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Scheidung: Was kommt jetzt noch alles auf mich zu......???
#1
Guten Tag in die Runde!

Ohne jetzt auf die ganzen Details eingehen zu wollen/können, stellt sich meine Situation folgender Maßen dar:
Wir haben vor 22J. in Polen geheiratet, meine Noch-Ehefrau ist Polin und war für mich bis vor ganz kurzer Zeit mein Ein und Alles, bis sie sich zu einer H****** verwandelt hat!
Unser Kind ist schon erwachsen und auch schon seit 1 J. ausgezogen und bezieht von mir Unterhalt. (zu mindest theoretisch, weil ich pleite bin).
Ich leide seit Ende 2010 unter einer schweren Doppel-Depression, hab den Job verloren und bin auf unabsehbare Zeit hin, noch arbeitsunfähig (u.U. auch dauerhaft berufsunfähig, wenn´s ganz blöd läuft).
Meine Noch-Ehefrau ist am 1.1.12 aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen und sich dabei die tragbaren "Rosinen" unter den Nagel gerissen. Schließlich mußte ich sogar mit einer einstweiligen Verfügung vom Gericht dem Treiben einen Riegel vorschieben, weil sie mir drohte mit einem Möbelwagen anzurücken.
Sooooooooooo!!!
Ungeachtet dessen, hat sie dann aber anfang Feb. wieder Annäherungsversuche gestartet und ich bin prompt darauf rein gefallen. Ca. 3 Wo. lang schien das so, als ob sie nur ne Zeit lang Disstanz herstellen wollte, mit dem Ziel wieder zusammen zu kommen. Sie hat mich besucht -auch über Nacht!!!-, wir sind Kaffee trinken gegangen, ins Kino usw.
Irgendwann hatte ich aber das Gefühl, dass sie ein Spielchen spielt, um sich wahrscheinlich Zugang zu der Wohnung zu verschaffen..........
Es kam zum Streit und 3 Tage später hatte ich einen Brief (in 2facher Ausführung) von ihrer Anwältin im Briefkasten liegen, in dem sie mir mitteilte, dass sie nun doch zu der Überzeugung gekommen sei, dass die Ehe gescheitert sei. Und wo fein säuberlich eine "Wunsch"-Liste mit Hausratgegenständen und Geldansprüchen aufgeführt gewesen ist.
Sooooooooooooooooooooo!
Dann war wieder ein paar Wochen Funkstille.
Irgend wann sind wir dann aber doch wieder in Kontakt getreten und haben beschlossen doch noch eine Paartherapie zu versuchen. Ich habe darauf hin der Anwältin geschrieben, dass sie auf Grund der veränderten Lage, in Absprache mit ihrer Mandantin das Verfahren stoppen und die entstandenen Kosten mir in Rechnung stellen solle. Rechnung habe ich zwar keine bekommen, aber das "Verfahren" ruhte erstmal.
Wie dem auch sei. Ich habe mich um Termine bei zwei Paartherapeuten gekümmert und die Therapie sollte jetzt Mitte April beginnen.
Um es abzukürzen. Vor drei Tagen gab es wieder Zoff und das Letzte was ich von meiner Noch-Ehefrau gelesen habe, war eine SMS mit der Ankündigung, dass Ihre Anwältin das Verfahren nun doch wieder aufnehmen und sich um die Hausratsaufteilung kümmern wird.

Was kommt jetzt auf mich zu? Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten, aber auf Grund der Art und Weise wie mich meine Noch-Ehefrau auf´s Kreuz gelegt hat (*), möchte ich wenigstens verhindern, dass sie sich jetzt auch noch mein Auto, das Schlafzimmer, die Garderobe, unter den Nagel reisst!

LG

PS: Sorry, dass es doch so lang geworden ist!

