen aber beschliesst es ohne den Staat zu machen aber mit seinen Sozialleistungen. Ein ziemlicher Sumpf, in den wir uns hineinbegeben, wenn wir anfangen, moralische Bewertungen hineinzumischen.
Bleiben wir besser bei dem, was tatsächlich ist. Tatsächlich ist, dass er weg ist und dass es ihm gut geht. Was mit Ex und Kind ist, wissen wir nicht. Vielleicht ist sie bereits verbandelt oder verheiratet und spielt Musterfamilie mit kalter Adoption - Spekulation.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2012, 17:04 von carnica.)
Für die schwerstmöglich verantwortlichen, höchsten und gegen feministische Bollwerke ankämpfenden Langfristigen (mehr Superlative fallen mir aktuell nicht ein):
Zitat:Zwangsvaterschaft
Freie Entscheidung gegen ein Kind auch für Männer
Schwangerschaftsbetrug sollte nicht zu Unterhaltsansprüchen gegenüber ungewollten Vätern führen. Kinder dürfen nicht als Mittel der Erpressung für Unterhaltszahlungen missbraucht werden. Für die Abschaffung der Zwangsvaterschaft.
-> http://knol.google.com/k/zwangsvaterschaft#
mfg
carnica
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"
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Tja, da sind Allianzen möglich: https://www.dialog-ueber-deutschland.de/...dIdea=5819 Der kleine Schritt vom Kindeswohlhandel zum Kinderhandel?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2012, 19:00 von Leutnant Dino.)
Männer zu verdammen, dass sie kein Kind wollen und gleichzeitig den Frauen die Abtreibung zu ermöglichen, passt nicht zusammen. Die Einstellung von Exdeutscher ist für mich völlig in Ordnung. Wer sich ganz sicher ist, dass er der Vater ist, sollte sich wirklich gleich aus dem Staub machen, denn wer erstmal kein juristischer Vater ist, kann auch nicht auf Unterhalt verurteilt werden. Das ist ziemlich schlau. Die Idee könnte ja fast von mir stammen
Wer keinen Vaterschaftstest macht, weil er nicht auffindbar ist und auch nichts unterschrieben hat, der kann auch nie auf Unterhalt verurteilt werden. Klasse gemacht!
Das mit dem Biobauernhof interessiert mich sehr und ich hoffe, dass Du da mehr Infos geben kannst.
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(11-03-2012, 18:40)Leutnant Dino schrieb: Wer keinen Vaterschaftstest macht, weil er nicht auffindbar ist und auch nichts unterschrieben hat, der kann auch nie auf Unterhalt verurteilt werden. Klasse gemacht! Dann muss er aber für immer wegbleiben.
Unterhalt für die Vergangenheit
(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen wenn
...
b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.
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11-03-2012, 19:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2012, 19:05 von Leutnant Dino.)
Das ist halt der Nachteil, beppo. Die Rechnung kommt eben halt viel später und dann geht der Unterhalt von 0,- € auf einen Schlag auf 50.000,- € (beispielsweise). Bei diesem Gerichtstermin will ich dabei sein. Man muss das dann mit Humor sehen.
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Nach 20 oder mehr Jahren ihn zu finden, die Vaterschaft festzustellen und Geld zu kassieren, dürfte nicht so einfach sein.
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Das mag sein, nur stellt es eben keinen besonderen Vorteil oder "gute Idee" dar, wenn man extra vor der Vaterschaftanerkennung verduftet.
Es ändert nix.
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