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Weitere Verschuldung vorprogrammiert?
#26
carnica,
wende Dich in Deiner Angst und Wut doch bitte an die Originalstellen, an die, die für Dein Leid(en) verantwortlich sind.
Besten Dank.

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#27
Was heißt denn hier staatlicher Tropf?
Dem Staat ist die Versorgung von Trennungskindern wichtig. Kommt es dabei zu Engpässen, dann gibt die Gemeinschaft etwas dazu.
Dies ist im SGB II geregelt.

Der neuen Frau muß die Situation bekannt gewesen sein, zudem zwei weitere Kinder in die Welt setzen und nun die Solidarität aufkündigen...
Offenbar die falsche Frau.
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#28
@Carnica, ich finde es auch nur richtig, wenn der Staat die Lücken die er selbst durch völlig überzogene Unterhaltsforderungen aufreißt, auch selbst wieder schließt.
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#29
Ein Vater mit seinen zwei (ab)getennten Kindern zB, mit gutem Umgang und den Mindest-KU zahlend, der ist nach SGB II erst über 3K € Brutto nicht mehr bedürftig.Exclamation

Wer unter diesen Bedingungen unterhalterechtlich auffällig wird, der macht grundsätzlich etwas falsch... oder will leiden und schimpfen.
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#30
(31-03-2012, 11:59)Skipper schrieb: Sorry.
Ich verstehe das Theater nicht.

Der TO lebt in einem 4-Personenhaushalt mit seiner Frau zusammen, die nach seinen Angaben mehr als er verdient. Demnach ist von einem Mittelzufluß dieses Haushaltes von weit über 4K € auszugehen.

Und unter diesen Bedingungen soll der laufende KU für die externen Kinder nicht zahlbar sein?

Eigentlich könnte der TO froh sein, daß der KU noch nach seinem geringerem Einkommen zuvor berechnet wird.

Ja, Unterhaltsrecht kann schon recht kompliziert sein.

Also:
1. Bin ich nicht verheiratet.
2. Beziehe ich keine Geldleistungen von meiner Frau.
3. Bin ICH alleine Unterhaltspflichtig für 4 Kinder.

Nehme ich mal nur zwei Kinder an, also die "externen", so müsste ich diese aus MEINEM Einkommen "unterhalten". Soweit okay.

Bleibt trotzdem folgendes Problem:
1. Das Einkommen
2. Die berufsbedingten Aufwendungen
3. Der Selbstbehalt in Höhe von 950 Euro

Mir verbleiben, unter der Berücksichtigung, dass ich nur zwei Kindern unterhaltspflichtig bin, insgesamt 1300 Euro Verteilmasse. Dagegen steht ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 668 Euro.

Und unter diesen 1300 Euro sind einige Aufwendungen jetzt nicht berücksichtigt, sonst wären "nur" 916 Euro da, wenn ich alle Faktoren, also auch Schulgeld meiner Kinder etc. mit einbeziehe.

Ich kann nunmal versuchen meine Frau zu verklagen, dass sie mir das alles bezahlt, aber diese Klage würde recht aussichtslos werden.

Ganz im Gegenteil:
Ich lebe zwar in einer "Bedarfsgemeinschaft" jedoch zahle ich, sowie meine Frau die notwendigen Lebenshaltungskosten gemeinsam! Miete: geteilt, Nebenkosten: geteilt usw. Ich lebe also von meinen geplanten 950 Euro Selbstbehalt (noch nicht einmal, in anbetracht der heutigen Benzinpreise) ...

Wenn mein Unterhalt, den ich für meine externen Kinder berechnet wird, hat das Einkommen meiner Lebensgefährtin nichts damit zu tun, oder irre ich mich neuerdings?

Ist Sie verpflichtet mir den finanziellen Ausgleich zu schaffen? Wäre spannend, verklagen würde ich sie dann mal spaßeshalber ...

Gruß





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#31
Ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten.

Mein Mann hat auch 2 Kinder aus erster Ehe. Ich habe mich 13 Jahre erfolgreich gewehrt mein eigenes Einkommen anzugeben, wenn es wieder mal um eine Neuberechnung seines Kinderunterhaltes ging!
Habe den Ämtern angeboten mich doch zu verklagen, aber von mir gibt es keinerlei Auskunft.

Ich war und bin auch der Meinung, dass es seine Kinder sind und nicht meine! Deshalb hat MEIN Einkommen niemanden zu interessieren!
Bei uns ging dass immer ohne Probleme durch! Aber ich denke dass ist auch von Fall zu Fall verschieden.
Warum man aber so unterschiedlich entscheidet ist mir nach wie vor ein großes Rätsel?
LG r1schnecke
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#32
(31-03-2012, 14:09)r1schnecke schrieb: Ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten.