*-An der Stelle könnte ich noch seitenweise ausführen, was sich meine Noch-Ehefrau alles geleistet hat!
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#2
Die letzten Monate hast du dich allzu willig aufs Kreuz legen lassen.
Wer zahlt eigentlich den Anwalt? Deine Frau? Bekommst du keine Verfahrenskostenhilfe, wenn du doch pleite bist?
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#3
Hallo p......,
Die Anwältin wurde von meiner Frau alleine beauftragt. Mit der sog. GKB habe ich schlechte Erfahrungen beim Arbeitsgericht gemacht, es ist ja im Grunde nur ein Darlehn, das meine Finanzen in der Zukunft belasten würde.
Ausserdem glaube ich nicht dass ein Anwalt der mit einer Verfahrensbeihilfe finanziert wird, großartige Klimmzüge veranstalten wird, um das Maximum heraus zu holen. Er wird vermutlich seinen Stieffel herunter korrespondieren, mir 1000€ in Rechnung stellen und am Ende stehe ich dann trotzdem in meiner halb ausgeräumten Wohnung, um 1000€ leichter da!
Und mein Noch-Ehefrau f**** während dessen, mit ihrem Stecher in meinem Bett, dass ich 12 Mon. lang finanzieren musste!

Das will ich ja gerade -möglichst ohne Anwalt- möglichst verhindern!

LG
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#4
(13-04-2012, 18:54)Hornträger schrieb: GKB habe ich schlechte Erfahrungen beim Arbeitsgericht gemacht, es ist ja im Grunde nur ein Darlehn, das meine Finanzen in der Zukunft belasten würde.

Je nach Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe ein Darlehen oder -häufiger- kein Darlehen. Da wird zwar vier Jahre lang immer wieder geprüft, ob du wieder leistungsfähig bist, aber wenn dus nicht bist musst du auch nichts zurückzahlen.

Stelle einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung und Beiordnung eines Anwalts. Dieser Antrag ist kostenlos. Du bist doch pleite, sagst du? Dann probiere es doch, kostet bloss Papier und Briefmarke.

Ohne Anwalt kannst du überhaupt nichts verhindern, weil für die Scheidung und die Teilverfahren dazu Anwaltspflicht herrscht. Wenn du keinen Anwalt hast, kannst du keine Anträge stellen.
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#5
VKH wirst Du kriegen. Einen Anwalt wirst Du brauchen. Wo wohnst Du? Nimm den von Camper und mir. ... Adresse kann ich per PN senden.
Weiter : Wohnung abschließen. Liste machen. Wert aufschreiben. Gegenseite klagen lassen. Tür zu - Schluß. Warten was kommt....Laß sie rudern.
Und : Mit Anwalt abklären : Du bist während der Ehe schwer an Depressionen erkrankt ( Deine Exe wird ihren Anteil daran haben ). Daher Unterhalt einklagen. Da sieht sie nämlich wahrscheinlich ziemlich alt aus. Atteste raus suchen und ab damit zum Anwalt.
Holst Dir eben auf die Weise die Kohle zurück, die sie Dich + seelischer Grausamkeit wegen Fremdf.... gekostet hat.
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#6
Danke @p, @wunder, @nappo,
das klingt doch schon alles tröstlich und beruhigt meine Nerven ein wenig!
Mir wäre es wichtig zu erfahren, ob meine Noch-Ehefrau die Möglichkeit hat, mir kurzfristig einen Gerichtsvollzieher in die Wohnung zu schicken, der mir die Möbel mit hässlichen Briefmarken beklebt oder ähnliches. Muß ich ewt. schnellstens die wichtigsten Sachen in Sicherheit bringen? Das Auto verkaufen oder in einer Scheune einmotten?
Wie schon oben erwähnt, hat mir die Rechtsverdreherin meiner Noch-Ehefrau in dem ersten Schreiben schon recht präzise geschrieben was sie alles gerne hätte. Ich hab in meiner Stellungnahme dazu geantwortet, dass ich sämtliche darin an mich gerichteten Forderungen ablehne und auch die aufgestellten Aussagen in der Sache bestreite.
Soll ich jetzt abwarten bis die Gegeseite einen Zug gemacht hat, oder in die Offensive gehen?
@nappo Du kriegst gleich eine kurze PN!

LG
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#7
Wer was letztlich bekommt, wird erst bei der Hausrataufteilung vor Gericht entschieden - sofern man sich nicht unter sich einigt. Typischerweise wird bei der Hausrataufteilung am meisten gestritten, obwohl gerade das der lächerlichste Schwachsinn ist. Gebrauchter Krempel ist nur in den Augen der Expartner teuer, kühl berechnet ist das ein Streit um heisse Luft.

