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Beistand fordert vor Berechnung Mindestunterhalt
#1
Hallo, die Beisteändin meiner Ex fordert das ich solange der Unterhalt nicht berechnet ist das ich den Mindestunterhalt von 225 Euro zahle. Das ist erstens nur mit harten Einschnitten möglich und 2. denke ich das ich nach der Berechnung nicht zahlungsfähig bin. Ausserdem bekommt meine Exe auch nur 133 Euro.
Ich habe gehört das sollte ich die 225 Euro überweisen und später herauskommen das ich nicht zahlungsfähig bin, wäre das Geld verbraucht und ich bekomme nichts wieder.
Was passiert wenn ich nur 133 Euro überweise?
lg
PS: Sorgerechtsverhandlung ist Mitte nächsten Monat.
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#2
Die 133,-- sind wohl Unterhaltsvorschuss. Damit hat Die Beiständin als solche nichts zu tun.
Wenn Du 133,-- überweist, stelle sicher, dass die Überweisung an die Unterhaltsvorschusskasse geht, sonst bleibt Dir die Schuld dort erhalten.
Die Ex bzw. die Beiständin kann natürlich alles mögliche über den Vorschuss hinaus fordern. Wenn Du nicht leistungsfähig bist, wäre das dann die richtige Antwort.
Sorgerecht ist ein anderes Thema. Das kann indirekt Einfluss auf Unterhalt haben. Wenn Du das ABR bekommst und das Kind deswegen zu Dir zieht, erbringst Du die Betreuungsleistung. Dann wird die Mutter barunterhaltspflichtig.
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#3
(30-03-2012, 11:27)Absurdistan schrieb: Was passiert wenn ich nur 133 Euro überweise?
Du wirst auf die Streckbank gelegt oder verklagt.
Aber wenn das der von dir als richtig angesehene Betrag ist, ist das genau der richtige Weg.
Zahle auf keinen Fall mehr, als du nach deiner Leistungsfähigkeit kannst.
Evtl. Höherzahlungen werden nicht etwa als guter Wille honoriert, sondern führen nur zu noch mehr Forderungen.
Alles was du freiwillig zahlst wird grundsätzlich als Beweis gewertet, dass du das Doppelte bezahlen könntest.
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#4
Bei mir hat die Berechnung der Unterhaltsabsenkung durch das Jugendamt über 2 Jahre gedauert. Bis heute liegt kein Ergebnis vor. Zahle 134,- €, wenn es möglich ist und warte auf die Anzeige nach §170 Stgb ab, denn die wird bald folgen. Mache Dir aber deswegen keine Sorgen. Auf die weiteren Briefe mit den Drohungen kannst Du ruhig überlesen. Wenn Du gerade Langeweile hast, dann kannst Du Dich auch bei der Polizei selbst anzeigen.
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#5
(30-03-2012, 11:27)Absurdistan schrieb: .... solange der Unterhalt nicht berechnet ist das ich den Mindestunterhalt von 225 Euro zahle.
Die Maximalforderung, die euphemistisch als "Berechnung" bezeichnet wird , ist typisch und normaler Usus.

(30-03-2012, 11:27)Absurdistan schrieb: Das ist erstens nur mit harten Einschnitten möglich und 2. denke ich das ich nach der Berechnung nicht zahlungsfähig bin.
Auf eine faire "Berechnung" kannst du in diesem Staat nicht rechnen - bei dem Beistand kaum und bei Gericht seltenst. Da wird dann eben einfach fiktiv unterstellt.

Wirksam schützen kann man sich bei beengten finanziellen Verhältnissen nur mit einer sozialrechtlichen Vergleichberechnung und einem sofortigen H4-Antrag, [evtl. in Verbindung mit befristeter Teil-Titulierung je nach Situation] damit man im Falle späterer Verurteilung mit evtl. Einkommen aufrechnen kann. Ein amtlicher Armutsbescheid kann in einigen Fällen tatsächlich vor einer Titulierung schützen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
(30-03-2012, 11:53)karlma schrieb: Die 133,-- sind wohl Unterhaltsvorschuss. Damit hat Die Beiständin als solche nichts zu tun.
Wenn Du 133,-- überweist, stelle sicher, dass die Überweisung an die Unterhaltsvorschusskasse geht, sonst bleibt Dir die Schuld dort erhalten.
Die Ex bzw. die Beiständin kann natürlich alles mögliche über den Vorschuss hinaus fordern. Wenn Du nicht leistungsfähig bist, wäre das dann die richtige Antwort.
Hab von der Vorschusskasse Post bekommen das eine Beistandschaft eingerichtet ist und ich nur an diese zahlen soll.
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#7
So geht es auch. Spiegelt schön den Filz im Amt.
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#8
Beistandschaft und Vorschusskasse sitzen 2 Zimmer voneinander entfernt. Die Dame von der Vorschusskasse hat die Exe gedrängt eine Beistandschaft einzurichten und die Beiständin ist die gleiche bei der ich einseitig die gem. Sorgeerklärung unterschrieben habe. Die Beiständin soll meiner Ex übrigens gesagt haben das Väter es nicht nötig hätten die gem. Sorge zu haben wenn sie das Kind aufwachsen sehen.
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