Mein Mann hat auch 2 Kinder aus erster Ehe. Ich habe mich 13 Jahre erfolgreich gewehrt mein eigenes Einkommen anzugeben, wenn es wieder mal um eine Neuberechnung seines Kinderunterhaltes ging!

Ja, das glaube ich doch gerne. Ist auch korrekt so.

Hier, und zwar in meinem Fall, wird ja (auch in diesem Forum) plötzlich gesagt, dass *ich* aufgrund meiner Lebenspartnerin (mit der ich zwei Kinder habe), unterhaltsrechtlich den MIndestunterhalt leisten kann.

Das würde aber bei meinem Einkommen bedeuten: Mir steht ein Betrag ca. 300 Euro unterm Selbstbehalt zur Verfügung und meine im Haushalt lebende Kinder erhalten, zumindestens von mir, gar nichts. Da wäre also die Mutter plötzlich vollständig alleine barunterhaltspflichtig. (Das wäre dann ja das Bedarfsgemeinschafts Argument)

Hm ... War mir doch so, dass seit der Unterhaltsrechtsreform alle Kinder gleichermaßen berechtigt sind?

Sollte ich denn mal spaßeshalber meinen hier lebenden Kindern einen Unterhaltstitel ausstellen und die gleich zum Pfänden bei Papa schicken, damit die ihren Unterhaltsanspruch in gleicher Höhe haben? Ist das im Sinne des Gesetzgebers? Kann ich ja mal drüber nachdenken!

Gruß

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#33
Was du da schreibst, sind ein paar der Standard-Ungerechtigkeiten des praktizierten Unterhaltsrechts. Jeder hier stimmt dir darin aus vollem Herzen zu und gleichzeitig muss man sagen, dass es da keinen Ausweg gibt, der so gut ist dass man ihn wirklich empfehlen kann.

Wie die Rechtspflege das in Form von Urteilen formuliert, kann du z.B. an Entscheidungen wie http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=776 und http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=266 sehen.

In der ersten sieht du, dass die Prognose, die mit dem damaligen fiktiven Einkommen erstellt wurde, weiterhin gültig bleibt. Die zweite: Selbstbehalt wegen neuer Freundin, Nebenjob ja, Fahrtkosten nein.

Bei dir kommen sogar noch erschwerende Faktoren hinzu. Hinzu kommt die Verfahrensdauer, das hohe Kostenrisiko wegen der beschissenen Anwaltspflicht. Das läuft darauf hinaus, gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen. Wenn dir dein Job jetzt gut gefällt, mach ihn, starte die Abänderungsklage am Tage des 18. Geburtstages und zahle die bis dahin nicht von Insolvenz erfassten Schulden ab.
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#34
(31-03-2012, 13:37)frederik schrieb: Ganz im Gegenteil:
Ich lebe zwar in einer "Bedarfsgemeinschaft" jedoch zahle ich, sowie meine Frau die notwendigen Lebenshaltungskosten gemeinsam! Miete: geteilt, Nebenkosten: geteilt usw. Ich lebe also von meinen geplanten 950 Euro Selbstbehalt (noch nicht einmal, in anbetracht der heutigen Benzinpreise)

Spritpreise sinken irgendwann auch wieder.

Aber zur Miete. Du hast 4 Personen in Deiner BG

Nun weiß ich zwar nicht, wo Du wohnst. Aber Der sozialrechtliche Anspruch dürfte bei 4 Personen etwa bei 720 € warm liegen.

Zahlst Du mehr Miete, dann würde man Dich im Falle dass Du wirklich ein Sozialfall werden würdest auffordern, in eine billigere Wohnung umzuziehen.

Dieselben 720 € warm, dürftest Du aber auch für Miete ausgeben, wenn Du als Single lebst, Deinen Kindern aber zum Unterhalt und zum Umgang verpflichtet bist und diesem auch nachkommst.

Wenn ihr jetzt 720 € Miete zahlt, dann zieh einfach in die Nachbarwohnung mit gleicher Miete. Titulier den Unterhalt und die Sache ist erledigt.

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#35
frederik, du hast mich total überzeugt.
Du hast völlig recht.
Jetzt musst du nur noch deinen Richter überzeugen.
Und das noch vor dem 18. Geburtstag, damit du auch was davon hast.

Ich frage mich allerdings, warum das bisher nicht geklappt hat.
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#36
(31-03-2012, 15:16)beppo schrieb: Ich frage mich allerdings, warum das bisher nicht geklappt hat.