Vergiss die Möbel. Wenn das keine Antiquitäten mit Expertise sind, dann liegt ihr Restwert lächerlich niedrig. Es ist auch weder Problem, Beinbruch oder Schande, nach einer Scheidung halt eine Zeitlang mit gebrauchten IVAR-Regalen zu leben. Ältere Haushaltsgeräte kriegt man nachgeworfen, Konsumgüter sind heutzutage billigste Überflussware. Man sollte eine Scheidung sogar nutzen, um möglichst viel angesammelten Ballast aus der Wohnung zu bekommen.

*Wesentlich* mehr Werte und *wesentlich* teurer ist z.B. der Versorgungsausgleich. Wenn sie nicht selbst durchgehend so viel wie du verdient hat, werden dir die Augen übergehen, was nach den 22 Jahren Ehe von deinen Rentenansprüchen übrigbleibt, immerhin mehr als das halbe Arbeitsleben. So mancher kommt da in Grundsicherungsregionen an, obwohl es zu Ehezeiten nicht so schlecht aussah.

Dein nächster Schritt ist jetzt die Anwaltssuche. Ein Anwalt ist schlicht und ergreifend Vorschrift, ansonsten gelten alle Anträge der Gegenseite als unwidersprochen, weil du ohne Anwalt keinen eigenen Antrag stellen kannst. Dann kannst du auch gleich alles aufgeben und dir die Mühe sparen, rumzuzappeln. Stell einen Antrag für Verfahrenskostenhilfe. Gehe in die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, wenn du das nicht selbst formulieren kannst und der Anwalt das nicht mit erledigt. Wenn wieder blöde Briefe vom Exenanwalt kommen, ignorierst du die und lässt deinen Anwalt machen.

Du musst jetzt auch mal anfangen, dich selbst über den Scheidungsvorgang zu informieren - etwas, das spätestens bei der ersten Krise längst angebracht geworden wäre. Im Moment stehst du noch ganz am Anfang, wenn du sogar solche Dinge wie die Anwaltspflicht noch nicht kennst. Voran, nicht mehr rückwärts!
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#8
ich weiss nicht, diesen Möbelmist den braucht man doch nicht wirklich.
Bei der Awo kriegst du für ein paar Euro alles gebraucht.
Gegebenenfals vom Amt einen Schein holen.
Live or Die...Make Your Choice
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#9
@Hornträger
Wenn Dein Kind bereits selbständig ist, geht es sowieso nur um Dich selbst. Deine Ex hat Dich mit ihren Gefühlsduseleien ziemlich fertiggemacht. Du musst Dir auch die Frage stellen, wofür Du eigentlich den "Kampf" antrittst.

Wenn die Rente nach Aufteilung der Anwartschaft sowieso nur Grundbedarf sein wird, kann es das nicht sein.

Die Wohnung, so wie ich Dich verstehe, hast Du noch. Lass die Schlösser austauschen und stell sicher, dass sie nicht mehr hineinkommt und der Mietvertrag ganz auf Dich lautet.

Der Hausrat ist, wie p un andere schon schrieben vermutlich nicht viel wert. Ausserdem hast Du ja noch ein paar Sachen und den Abtransport gestoppt. Für einen Gang zum Gerichtsvollzieher braucht Deine Ex einen gerichtlichen Titel - den hat sie wohl nicht.

Der Ehestatus - hier muss jeder selbst wissen, wie er damit umgeht. Defakto wirst Du wohl nicht wieder heiraten wollen, oder ? Deshalb ist der auch ziemlich egal - verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet - nur letzteres bringt in Deiner Situation Vorteile, ist aber gleichzeitig der einzige Status, der gerichtlich nicht einzuklagen ist.

Der Versorgungsausgleich ist, wie p schrieb, der einzige materielle Posten, bei dem Du aufpassen musst. Sollte es aber soweit kommen, dass sie die Scheidung einreicht oder doch Du, weil Du ein bischen proaktiv sein willst, dann beauftrage den Anwalt einfach damit, die beiden Anträge auf Scheidung und Versorgungsausgleich, letztere macht das Gericht von selbst, zu stellen und den mit Dir durchzusprechen.