Höre ich da einen Hauch Sarkasmus?

Sorry, aber ich bin in den letzten Jahren in Teilzeit arbeitend gewesen und habe dem Gerichtsvollzieher immer lieb meine Tür aufgemacht alles ausgefüllt und mich für sein
freundliches Wesen bedankt. Ein "Bis demnächst" nahm er spaßeshalber immer mit auf.

Es ist äußerst unbefriedigend und unmotivierend, aber eine Lebenssituation. Auch so, dass man ja schonmal den Gang zum Gericht gewagt hat und haushoch eine Klatsche der übelsten Sorte (mit eben einer Fiktion der Fiktion) sich geholt hat, dass man den Glauben in den Rechtsstaat einfach begraben kann.

Eben auch dieser Glaube, der mich garantiert daran hindert, erneut das Gericht anzurufen.

Aber ich bin auch jemand, der gerne mit dem Feuer spielt. Ärgerlich ist nur, dass man wieder diese Rechtsanwälte benötigt. :-(

Gruß
Frederik



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#37
(31-03-2012, 14:52)Camper1955 schrieb: Spritpreise sinken irgendwann auch wieder.

Ja? Habe ich in den letzten 10 Jahren nicht erlebt ...

Zitat:Aber zur Miete. Du hast 4 Personen in Deiner BG

...

Zahlst Du mehr Miete, dann würde man Dich im Falle dass Du wirklich ein Sozialfall werden würdest auffordern, in eine billigere Wohnung umzuziehen.

Ich bin kein Sozialfall! Meine Frau verdient schon genug, keine Angst.

Zitat:Wenn ihr jetzt 720 € Miete zahlt, dann zieh einfach in die Nachbarwohnung mit gleicher Miete. Titulier den Unterhalt und die Sache ist erledigt.

Den Unterhalt für Kind 3 und 4?

Gute Idee ...


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#38
(31-03-2012, 15:36)frederik schrieb: Höre ich da einen Hauch Sarkasmus?
Ja, denn ich wundere mich, dass du immer noch davon überzeugt bist, dass es reicht auf dem Papier Rechte zu haben.
Dass du, trotz deiner eigenen schlechten Erfahrungen uns unsere nicht abnimmst.
Dass du dich weitgehend weigerst, gute Ratschläge anzunehmen und die hervorragenden Möglichkeiten des SGB nicht mal zur Kenntnis nehmen willst.
Du willst unbedingt mit dem Kopf durch die Familienrechtsmauer obwohl dir möglicherweise ein bequemer Weg durch die SGB-Tür offen steht aber du weigerst dich diese auch nur anzuschauen.

Du hast bereist heftige Ohrfeigen von der Familieninquisition geholt, brennst aber offenbar darauf, dir noch ein paar abzuholen.

Da kann man, als ewige Kassandra schon mal sarkastisch werden.

(31-03-2012, 15:36)frederik schrieb: Aber ich bin auch jemand, der gerne mit dem Feuer spielt. Ärgerlich ist nur, dass man wieder diese Rechtsanwälte benötigt. :-(
Das ist ja auch völlig in Ordnung.
Wenn du für dich mit einer geringen Erfolgsaussicht zufrieden bist, soll mir das recht sein.
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#39
So, und bevor du weiter persönlich wirst:
Was sollte ich jetzt konkret für Schritte einleiten? Welche Handlungsanweisung wäre nun ratsam?



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#40
(31-03-2012, 16:03)frederik schrieb:
(31-03-2012, 15:57)beppo schrieb: So, und bevor du weiter persönlich wirst:
Schieb mir bitte nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe.
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#41
Sorry, habe ich geändert ...
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#42
In erster Linie mal das Einkommen deiner BG offenlegen und ggf. aufstockendes H4 beantragen und neue Gerichtskontakte auf den 18. Geburtstag verlegen.
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#43
Meine Lebensgefährtin verdient zuviel ... da brauche ich mit SGB gar nicht anfangen ... Nur *Ich* habe nichts von Ihrem Geld ...
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#44
frederik.
Ich greife Campers Vorschlag auf.

Du (oder Deine Frau) ziehst aus, ihr mietet zusätzlichen Wohnraum an, trennt Euch! Die Kinder leben (etwas) überwiegend bei Mama.
Du titulierst insgesamt 4 Kinder. Die externen sind nur Kostenfaktor, die kleinen nimmst Du an 14 Tagen des Monats zu Dir. Mit Ihnen bildest Du einen 3-Personen-Haushalt, der Dich/Euch zur Anmietung entsprechenden Wohnraumes berechtigt.