Deine Gesundheit ist das Wichtigste. Lös Dich von den Problemen und kümmer Dich um Dein Wohlergehen. Wenn nicht die Sicherstellung grösserer Vermögenswerte Deine Aktivität erfordern, dann lass es einfach laufen und Du kannst Dich entspannen. Depressionen sind schlimm, werden aber nicht dadurch besser, dass man sich zu Hause einigelt und nicht arbeitet.

Da es ausser um Deine Gesundheit praktisch um nichts Wichtiges geht, ist es auch nicht wert, darüber nachzudenken. Geregelter daily life mit morgendlichem Lauf und abendlichen Freundeskreis oder Verein, können können Wunder wirken. Und wenn Deine Ex sich mal wieder meldet, betrachte das ein bischen aus der Vogelperspektive - nicht direkt antworten, sondern darüber diskutieren, wie mit ihrer "Anfrage" umzugehen ist. Bei Anwaltsschreiben immer auf Deinen Anwalt verweisen, bzw. nach dem dritten Schreiben abheften und nicht mehr reagieren.

Sei froh, dass Du keine Verantwortung für kleinere Kinder mehr hast. Dadurch bleibt Dir der wirkliche Stress erspart.
https://t.me/GenderFukc
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#10
@ Hornträger

Du hast nichts darüber geschrieben, ob deine Frau erwerbstätig ist. Da du kein Einkommen hast, solltest Du von deiner Frau Trennungsunterhalt fordern. zudem hat sie die Hälfte des Kindesunterhalts zu zahlen, wenn das Kind schon 18 Jahre alt ist.

Die Hausratsteilung erfolgt im Rahmen des Scheidungsverfahrens- wenn sie keinen Scheidungsantrag bei Gericht stellt, dann muss sie sich eben gedulden...

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
@Alle
Danke, ihr habt alle so recht, im Grunde geht es mir ja auch nicht wirklich um den alten Krempel, den Ehestatus, Versorgungsausgleich o.Ä.
Aber wenn ich bedenke, dass meine Noch-Ehefrau -nach allem was sie sich geleistet hat- mir jetzt auch noch die letzten „wertvollsten“ materiellen Gegenstände mit einem gerichtlichen Titel* aus den Rippen leiern will, überkommt mich schlicht die blanke Wut. Das Auto ist immerhin noch ca. 5000€ wert und das Schlafzimmer hat auch über 3000€ gekostet und war 6 Mon. Im Gebrauch.
Ich würde -wenn unbedingt nötig- viel lieber die von ihr beanspruchten Sachen bei eBay verhökern, als dass ich ihr diese "freiwillig" aushändige.
Mit dem Erlös könnte ich mir wenigstens 2 Wochen Malle leisten, was ich mir sonst auf absehbare Zeit von der Backe streichen kann, da mein Krankengeld ausläuft und ich vermutlich einen Antrag auf vorübergehende Rente stellen muß.
Nachdem sie mich mit ihren Lügen und Verunglimpfungen nervlich und damit auch finanziell in den Beinahe-Ruin getrieben hat, hat sie nach den üblichen moralischen Maßstäben jegliches Recht auf Ansprüche mir gegenüber eingebüßt!
>>ich weiß vor Gericht und auf hoher See gelten ganz eigene Maßstäbe, schon klar<<

Ich will morgen als erstes den Antrag auf die Verfahrenskostenbeihilfe stellen und mir einen Termin beim Rechtsanwalt holen.

@Austriake (sie arbeitet in Vollzeit und ihr Einkommen übersteigt das meinige z.Z. um ca. 600€)

Parallel dazu will ich den Antrag auf Trennungsunterhalt stellen oder soll ich das den Anwalt machen lassen? Ich will dem Anwalt natürlich auch nicht unnötig viele Aufgaben übertragen, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob das Verfahren zum Trennungsunterhalt überhaupt von der Verfahrenskostenbeihilfe (wg. Hausrataufteilung) mit erfasst wir oder ob ich dafür einen separaten Antrag wieder stellen muß?

Um meine Gesundheit, werde ich mich vermutlich erst kümmern können, wenn ich demnächst meine Reha antreten darf. Antrag liegt beider RV schon seit 4 Wochen.

LG

PS: * kann meine Noch-Ehefrau auf Grund meiner Ablehnung ihrer Forderungen bez. der Güteraufteilung, direkt einen gerichtlichen Titel für einen Gerichtsvollzieher beantragen?

PPS: Sorry für meine chaotische Schreibe, aber es geht z.Z. nicht besser.
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#12
(15-04-2012, 16:39)Hornträger schrieb: PS: * kann meine Noch-Ehefrau auf Grund meiner Ablehnung ihrer Forderungen bez. der Güteraufteilung, direkt einen gerichtlichen Titel für einen Gerichtsvollzieher beantragen?
Nein. Die Herausgabe kann sie nur für Dinge verlangen, die nachweislich ihr gehören.
Also entweder per Kaufvertrag oder sonstigem Eigentumsbeleg oder nach richterlichem Beschluss.
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#13
@Hornträger:

Im Gründe ist Dein einziges Problem, dass Deine angetraute Ehefrau Dich enttäuscht hat und Du nun ohne Frau dastehst.

Es gibt Schlimmeres..

Sie verdient mehr als Du, also muss sie Dir Trennungsunterhalt zahlen.
Da Du nichts hast, bekommst Du entweder VKH vom Staat, oder die Anwaltskosten werden später Deiner Frau aufgedrückt.
Für den Trennungsunterhalt brauchst Du einen Anwalt, der sollte alles erledigen.
Also erst einmal ruhig durch die Hose atmen, Schlösser austauschen (falls nicht schon geschehen) und Dich mit Deinem neuen, freien Leben anfreunden.
Falls Du Dein Auto verkaufen solltest: das sind 4-6 Wochen auf den Philippinen, nicht 2 Wochen Malle..
Würde Dir wahrscheinlich mal ganz gut tun, um wieder runterzukommen..

Die Möbel sind nix/Null/nada wert, andere haben für solche Sachen noch Schulden an der Backe, sei also nur dankbar und froh, dass sie bezahlt sind..

Jede Lebenskrise ist eine Chance, MIT Ehefrau bist Du 2010 depressiv geworden, also sollte Dein Ziel für 2012/13 lauten OHNE Frau wieder auf die Beine zu kommen.
Du wirst von Dir selbst erstaunt sein, wieviel freie Energie für positive Dinge Du hast, wenn das weibliche Genörgel/Generve aus Deinem Leben verschwunden ist.

Also, stoss' Deine Hörner ab und los geht's!! :-)
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#14
(15-04-2012, 16:39)Hornträger schrieb: Das Auto ist immerhin noch ca. 5000€ wert und das Schlafzimmer hat auch über 3000€ gekostet und war 6 Mon. Im Gebrauch.

Vergiss das. Gebrauchtmöbel, auch wenn sie erst ein halbes Jahr alt sind, sind kaum mehr etwas wert. Wenn sie das Schlafzimmer nimmt und dafür noch einen Wertanteil hergibt, wäre das das Beste, was überhaupt passieren kann. Das Auto ist ebensowenig ein Problem. Das Ganze ist im Vergleich zu anderen Trennungen finanziell ein Witz. Schlimm ist es, wenn die Elternhäuser oder Firmen in einer Trennung zerrissen werden, eine gebrauchte Mittelklassekarre und ein paar Möbel laufen unter der Kategorie "problemlos".

Die gute Nachricht versteckt sich woanders: Sie arbeitet und verdient sogar mehr wie du. Darauf kommt es an. Vielleicht muss sie dir sogar deinen Anwalt zahlen :)

Nach bisheriger Schilderung der Situation sind deine Ängste ohne sachliche Grundlage. Dein grösstes Problem ist deine Gesundheit, nicht die Scheidung.
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#15
Plündere sie aus, die Voraussetzungen sind da.

Du mußt ja nicht schon nächsten Monat wieder arbeitsfähig sein.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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