Du hast ca. 3000 € Brutto, Miete setze ich mal auf moderate 600 € warm, 937 € Mindest-KU für die 4 Kinder. Die Kleinen sind an 14 Tagen zum Umgang bei Dir.

Für Deinen Bereich ergibt sich nach SGB II:

Regelbedarfe:
374 € Vater
117 € Kind 3 (251 x 14/30)
117 € Kind 4
600 € Miete warm
---
1208 €

Einkommen:
3000 Brutto
- Abgaben
---
1972 Netto
- 100 € Grundfreibetrag min. (ist hier erheblich höher wegen Fahrtkosten usw.)
- 230 € Erwerbstätigenfreibeträge
- 937 € KU
---
709 € anrechenbares Einkommen

Bedarf gegen Einkommen:
1208 €
- 705 €
---
503 € Aufstockung

Ergebnis:
1972 € Netto
+ 503 € Aufstockung
---
2475 € Gesamtzufluß
- 600 € Miete
- 937 € KU
---
938 € zum Leben für Vater und seine 3-köpfige Familie

Kein Streß mit Unterhaltsrecht, Ex freut sich, aus den Freibeträgen bietest Du einen kleinen Betrag für die Rückführung der Rückstände an. Das Ganze dürfte sogar pfändungssicher sein.

Da gibt es mE nicht mehr viel zu überlegen, was jetzt zu tun ist.Exclamation






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#45
Dann versuchs vor Gericht aber wundere dich nicht, wenn es nichts bringt außer weiterer Kosten.
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#46
Wenn du auch Skippers Vorschlag ablehnst, bleibt es dabei, dass du dir diese LG nicht leisten kannst.

Weder das SGB noch das Familiengericht nehmen darauf Rücksicht, dass sie nichts für dich bezahlen möchte.

Das SGB zahlt dir nix, weil sie dich an sie verweisen, ohne dir eine Handhabe dafür zu geben und das Familiengericht senkt deinen SB um 20% und erklärt möglicherweise deine Ex für alleine KU-pflichtig gegenüber deinen gemeinsamen Kindern, sodass du locker für die anderen Kinder zahlen kannst.

Entweder zahlt sie dann indirekt doch oder du informierst dich schon mal über das Angebot der örtlichen Tafeln.
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#47
Ja, so kann es wieder kommen, das stimmt schon.

Ich bezweifel mal auch, dass ich Lust darauf habe, für 8 Monate umzuziehen ... Und Sozialleistungsbetrug, was dabei ja schon fast herauskäme, kommt auch nicht sooo gut ...

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#48
(31-03-2012, 16:37)beppo schrieb: Das SGB zahlt dir nix, weil sie dich an sie verweisen, ohne dir eine Handhabe dafür zu geben und das Familiengericht senkt deinen SB um 20% und erklärt möglicherweise deine Ex für alleine KU-pflichtig gegenüber deinen gemeinsamen Kindern, sodass du locker für die anderen Kinder zahlen kannst.

Ja, das ist gut möglich. Wäre nicht eigentlich die Errichtung eines Unterhaltstitels für meine beiden weiteren Kinder denkbar? Dann kann das Gericht diesen ja nicht ignorieren...


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#49
(31-03-2012, 17:36)frederik schrieb: Ja, so kann es wieder kommen, das stimmt schon.

Ich bezweifel mal auch, dass ich Lust darauf habe, für 8 Monate umzuziehen ... Und Sozialleistungsbetrug, was dabei ja schon fast herauskäme, kommt auch nicht sooo gut ...
Na, na...
Wo siehst Du hier Betrug?
Wolltet ihr nicht ohnehin in eine angemessene Wohnung umziehen?
360 €, was soll das sein? Eine bessere Besenkammer? Für 4 Personen? Das kann nicht gut gehen..., da ist das Kindeswohl in Gefahr! Wink

Bist Du sicher, Deine älteren Kinder sind mit 18 raus aus dem KU?
Selbst wenn er komplett wegfiele, bliebest Du bedürftig. Und die Kleinen werden schnell größer und KU-technisch teurer, brauchen eigene Räume, wollen Geschwister und Eltern mal aus dem Weg gehen können... und wer weiß, vielleicht auch mal die Eltern. Wink

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#50
(31-03-2012, 17:49)Skipper schrieb: Bist Du sicher, Deine älteren Kinder sind mit 18 raus aus dem KU?

Der von mir unterschriebene Unterhaltstitel sieht vor "bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" ...

Danach sehen wir weiter. Möchte ja meine Kinder unterstützen.

Gruß
Frederik
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